| Auftraggeber / Flächenverantwortung | Nutzung, Leistungsumfang, Qualitätsanspruch, Zugänge, Mitwirkungen und Entscheidung über Nutzungseinschränkungen festlegen. |
| Arbeitgeber der Reinigungskräfte | Geeignete Arbeitsorganisation, Gefährdungsbeurteilung, Befähigung, Unterweisung, Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen sicherstellen. |
| Reinigungskoordination / Auftragnehmer | Ausführbare Arbeitsprogramme, tatsächliche Besetzung, Mittelbereitstellung, sichere Abläufe, Leistungsmeldung und Nacharbeit organisieren. |
| Nutzer / örtliche Bereichsleitung | Arbeitsbereiche vereinbarungsgemäß zugänglich halten, Sonderlagen melden und sicherheitsbezogene Einschränkungen beachten. |
| Technik / Instandhaltung | Versorgung und technische Schnittstellen bereitstellen; Eingriffe, Freischaltungen, Reparaturen und Prüfungen durch zuständige Personen veranlassen. |
| Arbeitsschutz / Hygiene / Fachstellen | Spezifische Gefährdungen, Verfahren und Nachweisanforderungen fachlich beurteilen; keine pauschale Freigabe durch Reinigungspersonal. |
| Sicherheit / Datenschutz / IT | Zutritt, Schlüssel, Informationsschutz und digitale Funktionen einschließlich Sensorik und Robotik kontrolliert bereitstellen. |
| Qualitätsprüfung / Leistungsannahme | Ergebnisprüfung, Einstufung von Fehlern, Nacharbeitskontrolle und formale Leistungsannahme nach vereinbarten Befugnissen durchführen. |