Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Gebäudereinigung
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Die Arbeitssicherheit in der Gebäudereinigung ist von entscheidender Bedeutung, um das Wohl der Reinigungskräfte zu gewährleisten und rechtliche Vorgaben zu erfüllen
Die DGUV Regel 101-605 bietet klare Handlungsempfehlungen, um Gefahren wie Absturzrisiken zu minimieren und die sichere Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten. Auftraggeber sind in der Verantwortung, sicherzustellen, dass die beauftragten Dienstleister die Sicherheitsstandards einhalten, während Dienstleister die korrekte Anwendung der PSA, Unterweisung der Mitarbeiter und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sicherstellen müssen. Durch die Einhaltung der Arbeitssicherheitsstandards wird ein sicherer und effektiver Reinigungsprozess ermöglicht, der die Gesundheit der Arbeitnehmer schützt und ein hohes Maß an Professionalität sicherstellt.
Arbeitsschutz in der Gebäudereinigung
Arbeitssicherheit zielt auf eine gefahrlose Ausübung der Arbeit
Arbeitsschutz bezeichnet Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen, einschließlich Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.
Der Gesundheitsschutz umfasst Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer. Es gibt unterschiedliche Begriffe, die jedoch weitgehend synonym verwendet werden.
Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz regeln die Pflichten des Arbeitgebers zur Optimierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Dazu gehören regelmäßige Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentationspflichten. Arbeitsschutzmanagement umfasst die Organisation aller Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um Prävention und Optimierung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Risiken für die Arbeitssicherheit der Reinigungskräfte
Bei der Gefahrenermittlung ist es wichtig, auch Fremd- und Subunternehmen in die Unterweisungen und Präventivmaßnahmen des Unternehmens einzubeziehen und sie über wesentliche Sachverhalte wie Infektionen oder mögliche Gewaltsituationen zu informieren. Drittunternehmen haben ebenfalls die Pflicht, ihre Auftraggeber über mögliche Infektionen und aufgetretene Vorfälle zu informieren.
In der Gebäudereinigung gibt es verschiedene Arbeitsbedingungen und Risikobereiche wie biologische, chemische, physische, ergonomische und psychosoziale Risiken. Der Druck auf Reinigungskräfte hat in den letzten Jahren zugenommen und hat zu Verschleißerscheinungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Hautekzemen und Arbeitsunfällen geführt. Daher ist die Koordination der Arbeitsvorgänge ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzes. Präventive Strategien sollten im Rahmen der betrieblichen Organisation angelegt werden, um die Gesundheitssituation zu verbessern.
Die Hauptgefahren für Reinigungskräfte sind Ausrutschen, Stolpern und Stürzen, Kontakt mit gefährlichen Substanzen in Reinigungsmaterialien und zu reinigenden Objekten, psychosoziale Belastungen, Muskel-/Skelett-Erkrankungen und Risiken im Zusammenhang mit der Reinigungsausrüstung. Laut einer Untersuchung von Unfällen bei Reinigungskräften sind 28% der Ausfallzeiten auf Ausrutschen und Stürzen zurückzuführen, gefolgt von Unfällen mit mehreren Körperteilen (20%) und Händen (21%). Prellungen und Quetschungen machen 34% der Unfallfolgen aus, gefolgt von Verstauchungen und Brüchen.
Insgesamt sollten bei der Gebäudereinigung die Arbeitsgestaltung, Koordination, Information und Unterweisung eine vorrangige Rolle spielen, um die Gesundheit und Sicherheit der Reinigungskräfte zu gewährleisten.
Für die Reinigung sind z. B. die Risikobereiche Handhabung von Lasten, psychosoziale Belastungen, biologische Arbeitsstoffe, andere gefährliche Arbeitsstoffe und Mutterschutz relevant.
Um gute Praktiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, ist eine Gefährdungs- oder Risikobeurteilung unerlässlich.
Vorgehen für Gefährdungs- oder Risikobeurteilungen:
Ermittlung der Gefahren/Risiken und gefährdeten Personen,
Bewertung von Gefährdungen/Risiken und Priorisierung,
Entscheidung über präventive Maßnahmen,
Umsetzung von Maßnahmen
Überwachung und Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
Prävention
Für die Erarbeitung von Schutz- und Präventionsmaßnahmen sowie für die Gefahrenermittlung bei der Gebäudereinigung kann man die drei Faktoren Mensch, Technik und Organisation analysieren.
Konkrete Präventionsmaßnahmen für die Reinigungskräfte beinhalten Qualifikationen, korrekte Ausführung der Reinigungsarbeiten, persönliche Schutzmaßnahmen, geregelten Umgang mit Reinigungsprodukten und Giftstoffen, ergonomische Arbeitsgestaltung und definierte Verantwortlichkeiten in der Organisation.
Relevanz der DGUV Regel 101-605
Die DGUV Regel 101-605 gibt Handlungshilfen zur Prävention von Gefahren und beschreibt Sicherheitsmaßnahmen für typische Arbeitsbereiche in der Gebäudereinigung. Ein zentrales Ziel ist es, die Risiken für Reinigungskräfte zu minimieren, insbesondere bei Arbeiten auf höher gelegenen Arbeitsplätzen und in potenziell gefährlichen Umgebungen.
Die DGUV Regel 101-605 stellt klare Richtlinien bereit, um die Arbeitssicherheit in der Gebäudereinigung zu gewährleisten:
Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bei Höhenarbeiten: Reinigungskräfte, die Arbeiten in großer Höhe durchführen (z. B. an Glasdächern oder Fenstern), müssen eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) tragen. Diese besteht in der Regel aus Sicherheitsgeschirr, Seilen, Karabinerhaken und Anschlagpunkten, die verhindern, dass die Person abstürzt.
Regelmäßige Kontrolle der Ausrüstung: Die PSA muss vor jeder Benutzung geprüft und regelmäßig gewartet werden, um ihre einwandfreie Funktion zu gewährleisten.
Einsatz von Absturzsicherungen: Bei Arbeiten in gefährdeten Bereichen müssen technische Absturzsicherungen wie Geländer, Absperrungen oder Auffangnetze eingesetzt werden, wenn möglich. Ist dies nicht umsetzbar, muss die PSA gegen Absturz verwendet werden.
Auswahl sicherer Arbeitsplätze: Gefährdete Bereiche sollen so weit wie möglich vermieden werden. Arbeiten auf nicht tragfähigen Flächen oder bei instabilen Arbeitsbedingungen müssen unterlassen oder entsprechend gesichert werden.
Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist entscheidend, um die Sicherheit der Reinigungskräfte zu gewährleisten und die Verantwortung des Arbeitgebers und Auftraggebers zu erfüllen.
Folgende Regelwerke und Vorschriften sind im Kontext der Gebäudereinigung besonders relevant:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Regelt die grundsätzlichen Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes und der Unfallprävention.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Legt Anforderungen an die Sicherheit der Arbeitsmittel fest und regelt den sicheren Umgang mit Betriebseinrichtungen.
DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“: Spezielle Vorschriften zur Sicherheit und Unfallverhütung bei Bauarbeiten, die auch auf Gebäudereinigungsarbeiten in Baustellensituationen anwendbar sind.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121: Richtlinien für den Schutz gegen Absturz, speziell für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen.
DGUV Regel 112-198 „Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“: Detaillierte Vorschriften zur richtigen Auswahl und Nutzung der PSA gegen Absturz.
Bedeutung für Auftraggeber und Dienstleister
Für Auftraggeber ist es wichtig, sicherzustellen, dass Dienstleister, die im Bereich der Gebäudereinigung tätig sind, die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit einhalten. Zudem muss die richtige Sicherheitsausrüstung bereitgestellt und das Personal geschult sein, um Gefahren zu minimieren.
Vertragsbestandteil Arbeitssicherheit
Sicherheitskonzepte als Vertragsanlage: Es ist üblich, dass Sicherheitsstandards, Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen als Anlage zu Reinigungsverträgen beigefügt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Dienstleister die Verantwortung für die Arbeitssicherheit tragen.
Kontrolle und Dokumentation: Die Einhaltung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen sollte regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Insbesondere bei risikoreichen Arbeiten wie Fassaden- oder Fensterreinigung ist ein umfassendes Sicherheitskonzept unerlässlich.
Schulung und Unterweisung der Reinigungskräfte
Gefährdungsbeurteilung und Schulung: Die Reinigungskräfte müssen über die potenziellen Gefahren ihrer Arbeit informiert und in der richtigen Anwendung der Sicherheitsausrüstung geschult werden. Regelmäßige Unterweisungen und praktische Übungen sind erforderlich, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten.
Kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen: Die Arbeitssicherheit ist ein dynamischer Prozess. Neue Technologien, verbesserte PSA und aktualisierte Vorschriften müssen regelmäßig überprüft und in die Sicherheitsstandards integriert werden.