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Gebäudeplanung und Reinigungsmanagement

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Synergien nutzen: Gebäudeplanung und Reinigungsmanagement

Synergien nutzen: Gebäudeplanung und Reinigungsmanagement

Reinigungsmanagement beginnt bei der Gebäudeplanung. Durch die Berücksichtigung von Reinigungsfaktoren wie Materialauswahl, Oberflächengestaltung und Zugänglichkeit können Reinigungskosten gesenkt und Reinigungsprozesse optimiert werden. Eine durchdachte Gebäudeplanung ermöglicht eine schnelle und effektive Reinigung sowie eine Reduzierung von Verschmutzungen und Beschädigungen. Auch der Einsatz von modernen Technologien wie Sensoren oder Reinigungsrobotern kann in die Gebäudeplanung integriert werden. Gebäudeplanung und Reinigungsmanagement sollten somit Hand in Hand gehen, um Synergien zu nutzen und eine effiziente Reinigung zu gewährleisten.

Reinigungsmanagement durch intelligente Gebäudeplanung

Gebäudeplanung und Gebäudereinigung

Eine eingeplante Sauberkeit bei der Bauplanung von Gebäuden wird den Reinigungsaufwand erheblich reduzieren und somit ein nachhaltiges Reinigungsmanagement fördern und erhebliche Betriebskosten sparen. Es ist möglich, die Reinigungsfreundlichkeit eines Gebäudes zu berücksichtigen, ohne dabei Abstriche bei der gestalterischen Sicht zu machen. Hierbei muss immer die Funktion und der Nutzen im Vordergrund stehen.

Die größten Einflüsse auf die Reinigungskosten haben Gitterroste (außen) und Schmutzfangmatten (innen) im Eingangsbereich und zu helle Bodenbeläge. Entscheidend für die Planung der Reinigungsleistungen sind zudem die Art, Ausgestaltung und Lage der Reinigungsräume.

Anforderungen an die Grundrissgestaltung:

  • Aufzüge einplanen und keine Zwischenstockwerke vorsehen.

  • Eher eine vertikale als horizontale Ausdehnung wählen, um lange unproduktive Wege zu vermeiden. Bei Gebäuden mit großer horizontaler Ausdehnung alle 30 Meter Wasserzapfstellen einplanen.

  • Flächen für Cobots vorsehen, mit Anschlüssen für Wasser, Abwasser und Strom

  • Keine oder nur wenige Wandnischen, Pfeiler, Sockel und Stufen vorsehen, um tote Winkel zu vermeiden.

  • Reinigungssysteme wie Vakuumreinigungsanlagen, Fassadenbefahranlagen, Hebebühnen und Oberflächenbehandlungsanlagen bereits beim Bau berücksichtigen.

Anforderungen an die Fassadengestaltung:

  • Grundsätzlich sind Metall- (Eloxal-, Edelstahl- sowie organisch beschichtete Fassaden) und Glasfassaden wesentlich reinigungsintensiver als Natursteinfassaden.

  • Höhenzugangsplanung bei Bedarf berücksichtigen und Zugänglichkeit der Außenfassadenflächen und Innenfassadenflächen sicherstellen, z. B. durch den Einsatz von Fassadenbefahranlagen (auch nutzbar für Instandhaltungsmaßnahmen), Reinigungsrobotern (z. B. bei gewölbten Fassaden) und Aufstellflächen für Hubsteigereinsatz. Sicherungsmaßnahmen für exponierte Reinigungsbereiche müssen ebenfalls vorgesehen werden.

  • Innenjalousien, Vorhänge und Lamellen den Außenjalousien vorziehen.

Anforderungen an die Fenster- und Glasflächen

  • Fenster in Treppenhäusern sollen möglichst niedrig angebracht werden, um die Zugänglichkeit zu verbessern.

  • Fensterbänke sollen vermieden werden, da sie oft als Ablageflächen genutzt werden und dadurch schwieriger zu reinigen sind. In Treppenhäusern soll ganz auf Fensterbänke verzichtet werden.

  • Fensterflügel solten von innen her zu reinigen sein und somit zu öffnen sein.

  • Zugänglichkeit der Glasflächen sowohl von innen als auch von außen sicherstell

Anforderungen an Treppen:

  • Handläufe sollen aus pflegeleichtem Material bestehen. Idealerweise in biozider, also keimtötender Oberfläche.

  • Keine Geländerstützen direkt auf den Treppen anbringen. Stattdessen sollen Treppengeländer und -stützen seitlich angebracht werden.

  • Treppenbeläge sollen homogen zur Nassreinigung geeignet sein.

  • Treppen sollen mit Seitenwänden ausgestattet sein, um zu verhindern, dass die Reinigungsflotte an den Seiten herunterfließt.

Anforderungen an den Eingangsbereich und intensiv genutzte Bereiche:

  • Genügend große Schmutzfangbereiche (zehn Schritte) vorsehen. Die Schmutzfangzone sollte bereits außen mit einem Schmutzfangrost oder -gitter (mind. 4 m Länge) und innen mit einer Grobschmutzaufnahme beginnen, gefolgt von einer textilen Schmutzfangmatte zur Feuchtigkeitsaufnahme (mind. 6 m Länge).

  • Steinbeläge sollten versiegelt sein, um eine leichtere Reinigung zu ermöglichen.

  • Vor Eingangsbereichen sollen keine Rasenflächen oder Beete angelegt werden, da diese zur Abkürzung überschritten werden und somit unnötigen Schmutz verursachen.

Anforderungen an Nassräume:

  • Austrittsdüsen der Dosierspender sollten über den Waschbecken platziert werden, um eine einfachere Reinigung der Waschbecken und Spender zu ermöglichen.

  • Boden- und Wandbeläge sollten säurebeständig und feuchtigkeitsunempfindlich sein, um eine leichtere Reinigung zu ermöglichen.

  • Trennwände zwischen WC-Kabinen sollten so gestaltet sein, dass die Böden frei sind.

  • WC-Schüsseln sollten bodenfrei an der Wand montiert werden, um die Reinigung zu erleichtern.

Anforderungen an die Betriebsräume für die Reinigung:

  • Betriebsräume für die Reinigung sollen vorhanden sein, darunter zentrale und dezentrale Lager für Reinigungsprodukte, -geräte und -maschinen sowie Ver- und Entsorgungsräume für Wasser, Abwasser und Elektro.

  • Büroräume sollen insbesondere in großen Objekten für das Reinigungspersonal geschaffen werden. Idealerweise sollten sie in der Nähe des Hauptreinigungsraums liegen.

  • Sammelstellen für Sonderabfälle (Produktionsrückstände, Betriebs- und Verbrauchsstoffe) sollen vorgesehen werden.

  • Umkleide-, Dusch- und Aufenthaltsräume sollten für internes und externes Servicepersonal zur Verfügung stehen, insbesondere bei Reinigungszeiten, die ständig über 6 Stunden täglich hinausgehen. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung sollte bei mehr als 10 Reinigungskräften (ca. 2.000 m² Reinigungsfläche) neben der Umkleidemöglichkeit auch eine besondere Waschgelegenheit vorgesehen werden. Pro Umkleideplatz sollte man mit 1,5 m² rechnen.

Anforderungen an die Reinigungsräume:

  • Dezentrale Reinigungsräume sollten grundsätzlich je Etage eingeplant werden. Für je 600 m² Nettogrundrissfläche ist ein Etagenreinigungsraum einzuplanen. Bei Geschossflächen mit mehr als 600 m² nicht überstellter Verkehrsfläche sollte zusätzlicher Platz für einen Reinigungsautomaten von ca. 4m² vorgesehen werden. Die Räume sollten eine günstige Lage zum Aufzug haben, eine Mindestfläche von 3m² (= 2m x 1.5m; im Idealfall 4 bis 5m²) aufweisen, Entlüftungsmöglichkeiten, abwaschbare Wände und Böden, abgesicherte Steckdosen, zweckmäßige Regale für Reinigungs- und Verbrauchsmaterialien mit Befestigungsvorrichtungen für Stiele, Bodenablauf und Ausgussbecken sowie nach außen zu öffnende Türen haben.

  • Zentrale Reinigungsräume sollten in größeren Objekten unbedingt eingeplant werden, evtl. im Kellergeschoss. Die Mindestfläche sollte 15-20m² betragen, kann aber auch je nach Größe des Objekts auf über 50m² gehen. Die Räume dienen zur Lagerung von Verbrauchsmaterialien, Maschinen und Geräten und sollten möglichst in der Nähe zu einem Aufzug und zu einem Hauptzugang zum Gebäude liegen. Die Decken- und Wandbeläge sollten abwaschbar sein und es sollten Bodenabläufe und Ausgussbecken vorhanden sein. Des Weiteren sollten gesicherte Steckdosen, Regale für die Vorratshaltung, Raum und Anschlüsse für Waschmaschine und Trockner (bei Gebäuden mit ca. 4.000m² Nettogrundrissfläche ist eine Waschmaschine erforderlich) zur Verfügung stehen.

Bauliche Anforderungen an die Reinigungsräume

Die baulichen Anforderungen an Reinigungsräume umfassen eine Vielzahl von Aspekten, die eine effiziente und sichere Reinigung gewährleisten sollen. Dazu gehören glatte, wasserfeste und rutschhemmende Bodenbeläge, die eine einfache Reinigung und ein sicheres Arbeiten ermöglichen. Idealerweise sollten Bodenabläufe vorhanden sein, um eine schnelle Entwässerung bei der Nassreinigung zu ermöglichen.

Die Türen zu Reinigungsräumen sollen abschließbar sein und von innen jederzeit ohne Schlüssel zu öffnen sein, um im Notfall schnell reagieren zu können. Warnzeichen für Chemikalien sollen an den Türen angebracht sein, um auf die Gefahr hinzuweisen.

Fenster in Reinigungsräumen sind nicht zwingend erforderlich, können aber für Lüftungszwecke genutzt werden, um ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen. Eine mechanische Lüftung soll jedoch vorhanden sein, um eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten.

Ein abschließbarer Schrank für Chemikalien ist unerlässlich, um die Gefahr von Unfällen zu minimieren und den Zugang zu gefährlichen Substanzen zu beschränken. Gestelle und Hängevorrichtungen für Reinigungstextilien und -geräte sollen vorhanden sein, um eine ordentliche Aufbewahrung und schnelle Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Anforderungen an die Reinigungsschränke:

  • Reinigungsschränke auf den Etagen sollen abschließbar und befahrbar sein, um beispielsweise Nassreinigungsgeräte oder Staubsauger zu lagern.

  • Tablare sollen eingebaut sein, um eine ordentliche Aufbewahrung der Reinigungsprodukte und -hilfsmittel zu ermöglichen.

Anforderungen an Ver- und Entsorgungswege:

  • Die Entfernung zur Entsorgung des Abfalls sollte möglichst kurz sein, um unnötige Wege und Transportzeiten zu vermeiden.

  • Es sollen möglichst wenig Differenzstufen innerhalb von Geschossen vorhanden sein, um den Einsatz von Scheuersaugmaschinen zu erleichtern.

  • Es sollen möglichst wenige Nebeneingänge vorhanden sein, um den Schmutzeintrag zu minimieren.

  • Türbreiten und Aufzugskabinengrößen sollten in Übereinstimmung mit den Maschinengrößen sein. Die Türbreite sollte mindestens 1m betragen, die Tiefe mindestens 1,5m und die Tragfähigkeit mindestens 500kg.

Anforderungen an Boden / Bodenbelege:

  • Bodenbeläge mit rauer Oberflächenstruktur sollten vermieden werden. Der Küchen- und Sanitärbereich erfordert eine genaue Abstimmung zwischen Sicherheitsfaktor und Reinigungsaufwand.

  • Der Bodenbelag solle der Nutzung angepasst sein, um eine effiziente Reinigung und eine ansprechende Optik zu gewährleisten.

  • Im Eingangsbereich sollen keine unversiegelten Bodenbeläge vorhanden sein, um eine einfache Reinigung und eine ansprechende Optik zu gewährleisten.

  • Es soll kein zu starker Mix unterschiedlicher Bodenbeläge vorhanden sein, um eine klare und einheitliche Gestaltung und Reinigung zu gewährleisten.

  • Es sollen keine oder nur wenige Ausstattungen mit geringer Bodenfreiheit vorhanden sein, wie beispielsweise Heizkörper, WC-Trennwände oder Waschbecken. Die Bodenflächen müssen mit Reinigungsgeräten und -maschinen unterfahren werden können, um eine effiziente Reinigung zu ermöglichen.

  • Weiße, hellbeige und hellgraue Bodenbeläge sollten vermieden werden, da sie Schmutz und Verunreinigungen schnell sichtbar machen. Dunklere, melierte Töne sind empfehlenswert, um eine ansprechende Optik zu gewährleisten und den Reinigungsaufwand zu minimieren.

Anforderungen an Wände

  • Bei Wänden in reinigungsintensiven Bereichen wie Technikzentralen oder Produktionsbereichen sollte auf scheuerbeständige Anstriche geachtet werden, um eine einfache Reinigung und eine ansprechende Optik zu gewährleisten.

  • Es sollten keine Wände mit rauer Oberflächenstruktur vorhanden sein, um eine einfache Reinigung und eine ansprechende Optik zu gewährleisten.

  • Sockelleisten können vor Verschmutzungen schützen und sollten eine Höhe von mindestens 12cm aufweisen, um den Schutz vor Schmutz und Beschädigungen zu gewährleisten.

  • In Fertigungs- und Montagebereichen kann die Verwendung von Akustikputzen eine sinnvolle Ergänzung sein, um eine angenehme Arbeitsumgebung zu schaffen und gleichzeitig eine einfache Reinigung und eine ansprechende Optik zu gewährleisten.

Anforderungen an Türen

  • biozide Griffgarnituren sind gewünscht, um das Wachstum von Bakterien und Keimen auf Türgriffen zu minimieren und somit das Infektionsrisiko zu verringern.

Bauliche Anforderungen beim Einsatz von Cobots

Beim Einsatz von großen Reinigungsrobotern in Hallen, Büros, Eingangsbereichen und Fluren sind verschiedene bauliche Anforderungen zu beachten. Diese können je nach Art des Roboters und der zu reinigenden Fläche variieren.

Im Folgenden werden einige der wichtigsten Anforderungen aufgeführt und erläutert:

  • Hindernisse und Engstellen: Hindernisse wie Möbel, Maschinen oder andere Gegenstände können die Beweglichkeit des Reinigungsroboters einschränken. Es ist daher wichtig, sicherzustellen, dass genügend Platz vorhanden ist und dass der Roboter problemlos um Hindernisse herumfahren kann. Engstellen wie schmale Türen oder Flure können ebenfalls ein Problem darstellen und müssen entsprechend berücksichtigt werden.

  • Brandschutztüren: Brandschutztüren dienen dazu, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Beim Einsatz von Reinigungsrobotern müssen Brandschutztüren so konstruiert und installiert sein, dass sie für den Roboter passierbar sind. Es ist wichtig, dass die Brandschutztüren ihre Funktion erfüllen und im Notfall automatisch schließen.

  • Türbreiten und Durchfahrtshöhen: Reinigungsroboter müssen in der Lage sein, Türen und Durchgänge zu passieren, um alle Bereiche zu erreichen, die gereinigt werden müssen. Es ist daher wichtig, dass die Türbreiten und Durchfahrtshöhen entsprechend den Abmessungen des Roboters ausgewählt werden.

  • Bodenbeläge: Die Art und Beschaffenheit der Bodenbeläge können die Beweglichkeit und Effizienz des Reinigungsroboters beeinflussen. Beispielsweise können Teppichböden oder unebene Böden für einige Roboter eine Herausforderung darstellen. Es ist daher wichtig, sicherzustellen, dass der Roboter für den Bodenbelag geeignet ist und dass der Bodenbelag in einem guten Zustand ist.

  • Stromversorgung: Reinigungsroboter benötigen eine zuverlässige Stromversorgung, um ihre Aufgaben auszuführen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass ausreichend Steckdosen vorhanden sind und dass die elektrischen Anforderungen des Roboters erfüllt werden können. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, zusätzliche Verkabelung oder Ladestationen zu installieren.

  • Lärmemissionen: Reinigungsroboter können Lärm verursachen, der für Personen in der Nähe störend sein kann. Es ist daher wichtig, sicherzustellen, dass der Roboter die Lärmgrenzwerte einhält und dass der Einsatzzeitraum so gewählt wird, dass er möglichst wenig stört.

  • Reinigungsbereich: Es ist wichtig, den Reinigungsbereich des Roboters sorgfältig zu planen und zu definieren. Dazu gehört auch die Festlegung von Prioritäten und Zeitplänen für die Reinigung. Es kann sinnvoll sein, den Reinigungsbereich in Zonen oder Bereiche zu unterteilen, um die Effizienz des Roboters zu erhöhen.

  • Reinigungsräume: Reinigungsroboter müssen regelmäßig gewartet, gereinigt und geladen werden. Dazu werden in der Regel Reinigungsräume oder -stationen eingerichtet. Diese müssen so konstruiert sein, dass der Roboter problemlos hineinfahren und die notwendigen Reinigungs- und Wartungsarbeiten durchführen kann. Außerdem müssen die Räume sicher sein und gegebenenfalls über Belüftungsanlagen verfügen.

  • Wasserver- und Entsorgung: Beim Einsatz von Reinigungsrobotern müssen Wasser- und Abwasserversorgungen sichergestellt sein. Je nach Art des Roboters kann es erforderlich sein, dass ausreichend Wasser- und Abwasseranschlüsse vorhanden sind oder dass zusätzliche Vorrichtungen wie Schläuche oder Tanks bereitgestellt werden. Außerdem müssen geeignete Abfallbehälter vorhanden sein, um die von den Robotern aufgenommenen Schmutzpartikel zu entsorgen.