Anwendbarkeit und Leistungsgrenzen sind je Objekt festzulegen
Facility Management: Gebäudereinigung » Reinigungsmanagement » Betriebsfähigkeit » Leistungsfelder
Leistungsumfang objektbezogen festlegen
Anwendbarkeit und Leistungsgrenzen der Gebäudereinigung sind für jedes Objekt eindeutig zu bestimmen. Nutzung, Flächenarten, Hygieneanforderungen, Betriebszeiten und Schnittstellen bilden die Grundlage für einen bedarfsgerechten Leistungsumfang. Klare Abgrenzungen vermeiden Zuständigkeitslücken und schaffen verlässliche Voraussetzungen für Ausführung, Kontrolle und Nachweis.
Leistungsgrenzen je Objekt klar festlegen
BF-GR-F01 Unterhaltsreinigung Büro und Verwaltung
Arbeitsplätze, Boden, vereinbartes Inventar und Kontaktflächen. Materialverträglichkeit, belegte Arbeitsplätze und diskreter Umgang mit Unterlagen.
Grenze: Elektronikinnenräume und private Gegenstände nicht pauschal umfasst.
BF-GR-F02 Sanitär- und Umkleidereinigung
Sanitärobjekte, Kontaktflächen, Böden und vereinbarte Spenderbestückung. Bereichstrennung, geeignete Textilien, Produkt- und Hautschutz sowie Nutzerzugänglichkeit.
Grenze: Technische Entstörung von Abläufen oder Armaturen gesondert.
BF-GR-F03 Verkehrs- und Eingangsflächen
Flure, Treppen, Aufzugskabinen und Schmutzfangbereiche. Rutschgefahr, Personenströme, freie Rettungswege und abgestimmte Rückgabe.
Grenze: Aufzugsschacht und Maschinenraum nicht als normale Kabinenreinigung.
BF-GR-F04 Besprechungs- und Veranstaltungsflächen
Planmäßige und bedarfsbezogene Reinigung vor und nach Nutzung. Terminübergaben, Spitzenbedarf und klare Bestellwege.
Grenze: Raumumbau und Bewirtung nur ausdrücklich beauftragt.
BF-GR-F05 Teppich- und Polsterreinigung
Unterhalts- und besondere Fleck-/Intensivbehandlung geeigneter Materialien. Verfahren, Farb- und Materialeignung sowie Trocknung und Nutzungsfenster.
Grenze: Nicht entfernbare Schäden von Verunreinigung unterscheiden.
BF-GR-F06 Grundreinigung und Pflege
Intensive Reinigung sowie definierte Pflege oder Beschichtung. Materialsystem, Rückstände, Arbeitsumgebung und ausreichende Sperr-/Trocknungszeit.
Grenze: Kein Ersatz für Belagserneuerung oder Mängelbeseitigung am Bauwerk.
BF-GR-F07 Innenverglasung und Trennwände
Zugängliche Glasflächen, Rahmen und vereinbarte Beschläge. Sichere Zugänglichkeit, Schutz benachbarter Materialien und definierter Qualitätsmaßstab.
Grenze: Nicht automatisch Fassaden- oder Höhenreinigung.
BF-GR-F10 Industrienahe Hallen- und Lagerflächen
Böden und ausdrücklich zugeordnete Oberflächen im betrieblichen Umfeld. Fahrverkehr, Betriebszustand, Stoffeintrag, Absperrungen und abgestimmte Arbeitsfenster.
Grenze: Maschineninnenreinigung und Produktionseingriffe gesondert.
BF-GR-F11 Technik- und Betriebsräume
Zugelassene Flächen innerhalb technischer Räume. Zugang, Anlagenzustand, zulässige Feuchte und Schutz empfindlicher Einrichtungen.
Grenze: Keine Schalt-, Prüf- oder Instandhaltungsaufgabe durch Reinigung.
BF-GR-F12 Gastronomie- und Lebensmittelbereiche
Definierte Reinigungsleistungen im Rahmen des örtlichen Hygienekonzepts. Produkt- und Prozessgrenzen, Lebensmittelkontakt, Rückstände und Rückgabeentscheidung.
Grenze: Lebensmittelunternehmer und Hygienezuständigkeit bleiben eigenständig.
BF-GR-F13 Medizin- und Pflegebereiche
Nur ausdrücklich zugeordnete fachlich spezifizierte Flächenhygiene. Risikobereiche, Hygieneplan, Befähigung und geeignetes Monitoring.
Grenze: Keine pauschale Übertragung allgemeiner Bürostandards; Medizinprodukte gesondert.
BF-GR-F14 Labor-, Reinraum- und ESD-Bereiche
Nur im ausdrücklich festgelegten und fachlich freigegebenen Umfang. Kontaminations- und Materialanforderungen, Partikel-/ESD-Eigenschaften und besondere Nachweise.
Grenze: Qualifizierung und Prozessfreigabe der Spezialnutzung nicht ersetzen.
BF-GR-F15 Bedarfs- und Ereignisreinigung
Bekannte, beherrschbare Verschmutzung innerhalb des vereinbarten Abrufmodells. Stoff-/Gefahrenklärung, Schutz, Erreichbarkeit und priorisierte Reaktion.
Grenze: Unbekannte Chemikalien, Schimmel, Brand- und Wasserschäden an Fachstellen.
BF-GR-F16 Tagesreinigung und Servicepräsenz
Reinigung im laufenden Nutzerbetrieb mit definierten Zusatzreaktionen. Nutzerabstimmung, Lärm, Zugänglichkeit, sichere Nässebeherrschung und ausreichende Kapazität.
Grenze: Kein Ersatz für beliebige Hausmeister- oder Empfangsleistungen.
