Sonderreinigung / Zwischenreinigung in der Gebäudereinigung
Facility Management: Gebäudereinigung » Reinigungsmanagement » Reinigungsarten » Sonderreinigung
Sonderreinigung für anspruchsvolle Reinigungsaufgaben in Gebäuden
Sonderreinigungen / Zwischenreinigungen
Sonderreinigungen / Zwischenreinigungen sind regelmäßige, intensive Reinigungs- und Pflegearbeiten wie Abstauben, Spraypolieren und Entkalken. Sie tragen dazu bei, dass Grundreinigungen seltener notwendig sind.
Die DIN EN 15221 bezeichnet als Sonderreinigung mit der Produktbezeichnung 1320 die folgenden Leistungen:
Die Reinigung besonderer Oberflächen, wie beispielsweise Fassaden oder Decken, fällt unter die Sonderreinigungsleistungen.
Die Gerätereinigung umfasst beispielsweise Rechner oder Telefone.
Die Auftragsreinigung beinhaltet beispielsweise die Reinigung einer Baustelle, nach einem Unfall oder Brand, oder auch branchenspezifische Reinigungen.
Die Kosten enthalten Folgendes:
Die Sonderreinigung eines Gebäudes,
die Reinigung seiner Fassaden,
die Reinigung der Arbeitsplätze,
die Reinigung von Kunstwerken,
und die Reinigung von Maschinen usw. sind in den Kosten enthalten.
Spezifische Beispiele, die die Norm nennt, sind die Versickerung von Flächen und die eventbezogene Reinigung. Sonderreinigungen gehen also über den normalen Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinaus. Sie werden üblicherweise bei Bedarf als zusätzliche Einzelaufträge vergeben. Deswegen kann das Ergebnis der Reinigung nicht normiert werden, sondern muss von Auftrag zu Auftrag abgestimmt werden. Trotzdem sollten grundsätzlich die Methoden der Qualitätssicherung bzw. -beurteilung auch hier zum Einsatz kommen. Maßstab hierfür sind dann die individuell abgestimmten Reinigungsziele.
Da Glas weitgehend als Element der Fassade betrachtet wird, fällt nach der Definition der DIN EN 15221 die Glasreinigung auch in die Kategorie der Sonderreinigungen. Diese normative Definition ist jedoch in der Praxis weniger wichtig und spielt nur dort eine Rolle, wo tatsächlich hinsichtlich der Kosten bzw. der Verantwortlichkeit ein Unterschied zwischen der Reinigung der Fassade und der "normalen" Fensterreinigung gemacht wird.
Insofern Glas weitgehend als Element der Fassade zu betrachten ist, gehört nach der Definition der DIN EN 15221 die Glasreinigung ebenfalls zur Kategorie der Sonderreinigungen. Diese normative Definition ist allerdings in der Praxis weniger von Belang und spielt lediglich dort eine Rolle, wo in der Tat bezüglich der Kosten bzw. der Verantwortlichkeit ein Unterschied zwischen der Reinigung der Fassade und der „normalen“ Fensterreinigung gemacht wird.