Glasreinigung in der Gebäudereinigung
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Glasreinigung für klare Sicht und Sicherheit
Glas- oder Fensterreinigung ist eine Aufgabe, die wir ernst nehmen
Glas- oder Fensterreinigung umfasst die Säuberung von Fensterflächen innen und außen sowie Fensterrahmen, Fensterläden, Jalousien und Oberlichtern von Verschmutzungen.
Ein besonderer Teil der Gebäudereinigung stellt die Glasreinigung dar. Oft führen die Reinigungsfirmen diese ebenfalls durch, dennoch gibt es spezielle Glasreinigungsfirmen. Immerhin unterscheiden sich Unterhalts- und Glasreinigung stark voneinander.
Ein Hauptunterschied besteht in der Zugänglichkeit der zu reinigenden Flächen. Es kann vorkommen, dass sogar Spezialisten (Industriesteiger) benötigt werden, um an ab- und hochgelegenen Flächen überhaupt heranzukommen und diese dann auch noch gefahrlos und qualitätsgerecht zu reinigen. Allgemein bekannt in diesem Zusammenhang sind die Fassadenbefahranlagen, die auch hierfür genutzt werden, und wofür man eine Berechtigung benötigt.
Begriff | Was bedeutet das? | Was soll erreicht werden? |
---|---|---|
„normale“ Glasreinigung | Ein-, zwei-oder mehrseitige Reinigung der Glasflächen entsprechend LV | Die Glasflächen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei. Das Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glasflächen, z. B. Bemalungen,Klebstoffe, Folien, Verkrustungen und Beläge erfolgt üblicherweise nach gesondertem Auftrag. Verschmutzungen, die beim Reinigen erfolgen, sind durch den AN zu beseitigen. |
Rahmenreinigung ohne Falze und Beschläge | Reinigung der Rahmenflächen ohne Falze und Beschläge unter Beimischung eines geeigneten Mittels gem. LV | Wie „normale“ Glasreinigung. Zusatz: Soll die Einpflege der Rahmenflächen erfolgen, ist im LV besonders darauf zu verweisen. |
Rahmenreinigung einschl. Falze und Beschläge | Reinigung der gesamten Rahmenflächen unter Beimischung eines geeigneten Mittels gem. LV | Wie „normale“ Glasreinigung. Zusatz: Soll die Einpflege der Rahmenflächen erfolgen, ist im LV besonders darauf zu verweisen. |
Fenster und Fassadenglas reinigen
Für die Durchführung der Glas- und Rahmenreinigung gilt, dass angrenzende Flächen oder Gegenstände infolge der Glas- und Fensterreinigung nicht verschmutzen dürfen, bzw. ihr Reinigungszustand darf sich nicht verschlechtern. Bei einer Verschmutzung angrenzender Flächen oder Gegenstände sorgt der AN für eine sofortige und vollständige Reinigung dieser Flächen und Gegenstände. Diese Nachreinigungsarbeiten vergütet man nicht gesondert.
Die Kalkulationsmengen zur Aufwands- und Preisermittlung ergeben sich aus dem Aufmaß, dem Raumbuch, den Zeichnungen und sonstigen Angaben. Am besten ist es natürlich, wenn alle relevanten Angaben dem LV zu entnehmen sind. Obwohl für die Reinigungshäufigkeit bestimmter Flächenarten idealtypische Vorgaben bekannt sind, gibt der Auftraggeber die Reinigungshäufigkeit präzise vor. Dies geschieht auch unter Beachtung, ob es sich um ein tätigkeits- oder ergebnisorientiertes Verfahren handelt.
Die Fenster- und Fassadenreinigung erfolgt im Gegensatz zur Unterhaltsreinigung relativ selten. Es gibt Reinigungsverträge, nach denen die Fenster- und Fassadenreinigung nicht einmal pro Quartal durchgeführt wird. Mitunter erfolgt die Reinigung sogar erst, nachdem sich die Mieter über die schmutzigen Fenster beschweren. Also ist davon auszugehen, dass das ergebnisorientierte Verfahren eigentlich ausscheidet. Alle Leistungen führt man nach Turnustabelle durch, weil im Laufe der Wochen sich so viel Schmutz angesammelt hat, dass man nicht erwarten kann, dass man Reinigungsgänge auslassen könnte.
Im LV steht eindeutig, wie die Reinigung der Fenster und des Fassadenglases zu erfolgen hat. Es gibt hier die Möglichkeiten:
Die Reinigung erfolgt entweder einseitig oder beidseitig.
Sie umfasst die Reinigung mit oder ohne Falz.
Die Reinigung erfolgt mit oder ohne Leibung.
Es gibt auch einen Mix von alledem.
Die Fensterrahmen mit Abdeckblechen gehören zur Reinigung.
Zur Reinigung gehören auch die Rahmenflächen der Stahlkonstruktionen mit den dazugehörigen Riegelkonstruktionen.
Die Reinigung umfasst auch die Verriegelungen mit den Halterungen und Beschlägen.
Das Gebäudereinigungsunternehmen definiert die Reinigungsverfahren. Die Innung gibt bestimmte Standards vor, die üblicherweise auch verwendet werden. Bestimmte Leistungen, die zu gewissen Arbeiten gehören, werden nicht gesondert vergütet. Solche Dinge müssen vor Vertragsabschluss klar sein.
In der Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten gibt es eine Reihe von Abstimmungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und Dinge zu beachten.
Die folgende Aufzählung zeigt solche Beispiele:
Der AN informiert die Mitarbeiter im Gebäude rechtzeitig vor Beginn der Fensterreinigung.
Wenn Alarmanlagen die Fenster oder Glasflächen ausstatten, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer, um Fehlalarme zu vermeiden und nach der Reinigung wieder scharf zu schalten. Dieses Verfahren ist besonders wichtig, wenn Reinigungsaktivitäten in größeren Objekten über mehrere Tage andauern.
Es findet eine ordnungsgemäße Verschließung bzw. Verriegelung der Fenster, etc. nach dem Reinigungsvorgang statt.
Schreibtische, Fensterbänke und Heizkörper dürfen nicht betreten werden.
Defekte Beschläge, schlecht abgedichtete Glasscheiben, gesprungene Gläser, etc. werden umgehend dem AG gemeldet. (Obwohl dies eigentlich nicht die Aufgabe eines externen Unternehmens ist und daher gesondert vereinbart werden muss. Mängel festzustellen, ist eigentlich die Aufgabe des Bedienungs- bzw. Instandhaltungspersonals.)
Aufkleber und Poster werden entfernt, wenn dies beauftragt wurde. Eine eigenmächtige Entfernung durch das Reinigungspersonal nach Gutdünken ist ausgeschlossen.
Die Entfernung von Kugelschreiberstrichen, Lackspritzern, Aufklebern, etc. erfolgt nach dem neuesten technischen Verfahren ohne Beschädigung der Gegenstände.
Diese und gegebenenfalls andere Maßnahmen bzw. Arbeiten werden normalerweise unter der jeweiligen Position im Leistungsverzeichnis kalkuliert und nicht besonders vergütet. Diese Vorgehensweise muss jedoch vor Vertragsabschluss geklärt oder im Leistungsverzeichnis eindeutig genannt sein.
Der Betriebsablauf wird durch die Reinigungsarbeiten nur bedingt behindert. Im Vertrag klärt man am besten, was unter "bedingt" zu verstehen ist.
Der AG hat das Recht, die einzelnen Arbeitsgänge abzunehmen. Sämtliche Arbeitsgänge müssen nachvollziehbar sein.
Man beachtet die unterschiedlichen Arbeitshöhen.
Befahranlagen werden nur nach vorheriger Anmeldung beim AG benutzt. Vorher findet eine Einweisung des bedienenden Reinigungspersonals statt. Der AG oder ein von ihm beauftragter Dritter führt die Einweisung durch. Der AN übernimmt die Beaufsichtigung.
Häufig nehmen Auftraggeber in die Verträge auf, dass eine Änderung des Reinigungsturnusses keine Änderung des spezifischen Preises mit sich bringt. Diese Festlegung wird diskutabel, wenn das Reinigungsunternehmen Neben- bzw. Vorleistungen erbringen muss, die von der Anzahl der Turnusse unabhängig sind. In solchen Fällen empfehlen wir spezielle Vereinbarungen.
Technische Voraussetzungen sind gegeben
Bei der Reinigung von Fassaden bestimmen die technischen Voraussetzungen die Ausführung, denn ab einer bestimmten Höhe sind Arbeiten ohne technische Hilfsmittel unmöglich. Also setzt man bei der Fenster- und Fassadenglasreinigung fahrbare Gerüste und Steckgerüste in einer Arbeitshöhe von bis zu 9 m ein. In Ausnahmefällen kommt auch der Einsatz von Leitern in Frage. Von eventuell vorhandenen Umläufen aus lässt sich auch die Reinigung von Fenstern und Fassadengläsern bewerkstelligen. Hier genügen in der Regel Leitern bzw. fahrbare Gerüste. Für die Fenster- und Fassadenglasreinigung im Außenbereich, die keine Putzbalkone haben, benötigt man folgende Aufstiegshilfen mit den entsprechenden Arbeitshöhen:
Arbeitshöhe von ... | Meter |
---|---|
Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe | 26,50 |
Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe | 12,00 |
Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe | 31,00 |
Teleskoparbeitsbühne mit einer Arbeitshöhe | 42,00 |
Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe | 17,00 |
Scherenbühne mit einer Arbeitshöhe | 8,00 |
Alle einzusetzenden Gerätschaften berechnen wir in die Preise ein. Eine gesonderte Vergütung findet nicht statt. Wir führen alle notwendigen wiederkehrenden vorgeschriebenen Abnahmen (TÜV, UVV usw.) für die einzusetzenden Geräte durch, außer wir nutzen einvernehmlich Geräte des Auftraggebers. In diesem Fall ist der Auftraggeber zuständig.
Vor Beginn der Fassadenreinigung stimmen wir die erforderlichen Absperrmaßnahmen für die einzelnen Teilbereiche mit dem Auftraggeber ab und lassen sie genehmigen. Für Unfälle, die durch mangelhafte Absperrmaßnahmen verursacht werden, haftet unser Unternehmen.
Als Besonderheit sind bei der Kalkulation beispielsweise zu beachten:
Anteil von Innen- und Außenreinigung beeinflusst die Kalkulation.
Außenreinigung hängt vom Fassadenbelag ab.
Wir berücksichtigen die Frostperiode bei der Planung.
Rahmenreinigung außen/innen beeinflusst die Kalkulation.
Die Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen bestimmt die Arbeitsweise (Begehbarkeit).
Die Nutzung der Befahranlage, falls vorhanden, erfordert Berechtigungen und Hilfestellung, sowie die Beachtung des 2-Personen-Systems!
Der Stellplatz für den Steiger ist zu beachten (Benachrichtigung z.B., wenn dadurch Parkflächen eingeschränkt werden oder Genehmigung einholen und Absperren, wenn öffentliche Verkehrswege benutzt werden müssen).
Die Kosten für den Steiger und ähnliche Geräte sind einzukalkulieren.
Reinigen der Innenglasflächen
Hier beziehen wir uns vor allem auf die Innenglasflächen der Fenster. Andere innen liegende Glasflächen, wie zum Beispiel Raumteiler oder Glaswände von Büroräumen und ähnliches, behandeln wir bezüglich der Reinigungsarbeit wie die Glasflächen von Fenstern. Beachten Sie jedoch, dass diese Flächen außer den Glastüren nicht geöffnet werden können, da sie fest eingebaut sind.
Grundsätzlich gelten folgende Regeln:
Die Prüfung, ob die Fenster zu öffnen sind, ist entscheidend und darüber hinaus
ob bei geöffnetem Fenster gefahrlos gearbeitet werden kann (Überbeugeschutz!)
Störungen des Arbeitsablaufes zum Beispiel im Büro berücksichtigen
Die Kalkulationsmenge und der Turnus werden gemäß Aufmaß, Raumbuch und anderen Faktoren angefertigt.
Die Reinigung der Innenglasflächen ist – wenn nicht anderes vereinbart -beidseitig durchzuführen. Bei der Glasreinigung ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen an Wänden, Gegenständen und Einrichtungen zu vermeiden. bzw. diese sofort fachgerecht vom AN zu beseitigen sind. Es gelten also all die Regeln, die bereits unter dem Punkt „Fenster und Fassadenglas reinigen“ genannt wurden. Die Reinigung der Rahmenflächen der Innenglasflächen erfolgt je nach der Verschmutzungsart und des Verschmutzungsgrades mit verschiedenen Reinigungsmitteln bzw. -hilfsmittel. Das können sein: Pads, Schwämme Reinigungstextilien, Fensterleder usw. Die Rahmenflächen sind allseitig nass zu reinigen. Je nach Verschmutzungsart ist die Fläche durch den Einsatz geeigneter, auf die Oberfläche abgestimmter, abrasiv wirkender Reinigungsmittel zu reinigen. Diese Reinigungsmittel (Allzweckreiniger, Alkoholreiniger, Spezialreiniger etc.) sind dem Reinigungswasser beizugeben.
Nach der Nassreinigung der Rahmenflächen sind diese mit dem Leder nachzutrocknen und anschließend zu polieren. Nach Bedarf (der im LV benannt werden soll) sind die Rahmenflächen mit einem geeigneten Pflegemittel zu behandeln. Die Reinigung ist streifen- und schlierenfrei auszuführen. Kanten und Ecken müssen exakt ausgeledert werden. Auch bei der Rahmenreinigung ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen an Wänden, Gegenständen und Einrichtungen zu vermeiden, bzw. diese sofort fachgerecht vom AN zu beseitigen sind. Zu Rahmenreinigung gehören auch die Rahmen der Türen. Die hier genannten Leistungen müssen im Leistungsverzeichnis aufgeführt werden, die Mengen müssen beziffert sein und werden (falls nicht anders vereinbart) nicht separat vergütet.