Leistungsverzeichnis Smart Cleaning
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 Leistungsverzeichnis Smart Cleaning
Dieser Entwurf eines Leistungsverzeichnisses beschreibt die Reinigungsdienstleistungen. Ziel ist der Umstieg auf Smart Cleaning mit Fremdvergabe an einen externen Dienstleister. Das Konzept Smart Cleaning nutzt Technologie und Daten, um Reinigungsprozesse effizienter, nachhaltiger und bedarfsorientierter zu gestalten. Der Auftragnehmer soll innovative Reinigungslösungen einsetzen, die Digitalisierung, Transparenz und Nachhaltigkeit gewährleisten. Die Reinigungsleistungen werden leistungsartenbezogen ausgeschrieben und müssen die Nutzung digitaler Technologien integrieren (z. B. Cobots, Sensorik, Dashboards). Die Reinigungsfrequenzen werden objekt- und nutzungsbezogen festgelegt statt rein intervallbasiert, sodass nur bei Bedarf gereinigt wird. Sämtliche Leistungen sind in Übereinstimmung mit einschlägigen Normen und Standards zu erbringen, insbesondere DIN EN 13549, RAL-GZ 902, DIN 13063 (sofern Labore vorhanden), VDI 6022 und VDI 3810 Blatt 1.
Mit einem strukturierten Leistungsverzeichnis werden alle relevanten Reinigungsleistungen für das Unternehmen abgedeckt – von der täglichen Unterhaltsreinigung über innovative Robotik-Einsätze bis hin zu Spezial- und Hygieneservices. Die Einhaltung der genannten Normen und Standards (DIN, VDI, RAL) gewährleistet Qualität, Sicherheit und Vergleichbarkeit im Ausschreibungsverfahren. Das Smart-Cleaning-Konzept mit digitaler Dokumentation, Sensorsteuerung und SLA-Überwachung stellt sicher, dass die Reinigungsdienstleistung im zukünftigen Vertrag transparent, leistungsbasiert und zukunftsorientiert erbracht wird. Der erfolgreiche Bieter wird dem Unternehmen ein Sauberkeits- und Hygienelevel garantieren, das modernen Anforderungen gerecht wird, und gleichzeitig durch Innovation, Nachhaltigkeit und Effizienz zur kontinuierlichen Verbesserung beitragen.
Leistungsverzeichnis für digitales Reinigungsmanagement
Allgemeine Anforderungen und Qualitätsstandards
Normgerechtes Qualitätsmanagement: Der Dienstleister muss ein Qualitätsmanagement nach DIN EN 13549 nachweisen oder umsetzen. Diese Norm definiert Verfahren, wie die Reinigungsqualität gemessen und bewertet wird, und schafft Transparenz für den Auftraggeber. Entsprechend ist ein detailliertes Leistungsverzeichnis zu erstellen, regelmäßige Qualitätskontrollen (z. B. Stichprobenprüfungen) durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Abweichungen von den Soll-Vorgaben sind frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Die Qualität der Reinigung muss konstant hoch bleiben und regelmäßig überprüft werden (z. B. anhand eines Punktesystems oder Auditverfahren gemäß DIN EN 13549).
RAL-Gütezeichen und Best Practice: Der Auftragnehmer soll sich an den Richtlinien der RAL-GZ 902 Gütegemeinschaft Gebäudereinigung orientieren. Dieses Gütezeichen steht für hohe Reinigungsqualität, transparente Leistungserbringung und professionelle Abläufe. RAL-zertifizierte Unternehmen unterziehen sich unabhängigen Kontrollen und dokumentieren die Einhaltung hoher technischer Qualitätsstandards. Außerdem verpflichten sie sich zu tarifgerechter Bezahlung ihres Personals und zur Einhaltung aller Arbeitssicherheitsvorschriften. Im Sinne einer nachhaltigen Qualitätssicherung wird erwartet, dass der Dienstleister vergleichbare Maßstäbe anlegt – vorzugsweise durch eine RAL-Zertifizierung oder gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Einsatz innovativer Reinigungstechnologien: Der Dienstleister muss digitale Technologien einsetzen, um Effizienz und Transparenz zu erhöhen.
Cobots (kollaborative Reinigungsroboter): In geeigneten Bereichen (große Hallen, offene Büroflächen) sollen autonome Reinigungsroboter zum Staubsaugen und Scheuersaugen eingesetzt werden. Die Cobots müssen sicher und autonom neben dem Personal arbeiten können und repetitive Aufgaben zuverlässig übernehmen. Dadurch werden menschliche Reinigungskräfte von monotonen Routineaufgaben entlastet und können sich auf anspruchsvollere Tätigkeiten konzentrieren. Der Dienstleister verantwortet Beschaffung, Betrieb, Wartung und regelmäßige Aktualisierung der Robotik. Die Cobots sind so zu programmieren, dass sie außerhalb der Hauptnutzungszeiten oder bedarfsorientiert zum Einsatz kommen (siehe Leistungsart Maschinelle Hallenreinigung mit Cobots).
Sensorbasierte, bedarfsorientierte Reinigung: Das Reinigungskonzept muss flexibel auf tatsächlichen Bedarf reagieren. Es sind Sensoren und Zählsysteme zu nutzen, die z. B. Raumbelegung, Nutzungsintensität oder Füllstände überwachen. Bewegungssensoren können erfassen, ob und wie viele Personen einen Raum (Büro, Konferenzraum, Sanitärraum etc.) genutzt haben; Füllstandssensoren an Seifen- und Handtuchspendern oder Müllbehältern melden Nachfüllbedarf. Die gewonnenen Echtzeitdaten fließen in die Reinigungsplanung ein: Stark frequentierte Bereiche werden automatisch häufiger gereinigt, während wenig genutzte Zonen seltener gereinigt werden. So werden unnötige Reinigungen vermieden, Ressourcen geschont und zugleich ein hohes Hygieneniveau sichergestellt. Mitarbeiter und Nutzer sollen zudem manuell Reinigungsbedarf melden können, z. B. über Smart Buttons in Meetingräumen (zur Anforderung einer Zwischenreinigung nach Besprechungen) oder Feedback-Panel in Sanitäranlagen (für Sauberkeitsrückmeldungen, die sofort einen Reinigungsalarm auslösen).
Digitale Dokumentation und Dashboards: Alle erbrachten Leistungen sind digital zu erfassen und auszuwerten. Der Dienstleister muss ein Dashboard-System bereitstellen, das dem Auftraggeber Einblick in relevante KPIs und Serviceleistungen gibt (z. B. Reinigungszeiten, -häufigkeiten, Verbrauchsmaterialstände, Nutzerzufriedenheit). Über dieses Dashboard oder ein OT-System (Operational Technology System, z. B. ein Gebäudemanagement- oder FM-System) sollen Reinigungsdaten in Echtzeit oder regelmäßigen Intervallen abrufbar sein. Zum Schichtbeginn soll das Reinigungsteam eine digitale Übersicht erhalten, welche Räume und Bereiche – basierend auf aktuellen Sensordaten – zu reinigen sind. Gleichzeitig ermöglicht das Dashboard dem Auftraggeber Transparenz über die erbrachten Leistungen und dient als Nachweis zur fairen, leistungsgerechten Abrechnung. Dokumentationspflichten (z. B. Reinigungsnachweise, Checklisten, Wartungsprotokolle für Maschinen) werden elektronisch erfüllt und für den Auftraggeber einsehbar gemacht.
SLA- und KPI-basiertes Management: Die Leistungserbringung unterliegt definierten Service Level Agreements (SLAs) und wird über Key Performance Indicators (KPIs) gesteuert. Es sind klare Leistungskennzahlen zu vereinbaren, z. B. die Einhaltung definierter Qualitätsstufen bei Reinigungsprüfungen, maximale Reaktionszeiten auf ad-hoc Reinigungsanforderungen, Verfügbarkeit von Verbrauchsmaterial (>99% gefüllte Spender), Anzahl der Beschwerden pro Monat, etc. Die Reinigung soll ergebnisorientiert gemäß vereinbarten SLAs/KPIs erfolgen – das heißt, Erfolg wird an messbaren Resultaten (Sauberkeitsgrad, Hygienewerte, Zufriedenheit) festgemacht, nicht nur an der bloßen Präsenz oder Frequenz. Eine regelmäßige Berichterstattung (monatlich/Quartal) zeigt die KPI-Erfüllung auf dem Dashboard und in Reports, inkl. Abweichungsanalyse und Verbesserungsmaßnahmen bei SLA-Unterschreitung. Die SLAs werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens feinjustiert und vertraglich festgehalten, um eine langfristige, qualitativ hochwertige Leistung sicherzustellen.
Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Im gesamten Reinigungsprozess sind nachhaltige Methoden anzuwenden. Dazu zählen der Einsatz von umweltfreundlichen, biologisch abbaubaren Reinigungsmitteln, die Minimierung von Wasser- und Energieverbrauch sowie die Vermeidung unnötiger Chemikalien und Abfälle. Der Dienstleister soll möglichst über ein Umweltmanagement (z. B. ISO 14001) verfügen oder vergleichbare Maßnahmen ergreifen, um ökologische Reinigungstechniken zu gewährleisten. Beispielsweise sind Dosiersysteme zu nutzen, um Reinigungsmittel präzise und sparsam einzusetzen. Müllentsorgung im Zuge der Reinigung hat unter Beachtung der Abfalltrennung zu erfolgen, um Recycling zu fördern. Nachhaltigkeit wird auch durch Smart Cleaning selbst unterstützt: bedarfsgerechte Reinigung reduziert den Ressourcenverbrauch, da nicht unnötig oft gereinigt wird. Insgesamt muss die Reinigungsleistung so gestaltet sein, dass sie effizient, transparent und nachhaltig erbracht wird.
Arbeitsschutz und Schulung: Das Reinigungspersonal muss angemessen geschult, ausgerüstet und angeleitet werden. Alle einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaften und des Arbeitsschutzes sind einzuhalten (u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, persönliche Schutzausrüstung). Der Dienstleister soll nachweisen, dass sein Personal regelmäßig in den neuesten Verfahren, Normen und Hygienestandards unterwiesen wird. Insbesondere bei Einsatz digitaler Technik (Sensoren, Apps, Cobots) ist das Personal darauf zu schulen, diese effizient und sicher zu bedienen. Sollte der Dienstleister das RAL-Gütezeichen führen, wird damit implizit bestätigt, dass interne Schulungen, Arbeitssicherheit und tarifliche Entlohnung des Personals auf hohem Niveau erfolgen. Für Spezialbereiche (z. B. Laborreinigung, s. u.) ist zusätzlich speziell geschultes Personal mit Fachkunde in hygienerelevanten Themen einzusetzen. Alle Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet, da in Büros und Laboren sensible Daten und Bereiche gereinigt werden.
Einbindung in Betreiberpflichten (VDI 3810): Das Leistungsverzeichnis unterstützt den Gebäudebetreiber in der Erfüllung seiner Betreiberpflichten gemäß VDI 3810 Blatt 1. Bei der Delegation von Betreiberaufgaben – hier der Reinigung – muss der Auftraggeber seine Sorgfaltspflichten durch sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Dienstleisters wahrnehmen. Daher sind im Vertrag die Pflichten des Dienstleisters klar definiert (konkrete Aufgabenbeschreibungen, Leistungsumfang) und regelmäßige Dokumentationen/Nachweise gefordert. Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachweise (z. B. Reinigungspläne, Hygienekontrollen, Wartungsnachweise der Maschinen) bereitzustellen, sodass der Auftraggeber bei Prüfungen (intern oder durch Behörden) seine Compliance nachweisen kann. Durch diese Transparenz und fortlaufende Kontrolle wird eine rechtssichere Aufgabendelegation erreicht.
Geltende Vorschriften und branchenspezifische Standards
Neben den genannten Normen sind alle allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien im Bereich Reinigung und Hygiene einzuhalten.
Dazu zählen u. a. die Technischen Regeln und Hygienevorschriften:
DIN EN 13549: Grundanforderungen und Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme in der Gebäudereinigung (Qualitätsmanagement und Leistungsbewertung).
RAL-GZ 902: Gütesicherung Gebäudereinigung (Qualitätskriterien, Auditorien, Tarif- und Sozialstandards).
DIN 13063: Krankenhausreinigung (Anforderungen an Reinigung und desinfizierende Reinigung in medizinischen Bereichen). Hinweis: Soweit im Unternehmen Labore oder Reinräume zu reinigen sind, gelten die in DIN 13063 beschriebenen Hygieneanforderungen sinngemäß. Insbesondere sind Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigung in solchen sensiblen Bereichen klar festzulegen. Das Reinigungspersonal für Labore muss über spezielle Hygieneschulungen und Fachkunde verfügen (z. B. Kenntnisse über Desinfektionsmittel, Kontaminationsvermeidung). Reinigungs- und Desinfektionspläne für Laborbereiche sind mit der Arbeitssicherheit und ggf. dem Hygieniker des Auftraggebers abzustimmen.
VDI 6022: Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen: Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Lüftung. Im Reinigungsplan sind Tätigkeiten vorgesehen, um Lüftungsanlagen und -komponenten sauber zu halten (z. B. regelmäßiges Reinigen von Lüftungsgittern, Klimagerät-Oberflächen), damit die zugeführte Luft den Hygieneanforderungen entspricht. Bei Bedarf arbeitet der Reinigungsdienstleister mit der technischen Gebäudeinstandhaltung zusammen, etwa um Filterwechsel oder Kanalreinigungen nach VDI 6022 Blatt 1/Blatt 8 zu ermöglichen.
VDI 3810 Blatt 1: Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen – Grundlagen: Berücksichtigung der Betreiberverantwortung und Wartung. Das Leistungsverzeichnis orientiert sich an diesen Vorgaben, indem es klare Zuständigkeiten definiert und sicherstellt, dass alle Reinigungsleistungen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Anlagen beitragen. Insbesondere wird durch die vertragliche Regelung festgelegt, welche Leistungen der Fremddienstleister eigenverantwortlich erbringt und wie die Kontrolle und Dokumentation erfolgt, sodass der Auftraggeber seiner Überwachungspflicht nachkommen kann.
Ausschreibungsverfahren und Vertragsziel: Dieses Leistungsverzeichnis dient als Grundlage für eine Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Ziel ist der Abschluss eines langfristigen Dienstleistungsvertrags mit einem innovativen Reinigungspartner. Der Bieter soll in seinem Angebot darstellen, wie er die oben genannten Anforderungen erfüllt und fortlaufend Innovationen einbringt, um den Reinigungsservice zu optimieren. Es wird Wert gelegt auf wirtschaftlich tragfähige Angebote (Total Cost of Ownership über die Vertragslaufzeit) sowie auf Flexibilität, um sich an veränderte Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen. Die Vertragsgestaltung sieht regelmäßige Service-Meetings und Berichtswesen vor, um Transparenz zu gewährleisten und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu fördern. Ferner ist verankert, dass der Dienstleister aktiv Maßnahmen vorschlägt, die zu höherer Effizienz, besseren Hygieneergebnissen oder mehr Nachhaltigkeit führen (Continuous Improvement Prozess).
Leistungsart 1: Unterhaltsreinigung (inkl. Büro- und Laborreinigung)- Definition
Die Unterhaltsreinigung umfasst alle laufenden, regelmäßigen Reinigungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit in Büro- und Verwaltungsbereichen, sozialen Räumen, Verkehrsflächen sowie – mit besonderen Auflagen – in Laborbereichen. Diese Leistungen werden typischerweise täglich oder mehrmals wöchentlich ausgeführt, jedoch nicht starr nach Kalender, sondern bedarfsgerecht nach Nutzung der jeweiligen Räume.
Leistungsumfang in Büros und Verwaltungsflächen:
Bodenreinigung: Saugen von Teppichböden bzw. Kehren/Feuchtwischen von Hartböden (Parkett, PVC, Fliesen) – Schmutz und Staub sind restlos zu entfernen. Bei Bedarf (z. B. nach stärkerer Nutzung oder bei sichtbarer Verschmutzung) zusätzliches Zwischenreinigen.
Oberflächenreinigung: Feuchtes Abwischen von freien Tischoberflächen, Fensterbänken, Sideboards, Schränken (außen), Telefonen, Monitorgehäusen und allgemein zugänglichen Ablagen. Entfernen haftender Verschmutzungen (z. B. Kaffeeflecken) auf Schreibtischen, Konferenztischen etc. Griffe und Lichtschalter sind ebenfalls regelmäßig zu desinfizieren (besonders in Grippezeiten).
Müllentsorgung: Leeren aller Papierkörbe und Abfallbehälter, Trennung nach Wertstoffen (Papier, Verpackung, Restmüll) gemäß dem Entsorgungskonzept des Auftraggebers. Bereitstellung der gefüllten Müllsäcke an definierten Sammelstellen. Smart Waste: Wenn im Einsatz, sind smarte Mülleimer zu berücksichtigen – z. B. melden Sensoren volle Behälter, wodurch die Entleerung nach Bedarf erfolgt (Überfüllungen werden vermieden, halb leere Behälter müssen nicht unnötig geleert werden).
Staubwischen und Feuchtreinigung: Regelmäßiges Abstauben von leicht erreichbaren Flächen (Regalböden, Geräteoberseiten, Fensterbänke). Entfernen von Spinnweben in Ecken und Deckenbereichen nach Bedarf. Punktuelle Reinigung von Glasinnentüren und Spiegeln (z. B. in Aufzügen, Fluren), damit keine Fingerabdrücke sichtbar sind. - Sanitizing Touch-Points: Zur Eindämmung von Keimübertragung werden Kontaktflächen wie Türgriffe, Handläufe, Lichtschalter, Aufzugknöpfe in festgelegten Intervallen desinfizierend abgewischt.
Besondere Büroformen: In Großraumbüros oder flexibel genutzten Bürolandschaften (Shared Desk Bereiche) erfolgt die Reinigung tagesaktuell nach Nutzung. Sensoren oder Belegungs-Apps werden einbezogen, sodass nur tatsächlich genutzte Arbeitsplätze gereinigt werden. Beispielsweise können Bewegungsmelder an Schreibtischen erkennen, ob ein Arbeitsplatz an dem Tag benutzt wurde – nur dann erfolgt dort eine Reinigung (Staubwischen, Abfall leeren etc.). Dies spart Ressourcen, ohne die Hygiene zu beeinträchtigen.
Konferenzräume: Tägliche Kontrolle und Reinigung aller Konferenz- und Besprechungsräume. Nach jeder Besprechung sollte idealerweise eine Kurzreinigung stattfinden: Tischflächen abwischen, benutztes Geschirr wegräumen (sofern vereinbart, sonst Hinweis an Catering), Müll entsorgen, Whiteboards reinigen. Hier kann ein Smart Button eingesetzt werden, mit dem Nutzer nach dem Meeting eine Reinigung auslösen. In jedem Fall ist mindestens einmal täglich (z. B. abends) eine Grundreinigung durchzuführen. Ein digitales Raum-Display (falls vorhanden) zeigt an, wann der Raum zuletzt gereinigt wurde und die Luftqualität, um Transparenz zu schaffen.
Für Labore, Reinräume oder andere hygienisch kritische Bereiche gelten erhöhte Anforderungen:
Tägliche Reinigung und Desinfektion: Fußböden in Laboren sind täglich mit geeigneten Desinfektionsmitteln zu wischen (nach Herstellervorgaben, z. B. alkoholisch oder anderes geeignetes Mittel, um Keime abzutöten). Arbeitsflächen/Labortische nur in Absprache reinigen (da ggf. Experimente laufen); ansonsten bei Freigabe ebenfalls desinfizierend wischen. Türgriffe und andere Kontaktflächen im Labor sind besonders gründlich zu desinfizieren. Die Frequenz kann je nach Labornutzung auch mehrfach täglich sein, orientiert an der Gefährdungsbeurteilung.
Zonenkonzept: Falls Reinraumklassen oder verschiedene Laborzonen existieren, sind Gerätschaften (Mops, Tücher) farblich codiert und strikt zonenbezogen einzusetzen, um Keimverschleppung zu vermeiden. Reinigungstextilien für Labore müssen gemäß DIN 13063 speziell aufbereitet werden (Desinfektionswaschverfahren, mikrobiologische Qualitätsprüfung). Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan, abgestimmt mit dem Labormanagement, legt fest, welche Bereiche wie und womit zu reinigen sind.
Geschultes Personal: Labore werden ausschließlich von Reinigungskräften betreut, die eine Hygieneschulung absolviert haben und mit Laborregeln (z. B. Schleusenvorschriften, PSA) vertraut sind. Die Mitarbeiter müssen die jeweiligen Sicherheits- und Hygienevorschriften des Labors kennen (z. B. Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen nach Biostoffverordnung, falls relevant). Eventuell ist ein Gesundheitscheck der Reiniger (Impfungen, G 42-Untersuchung etc.) vorausgesetzt.
Dokumentation: Jede Reinigungsmaßnahme im Labor ist in einem Reinigungsbuch oder elektronisch festzuhalten (Datum, Uhrzeit, ausführende Person, durchgeführte Schritte, verwendetes Mittel). Diese Dokumentation dient auch der Nachvollziehbarkeit im Auditfall (z. B. nach DIN 13063 sind Kontrollmethoden zur Sicherung der Reinigungsqualität festgelegt).
Abfallentsorgung im Labor: Soweit der Reinigungsdienst hier tätig wird, geschieht dies nur nach klarer Anweisung. Biologische oder chemische Abfälle entsorgt das Laborpersonal selbst gemäß Laborvorschrift; der Reinigungsdienst holt lediglich ungefährliche Abfälle (Verpackungen etc.) ab, sofern vereinbart.
Zusatzhinweis: Sollte das Unternehmen Bereiche haben, die unter GMP oder GLP-Regularien fallen (pharmazeutische Produktion, Reinräume), sind ergänzende spezifische Anforderungen umzusetzen, die hier separat beschrieben würden.
Bedarfsorientierte Frequenz: In der Unterhaltsreinigung wird keine pauschale tägliche Reinigung jeder Fläche gefordert, sondern eine bedarfsgerechte Taktung:
Büros mit fester Belegung können z. B. an 3 von 5 Werktagen gereinigt werden, wenn an den übrigen Tagen keine Nutzung stattfindet (z. B. Home-Office Nutzungsmuster). Flexbüros werden nach tatsächlicher Nutzung gereinigt (siehe oben).
Sensor- und Meldegestützt: Wenn Sensoren oder Buchungssysteme melden, dass ein Raum an einem Tag unbenutzt blieb, kann die Reinigung dort ausgesetzt werden. Umgekehrt werden stark frequentierte Räume ggf. öfter als einmal täglich gepflegt – etwa Konferenzbereiche nach jedem Meeting (durch Tagesdienst oder auf Anforderung) oder Teeküchen nach starker Nutzung. Dieses flexible System erfordert eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber in der Startphase, um Mindeststandards zu sichern (z. B. jedes Büro mindestens 1× pro Woche gründlich reinigen, auch wenn wenig genutzt).
Objektbezogene Reinigungspläne: Für jeden Raumtyp werden im LV Richtwerte angegeben (z. B. Büroarbeitsplatz: ~3× wöchentlich Reinigung bei üblicher Nutzung, Konferenzraum: nach Bedarf, jedoch mind. 1× tgl.). Diese dienen als Planungsgrundlage, werden jedoch durch das Smart-Cleaning-System dynamisch angepasst. Das Dashboard dokumentiert dabei die tatsächlichen Reinigungsintervalle je Raum, was dem Auftraggeber Transparenz gibt und sicherstellt, dass keine Bereiche vergessen werden.
Digitale Unterstützung: Die Unterhaltsreinigung wird durch digitale Tools optimiert:
Jeder zu reinigende Bereich kann mit einem QR-Code/NFC-Tag versehen sein, den die Reinigungskraft bei Betreten scannt. So wird die Präsenz erfasst und ggf. eine Checkliste auf dem Dienst-Smartphone angezeigt. - Nach Abschluss markiert die Kraft den Raum als "gereinigt" in der App, wodurch im Dashboard der Status aktualisiert wird (und z. B. auf einem E-Ink-Display am Raum die letzte Reinigung angezeigt werden könnte).
Auftretende Mängel oder Schäden (z. B. defektes Leuchtmittel, wackelnder Stuhl) kann das Personal direkt über die App an das Facility Management melden (Ticket-Funktion), um ganzheitlich zur Gebäudeinstandhaltung beizutragen. - Belegungssensoren in Büros und Meetingräumen speisen das System mit Daten (z. B. Raumnutzung 0% = kann entfallen; Nutzung 100% mit vielen Personen = ggf. intensive Reinigung oder Lüftung nötig). So entsteht ein dynamischer Reinigungsplan je Schicht.
Qualitätskriterien: Die Reinigungsergebnisse müssen dem Qualitätsniveau “sehr gut” nach DIN EN 13549 entsprechen (oder dem im Vertrag definierten Niveau, z. B. keine sichtbaren Verschmutzungen auf X% der Fläche, maximal Y geringfügige Mängel pro Kontrollgang). Der Auftraggeber behält sich regelmäßige Stichprobenkontrollen vor, ggf. gemeinsam mit dem Dienstleister, um die Sauberkeit zu bewerten. Beanstandungen sind vom Dienstleister zeitnah zu beheben. Leistungsbezogene Vergütungselemente können vereinbart werden, z. B. Bonus bei Erreichen bestimmter Qualitätskennzahlen oder Malus bei wiederholten SLA-Verletzungen, was in der Vertragsphase genauer festgelegt wird.
Besondere Hinweise: Büros können vertrauliche Unterlagen enthalten; Reinigungskräfte sind angewiesen, nichts zu verstellen oder einzusehen. Persönliche Schreibtischablagen werden nur gereinigt, wenn sie freigeräumt sind (die Mitarbeiter des Auftraggebers werden über eine Clean-Desk-Policy informiert). IT-Hardware (Bildschirme, Tastaturen) werden nur äußerlich entstaubt, keine Verwendung von Flüssigkeiten direkt auf Geräten (Vermeidung von Schäden). In Labors erfolgt keine Reinigung von Laborequipment oder Werkbänken, außer es ist explizit vereinbart – hier hat Arbeitssicherheit Vorrang (z. B. Abzugshauben-Innenbereiche reinigen nur nach Freigabe durch Laborleiter).
Leistungsart 2: Tagesdienst ( tagsüber anwesender Reinigungs-/Tagesservice )
Definition: Der Tagesdienst stellt sicher, dass während der Betriebszeiten schnelle Reinigungsunterstützung und kontinuierliche Sauberkeit in stark frequentierten Bereichen gewährleistet ist. Es handelt sich um eine oder mehrere Reinigungskräfte, die tagsüber vor Ort präsent sind (z. B. während der Kernarbeitszeit von 8–17 Uhr), um ad-hoc Aufgaben zu erledigen, auf Unvorhergesehenes zu reagieren und das Erscheinungsbild aller Bereiche ganztägig aufrechtzuerhalten.
Aufgaben und Tätigkeiten:
Anlaufstelle und Kontrollgänge: Der/die Tagesdienst-Mitarbeiterin fungiert als sichtbare/r Ansprechpartnerin für Sauberkeit im Gebäude. In regelmäßigen Rundgängen (z. B. stündlich oder nach festem Tourenplan) werden Eingangsbereiche, Foyers, Wartezonen, Kantine (Gastronomieflächen) und Sanitärbereiche kontrolliert. Dabei entfernt der Tagesdienst sichtbare Verschmutzungen sofort (z. B. Schmutz in der Lobby, verschütteter Kaffee im Aufzug) und sammelt liegengebliebenen Abfall ein.
Zwischenreinigungen: Bei Bedarf führt der Tagesdienst Zwischenreinigungen durch, insbesondere:
In Eingangsbereichen an Schlechtwettertagen Feuchtwischen der Böden (damit kein Rutschrisiko durch Nässe besteht) und Aufräumen von Schmutzfangmatten.
In Teeküchen/Kaffeeküchen der Büros Reinigung von Arbeitsflächen, Befüllen und Leeren der Geschirrspülmaschinen nach Plan (sofern vereinbart), Wischen kleinerer Verschüttungen.
In Fluren/Treppenhäusern Entfernung von grobem Schmutz, Blättern oder Papier auf dem Boden.
In Aufenthaltsräumen/Lounges dezentes Aufräumen, Kissen aufschütteln, Zeitungen sortieren etc., um stets ein gepflegtes Bild zu bieten.
Betreuung der Betriebsgastronomie: Während der Öffnungszeiten der Kantine (Betriebsgastronomie) sorgt der Tagesdienst für Sauberkeit im Self-Service- und Gastraum. Typische Aufgaben umfassen laufendes Abräumen und Reinigen der Tische während und nach den Stoßzeiten (Mittagessen). Schnelles Beseitigen von Speiseresten oder verschütteten Getränken auf Tischen, Stühlen und Boden. Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien in der Ausgabe (Tablettpapier, Servietten) in Absprache mit dem Kantinenpersonal. Zwischenreinigung der Kantinen-Bodenflächen nach den Mahlzeiten (feuchtes Wischen oder Saugen der Hauptwege, um Krümel und Flecken zu entfernen). - Entleeren von Abfallbehältern in der Kantine, bevor sie überfüllt sind (hier können Sensor-Mülleimer eingesetzt sein, die dem Tagesdienst Vollmeldung geben). HACCP-konforme Reinigung in Küchen und Ausgaben nur in Absprache: Der Tagesdienst kann z. B. einfache Reinigungen an Frontbereichen durchführen, muss aber Lebensmittelhygiene beachten. (Grundreinigung der Küche selbst fällt eher in Sonderreinigung, siehe dort, aber der Tagesdienst achtet auf akute Sauberkeit in Gästebereichen). Hinweis: In Gastronomiebereichen sind die Prinzipien des HACCP-Konzepts einzuhalten, um Lebensmittelsicherheit und Hygiene zu gewährleisten.
Sanitärservice tagsüber: Der Tagesdienst übernimmt auch einen Teil des Sanitärservices (siehe Leistungsart 5) in Ergänzung zur Hauptreinigung frühmorgens/abends. Konkret: Regelmäßiges Nachfüllen von Verbrauchsmaterial (Toilettenpapier, Handtuchpapier, Seife, Hygienebeutel) – bevor etwas ausgeht. Moderne Sensorspender können Füllstände melden; der Tagesdienst reagiert auf diese Meldungen oder füllt bei planmäßigen Kontrollgängen nach. Zwischenreinigung der Toiletten und Waschräume je nach Nutzung: Beseitigen von Spritzern auf Waschtischen, Spiegel kurz nachwischen, Papier vom Boden aufheben, ggf. Toilettenschüsseln nachreinigen, sofern Verschmutzungen sichtbar. Einsatz eines angenehm duftenden Sprays nach Bedarf für frische Atmosphäre. Feedback-Panel (falls vorhanden) in Toiletten überwachen: Wenn Nutzer über ein Terminal Unzufriedenheit melden, bekommt der Tagesdienst eine Meldung und reagiert sofort (d.h. er reinigt den betreffenden Bereich unverzüglich).
Reinigungs-Notfälle und Sonderaufträge: Der Tagesdienst ist darauf vorbereitet, sofort auf ad-hoc Anforderungen zu reagieren. Beispiele: Wenn in der Produktion ein Unfall passiert (z. B. Öl verschüttet) oder in einem Büro ein Getränk auf dem Teppich ausgeschüttet wird, alarmieren Mitarbeiter oder Sensoren (z. B. ein Feuchtigkeitssensor am Boden) den Tagesdienst. Dieser rückt umgehend mit geeignetem Equipment aus (z. B. Nasssauger) und behebt das Problem oder leitet es an ein Spezialteam weiter. Ebenso übernimmt der Tagesdienst spontane Zusatzaufgaben auf Zuruf des Facility Managements, z. B. kurzfristiges Herrichten eines Konferenzraums für eine ungeplante Besprechung (inkl. Reinigung und Bereitstellung von Getränken, sofern vereinbart).
Unterstützende Hausmeistertätigkeiten: Je nach Absprache kann der Tagesdienst kleine hausmeisterliche Handgriffe ausführen, solange sie in engem Zusammenhang mit Sauberkeit/Hygiene stehen. Etwa das Aufstellen von Warnschildern bei Nassreinigung, Austausch einer defekten Glühbirne in Sanitärbereichen, Lüften von Räumen bei Geruchsentwicklung etc. Dies soll im Angebot des Dienstleisters klar abgesteckt werden (um Abgrenzung zum Hausmeisterdienst des Auftraggebers zu wahren).
Digitale Einbindung und Kommunikation:
Der Tagesdienst ist mit einem Mobilgerät (Tablet) ausgestattet, auf dem alle Meldungen in Echtzeit auflaufen: Sensoralarme (z. B. “Seifenspender leer in OG2 Herren-WC”), Reinigungsanforderungen (via App/SMS/Anruf vom Empfang oder Ticket-System), sowie der Tagesplan. Das Dashboard priorisiert Aufgaben nach Dringlichkeit.
Für alle Aufgaben gilt: Nach Ausführung meldet der Mitarbeiter den Abschluss per App, ggf. mit kurzem Vermerk oder Foto (z. B. “Kaffeefleck in Lobby entfernt um 11:30”). Dadurch sind auch spontane Einsätze dokumentiert und für den Auftraggeber nachvollziehbar.
Der Tagesdienst hält via Handy oder Betriebsfunk Kontakt mit dem Objektleiter des Dienstleisters und/oder dem Facility-Manager des Kunden, um sich abzustimmen. Bei größeren Vorfällen (z. B. eine Verunreinigung, die eine Sonderreinigung erfordert) meldet der Tagesdienst dies umgehend an die zuständigen Stellen.
Transparenz: Die Präsenzzeiten des Tagesdienstes und erledigten Tasks sind ebenfalls im Monatsbericht ersichtlich (z. B. “Anzahl der ad-hoc Einsätze, durchschnittliche Reaktionszeit <15 Minuten” etc., als KPI für die SLA-Erfüllung).
Anforderungen an Personal:
Mindestens eine Deutschsprachige (oder in der Gebäudesprache versierte) Kraft, um Kommunikation mit Mitarbeitern vor Ort sicherzustellen.
Gepflegtes Auftreten, da Tagesdienst-Mitarbeiter sichtbar sind und zur Unternehmensrepräsentation beitragen.
Besondere Serviceorientierung: Freundlicher Umgangston, hilfsbereit – der/die Mitarbeiter*in soll eher als “guter Geist” wahrgenommen werden.
Fähigkeit, selbständig Prioritäten zu setzen und im vorgegebenen Rahmen Entscheidungen zu treffen (z. B. ob sofortige Intensivreinigung nötig ist oder bis abends warten kann).
Für Tätigkeiten in der Produktion/Lager muss der Tagesdienst mit dortigen Sicherheitsregeln vertraut sein (Sicherheitswesten, evtl. Staplerverkehr etc.). Gegebenenfalls rotierender Einsatz mehrerer Personen, um Abdeckung über den Tag zu gewährleisten und Pausen einzuhalten.
Zeitliche Disposition und SLA:
Die genauen Anwesenheitszeiten (z. B. Mo–Fr 8:00–17:00 mit 1h Pause) werden nach Kundenbedarf festgelegt. In Schichtbetrieben ggf. auch zwei Schichten (Früh/Spät) des Tagesdienstes.
SLA-Vorgabe: Reaktionszeit auf Meldungen während Dienstzeit: max. 5–10 Minuten bei kritischen Hygiene-Vorfällen (z. B. stark verschmutzte Toilette, Unfall mit Rutschgefahr), max. 30 Minuten bei geringfügigen Anforderungen. Dies wird durch ständige Erreichbarkeit und Mobilität des Tagesdienstes sichergestellt.
Vertretung: Bei Urlaub/Krankheit des Tagesdienstpersonals muss Ersatz gestellt werden, sodass die Abdeckung garantiert ist.
Der Tagesdienst ergänzt die Unterhaltsreinigung optimal
Tagsüber wird Sauberkeit gehalten, schnelle Hilfe geleistet und Nutzern ein unmittelbarer Service geboten, während die Hauptreinigung meist in Randzeiten erfolgt. Dieser Mix erhöht die Nutzerzufriedenheit erheblich (Sauberkeit wird konstant wahrgenommen) und trägt zur Werterhaltung bei.
Leistungsart 3: Maschinelle Hallenreinigung mit Cobots- Definition
In den großflächigen Bereichen wie Produktionshallen, Lagerhallen, Werkstätten oder auch weitläufigen Büro-Etagen kommt eine maschinelle Bodenreinigung zum Einsatz, bei der autonome Reinigungsmaschinen (Cobots) einen wesentlichen Teil der Arbeit übernehmen. Diese Leistung umfasst sowohl die Bereitstellung und Betrieb der Maschinen als auch die Planung ihrer Einsätze und die Qualitätssicherung der maschinellen Reinigung.
Einsatzbereiche:
Produktionshallen: Industriehallen mit Beton- oder Epoxidharzböden, die regelmäßig von Produktionsrückständen (Staub, Späne, Ölreste) gereinigt werden müssen.
Lager/Logistikhallen: weitläufige Flächen mit hohem Staubaufkommen durch Warenbewegungen, Staplerverkehr etc., meist Beton- oder Glattboden.
Tiefgaragen oder große Parkflächen (falls zum Objekt gehörig): hier eher grobschmutzorientierte Reinigung.
Großraumbüros oder hallenartige Flächen: sofern vorhanden, können auch hier Cobots (insb. Saugroboter) eingesetzt werden.
Verkehrsflächen innen: Längere Korridore, Eingangshallen – Bereiche, wo maschinelles Scheuersaugen effizienter ist als manuelles Wischen.
Technik und Maschinenpark:
Der Dienstleister stellt geeignete Reinigungs-Cobots bereit, zum Beispiel autonome Scheuersaugmaschinen (für Hartböden in Hallen), die nahtlos zwischen trockenem Kehrsaugen und Nasswischen wechseln können und autonome Kehrsaugmaschinen (für grobe Partikel in Lager oder draußen) und autonome Saugroboter (insbesondere für Büroflächen mit Teppichboden oder glatten Böden, z. B. mehrere kleine Einheiten statt einer großen Maschine, um parallel in verschiedenen Räumen zu arbeiten).
Die Cobots sollen dem Stand der Technik entsprechen: ausgestattet mit intelligenter Navigation (Laser, Kamera, Ultraschall etc.) und Sicherheitssensoren, damit sie Menschen, Maschinen oder Hindernisse zuverlässig erkennen und Kollisionen vermeiden. Sie müssen zertifiziert für den kollaborativen Einsatz sein, d. h. z. B. nach CE-Kennzeichnung als fahrerlose Maschine mit Personenerkennung.
Kapazität: Die Leistungsfähigkeit der Maschinen ist auf die Fläche abgestimmt. (Beispiel: In einer 5.000 m² Halle sollen X Maschinen in Y Stunden die Grundreinigung schaffen. Ein moderner autonomer Scheuersauger schafft ca. 1.500 m²/h; mehrere Einheiten können im „Schwarm“ parallel eingesetzt werden.) Der Dienstleister berechnet die optimale Anzahl und Größe der Cobots.
Nexaro- oder gleichwertiges System: Als Beispiel könnte der Dienstleister Saugroboter vom Typ Nexaro NR 1500 oder ähnlich einsetzen, die via einer zentralen Software (Hub) gesteuert werden. Diese Systeme sind flottenfähig, d. h. mehrere Roboter können gleichzeitig in verschiedenen Bereichen oder Etagen eingesetzt werden. Dank integrierter Mobilfunkverbindung können die Roboter zentral überwacht und bei Bedarf umprogrammiert werden. Solche modernen Robotersysteme erlauben eine ferngesteuerte Einsatzplanung, Dokumentation jedes gereinigten Quadratmeters und Reporting für den Kunden.
Ablauf der maschinellen Reinigung:
In der Regel findet die maschinelle Hallenreinigung außerhalb der Produktions- oder Nutzungszeiten statt (z. B. nachts oder am Wochenende), um den Betriebsablauf nicht zu stören. Alternativ kann in Randzeiten (früher Morgen, spätabends) gereinigt werden, sofern die Halle nicht 24/7 belegt ist.
Kartierung und Programmierung: Zu Vertragsbeginn wird jede relevante Fläche vom Cobot-System digital kartiert. Die Routen, Reinigungszonen und -modi werden einmalig programmiert (z. B. Intensivreinigung in besonders schmutzanfälligen Hallenteilen, Standardgang in weniger beanspruchten). Änderungen (z. B. neue Maschinen in der Halle, geänderte Lageraufstellung) müssen laufend in den Karten aktualisiert werden.
Einsatzplanung: Das System plant automatisiert oder der Dienstleister legt fest, wann welcher Roboter welche Route fährt. Sensoren in der Halle (z. B. Staubsensoren oder Produktionsende-Signale) könnten den Startbefehl auslösen, oder es gibt feste Zeitfenster, die aber durch das Dashboard verschoben werden können, falls z. B. Überstunden in der Produktion anfallen.
Mischbetrieb Mensch/Maschine: In manchen Fällen können Cobots auch tagsüber in Gegenwart von Menschen reinigen (etwa in einem Lager während laufendem Betrieb, sofern Sicherheit gewährleistet ist). Die Maschinen sind so ausgelegt, dass sie parallel zum menschlichen Reinigungspersonal arbeiten können. Beispielsweise könnte ein Mitarbeiter Ecken und schwer zugängliche Bereiche manuell reinigen, während der Cobot die offenen Flächen fährt. Das Prinzip der Cobotic – Zusammenarbeit von Mensch und Roboter – wird hier umgesetzt, um maximale Flächendeckung zu erreichen. Wichtig ist jedoch, dass betriebliche Abläufe nicht beeinträchtigt werden (Roboter sollen nicht zur Stoßzeit Gänge blockieren etc., daher eher in Pausen oder definierten Zeitfenstern einsetzen).
Nachbereitung: Nach Einsatz der Maschinen übernimmt entweder der Tagesdienst am nächsten Morgen oder ein separater Mitarbeiter die Kontrolle: Prüfen, ob die Roboter die Flächen ordnungsgemäß gereinigt haben (ggf. verbleibende feuchte Stellen trocknen, Ecken nachwischen). Außerdem werden die Geräte gewartet: Schmutzwasser entleeren, Frischwasser und Reinigungsmittel auffüllen, Bürsten/Pads säubern oder wechseln. Diese Handgriffe gehören zur Leistung dazu. Sollte ein Roboter während des Einsatzes ein Problem melden (z. B. Batterie leer, stecken geblieben), erhält der Bereitschaftsdienst oder der Objektleiter eine Alarmmeldung und muss eingreifen.
Regelmäßige Grundreinigung per Maschine: Je nach Bedarf kann im Intervall (z. B. wöchentlich) eine intensivere maschinelle Reinigung erfolgen, z. B. langsameres Fahren für gründlichere Schrubben, oder zwei Durchgänge (erst kehren, dann nass reinigen). Dies wird im Reinigungsplan separat ausgewiesen.
Integration in digitale Systeme:
Alle Cobots sind mit der zentralen IoT/OT-Plattform verbunden. Der Auftraggeber kann im Dashboard verfolgen, wann welche Maschine wo im Einsatz ist und welche Fläche bereits gereinigt wurde. Es werden Kenndaten wie gereinigte Quadratmeter, Batteriestatus, Füllstände etc. erfasst. Ausfallzeiten oder Störungen der Maschinen werden ebenfalls gemeldet.
Die Software erstellt Berichte über die Maschinenleistung, z. B. Wochenreport: “Roboter A hat 12 Stunden betrieben, 18.000 m² gereinigt, davon 98% Planabdeckung, 2 Störungsstopps” etc. Diese Reports können dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, um die Produktivität der maschinellen Reinigung transparent zu machen. Sie dienen zugleich als Arbeitsnachweis, da jeder Quadratmeter Nachvollziehbarkeit hat.
Eine Schnittstelle zum Gebäudeleitsystem oder Produktionsleitsystem kann eingerichtet werden: z. B. meldet das Produktionssystem “Maschine XY aus, Halle frei zum Reinigen” – der Reinigungsroboter startet automatisch. Umgekehrt kann der Reinigungsstatus an das Facility-Management gemeldet werden (“Halle 1 sauber um 22:00”).
Personal und Wartung:
Der Dienstleister stellt sicher, dass ausreichend qualifiziertes Personal verfügbar ist, um die Cobots zu überwachen, zu warten und notfalls manuell einzugreifen. Zwar arbeiten die Roboter autonom, aber ein Robotics Supervisor (ggf. der Objektleiter Reinigung) muss geschult sein, um im Problemfall (Softwarehänger, mechanisches Problem) schnell zu reagieren.
Wartungsplan: Die Cobots unterliegen einem Wartungsplan (z. B. monatliche Inspektion, Schmierung, Akku-Check). Der Dienstleister übernimmt diese Wartung, entweder durch eigenes technisches Personal oder durch den Hersteller-Service (je nach Vertragsgestaltung). Im Leistungsverzeichnis sind turnusmäßige Wartungszeiten einzuplanen, möglichst außerhalb der Reinigungszeiten, damit kein Ausfall die Reinigung beeinträchtigt.
Ersatzgestellung: Bei Ausfall einer Maschine (längerfristige Reparatur) muss der Dienstleister temporär Ersatz bereitstellen (entweder Reservegerät vor Ort oder zügige Lieferung), damit die Reinigungsleistung nicht leidet.
Leistungs- und Qualitätsanforderungen:
Reinigungsergebnis: Die maschinelle Reinigung muss den gleichen Sauberkeitsgrad erzielen wie manuelle Reinigung. Insbesondere dürfen keine Schlieren, Wasserreste oder Reinigungsmittelrückstände auf dem Boden verbleiben. Kantenbereiche, die der Roboter nicht erreicht (typ. 5–10 cm Rand), müssen in passenden Intervallen manuell nachgereinigt werden, damit auch dort keine Schmutzlinie entsteht.
Flächendeckung: Die Programmierung ist so zu optimieren, dass möglichst 100% der freien Bodenfläche abgedeckt werden. Hindernisse (Maschinenfüße, Paletten) sind bei der Routenplanung berücksichtigt. Räumlich veränderliche Hindernisse (z. B. abgestellte Kisten) können einmal pro Woche manuell vorgezogen werden, um darunter zu reinigen.
Sicherheit: Während des Robotereinsatzes müssen Sicherheitskennzeichnungen (z. B. Warnleuchten am Roboter, Warnschilder “Achtung Reinigung”) eingesetzt werden, um Mitarbeiter zu warnen, falls doch jemand anwesend ist. Die Roboter verfügen über Not-Stopp-Schalter und Stoßsensoren. Der Dienstleister haftet dafür, dass die Maschinen betriebssicher laufen; entsprechend sind nur zugelassene Geräte zu verwenden und die Mitarbeiter mit den Notfallprozedren vertraut zu machen.
Effizienzsteigerung: Der Anbieter wird über die Vertragslaufzeit optimieren, wie die Cobots am besten eingesetzt werden. Erfahrungsgemäß können durch neue Modelle oder Software-Updates weitere Effizienzgewinne erzielt werden. Solche Verbesserungen sollen im Rahmen der jährlichen Leistungsreviews besprochen und umgesetzt werden. Das Ziel ist, dauerhaft eine höhere Produktivität bei gleicher oder besserer Qualität zu erreichen, was dem Auftraggeber auch in Form von Kosteneinsparungen oder Mehrleistungen zugutekommen kann.
Nachhaltigkeitsaspekt
Maschineneinsatz soll auch ökologisch vorteilhaft sein: Moderne Scheuersaugroboter arbeiten z. B. mit Wasserrecycling oder sparsamer Dosierung (Vorzsprühen) und verbrauchen so weniger Frischwasser und Chemie als manuelle Reinigung mit Eimer. Der Stromverbrauch der Roboter ist in Relation zu manuellem Aufwand oft geringer (bzw. der Akku wird mit Ökostrom geladen, falls der Auftraggeber das anbietet). Außerdem werden Mitarbeiter bei Nachtarbeit entlastet, da Roboter diese übernehmen können – das ist ein sozialer Nachhaltigkeitsfaktor (weniger Nachtarbeit für Menschen).
Zusammenfassend garantiert diese Leistungsart, dass großflächige Areale mit neuester Maschinentechnologie gründlich, effizient und planmäßig gereinigt werden. Menschliche und robotische Ressourcen werden kombiniert, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Dies erhöht die Reinigungsqualität und Kosteneffizienz zugleich und entspricht dem State-of-the-Art in der Gebäudereinigung.
Leistungsart 4: Sonderreinigungen (periodische und anlassbezogene Spezialreinigungen)- Definition
Sonderreinigungen sind außerhalb der laufenden Unterhaltsreinigung anfallende Reinigungsaufgaben, die typischerweise in größeren Zeitintervallen oder bei besonderen Anlässen durchgeführt werden. Sie erfordern meist spezielle Verfahren, Ausrüstung oder Fachkenntnis. Diese Leistungen werden nach Bedarf oder laut festem Turnus abgerufen und sollen im Rahmenvertrag mit abgedeckt sein, teils auf Abruf (Regieleistung) oder als Teil des Pauschalangebots, je nach Vereinbarung.
Typische Sonderreinigungsleistungen:
Grundreinigungen von Bodenbelägen: In definierten Intervallen (z. B. halbjährlich oder jährlich) sind Bodenbeläge intensiv zu reinigen:
Hartböden (PVC, Linoleum, Stein): Entfernen alter Pflegefilme und Grundschmutz (Nassgrundreinigung mit Pad-/Bürstenmaschinen und Grundreiniger), anschließendes Neuauftragen von Pflegeemulsion oder Versiegelung, soweit erforderlich.
Teppichböden: Tiefenreinigung durch Shampoonieren, Sprühextraktion oder Trockenreinigung je nach Faserart. Beseitigung von Flecken, Auffrischen stark begangener Laufwege. Nach der Reinigung sicherstellen, dass der Teppich innerhalb nützlicher Frist trocken ist (ggf. Lufttrockner einsetzen).
Beschichtete Böden (Industrieböden): Falls in Produktionshallen Beschichtungen vorhanden sind, können dort periodisch Spezialreinigungen (Entölung, Rautiefe auffrischen, Neuversiegelung) anfallen – in Abstimmung mit dem Betreiber.
Glas- und Fassadenreinigung: Reinigung aller Glasflächen innen und außen nach einem Turnus (z. B. vierteljährlich innen, halbjährlich außen, je nach Verschmutzung). Dazu zählen Fenster, Glaswände, Glastüren und ggf. Fassadenelemente. Außenreinigung erfolgt inkl. Rahmen und Simsen. Methoden: Leitern, Teleskopstangen oder Hubarbeitsbühne, osmosegereinigtes Wasser (Reinwassersystem) für streifenfreies Ergebnis ohne Chemie, sofern geeignet. Fassadenpartien (nicht verglaste) auf Anfrage, z. B. Entfernung von Spinnweben, Algen oder Graffiti (Graffiti-Entfernung nach Aufwand).
Jahreszeitliche Sonderreinigung: Etwa Grundreinigung der Außenbereiche nach Winter (Schmutz durch Streugut entfernen), Laubkehrung im Herbst (falls Außenflächen im Vertrag), Reinigung der Lichtbänder, Dachrinnen falls vereinbart.
Sonderreinigung von Beleuchtungsanlagen und Raumdecken: In bestimmten Intervallen (z. B. alle 3 Jahre) oder bei Renovierung: Abstauben und Feuchtreinigen von Beleuchtungsraster, Lampen, Deckenverkleidungen, Lüftungsauslässen etc., insbesondere um Staubbrand oder Hygieneprobleme zu vermeiden. Hier kann es Überschneidungen mit VDI 6022 geben, falls Lüftungsanlagen zu reinigen sind. Solche Arbeiten erfordern ggf. Hebebühnen und speziell geschulte Mitarbeiter (Thema Arbeitssicherheit bei Höhe).
Desinfektions-Sonderreinigungen: Bei auftretenden Infektionswellen (z. B. Norovirus, Grippe, COVID) oder anderen besonderen Anlässen kann eine verstärkte desinfizierende Reinigung notwendig sein. Der Dienstleister soll auf Anforderung großflächige Desinfektionsreinigungen durchführen können, z. B. via Vernebelung (Kaltnebel) oder Wischen aller Kontaktflächen mit einem breiten Desinfektionsmittelauftrag. Ebenso im Laborbereich nach einem besonderen Vorfall (z. B. Kontamination) eine Sonderdesinfektion vornehmen – in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. Sicherheitsbeauftragten.
Reinigung nach Bau- oder Renovierungsarbeiten: Falls im Unternehmen Umbauten, Renovierungen oder Malerarbeiten stattfanden, muss eine Baufeinreinigung durchgeführt werden. Diese umfasst das Entfernen von Handwerkerschmutz (Baustaub, Farbkleckse, Fugendunst) auf Böden, Wänden, Fenstern etc. So eine Leistung wird meist projektbezogen beauftragt und separat vergütet, kann aber im Vertrag geregelt sein. Sie erfordert flexible Einsatzplanung, oft auch kurzfristig.
Event- und Grundreinigung bei Veranstaltungen: Sollte das Unternehmen größere Events, Messen oder Versammlungen ausrichten, stellt der Dienstleister auf Wunsch zusätzliche Reinigungsteams vor, während und nach der Veranstaltung: z. B. Reinigung der Veranstaltungsräume, Bestuhlung säubern, Bühne und Cateringbereiche reinigen, sowie nach Ende des Events eine gründliche Endreinigung (inkl. Abfallentsorgung) durchführen.
Abruf und Planung:
Die meisten Sonderreinigungen werden im Voraus geplant. Z. B. wird im Reinigungskalender festgelegt: „Fensterreinigung außen: April und Oktober“, „Grundreinigung Böden: Juli“, etc. Der Dienstleister erstellt zusammen mit dem Auftraggeber einen Jahresplan für wiederkehrende Sonderreinigungen. Dieser Plan ist Teil des Leistungsverzeichnisses (Anhang: Jahresreinigungsplan).
Flexibilität: Dennoch muss der Dienstleister auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren können. Im Vertrag ist festgelegt, wie schnell Sonderreinigungen auf Abruf bereitgestellt werden müssen (z. B. bei Havarien: innerhalb 24 Stunden, bei wichtigen spontanen Anforderungen: z. B. „Sonderreinigung nach Wasserschaden über das Wochenende“ etc.). Ein Bereitschaftsdienst oder flexibles Team steht dafür parat. Die Konditionen (z. B. Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit) werden definiert.
Zusammenarbeit mit Tagesdienst: Kleinere Sonderaufgaben kann der Tagesdienst ggf. sofort erledigen (z. B. punktuelle Fleckentfernung). Größere Aufgaben werden an Spezialteams übertragen, die der Dienstleister organisiert.
Spezialkompetenz und Ausrüstung:
Der Dienstleister stellt sicher, dass für jede Sonderreinigungsart fachkundiges Personal und geeignetes Equipment verfügbar ist. Beispiele: geschulte Glasreiniger mit Höhenzugangsschein für Fassaden; Desinfektoren oder geschulte Hygienekräfte für Bio-Reinigungen; Industriereiniger für Maschinenreinigung falls benötigt; Spezialgeräte wie Einscheibenmaschinen, Nasssauger, Dampfreiniger, Hebebühnen etc.
In Labor- oder Reinraumbereichen kann es zu Sonderreinigungen kommen wie Reinraumdekontamination (Komplettreinigung bei Stillstand, inkl. Wände/Decken). Hierfür braucht es u. U. einen externen Spezialdienst, es sei denn, der Auftragnehmer hat selbst solche Experten. Diese Fälle sind individuell zu regeln. - Chemikalien und Mittel: Für jede Sonderreinigung sind die passenden Reinigungsmittel vorzuhalten. Z. B. Grundreiniger, Beschichtungen, Glasreiniger, Desinfektionsmittel (mit breitem Wirkspektrum). Der Dienstleister achtet auch hier auf umweltverträgliche Produkte soweit möglich (z. B. keine stark ätzenden Abbeizer, wenn es mildere Alternativen gibt). Technische Merkblätter und ggf. Sicherheitsdatenblätter zu den eingesetzten Mitteln müssen verfügbar sein.
Dokumentation und Abnahme:
Sonderreinigungen werden einzeln dokumentiert (wann, was, wer, Ergebnis). Insbesondere bei hygienerelevanten Reinigungen (z. B. Desinfektion) wird ein Protokoll erstellt, das vom Auftraggeber gegengezeichnet werden kann.
Es empfiehlt sich, dass nach Abschluss einer größeren Sonderreinigung eine gemeinsame Abnahmebegehung erfolgt: Auftragnehmer und Auftraggeber prüfen das Ergebnis und halten es schriftlich fest (z. B. Fenster schlierenfrei, 100% aller besprochenen Bereiche gereinigt). Sofern Mängel festgestellt werden, bessert der Dienstleister zeitnah nach.
Die Ergebnisse fließen auch in KPI-Auswertungen ein, z. B. Quote fristgerecht durchgeführter geplanter Sonderreinigungen (%) oder Kundenzufriedenheit mit Sonderreinigung (Bewertung), falls solche KPIs vereinbart sind.
Kosten und Abrechnung:
Planmäßige Sonderreinigungen können im Angebot als Pauschalen oder Einzelpreise angegeben werden (z. B. „Grundreinigung Hartboden: X €/m²“), je nach Vergabemodell. Abrufleistungen evtl. mit vorab definierten Einheitspreisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Sonderreinigungen bei Bedarf zu beauftragen, aber nicht garantierte Mengen abzunehmen (Flexibilität). - Innovativ wäre auch hier, wo möglich, eine bedarfsgesteuerte Frequenz: z. B. statt starrem halbjährlichen Turnus für Fensterreinigung könnte sensorgestützt oder witterungsabhängig entschieden werden (bei extremem Pollenflug ggf. früher reinigen, dafür im Jahr mit wenig Verschmutzung evtl. einmal weniger). Solche Mechanismen können optional vereinbart werden, um unnötige Reinigungen zu sparen – allerdings bedarf das beiderseitiger Abstimmung.
Zusammenfassung: Die Sonderreinigungen gewährleisten, dass das Objekt auch langfristig in einem einwandfreien Zustand bleibt und gelegentliche extreme Verschmutzungen oder besondere Anforderungen professionell bewältigt werden. Durch vorausschauende Planung und den gezielten Einsatz von Fachkräften wird sichergestellt, dass höhere Reinigungsanforderungen (z. B. Grundsauberkeit, Ästhetik von Glasflächen, Hygiene nach Krankheitsepisoden) zuverlässig erfüllt werden. Dies ergänzt die tägliche Reinigung und trägt zur Werterhaltung der Immobilie bei.
Leistungsart 5: Sanitärservice (Reinigung und Hygieneversorgung der Sanitärbereiche)- Definition
Der Sanitärservice umfasst die vollständige Reinigung und Hygienebewirtschaftung aller Sanitäranlagen im Unternehmen. Dazu zählen Toilettenräume, Waschräume, Duschen (falls vorhanden), Umkleiden und sonstige Sanitärbereiche. Dieser Service ist besonders wichtig für die Wahrnehmung von Sauberkeit und Hygiene im Gebäude und hat hohe Priorität bezüglich Frequenz und Qualitätsstandard.
Umfang der Leistungen:
Reinigung der Sanitärobjekte: Alle Toilettenbecken, Urinale, Waschbecken und Duschen sind gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Ablagerungen (Kalk, Urinstein, Seifenreste) sind regelmäßig zu entfernen. Insbesondere Toilettenschüsseln innen/außen, WC-Brillen und -Deckel, Spülknöpfe/-hebel, Urinal-Innenflächen und -Siphons werden mit geeignetem Sanitärreiniger behandelt. Nach der Reinigung soll alles trocken und glänzend sein.
Oberflächen und Zubehör: Reinigung der Trennwände (Kabinenwände) und Türen (inkl. Griff), Spiegel streifenfrei putzen, Waschtische und Armaturen entkalken und polieren. Seifenspender außen abwischen, Handtuchspender und Föhne reinigen. In Duschräumen: Wände von Spritzern säubern, Abflüsse von Haaren befreien, Duschköpfe entkalken (nach Plan).
Bodenreinigung: Tägliches Wischen der Sanitärraum-Böden mit desinfizierendem Reiniger. Rutschhemmende Fliesen sind ggf. mit Bürste zu scheuern, um Schmutz in der Struktur zu entfernen. Besondere Aufmerksamkeit Ecken und Kanten (hier sammelt sich oft Urinsalz). Abziehen von überschüssigem Wasser, damit keine Pfützen stehen bleiben.
Abfallentsorgung: Entleeren aller Hygienebehälter (z. B. für Damenhygieneartikel) und Papierkörbe, Einlegen neuer Beutel. Die entsorgten Materialien sind gemäß Entsorgungskonzept (teils Sondermüll bei Hygienebehältern) zu behandeln. Windeleimer (falls vorhanden) leeren und innen reinigen/desodorieren.
Lüftung und Lufterfrischung: Reinigung der Lüftungsgitter in Sanitärbereichen (Staub entfernen, da diese oft an der Decke für Abluft sorgen). Optional kann der Dienstleister Raumduftspender betreuen: d. h. Austauschen/Nachfüllen von Duftkartuschen, damit stets ein angenehmer Geruch herrscht. Allerdings sollte bei guter Reinigung und Lüftung künstlicher Duft minimal gehalten werden.
Versorgung mit Verbrauchsmaterial: Der Dienstleister stellt sicher, dass jederzeit ausreichend Hygienematerial vorhanden ist: - Toilettenpapier in allen Kabinen (ggf. doppelrollenspender, beide Rollen nie leer). - Handtuchpapier oder funktionierende Händetrockner; Seife in Spendern; Desinfektionsmittel in Spendern (falls vorgesehen, z. B. am WC-Ausgang). - Hygienebeutel in Damenkabinen, Duftsteine in Urinalen (wenn gewünscht). - Ersatzmaterial wird in definierten Lagerorten vorgehalten, und der Verbrauch wird vom Dienstleister gemonitort. Moderne Spender mit IoT-Füllstandsmessung können eingebunden werden – sie melden, wenn Papier/Seife unter einen Schwellenwert fällt. Der Dienstleister reagiert proaktiv, bevor Engpässe entstehen.
Kontinuierliche Pflege tagsüber: Wie schon beim Tagesdienst beschrieben, sind Sanitäranlagen auch tagsüber zu kontrollieren. Je nach Besucherfrequenz können Stoßzeiten (z. B. Pausen) sein, nach denen der Tagesdienst kurz hineinigt. Abends erfolgt dann nochmals eine gründliche Reinigung aller Objekte.
Sichtkontrolle und Nutzerfeedback: Alle Sanitärräume sollten ein Feedback-System (oder zumindest einen Hinweisaufkleber mit Kontaktnummer) haben, damit Nutzer Verschmutzungen melden können. Falls ein digitales Feedback-Panel existiert (Smiley-Button etc.), wird negative Rückmeldung direkt an den Dienstleister gemeldet. Der Sanitärservice beinhaltet die Verpflichtung, auf solche Meldungen sofort zu reagieren (siehe Tagesdienst). Zudem protokolliert der Reiniger bei jedem Reinigungsdurchgang mit Uhrzeit, dass er dort war (oft analog als Liste an der Tür oder digital per QR-Code Scan). Diese Daten fließen ins Dashboard ein, was Transparenz über die Reinigungsfrequenz je Sanitärraum gibt.
Reinigungsfrequenz:
Sanitärbereiche werden in der Regel mindestens einmal täglich gründlich gereinigt (abends oder früh morgens, wenn wenig Betrieb). In hochfrequentierten Standorten (z. B. Sanitäranlagen nahe Kantine oder Fertigung mit Schichtwechsel) sind mehrere Reinigungen pro Tag einzuplanen.
Sensor-/Nutzungsbasiert: Ideal ist ein verbrauchsorientierter Rhythmus: z. B. Reinigung auslösen, sobald eine bestimmte Anzahl Nutzungen erreicht ist. Moderne Anlagen könnten mittels Türzählung oder WC-Sensorik die Besucher zählen. Der Dienstleister sollte Konzepte anbieten, wie solch sensorbasierte Frequenzsteuerung umgesetzt werden kann. Beispielsweise: "WC-Anlage 3 hatte 50 Nutzungen seit letzter Reinigung, löse Zwischenreinigung aus". Somit werden stoßzeitbedingt stark frequentierte Toiletten vielleicht stündlich gereinigt, während wenig genutzte (z. B. im Verwaltungsflügel) ggf. 1× täglich ausreicht.
Unabhängig von Zähldaten gilt: Verschmutzungen werden nicht toleriert. Sollte bei einer Kontrolle (durch Nutzer oder Personal) ein unakzeptabler Zustand festgestellt werden (Papier auf Boden, Geruch, sichtbare Verschmutzung), muss umgehend eine Reinigung erfolgen – das ist Teil der SLA (z. B. maximale “Schmutzzeit” einer Toilettenverschmutzung: 15 Minuten).
Hygiene-Standards und Kontrollen:
Sanitärbereiche sind kritische Hygienebereiche, daher gelten strenge Maßstäbe: Kein sichtbarer Schmutz, keine Geruchsbelästigung, Sanitärkeramik glänzend, Fußböden sauber (auch in Ecken und unter Kanten).
Der Dienstleister führt interne Qualitätsprüfungen durch, etwa wöchentliche Begehungen des Objektleiters mit Checkliste für alle WCs. Zusätzlich kann der Auftraggeber unangekündigte Kontrollen machen oder Feedback der Belegschaft einholen.
Es ist zu gewährleisten, dass mit geeigneten Desinfektionsmitteln gearbeitet wird, insbesondere auf WC-Sitzen, Urinalen und Armaturen, um Keimübertragung zu reduzieren. (Eine generelle Flächendesinfektion in WCs gehört teils zum Standard, jedenfalls für die kritischen Punkte.)
In Verbindung mit DIN 13063 (falls Labore oder medizinische Bereiche, z. B. in einem Medizinraum/Sanitätsstation im Betrieb) wären erweiterte Hygienepläne zu beachten, aber typischerweise sind normale Bürosanitärräume nicht so kritisch. Dennoch kann z. B. quartalsweise eine Hygieneinspektion durch den Dienstleister oder extern (Abklatschproben auf Keime) als zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahme vereinbart werden.
Ausstattung und Verbrauchsmittel:
Der Dienstleister soll qualitativ hochwertige, möglichst umweltfreundliche Sanitärhygieneprodukte verwenden (z. B. EU Ecolabel Reiniger, Recycling-Toilettenpapier). Diese sollten geruchsarm sein (keine beißenden Reinigergerüche, lieber dezente Frische).
Die Dosierung der Reinigungsmittel erfolgt über Dosiersysteme, um Überdosierung zu vermeiden (Nachhaltigkeit und Arbeitsschutz).
Alle Materialien (Toilettenpapier, Seife usw.) liefert entweder der Dienstleister (inkludiert in Leistung) oder es wird bereitgestellt – dies klärt der Vertrag. Oft übernimmt der Dienstleister auch die Bewirtschaftung (Beschaffung, Lagerung, Auffüllen).
Geräte: Reinigungswagen mit Haltern speziell für Sanitär (Farbtrennung der Tücher, rote Eimer für WC, gelb für Waschbecken etc. strikt getrennt, um keine Kreuzkontamination zu verursachen). Mops und Tücher für WCs sind separat von anderen Bereichen zu halten. Für Duschräume ggf. spezieller Schrubber.
SLA/KPI im Sanitärservice:
Wichtiger KPI: Nutzerzufriedenheit Sanitäranlagen (evtl. gemessen durch Feedback-Terminals oder Umfragen). Das Ziel muss sein, über z. B. 90% positive Bewertungen zu erhalten.
Verfügbarkeit Materialien: KPI: 0 Ausfälle bei Toilettenpapier/Seife – also immer vorhanden, ggf. mit Alarm wenn <10% Füllstand.
Geruch: Schwer quantifizierbar, aber qualitativ als SLA: "Keine anhaltend schlechten Gerüche, außer kurzfristig nach Nutzung – Lüftung und Reinigung sorgen schnell für Abhilfe." - Reaktionszeit bei Meldungen (wie oben: wenige Minuten).
Die Einhaltung dieser Service Levels wird regelmäßig ausgewertet und bei Nichteinhaltung müssen Gegenmaßnahmen ergriffen werden (z. B. Frequenz erhöhen, Personal nachschulen, anderes Reinigungsmittel verwenden etc.).
Der Sanitärservice ist ein Kernstück des Reinigungsvertrags. Hier zeigt sich die Professionalität des Dienstleisters besonders deutlich, da saubere Sanitäranlagen stark zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen. Durch den Einsatz von Sensorik und Feedbacksystemen in Smart Cleaning können diese Bereiche noch gezielter und transparenter gereinigt werden. Der Dienstleister stellt sicher, dass die Sanitäranlagen des Unternehmens stets hygienisch einwandfrei, voll ausgestattet und repräsentativ sauber sind.
