Die Vereinbarung der Reinigungsstunden ist ein zentrales Element bei der Kalkulation von Reinigungsleistungen und der Abrechnung zwischen AG und AN
Das Stundenvolumen pro Objekt und Monat stellt die vereinbarte Zeit dar, die für fest beauftragte Unterhaltsreinigungen aufgewendet werden darf. Diese Zeit wird zum vereinbarten Stundenverrechnungssatz abgerechnet. Allerdings bestehen in der Praxis häufig Herausforderungen und Unklarheiten, wenn es darum geht, den tatsächlichen Aufwand mit der vereinbarten Zeit zu vergleichen.
Durch klare Regelungen zum Stundenvolumen, regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche und eine transparente Kommunikation kann eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen AG und AN gewährleistet werden, die den tatsächlichen Reinigungsaufwand und die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien in Einklang bringt. Der Fokus sollte stets darauf liegen, eine realistische und faire Kalkulation der Reinigungszeiten zu gewährleisten, um die gewünschte Qualität der Reinigungsleistung sicherzustellen.
Kalkuliertes Stundenvolumen und Abrechnung
In der Regel wird im Vertrag ein festes Stundenvolumen festgelegt, das der AN pro Objekt und Monat leisten soll. Der maximale Zeitaufwand ist der Richtwert, den das Reinigungspersonal monatlich nicht überschreiten darf.
Vereinbarter Stundenverrechnungssatz: Das Stundenvolumen wird zu einem festen Satz abgerechnet, welcher die Kosten pro Arbeitsstunde des Reinigungspersonals definiert.
Toleranzen bei der Stundenabweichung: Laut Vertrag darf der tatsächliche Zeitaufwand das vereinbarte Volumen um maximal 15% pro Objekt und Monat oder insgesamt 10% pro „Los“ (zusammengefasste Objekte) unterschreiten. Werden diese Toleranzen überschritten, wirkt sich dies auf die Abrechnung aus.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen ist der Soll-Ist-Vergleich, der monatlich erstellt wird, um sicherzustellen, dass der AN die vereinbarte Leistung erbringt:
Unter- und Überschreitung des Zeitaufwands: Sollte der tatsächliche Zeitaufwand deutlich unter dem vereinbarten Volumen liegen, werden die nicht geleisteten Stunden mit dem Stundenverrechnungssatz multipliziert und von der Monatsabrechnung abgezogen. Überschreitet der AN den vereinbarten Aufwand, trägt er die zusätzlichen Kosten selbst.
Nachweispflicht des AN: Der AN ist verpflichtet, spätestens am 10. Tag des Folgemonats einen objektbezogenen Soll-Ist-Vergleich der aufgewendeten Reinigungsstunden vorzulegen. Dieser Nachweis gibt dem AG die Möglichkeit, die tatsächliche erbrachte Reinigungsleistung zu kontrollieren.
Herausforderungen durch den Marktdruck
Auf dem Reinigungsmarkt herrscht ein hoher Wettbewerbsdruck, was dazu führt, dass viele Reinigungsunternehmen versuchen, besonders niedrige Stundenverrechnungssätze anzubieten, um den Auftrag zu gewinnen.
Dies kann jedoch zu Problemen führen:
Unrealistische Kalkulationen: Häufig kalkulieren Unternehmen die Stunden niedrig, um konkurrenzfähig zu sein, können diese jedoch in der Praxis nicht einhalten. Der daraus entstehende Druck kann dazu führen, dass Reinigungszeiten gekürzt und die Qualität der Reinigung beeinträchtigt wird.
„Nachvertragliche Leistungsoptimierung“: Um den Vertrag wirtschaftlich zu gestalten, könnten Dienstleister nach Vertragsabschluss versuchen, die Leistungen oder Arbeitszeiten zu optimieren, was zu Lasten der Reinigungsqualität geht.
Um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Zusammenarbeit sicherzustellen, ist es entscheidend, auf Transparenz und offene Kommunikation zu setzen:
Klare Vereinbarungen und Kontrolle: Es ist ratsam, die Vertragsbedingungen bezüglich Stundenvolumen, Abrechnungsmodalitäten und Qualität klar zu definieren. Regelmäßige Kontrollen und der Soll-Ist-Vergleich gewährleisten, dass die Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erbracht werden.
Vermeidung von Missbrauch: Der AG sollte darauf achten, dass der AN nicht zu unrealistisch niedrigen Stundenverrechnungssätzen greift, um den Auftrag zu erhalten. Eine faire und transparente Kalkulation schützt beide Parteien und stellt sicher, dass die Reinigung effizient, wirtschaftlich und qualitativ hochwertig durchgeführt wird.