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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Fassadenreinigung in der Gebäudereinigung

Facility Management: Gebäudereinigung » Reinigungsmanagement » Reinigungsarten » Fassadenreinigung

Als erfahrenes Großunternehmen für Gebäudereinigung wissen wir, dass die Fassadenreinigung ein wichtiger Teil der Gebäudereinigung ist.

Als erfahrenes Großunternehmen für Gebäudereinigung wissen wir, dass die Fassadenreinigung ein wichtiger Teil der Gebäudereinigung ist.

Durch Umweltverschmutzung, Witterungseinflüsse und andere Faktoren verschmutzen Fassaden schnell und werden unansehnlich. Unsere spezialisierten Reinigungsteams setzen schonende und effektive Reinigungsmethoden ein, um Verschmutzungen auf Fassaden zu entfernen. Dabei berücksichtigen wir auch den Umweltschutz und verwenden umweltfreundliche Reinigungsmittel und Verfahren. Mit unserem professionellen Fassadenreinigungsservice sorgen wir für eine saubere und gepflegte Optik Ihres Gebäudes und tragen zur Werterhaltung bei.

Fassadenreinigung für den Werterhalt von Gebäuden

Fassadenreinigung

Umfassende Facility-Wartungsunterstützung

Engagierte Unterstützung für effiziente Facility-Pflege und betriebliche Kontinuität.

Die Fassadenreinigung umfasst das Säubern aller Fassadenflächen sowie Sonnenschutzeinrichtungen.

Unter Fassade verstehen wir hier die Außenhaut von Gebäuden, also nicht in erster Linie deren Glasanteile. Je nach bautechnischer Gestaltung reinigen wir Fassaden eher selten. Wenn allerdings eine Reinigung durchgeführt werden soll, handelt es sich meist um einen höheren Aufwand, der beispielsweise auch mit der Erstellung eines Gerüstes verbunden sein kann.

Für die Fassadenreinigung beachten wir grundsätzlich folgende Dinge:

  • Rechtsgrundlagen

  • Einrichtung und Betrieb der Arbeitsstellen

  • Genehmigung für das Errichten von Arbeits- und Schutzgerüsten

  • Allgemeine Anforderungen

  • Spezielle Anforderungen wie Mechanische Reinigung ohne Wasser (Abkratzen), Mechanische Reinigung mit Wasser, Reinigung mit Chemikalien, Versiegeln und Abbeizen

  • Lagerung der Einsatzstoffe und Abfälle

  • Einsatzstoffe sowie deren Einsatzverbote und -beschränkungen

  • Entsorgung der Arbeitsstellen, einschließlich Abwässerentsorgung, Erlaubnis-, Genehmigungs-, Anzeigeerfordernis, Grundsätze für das Einleiten von Abwasser, Anforderungen an das Einleiten von Abwasser, Abfallentsorgung, hausmüllähnliche Abfälle und ausgeschlossene Abfälle (Sonderabfälle)

  • Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten, insbesondere solche, die mit Umweltverschmutzung in Verbindung stehen.

Allgemeine Anforderungen

Die Reinigungsleistungen müssen fachgerecht gemäß RAL GZ 632[7] ausgeführt werden, um einen einwandfreien Reinigungszustand zu erreichen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Güte- und Prüfbestimmungen dem Auftragnehmer bekannt sind. Bei Zweifeln sollte der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Einsicht in diese Bestimmungen verlangen. Fassaden enthalten oft Aluminiumbauteile, daher muss die Reinigung, wenn solche Bauteile vorhanden sind, unter Beachtung der diesbezüglichen Bestimmungen des Aluminium-Merkblattes A5, Aluminium Zentrale e.V., durchgeführt werden.

Die Reinigungsarbeiten an den Objekten, sofern nicht ausdrücklich erwähnt, finden tagsüber (zwischen 06:00 und 22:00 Uhr) statt, also nicht im Dunkeln. Auf Vorgabe des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer einen Reinigungsplan für die Reinigungsobjekte, der spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn dem Auftraggeber zur Bestätigung vorgelegt werden muss. Die Reinigungsarbeiten dürfen erst nach Zustimmung des Auftraggebers beginnen. Die Wasserentnahme findet an speziellen Wasserzapfstellen statt, die dafür gekennzeichnet sind.

Bei der Reinigung von Feuchtdächern mit Kiesauflage (Folie) ist eine Belastung durch spitze Gegenstände zu vermeiden. Daher müssen alle auf Feuchtdächern eingesetzten Gerätschaften mit Bohlen unterlegt sein. Es dürfen keine hohen Punktbelastungen entstehen. Im Reinigungsvertrag sollte auch die Vorgehensweise bei möglichen Turnusreduzierungen besprochen werden. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass manchmal gefordert wird, dass die spezifischen Preise bei Turnusreduzierungen gleich bleiben. Dies kann zum Nachteil des Auftragnehmers führen, wenn er erhebliche Vorbereitungsaufwendungen für eine Fassaden- oder Dachreinigung hat.

Fallbeispiel

Fallbeispiel-Reinigung von Feuchtdach

Verlust bei 25% kalkuliertem Festpreisanteil

Berechnung von Verlusten bei einem kalkulierten Festpreisanteil von 25 %, um finanzielle Risiken zu minimieren.

Angenommen, es wurde vereinbart, das zuvor beschriebene kiesbeschichtete Feuchtdach jährlich zu reinigen. Der kalkulierte Preisanteil für die Beschaffung, das Vorhalten, das Transportieren, Auf- und Abbringen auf das Dach, das Auslegen, Ausrichten usw. der erwähnten Bohlen macht 25 % des Gesamtpreises aus. Unter diesen Bedingungen beträgt der Verlust des Reinigungsunternehmens etwa 2 %, wenn nur alle zwei Jahre gereinigt wird und fast 19 %, wenn die Reinigung nur alle vier Jahre durchgeführt wird. Die nächste Tabelle zeigt den kalkulierten Verlust, wenn man den Aufwand der Bohlen, nicht wie im obigen Beispiel mit 25 %, sondern lediglich mit 10 % ansetzt. Der Verlust beträgt immerhin noch 5 %. Das ist erheblich, wenn man bedenkt, dass im Facility Management (allerdings eher in den technischen Bereichen) die Gewinnmarge selten größer als 6 % ist.

der Verlust des Reinigungsunternehmens durch Feuchdachreinigung

Verlust bei 10% Festpreisanteil und Turnushalbierung

Berechnung des Verlusts bei einem 10% Festpreisanteil und einer Turnushalbierung zur Optimierung der Kostenstruktur.

Der allgemein beliebte Satz der Auftraggeber: „Bei Turnusreduzierungen findet keine Erhöhung der Einheitspreise pro Reinigung statt“, sollte bei Bedarf in einem redlichen Vergabeverfahren diskutiert und auch im Einzelfall verhandelt werden. Allerdings bildet die Grundlage dafür, dass der Anbieter seine Preiskalkulation offenlegt. Tut er das nicht bereitwillig, verstärkt er den Eindruck des Auftraggebers, dass da „immer noch was drin ist“. So weit ein Beispiel. Aber dieses Beispiel bietet noch weiteren Diskussionsstoff bezüglich der Wirtschaftlichkeit von Aufträgen der Gebäudereinigung und darüber hinaus auch bei allen anderen Fremdvergaben von Leistungen durch einen Auftraggeber.

Die geplante Länge des Vertrages ist von Bedeutung. Es ist bekannt, dass Reinigungsverträge oft kurz sind, meistens jährlich abgeschlossen werden. Wenn wir einen solchen kurzfristigen Vertragsabschluss auf den Fall der Dachreinigung projizieren, stellt die Bereitstellung der Bohlen ein erhebliches Kostenrisiko dar. Der Auftraggeber sollte sich unter diesen Umständen also nicht besonders wundern, wenn bei der Ausführung der Arbeiten Bohlen weit und breit nicht zu sehen sind, weil sich deren Anschaffung für einen kurzfristigen Auftrag nicht lohnt und man bei redlicher Kalkulation im Wettbewerb wahrscheinlich viel zu teuer wäre.

Im Umkehrschluss könnte man aber auch zu der Erkenntnis kommen, dass bewusst längerfristig abgeschlossene Verträge (auch bei der Gebäudereinigung) letztlich zu einer besseren Qualität führen müssten. So werden die hier metapherhaft gebrauchten Bohlen bei längerfristigen Verträgen angeschafft und verwendet, jedenfalls aus Sicht des Kalkulators.

Auch bei der Reinigung von Fassaden gelten die grundsätzlichen Regelungen, dass Sachwerte des Auftraggebers nicht beschmutzt bzw. beschädigt werden dürfen. Insbesondere die Ablauf Spuren der Reinigungsflüssigkeiten sind zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Bei Arbeiten auf Dächern kommt es selbst verständlich auch darauf an, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften für Arbeiten auf (Glas-)Dächern, sowie sonstige einschlägige Bestimmungen und Gesetze, auch über ätzende Chemikalien, einzuhalten. Der Betriebsablauf darf durch die Reinigungsarbeiten nur bedingt behindert werden. Ferner ist unbedingt auf die technischen Vorrichtungen, Alarmanlagen und sonstigen Anbauten zu achten.

Der AG sollte die einzelnen Arbeitsgänge abnehmen. Sämtliche Arbeitsgänge müssen nachvollziehbar sein. Wenn die Einleitung der Reinigungsschmutzflotte in den Abwasserkanal untersagt wird, muss diese über ein speziell anzulegendes Rinnensystem am Reinigungsobjekt aufgefangen und gesondert entsorgt werden.

Beispiele für die Gebäudeaußenreinigung sind typischerweise:

  • Fassaden sind Aluminium teflonbeschichtet.

  • Es gibt Be- und Entlüftungsbohrungen.

  • Es existiert eine Sockelkonstruktion.

  • Das Blechdach ist feuerverzinkt.

  • Markisen und Jalousien sind vorhanden.

  • Es gibt Aluminium Lamellen.

  • Unter anderem.

Für gewöhnlich gilt: Flächen, Stückzahlen und Bauelemente, die im Leistungsverzeichnis nicht separat aufgeführt sind, wie beispielsweise Nottreppen, Vorbauten, Übergänge, Brücken, Gitterrosttreppen, Säulen, Geländer mit diversen Anbauteilen, die Unterdecken bei den Übergängen, die Einbauelemente der Fassade, Vorsatzkonstruktionen mit Geländern, Holmen, Gitterrosten, Tragkonstruktionen und dergleichen, müssen in die angegebenen Flächen einberechnet und bei der Fassadenreinigung miteinbezogen werden.

Es gilt, alle vorhandenen Materialien fachgerecht zu reinigen. Erzielen die Reinigungsverfahren kein zufriedenstellendes Ergebnis, müssen andere professionelle Reinigungsmethoden angewendet werden. Diese sind im Vorfeld mit dem AG abzusprechen und werden nicht separat vergütet. Üblicherweise treten folgende Materialien auf (idealtypisches Beispiel, ist für das jeweilige Objekt anzupassen):

  • Stahl, beschichtet, verzinkt oder lackiert; Edelstahl; Leichtmetall; Trapezblech, anti-dröhnbeschichtet

  • Aluminium beschichtet, lackierte Oberflächen, PU-beschichtete Oberflächen

  • Edelstahl, Stahl, Stahlblech verzinkt, Leichtmetall, Trapezblech. Erster Arbeitsgang: Abspritzen der Oberfläche mit klarem Wasser mittels Hochdruckgerät. Zweiter Arbeitsgang: Anschließend erfolgt die abrasive Reinigung der Oberfläche unter Zuhilfenahme von weichen Pads oder Schwämmen. Danach wird konserviert und nachpoliert, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu erhalten. Der zweite Arbeitsgang -abrasive Reinigung -muss bei starker Verschmutzung und Verwitterung wiederholt werden, um einen bestmöglichen Reinigungserfolg zu erzielen.

  • Aluminium teflonbeschichtet, anodisch oder oxidiert. Erster Arbeitsgang: Abspritzen der Oberfläche mit klarem Wasser mittels Hochdruckgerät. Zweiter Arbeitsgang: Anschließend erfolgt die abrasive Reinigung mit gleichzeitiger Konservierung der Oberfläche unter Zuhilfenahme von weichen Pads und Reinigungspaste. Danach wird die Reinigungspaste mit Putzwolle entfernt und nachpoliert, um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild zu erhalten. Der zweite Arbeitsgang abrasive Reinigung muss bei starker Verschmutzung und Verwitterung wiederholt werden, um einen bestmöglichen Reinigungserfolg zu erzielen.

  • Lackierte Oberflächen. Die Reinigung von lackierten Oberflächen erfolgt durch Abwaschen der Oberfläche mit Wasser und Netzmitteln unter Zuhilfenahme eines Schwammes. Anschließend ist ein Nachspülen mit klarem Wasser und ein Nachledern vorzunehmen. Bei starker Verschmutzung und Verwitterung muss die Reinigung wiederholt werden, um einen bestmöglichen Reinigungserfolg zu erzielen.

  • Be- und Entlüftungsbohrungen. Be- und Entlüftungsbohrungen bzw. Öffnungen sind bei Verstopfung freizumachen.

  • Sonnenschutzeinrichtungen reinigen (Jalousien / Markisen / Lamellen). Die Sicht- und Sonnenschutzanlagenreinigung findet (üblicherweise) einmal im Kalenderjahr statt. Der AN stimmt mit dem AG zu Beginn des Jahres verbindliche Termine ab, an denen die Sicht- und Sonnenschutzanlagenreinigung stattfindet. Für die Durchführung der Sicht- und Sonnenschutzanlagenreinigung gilt, dass angrenzende Flächen oder Gegenstände als Folge der Sicht- und Sonnenschutzanlagenreinigung nicht verschmutzt werden dürfen, bzw. ihr Reinigungszustand nicht verschlechtert werden darf. Im Falle einer Verschmutzung angrenzender Flächen oder Gegenstände muss der AN für eine sofortige und vollständige Reinigung dieser Flächen und Gegenstände sorgen. Zugangsmöglichkeiten, sind zu beachten. Erster Arbeitsgang: Zunächst sind die Oberflächen mit einem speziellen fett- und schmutzlösenden Reinigungsmittel zu waschen. Zweiter Arbeitsgang: Danach erfolgt ein Abspülen (Hochdruckgerät) mittels klaren Wassers, damit der Schmutz von den Leiterbändern, Kordeln und Lamellen entfernt wird. Die Führungsschienen sind je nach ihrer Materialoberflächenbeschaffenheit fachgerecht mit zu reinigen.

  • Markisen. Erster Arbeitsgang: Die Markisen müssen mit der Reinigungsflüssigkeit vorbehandelt werden (auch die Unterseite). Dies kann mit einem Spezialgerät oder von Hand mit einer Bürste erfolgen. Zweiter Arbeitsgang: Anschließend muss die ganze Markise mit klarem Wasser abgespült werden, damit keine Reste des Reinigungsmittels (Tenside) im Textilgewebe zurückbleiben. Dritter Arbeitsgang: Mit einer speziellen Silikonemulsion sind Markisen einzulassen, damit sie wieder hydrophobierend (wasserabstoßend) werden.

Zur qualitätsgerechten Ausführung ist auf die Einhaltung spezieller Hinweise für einzelne Materialien zu achten, damit diese nicht beschädigt werden und ihre Schutzfunktion verlieren!

Besonders zu beachten sind darüber hinaus:

  • Es ist erforderlich, die Bepflanzungen und Verkehrsflächen zu schützen und zu sichern.

  • Fenster, Türen etc. müssen vor Beginn der Reinigungsmaßnahmen verschlossen werden.

  • Es ist notwendig, umweltverträgliche Reinigungsmittel einzusetzen, die an Fassaden keine chemischen oder physikalischen Veränderungen verursachen.

  • Die Reinigungsarbeiten dürfen nur in Kombination durchgeführt werden, das heißt, die Fensterreinigung erfolgt nach der Reinigung der Sicht- und Sonnenschutzanlagen.

BEI DER FASSADENREINIGUNG SPIELT FOLGENDES EINE BESONDERE ROLLE

Fassaden stellen die repräsentativen Ansichten der Bauwerke dar. An der Fassade findet man beispielsweise folgende Bauelemente:

  • Anodisierte (eloxierte) und organisch beschichtete (lackierte) Metalle sind vorhanden.

  • Edelstahl ist vorhanden.

  • Natur- und Kunststeine sind vorhanden.

  • Putze (mit wetterfesten Fassadenfarben gestrichene Oberflächen) sind vorhanden.

  • Kunststoff ist vorhanden.

  • Holz ist vorhanden, usw.

Fassaden verlieren ihr ursprünglich gutes Aussehen durch schädigende Einflüsse der Atmosphäre vorwiegend durch Schwebstoffe in der Luft, wie Staub und Ruß. Wenn die Oberfläche nicht glatt ist, sondern porös, waschen die Witterungseinflüsse die Schmutzteilchen in die winzigen Vertiefungen. Dort verbleiben sie und reichern sich an. Das beobachtet man am ehesten in Industriegebieten. Dort hat sich - insbesondere früher - unter anderem auch Flugrost angesetzt, der mit Feuchtigkeit zusammen dann eine entsprechende Farbe gebildet hat. Nicht nur hässliches Aussehen, sondern auch Pittings[8] können die Folge sein. Weil infolge der laufenden Verschmutzung, insbesondere auch durch Öle und Fette die Haftung sich immer weiter verbessert, erfolgt dieser Effekt immer schneller. Hinzu kommt ganz allgemein die schädliche Einwirkung von Abgasen. Auf der Seite der Straßen, auf der Wetterseite und auf der Seite zu Industrieanlagen und Bahnhöfen sind diese schädigenden Einflüsse naturgemäß am stärksten. Solche Verschmutzungen teilt man wie folgt ein.

organische

mineralische

Öl- und Fettschmutz
Vogelkot
Ruß
Schimmelpilz
Algen
Moos

Korrosionsprodukte (Flugrost, Grünspan, Braunstein, Patina)
Versinterungen (hartnäckige Schmutzkrusten)
Zementschleier
Ausblühungen
Verwitterungsprodukte
Betonauswaschungen (Ablaufspuren)
Pigmentschmutz

FANGEN UND ENTSORGEN VON SCHMUTZFLOTTEN BEI DER AUSSENREINIGUNG

Bei Außenarbeiten an Gebäuden können Schmutzflotten gewässerbelastende Substanzen enthalten. Das sind hauptsächlich:

  • Tensidhaltige Lösungen,

  • Säuren,

  • Alkalien,

  • Lösemittel,

  • Komplexbildner,

  • Schmutz in unterschiedlichster Zusammensetzung.

Diese Substanzen gelangen auf keinen Fall in das Oberflächenwasser. Falls die Gefahr besteht, dass sie direkt über die Regenentwässerung bzw. über den Boden in das Grundwasser gelangen könnten, fangen wir sie auf. Wenn Klärsysteme vorhanden sind, ist die Einleitung von Schmutzflotten möglich, vorausgesetzt eine Genehmigung der zuständigen Behörde liegt vor.

Dieses Thema unterliegt einer Reihe von Gesetzen und Richtlinien, die wir beachten:

  • EG-Richtlinie betreffend: Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft.

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG). In § 1 des WHG steht, dass jedermann verpflichtet ist, eine Verunreinigung des Wassers oder sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen. Im § 19 g werden wassergefährdende Stoffe aufgezählt. Insbesondere gehören dazu: Säuren, Laugen, metallorganische Verbindungen, Mineral- und Teeröle, Kohlenwasserstoffe, Alkohole usw.

  • Wasch- und Reinigungsmittelgesetz. In § 1 (2) steht, dass Wasch- und Reinigungsmittel gewässerschonend zu verwenden sind (Einleitungsverordnungen der Länder als Ergänzung zum Wasserhaushaltsgesetz, Verwaltungsvorschriften zur Verhütung von Gewässerverschmutzungen der Länder, Satzungen der Kommunen; ATV-Arbeitsblatt A 1115 der Abwassertechnischen Vereinigung. Unsachgemäße Arbeitsweisen, die zur Verunreinigung der Oberflächengewässer oder zu Störungen und Schäden im Klärsystem führen, können zur Folge haben: hohe Bußgelder gemäß § 41 des WHG, Schadenersatz nach § 823 BGB, Freiheits- oder Geldstrafe nach § 324 des StGB, nach dem die unbefugte oder fahrlässige Verunreinigung eines Gewässers geahndet werden kann.

Einige Bundesländer veröffentlichen Bußgeldkataloge, die aufzeigen, welche Geldbußen (bis in den fünfstelligen Bereich) aus den jeweiligen Verstößen resultieren. Im Falle eines landesübergreifenden Facility Managements ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Einleitung in das kommunale Klärsystem regional und örtlich variieren. Es ist also notwendig, eng mit den jeweiligen örtlichen Behörden zusammenzuarbeiten. Aus all diesen unterschiedlichen Vorgaben entwickeln wir eine sogenannte "Faustformel", die die Einleitung von Schmutzflotten ausschließt:

  • Lösemittelanteilen pH < 6,5 und pH > 10,0

  • Öl- und Fettschicht mit mehr als 20 mg/1

  • Temperaturen über 35 °C

  • Schwermetallanteile (Cadmium, Blei)

  • größeren Mengen an unlöslichen Substanzen (z.B. Kunststoffanteile von Farbanstrichen (max. 10 ml/1, nach 0,5 Stunden Absetzzeit)

Die Maßnahmen und Methoden zum Auffangen und zur abwassergerechten Behandlung der Schmutzflotten variieren stark. Sie hängen oft von den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten ab. Die bekannten Methoden zum Auffangen von Schmutzflotten sind:

  • die Menge der anfallenden Schmutzflotte in einer bestimmten Zeiteinheit (zum Beispiel pro Stunde)

  • über die Physikalische bzw. chemische Zusammensetzung der Schmutzflotten

  • über die Auffangmaßnahmen und Behandlungen der Schmutzflotten, bevor sie in das Kanalsystem eingeleitet werden

  • wenn relevant auch, ob und wieviel Schlamm zu entsorgen ist

Die Maßnahmen und Methoden zum Auffangen und zur abwassergerechten Behandlung der Schmutzflotten sind recht unterschiedlich. Sie hängen vielfach und den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten ab. Die bekannten Methoden zum Auffangen von Schmutzflotten sind:

  • die Spülsaugmethode (vergleichbar mit Sprühextraktion)

  • das Auffangen im Kanalschacht

  • das Anbringung von stabilen Folien

  • die Befestigung eines Rinnensystems.

Auffangmethoden für die Reinigungsflotte bei Fassadenreinigung

Methode zum Auffangen der Reinigungsflotte

Erläuterung

Spülsaugmethode

Bei der Spülsaugmethode wird statt des Hochdruckreinigers ein spezielles Gerät eingesetzt, wobei die Reinigungschemie mit einem Wasserstrahl abgespült und durch eine Saugdüse sofort über den Saugschlauch in einen Zwischenbehälter transportiert wird. Im Laufe der Zeit wurde dieses Gerät bereits in Hubarbeitsbühnen integriert, so dass eine rationelle und kostengünstige Arbeitsweise möglich ist.

Auffangen im Kanalschacht

Ein Auffangen im Kanalschacht ist dann möglich, wenn bei der Fassadenreinigung ein durchgehender, bis an die Hauswand reichender und mit genügend Gefälle versehener plattierter oder asphaltierter Gehweg vorhanden ist und wenn die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt, dass das Abwasser in den Straßenablauf fließen darf. Im Kanalschacht wird dann nach der Entfernung des Schlammfanges das Ablaufrohr mittels eines aufblasbaren Gummibalges verschlossen. Das einfließende Abwasser wird dann, evtl. unter Zwischenschaltung einer Schlammfangvorrichtung, in einen Schmutzfangbehälter mittels einer Tauchpumpe geleitet und dort abwassergerecht behandelt. Damit der Abwasserstrom gezielt dem Kanalschacht zufließen kann, ist es empfehlenswert, den Zufluss durch einen aufgesprühten Strang aus Polyurethan-Schaum (dafür gibt es spezielle Sprühdosen) einzuengen. Nach Ablauf der Arbeiten lässt sich der Polyurethanschaum mittels Spachtel und Drahtbürste leicht entfernen.

Anbringung von Folien

Die Anbringung von Folien ist dann erforderlich, wenn die beschriebenen Arbeitsweisen sich nicht durchführen lassen. Dazu bieten Spezialfirmen ein Foliensystem an. Die faltbare Folienwanne wird an der Hauswand angebracht und dort mit einem speziellen Dichtungsmaterial, das bei der Benetzung mit Wasser quillt, abgedichtet. Durch verstellbare Stützen kann die Höhe der Folienwanne auf der von der Hauswand abgekehrten Seite variiert werden. Die Spezialfolien haben eine solche Beschaffenheit, dass sie bei kleineren Verletzungen sich zusammenzieht und dadurch die Abdichtung gewährleistet bleibt. In die Folienwanne wird direkt ein evtl. benötigtes Gerüst eingebaut. Mit Hilfe einer chemikalienresistenten Pumpe wird das Schmutzwasser in einen Zwischenbehälter zur weiteren abwassergerechten Behandlung geleitet.

Rinnensystem

Bewährt haben sich steckbare Rinnen aus Kunststoff. Die Montage erfolgt mit Konsolen oder ähnlichem. Zwischen Fassadenwand und Rinne wird mit Silikondichtungsmasse abgedichtet, damit die an der Fassade ablaufende Flüssigkeit auch in die Rinne fließt. Die Dichtungsmasse entfernt man später, indem man eine Lacklösepaste (Abbeizpaste) aufträgt, kurze Zeit einwirken lässt und mit einer Stahldrahtbürste die aufgequollene Dichtungsmasse wegbürstet. Statt der Dichtungsmasse kann man auch einen im Baumarkt erhältlichen „Haftputz“ verwenden. Dieser wird mit Wasser angerührt und verfestigt sich nach ca. 2 Stunden so, dass er durch ablaufendes Wasser nicht mehr abgespült werden kann. Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten lässt sich der Haftputz durch Bürsten mit einer Stahldrahtbürste mechanisch beseitigen. Der Bodenbereich wird zusätzlich mit einer Folie abgedeckt.

Steinfassaden

Wenn eine Steinfassade mit Hilfe eines Hochdruckreinigers etwa eine Schicht lang gereinigt wird, kann man mit 4-5 m³ Schmutzwasser rechnen, die zu entsorgen sind. Die Behandlung und Entsorgung aufgefangener Schmutzbrühe kann je nach Art der Zusammensetzung und den Vorschriften der zuständigen Behörden unterschiedlich erfolgen. Die entsprechenden Verfahren können sein:

  • Schmutzwasser wird in einen Gully innerhalb oder außerhalb eines Hauses abgepumpt.

  • Es kann in größere Tanks umgepumpt, neutralisiert und in das Abwassersystem eingeleitet werden.

  • Eine weitere Methode besteht darin, das Schmutzwasser in größere Tanks umzupumpen, das Wasser durch Filterung von unlöslichen Schmutzsubstanzen zu befreien, den Schmutzschlamm als Sondermüll zu entsorgen, das gefilterte Schmutzwasser zu neutralisieren und anschließend in das Entwässerungssystem einzuleiten.

  • Schließlich kann das Schmutzwasser auch in Zwischentanks umgepumpt und von Spezialunternehmen zum Sondermüll transportiert werden.

Da die genaue Zusammensetzung vor Ort nahezu unmöglich festzustellen und daher unbekannt ist, verbieten einige Behörden die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen grundsätzlich. Dies gilt auch dann, wenn es sich lediglich um neutrale und tensidhaltige Schmutzbrühen handelt, die eigentlich unproblematisch entsorgt werden könnten.

Falls die Flotte sauer oder alkalisch ist, muss vor der Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen eine Neutralisation durchgeführt werden. Es existieren verschiedene Methoden für diese Neutralisation. Eine dieser Methoden wurde für das folgende Fallbeispiel ausgewählt.

Fallbeispiel 3-Tanksystem

  • Ein solches Mehrstufensystem wird als optimal betrachtet.

  • Der erste Tank beinhaltet ein Lamellensystem, in dem die festen Schmutzpartikel aufgefangen und abgetrennt werden.

  • Im zweiten Tank befindet sich eine automatisch gesteuerte Neutralisationsanlage mit einem Rührwerk und einem integrierten pH-Messgerät.

  • Der dritte Tank beinhaltet auch Leitbleche, durch die das Schmutzwasser nochmals geleitet wird. Außerdem befindet sich hier ein Gerät, das über einen Zeitraum von 24 Stunden den pH-Wert und den Volumenstrom des anfallenden gereinigten Wassers misst. Dieser Behälter dient auch zum Sammeln des Wassers und ist mit einer Wasserentnahme oder mit einem Auslauf verbunden.

  • Solche Systeme können in Containern angeordnet und relativ leicht transportiert werden. Allerdings ist zu beachten, dass für die Entsorgung des Schlammes aus dem ersten Tank eine Genehmigung erforderlich ist.

Selbst in dem Gewerk der Gebäudereinigung, das oft als relativ einfach betrachtet wird, sind solche vorbereitenden und planerischen Maßnahmen notwendig, um umweltfreundliche und wirtschaftliche Methoden zur Erzeugung guter Reinigungsprodukte zu erreichen. Wenn dies nicht geschieht, kann es schnell passieren, dass eine gesamte Schmutzflotte als Sondermüll deklariert wird. Dies würde bedeuten, dass:

  • Die Entsorgung dürfen nur Unternehmen durchführen, die eine Konzession dafür haben.

  • Die Kubikmeter-Preise der Entsorgung sind in Abhängigkeit von der Zusammensetzung sehr hoch, sogar immens hoch.

  • Hinzu kommt noch, dass die Zusammensetzung genauestens analysiert werden muss, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass die Entsorgungsunternehmen ihre Bereitschaft erst gar nicht erklären.

Genehmigung zur Ausführung einer Fassadenreinigung

Genehmigung zur Ausfuerung einer Fassadenreinigung

Blatt 1:Genehmigung zur Ausführung einer Fassadenreinigung

Genehmigung zur Durchführung einer Fassadenreinigung zur Wahrung der Gebäudeästhetik und Werterhaltung.

Die nächsten Abbildungen befassen sich informativ mit idealtypischen Genehmigungen, die im Zuge der Fassadenreinigung notwendig sind.

Genehmigung zur Ausfuerung einer Fassadenreinigung Teil 2

Blatt 2:Genehmigung zur Ausführung einer Fassadenreinigung

In den vorherigen Ausführungen gehen wir davon aus, dass das tragende Reinigungsmedium Wasser ist. Aber zur Behandlung der Außenflächen von Gebäuden setzen wir neben Wasser auch die folgenden Stoffe ein:

Andere Reinigungsstoffe für Fassaden außer Wasser

mit Wasser verdünnte Säuren

Andere Stoffe

Essigsäure
Salzsäure (HCl)
Schwefelsäure (H2S04)
Flußsäure (HF) (in Ausnahmefällen bis zu max. 5%)

Neutrale Reinigungsmittelzeit
Alkalische Reinigungsmittelit
Strahlmittel, wie z.B. Quarzsand, Kupferschlacke
Abbeizmittel, entaromatisiert
Grundierungsmittel, lösemittelarm (Dispersionsbasis)
Imprägnierungsmittel (Versiegelung), entaromatisiert
Beschichtungsmittel, lösemittelarm (Dispersionsbasis)

Zusammenstellung einiger wichtiger Grundsätze bei der Fassadenreinigung.

Es gibt auch Einsatzverbote. Diese betreffen in erster Linie die folgenden Fakten:

  • Das Anwenden von Chlorkohlenwasserstoff-haltigen Mitteln ist nicht zulässig. Chlorkohlenwasserstoffe (CKW -auch HKW), wie z.B. MethylencWorid, Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff usw., dürfen wir nicht verwenden.

  • Das Anwenden von aromatenhaltigen Testbenzinen und aromatischen Kohlenwasserstoffen (z.B. Solvent Naphtha, als Imprägniermittel) ist ebenfalls unzulässig.

  • Wir dürfen keine Lösemittel-haltigen Zubereitungen mit Flammpunkten unter 30° C verwenden.

  • Nur Bauten oder Bauteile, die überwiegend aus Materialien mit hohen Quarzanteilen bestehen, dürfen wir mit Quarzsand strahlen.

  • Die Beschränkungen hängen davon ab, ob zu Beginn der Reinigungsarbeiten gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass das Reinigungsunternehmen sich vor Beginn der Arbeiten vergewissern muss, ob das vorgesehene Reinigungsmittel verwendet werden darf und ob es sich bei dem vorgesehenen Reinigungsmittel um einen Gefahrstoff im Sinne von § 15 der Gefahrstoffverordnung handelt (nähere Einzelheiten über die Ermittlungspflicht, die allgemeinen Schutzpflichten, die Überwachungspflichten des Unternehmers sowie über die Rangfolge von Schutzmaßnahmen, die Betriebsanweisung, die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in besonderen Fällen und über hygienische Maßnahmen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung).

  • Wir müssen die Verarbeitungshinweise und Verwendungsbeschränkungen der Hersteller besonders beachten.

  • Grundsätzlich müssen wir Stoffe und Zubereitungen mit möglichst geringem gesundheitlichem Risiko verwenden (§ 16 Abs. 2 GefStoffV).

  • Für das Grundieren und Beschichten müssen wir in der Regel nur lösemittelarme Zubereitungen verwenden. Ausnahme: Beschichtungen im Erd- und z. T. im Dachbereich.

  • Auf das Anwenden von Flußsäure (Fluorwasserstoff) und deren Gemische mit Wasser sollten wir weitestgehend verzichten.

  • Sollte im Einzelfall die Notwendigkeit bestehen, von den o.g. Regelungen abzuweichen, so müssen wir vorab die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen.

Fallbeispiel Ausschreibungstexte

Fallbeispiel. Ausschreibung von Fassadenreinigungen

Präzision in der Facility-Wartung

Fallbeispiel. Ausschreibung von Fassadenreinigungen

Bei der Ausschreibung von Fassadenreinigungen sind die oben beschriebenen Grundsätze zu beachten. Besondere Sorgfalt gilt den spezifischen Angaben bzgl. Massen und Materialien.

Leider sind in vielen Fällen solche Angaben nicht ohne weiteres vorhanden und müssen oft erst vor der Ausschreibung mit viel Aufwand aufgenommen werden.