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Marktbetrachtung Gebäudereinigung

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Marktbetrachtung Gebäudereinigung 2025/2026

Marktbetrachtung Gebäudereinigung 2025/2026

Die Branche erweist sich als systemrelevant, anpassungsfähig und innovativ, auch wenn sie mit typischen Schwierigkeiten wie Kostendruck und Fachkräftemangel ringt. Entscheidend wird sein, dass alle Akteure – Dienstleister, Auftraggeber, Politik – gemeinsam daran arbeiten, Qualität, Fairness und Nachhaltigkeit als Leitlinien für die Zukunft der Gebäudereinigung zu verankern. So bleibt gewährleistet, dass auch künftig unsere Gebäude sauber, sicher und umweltgerecht gepflegt werden.

Technologisch befindet sich die Gebäudereinigung mitten in einer Transformation: von einem sehr traditionellen Handwerk hin zu einem datengetriebenen, teil-automatisierten Service. Reinigungsroboter, digitale Tools und innovative Verfahren werden 2025/2026 noch mehr Verbreitung finden, insbesondere bei großen Objekten und in standardisierten Umgebungen. Das Personal wird parallel weiter eine zentrale Rolle spielen – jedoch mit veränderten Anforderungen (Tech-Kompetenz, Flexibilität).

Qualität, Hygiene, Sicherheit und Nachhaltigkeit bleiben als Grundpfeiler bestehen. Kunden erwarten einen verlässlichen, hygienisch einwandfreien Service, der zugleich unter fairen Bedingungen erbracht wird.

Gebäudereinigungs­markt 2025/26 im Überblick

Beschäftigung und Arbeitsmarkt

Charakteristisch für den Arbeitsmarkt ist der hohe Anteil an Servicekräften ohne formale Qualifikation und mit Migrationshintergrund. Die Branche spielt somit eine wichtige integrative Rolle auf dem Arbeitsmarkt, indem sie auch Personen mit geringen formalen Qualifikationen Beschäftigungschancen bietet. Der Anteil der Minijobs ist auf unter 30 % gefallen. Diese Entwicklung hängt mit verbesserten Löhnen (Tariflöhne) und dem Bemühen zusammen, mehr Vollzeit- und Teilzeitstellen statt ausschließlich Minijobs anzubieten.

Dennoch arbeitet ein großer Teil der Reinigungskräfte in Teilzeit, oft zu Randzeiten (frühe Morgen- oder späte Abendstunden). Da viele Reinigungsarbeiten außerhalb der Kernarbeitszeiten stattfinden, ist die Teilzeitquote traditionell hoch. Dies kann für Beschäftigte belastend sein und erschwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Allerdings hat die COVID-19-Pandemie ein Umdenken angestoßen: Daytime Cleaning, also Reinigungsdienste verstärkt am Tag durchzuführen, wird vermehrt in Betracht gezogen. Einige Auftraggeber – etwa Schulen oder Büros – haben begonnen, Reinigung in den Tagesablauf zu integrieren. Dies erhöht die Sichtbarkeit und Wertschätzung der Reinigungskräfte und schafft attraktivere, zusammenhängende Arbeitszeiten. Mittelfristig könnte dies helfen, Fachkräfte zu gewinnen, denn Umfragen zeigen, dass deutlich mehr Menschen sich für den Beruf interessieren würden, wenn er planbare familienfreundliche Arbeitszeiten bietet.

Aktuell steht die Branche vor dem Problem des Arbeits- und Fachkräftemangels. Die Beschäftigten sind im Durchschnitt vergleichsweise älter, und es wird zunehmend schwieriger, Nachwuchs und Personal zu finden. Arbeitgeber klagen über Bewerbermangel insbesondere für einfache Reinigungstätigkeiten. Zugleich verbleiben viele Beschäftigte nur kurz in der Branche oder üben mehrere Minijobs gleichzeitig aus, um ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. Über 40 % der geringfügig Beschäftigten in der Reinigung haben einen weiteren sozialversicherungspflichtigen Job, meist ebenfalls in der Gebäudereinigung. Die Branche ist also geprägt von Niedriglöhnen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen, was auch gesellschaftliche Kosten verursacht (ein signifikanter Anteil der Beschäftigten stockt mit Sozialleistungen auf). Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -zeiten sowie eine höhere Wertschätzung sind wichtige Aufgaben, um dem Personalmangel entgegenzuwirken.

Tariflöhne und tarifliche Entwicklungen

Die Gebäudereinigung verfügt über ein branchenweites Tarifvertragssystem, das seit vielen Jahren für alle Unternehmen gilt. Der Lohntarifvertrag ist allgemeinverbindlich erklärt – gestützt durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – und schreibt flächendeckend Mindestlöhne für alle Beschäftigten vor. Damit wird Lohndumping effektiv eingedämmt, denn überall in Deutschland gelten einheitliche Einstiegslöhne, ungeachtet regionaler Unterschiede. Dies stärkt den fairen Wettbewerb und verhindert, dass sich Anbieter allein über niedrige Löhne Vorteile verschaffen.

  • Tarifliche Mindestlöhne: Ab 1. Januar 2025 beträgt der tarifliche Einstiegslohn im Gebäudereiniger-Handwerk 14,25 € pro Stunde, und zum 1. Januar 2026 steigt er auf 15,00 €. Diese Löhne liegen deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (2025: 12,82 €; 2026: 13,90 € geplant). Die Lohngruppe 1 (Innenreinigung) bildet typischerweise den niedrigsten Tariflohn, während für anspruchsvollere Tätigkeiten wie Glas-/Fassadenreinigung oder Sonderreinigungen höhere Lohngruppen mit entsprechend höheren Stundenlöhnen gelten. Die Tarifsteigerungen in den letzten Jahren waren erheblich – unter anderem als Ausgleich für Inflation und um die Attraktivität der Branche zu erhöhen. Die gewerkschaftliche Vertretung IG BAU und der Bundesinnungsverband (BIV) als Arbeitgeberverband verhandeln regelmäßige Lohnerhöhungen, die anschließend für alle Betriebe bindend sind.

  • Arbeitsbedingungen: Neben den Löhnen regelt ein allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag die Arbeitsbedingungen. Dadurch haben alle Beschäftigten Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr, bezuschlagte Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (z.B. 30 % Zuschlag nachts, 80 % an Sonn- und 200 % an bestimmten Feiertagen) sowie weitere Standards. Diese Vereinbarungen sorgen für einen gewissen sozialen Schutz, gerade weil Reinigung oft zu ungünstigen Zeiten erfolgen muss. Gereinigt wird „rund um die Uhr“, daher sind entsprechende Zuschläge branchenüblich.

Die tariflichen Entwicklungen haben direkte Auswirkungen auf die Preisgestaltung und Wirtschaftlichkeit der Reinigungsdienstleister. Da rund 85 % der Gesamtkosten in der Gebäudereinigung Personalkosten sind, führen steigende Löhne unweigerlich zu höheren Kosten je Objekt. Viele Verträge mit Auftraggebern enthalten Eskalationsklauseln, die Preissteigerungen bei Lohnanhebungen ermöglichen – dennoch können nicht alle Mehrkosten immer sofort umgelegt werden. Insbesondere bei laufenden öffentlichen Aufträgen oder älteren Verträgen geraten Dienstleister mitunter unter Druck, wenn Löhne steigen, die vereinbarten Preise aber fix sind. Insgesamt erzwingt die hohe Lohnkostenquote eine knappe Kalkulation: Es fließen sämtliche Lohnnebenkosten (Sozialabgaben, Lohnfortzahlung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) mit in die Preisbildung ein. Die Gewinnmargen in der Branche sind traditionell niedrig, sodass Tariflohnerhöhungen die Anbieter zwingen, entweder die Preise anzuheben oder die Produktivität zu steigern (z.B. durch bessere Abläufe, größere Reviere pro Reinigungskraft oder Technikeinsatz). In vielen Fällen herrscht jedoch starker Preisdruck, was die Weitergabe höherer Löhne begrenzt. Einige Anbieter versuchen dies über Flächenleistungsverdichtung (mehr Fläche pro Stunde) zu kompensieren, was aber Grenzen hat und die Arbeitsbelastung der Beschäftigten erhöht. Langfristig sichern nur angemessene Preise die Qualität und Wirtschaftlichkeit – die Tarifparteien verweisen daher darauf, dass professionelle Reinigung ihren Preis hat und öffentlich entsprechend honoriert werden muss.

Gesetzliche und normative Rahmenbedingungen

Die Gebäudereinigung in Deutschland unterliegt einem klaren rechtlichen Rahmen, der sowohl arbeitsrechtliche als auch qualitäts- und umweltbezogene Aspekte umfasst.

  • Handwerks- und Gewerberecht: Gebäudereiniger zählen zu den zulassungsfreien Handwerken nach der Handwerksordnung. Das heißt, zur Gründung eines Reinigungsunternehmens ist kein Meisterbrief erforderlich. Dennoch ist der Beruf „Gebäudereiniger/in“ ein anerkannter Ausbildungsberuf mit dreijähriger dualer Ausbildung, und es besteht die Möglichkeit, den Meistertitel zu erwerben. Viele Betriebe sind in die Handwerksrolle eingetragen und Mitglied in der Innung; der Bundesinnungsverband (BIV) repräsentiert rund 2.500 organisierte Unternehmen und nach eigenen Angaben ca. 85 % des Marktvolumens. Die Freizügigkeit im Gewerberecht hat zur Folge, dass sehr viele kleine Firmen am Markt aktiv sind – was hohe Konkurrenz schafft, aber auch Flexibilität und Spezialisierung begünstigt.

  • Arbeitsrecht und Tarifbindung: Wie oben beschrieben, gelten branchenweit verbindliche Tarifverträge, insbesondere bezüglich Mindestlöhnen (durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG) sowie grundlegende Arbeitsbedingungen (Rahmentarifvertrag). Ergänzend greift das allgemeine Arbeitsrecht, z.B. Arbeitszeitgesetz (Begrenzung von Nachtarbeit, Ruhezeiten), Arbeitsschutzgesetz und die üblichen sozialrechtlichen Bestimmungen. Die Einhaltung der branchenspezifischen Mindestlöhne wird vom Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) regelmäßig überwacht, da Schwarzarbeit und Umgehung von Tarifstandards in der Vergangenheit ein Problem darstellten. Verstöße (z.B. Unterlaufen des Mindestlohns oder illegale Beschäftigung) werden strafrechtlich verfolgt. Insgesamt bietet die allgemeinverbindliche Tarifordnung aber einen vergleichsweise hohen Schutzstandard für die Beschäftigten und sorgt für faire Bedingungen im Wettbewerb.

  • Geplante gesetzliche Änderungen – Tariftreue & Vergabe: Auf Bundesebene zeichnet sich 2025/2026 eine wichtige Neuerung ab: das Bundes-Tariftreuegesetz. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden dürfen. Unternehmen, die keine Tariflöhne zahlen, sollen somit von lukrativen Bundesaufträgen ausgeschlossen werden, um Lohndumping mit Steuergeldern zu verhindern. Das Gesetz befindet sich Ende 2025 in parlamentarischer Beratung und dürfte 2026 in Kraft treten. Für die Gebäudereinigung bedeutet dies faktisch wenig Umstellung – da der allergrößte Teil der seriösen Anbieter ohnehin an den Tarifvertrag gebunden ist (bzw. ihn einhalten muss). Es könnte jedoch kleinere Wettbewerber ohne Tarifbindung benachteiligen, sofern diese bisher durch Unterschreiten der Tarifstandards günstigere Angebote abgaben. Auf Landesebene existieren bereits in einigen Bundesländern sogenannte Tariftreuegesetze, die bei öffentlichen Ausschreibungen die Einhaltung tariflicher oder repräsentativer Löhne vorschreiben; das Bundesgesetz soll nun bundesweit einheitliche Regeln für Bundesaufträge schaffen. Insgesamt wird damit der Trend verstärkt, soziale Kriterien bei der Vergabe stärker zu gewichten.

  • Vergaberecht und Nachhaltigkeit: Generell richten sich öffentliche Ausschreibungen nach dem Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO etc.). Bisher spielte in der Praxis oft der Preis die dominierende Rolle bei der Zuschlagserteilung, insbesondere bei Kommunen („Prinzip billig“). Doch es gibt Bestrebungen, Qualitätskriterien und Nachhaltigkeitsaspekte stärker zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat 2024 ein Vergabetransformationspaket vorgelegt, das Umwelt- und Sozialkriterien verbindlicher machen soll. Künftig sollen öffentliche Auftraggeber verpflichtend Nachhaltigkeitskriterien „in der Regel“ mit einbeziehen („Soll-Vorgabe“). Das bedeutet z.B., dass Aspekte wie umweltfreundliche Reinigungsmittel, Emissionsarme Anfahrt (E-Fahrzeuge) oder soziale Standards bei der Auftragsvergabe Berücksichtigung finden müssen. Diese Reform sendet ein starkes Signal in Richtung nachhaltiger Beschaffung. Allerdings bleibt abzuwarten, wie konsequent die Umsetzung ausfällt (Details zur Gewichtung der Kriterien sind noch in Diskussion). Für Reinigungsunternehmen, die bereits freiwillig hohe ökologische und soziale Standards erfüllen, könnte dies ein Wettbewerbsvorteil werden. Insgesamt wird Nachhaltigkeit zum neuen Normal in der Vergabe, was auch die Gebäudereinigung betrifft.

  • Normen und Qualitätsstandards: In der Gebäudereinigung existieren diverse Normen und anerkannte Standards, welche die Qualität und Prozesse definieren. Ein Beispiel ist die DIN 77400, die Mindestanforderungen an die Reinigung von Schulgebäuden festlegt (Reinigungsintervalle, Leistungsbeschreibungen etc., speziell für Schulen). Diese Norm wird von vielen öffentlichen Schulträgern als Richtschnur verwendet, um ein definiertes Hygieneniveau sicherzustellen. Allgemeiner gefasst ist die DIN EN 13549, welche ein Verfahren zur Qualitätsmessung von Reinigungsdienstleistungen beschreibt (Bewertungssystem für Reinigungsergebnisse). Darüber hinaus setzen viele Reinigungsunternehmen auf Qualitätsmanagement nach ISO 9001 und Umweltmanagement nach ISO 14001, um ihre Prozesse zu standardisieren. Ein spezielles Gütezeichen der Branche ist das RAL-Gütezeichen 902 („Gebäudereinigung“), das vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung vergeben wird – es bescheinigt einer Reinigungsfirma besonders hohe Qualitäts- und Zuverlässigkeitsstandards, etwa durch regelmäßige externe Überprüfungen.

  • Hygienevorschriften: In sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen gelten strenge Hygienevorgaben. Die Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) beim Robert Koch-Institut gibt Empfehlungen zur Reinigung und Desinfektion in Krankenhäusern heraus (zuletzt grundlegend aktualisiert 2022). Diese Empfehlungen definieren z.B. erforderliche Reinigungs- und Desinfektionspläne für unterschiedliche Risikobereiche eines Krankenhauses (Intensivstationen, OP-Säle, Patientenzimmer etc.) und gelten als anerkannter Standard für Kliniken. Krankenhäuser sind verpflichtet, solche Hygienepläne vorzuhalten (gemäß Infektionsschutzgesetz) und entweder mit eigenem Personal oder beauftragten Reinigungsdiensten umzusetzen. Die Reinigungsfirmen im Gesundheitswesen müssen daher geschultes Personal einsetzen und eng mit Hygienefachkräften zusammenarbeiten, um z.B. Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Auch in Lebensmittelbereichen (Großküchen, Lebensmittelproduktion) existieren Normen wie HACCP-Konzepte, die Reinigung und Desinfektion regeln.

  • Chemikalienrecht und Arbeitsschutz: Die Verwendung von Reinigungschemikalien unterliegt umfangreichen EU- und nationalen Vorschriften. Reinigungsmittel fallen unter die EU-Detergenzienverordnung, die 2024 überarbeitet wurde, um zeitgemäße Anforderungen an Sicherheit und Kennzeichnung zu stellen. Neu ist z.B., dass künftig digitale Produktpässe für Reinigungsmittel eingeführt werden, in denen alle Inhaltsstoffe und Anwendungshinweise elektronisch hinterlegt sind. Ebenso wurden durch Anpassungen der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) zusätzliche Gefahrenklassen eingeführt, was die Einstufung mancher Reinigungsprodukte verschärft (z.B. stärkere Kennzeichnung umweltgefährlicher Inhaltsstoffe). Im Zuge des EU-Green Deal ist auch mit weiteren Beschränkungen problematischer Chemikalien zu rechnen – etwa bei per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) oder bestimmten Konservierungsmitteln –, was Hersteller und Anwender von Reinigungsmitteln vor Umstellungen stellt. Für Reinigungsunternehmen bedeutet dies, dass sie kontinuierlich ihre verwendeten Mittel prüfen und gegebenenfalls auf ökologisch verträglichere Alternativen umsteigen müssen. Bereits jetzt verlangen viele öffentliche und gewerbliche Auftraggeber den Einsatz von umweltfreundlichen, zertifizierten Reinigungsprodukten (z.B. mit EU-Ecolabel oder „Blauer Engel“-Siegel) und sparsamen Chemiedosierungen.

Der Arbeitsschutz ist ein weiterer zentraler Rahmen. Reinigungskräfte arbeiten häufig mit chemischen Substanzen (Reinigern, Desinfektionsmitteln) und unter ergonomisch belastenden Bedingungen (dauerhaftes Gehen/Stehen, Bücken, manuelles Schrubben oder Heben, Arbeiten auf Leitern bei Glasreinigung etc.). Gesetzliche Regeln wie die Gefahrstoffverordnung und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) schreiben vor, wie Reinigungsmittel gelagert, gekennzeichnet und verwendet werden müssen, und dass Mitarbeiter entsprechende Unterweisungen und Schutzausrüstung erhalten (Handschuhe, ggf. Augenschutz, rutschfeste Schuhe usw.). Die Berufsgenossenschaft (BG Bau, zuständig auch für Gebäudereiniger) gibt Unfallverhütungsvorschriften und Branchenregeln heraus, z.B. zur Vermeidung von Stürzen auf nassen Böden oder zum sicheren Umgang mit Geräten und Strom. Regelmäßige Sicherheits- und Hygieneschulungen sind üblich und teils verpflichtend. Insgesamt ist die rechtliche Anforderung, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Gesundheit der Beschäftigten schützt – was in der Praxis heißt: Dosierhilfen für Chemie, mechanische Hilfsmittel (z.B. Teleskopstangen statt gefährliches Klettern), Pausenregelungen und Präventionsmaßnahmen gegen Muskel-Skelett-Erkrankungen. Auch psychische Belastungen durch Zeitdruck werden als Arbeitsschutzthema erkannt.

Zusammenfassend bewegen sich Gebäudereinigungsbetriebe in einem dichten Geflecht aus deutschem Recht und Normen, das von Handwerksordnung über Tarifverträge bis zu EU-Vorgaben in Chemikalien- und Vergaberecht reicht. Rund 80 % der relevanten Vorschriften haben heute ihren Ursprung auf EU-Ebene[52], was die wachsende Bedeutung europäischer Entscheidungen für die Branche unterstreicht. Die Betriebe müssen diese Rahmenbedingungen einhalten und zugleich flexibel auf Änderungen reagieren, um compliant und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Marktsegmente und Einsatzbereiche

Die Anforderungen und Marktbedingungen können je nach Segment variieren. In der Gebäudereinigung lassen sich mehrere Haupt-Marktsegmente unterscheiden, die jeweils eigene Besonderheiten aufweisen:

Öffentliche Hand

Die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Einrichtungen) ist ein großer Auftraggeber für Reinigungsleistungen. Hierzu zählen z.B. die Reinigung von Behördengebäuden, Schulen, Universitäten, Rathäusern, Gerichten, Schwimmbädern und anderen kommunalen Einrichtungen. Öffentliche Aufträge werden meist im Ausschreibungsverfahren vergeben, was eine hohe Formalisierung bedeutet. Traditionell standen bei kommunalen Ausschreibungen häufig der niedrigste Preis und eine umfassende Flächenleistung im Vordergrund, was zu erheblichem Wettbewerbsdruck führte. Oftmals gingen Aufträge an den billigsten Anbieter, was teilweise Kritik auslöste, da sehr niedrige Preise langfristig nur durch Abstriche bei Qualität oder Arbeitsbedingungen realisierbar sind. In der Folge war die Reinigung in manchen öffentlichen Objekten (z.B. Schulen) unzureichend – ein Problem, das erst während der Pandemie stärker ins Bewusstsein rückte.

Mittlerweile bemühen sich viele öffentliche Auftraggeber um eine ausgewogenere Vergabe. So werden vermehrt Qualitätskriterien (etwa Referenzen, Schulung des Personals, Qualitätskontrollen) sowie Sozialstandards (Tariftreue, faire Löhne) in die Bewertung einbezogen. Der BIV hat z.B. Vergabeleitfäden veröffentlicht, die eine Mischkalkulation aus Preis und Qualität empfehlen statt reiner Kostenfixierung. Zudem existieren bereits örtliche Nachhaltigkeitsleitfäden – etwa die Stadt Hamburg hat 2024 ihre Vergaberichtlinie aktualisiert und einen Kriterienkatalog für nachhaltige Beschaffung von Dienstleistungen beschlossen. All dies führt dazu, dass bei öffentlichen Reinigungsaufträgen zunehmend höhere Reinigungsstandards und umweltfreundliche Verfahren gefordert werden. Beispielsweise kann vorgeschrieben werden, dass ein Dienstleister bestimmte umweltfreundliche Reinigungsmittel einsetzt oder ein zertifiziertes Umweltmanagement vorweist.

  • Ein weiterer Aspekt ist die Tariftreue: Länder wie NRW, Niedersachsen, Berlin u.a. haben bereits Tariftreuegesetze, die bei öffentlichen Aufträgen die Zahlung mindestens des in der Branche üblichen Tariflohns verlangen. Mit dem kommenden Bundestariftreuegesetz (s.o.) wird dies auch auf Bundesebene verpflichtend. Öffentliche Auftraggeber achten damit verstärkt darauf, dass keine Anbieter mit Dumpinglöhnen mehr zum Zuge kommen.

  • Trotz dieser Tendenzen gibt es nach wie vor ein Spannungsfeld: Die Budgets im öffentlichen Sektor sind begrenzt, und Reinigung wird oft als „kostentreibender Faktor“ gesehen. Einige Kommunen haben vereinzelt darüber diskutiert, Reinigung wieder zu verstaatlichen (insourcing), um Qualität selbst zu steuern. Die Branche hält dagegen, dass private Dienstleister erfahrungsgemäß effizienter und flexibler arbeiten als eine behördliche Eigenreinigung. Studien zeigen z.B., dass eine Fremdvergabe der Reinigung den Kommunen etwa 30 % Kostenersparnis gegenüber Eigenregie bringen kann. Statt einer Rekommunalisierung fordern Verbände daher eher, die Ausschreibungsbedingungen zu optimieren (z.B. realistische Reinigungsumfänge, angemessene Bewertung von Qualität). Insgesamt bleibt die öffentliche Hand aber ein preissensibler Kunde mit hoher Nachfrage – das Segment wird weiter wachsen, da auch öffentliche Einrichtungen ausgelagerten Reinigungsservice als Standard betrachten.

Gewerbliche Büroflächen

Im gewerblichen Bereich – insbesondere Büro- und Verwaltungsgebäude von Unternehmen – ist die Unterhaltsreinigung ein nahezu flächendeckend ausgelagerter Service. Firmen beauftragen entweder spezialisierte Reinigungsunternehmen oder integrieren die Reinigung in Facility-Management-Verträge. Dieses Segment ist stark von der Wirtschaftskonjunktur und den Arbeitswelten abhängig: Durch Trends wie Home-Office und Hybridarbeit seit der Pandemie hat sich das Nutzungsverhalten von Büros verändert. Teilweise stehen Büroflächen leerer oder werden seltener voll belegt, was einige Unternehmen veranlasste, Reinigungsintervalle zu reduzieren oder flexibler zu gestalten (z.B. Bedarfreinigung nur bei Nutzung). Gleichzeitig besteht in repräsentativen Unternehmenszentralen hoher Anspruch an Sauberkeit und Erscheinungsbild.

Die Reinigung gewerblicher Immobilien erfolgt oft täglich oder mehrmals wöchentlich und umfasst klassische Tätigkeiten wie Bodenreinigung, Abfallentsorgung, Sanitärreinigung, Oberflächenwischen etc. Spezifisch ist hier oft, dass Reinigungskräfte in Mieter-Büros tätig werden – Diskretion und Zuverlässigkeit sind daher wichtig (ggf. werden Sicherheitsüberprüfungen verlangt, z.B. bei Banken oder IT-Firmen). Qualitätssicherung wird meist über regelmäßige Objektkontrollen und Feedbackschleifen mit dem Kunden gewährleistet.

Preislich sind Büroumgebungen umkämpft; viele Dienstleister kalkulieren mit knappen Margen und hoffen auf Volumeneffekte bei großen Objekten. Größere Unternehmen vergeben ihre Büroreinigung zunehmend gebündelt (für mehrere Standorte oder deutschlandweit), was Volumenkontrakte ergibt, von denen große Reinigungsfirmen profitieren. Kleine lokale Betriebe bedienen eher den Mittelstand oder einzelne Objekte. In den Ballungszentren, wo viele Büros konzentriert sind, herrscht intensiver Wettbewerb und teils Fachkräftemangel, insbesondere wenn in Stoßzeiten (früh morgens/abends) viele Kräfte parallel benötigt werden.

Eine beobachtbare Entwicklung ist die Digitalisierung im Bürosektor: Einige Dienstleister setzen Apps und Sensorik ein, um bedarfsgerecht zu reinigen – z.B. melden smarte Seifenspender oder Personenbewegungssensoren, wo Nachfüllen oder zusätzliche Reinigung nötig ist. So soll effizienter gereinigt werden als nach starrem Plan. Auch Transparenz gegenüber dem Kunden wird höher: Leistungsnachweise, digitale Qualitätsreports oder sogar für Mitarbeiter digitale Stechuhren per Smartphone gehören mittlerweile zum Standard bei professionellen Anbietern.

Einzelhandel (Retail)

Der Einzelhandel stellt besondere Anforderungen an die Reinigung. Supermärkte, Einkaufszentren, Warenhäuser und Shops haben täglich Publikumsverkehr, wodurch Böden und Flächen stark beansprucht werden. Zudem ist Sauberkeit im Verkauf unmittelbar sichtbar und beeinflusst das Kundenerlebnis. In Supermärkten kommen z.B. verschüttete Waren, Schmutz von Einkaufswagen oder Witterungseinflüsse (Regen, Schneematsch an Schuhen) als kontinuierliche Verschmutzungsquelle hinzu.

Typischerweise wird im Einzelhandel außerhalb der Öffnungszeiten gereinigt – entweder nachts oder früh morgens, bevor die Kunden kommen. Die Bodenreinigung großer Verkaufsflächen erfolgt häufig maschinell (mit Scheuersaugautomaten). In letzten Jahren halten hier auch autonome Reinigungsmaschinen Einzug: Erste große Handelsketten testen oder nutzen Reinigungsroboter, die z.B. nachts selbstständig die Gänge abfahren und Böden schrubben. In deutschen Supermärkten und Shopping Malls sind solche Roboter noch nicht flächendeckend verbreitet, aber vereinzelt im Einsatz (Praxisbeispiel: In einigen Märkten wurden autonome Scheuerroboter eingeführt, um das Personal zu entlasten und gleichbleibende Reinigungsergebnisse auf 7.000 m² Verkaufsfläche zu erzielen). Auch Einkaufszentren profitieren von Robotern, die in den langen Mall-Gängen nachts für Sauberkeit sorgen – Pilotprojekte mit „Roboter-Nachtwachen“ in Centern gibt es bereits.

Während automatisierte Bodenreinigung im Retail an Bedeutung gewinnt, bleiben manuelle Aufgaben wichtig: z.B. das Säubern von sensiblen Bereichen (Frischetheken, Kassenzonen), Desinfektion von Einkaufswagengriffen (speziell in Pandemiezeiten relevant), Schaufensterreinigung und Sanitärreinigung für Kunden-WCs. Retailkunden legen Wert auf Hygiene und Optik, daher werden auch tagsüber oft zwischendurch Reinigungen durchgeführt (Sichtreinigung, akute Beseitigung von Verunreinigungen). Hier zeigt sich ein Trend: Einige Läden haben Servicekräfte im Tagesverlauf sichtbar auf der Fläche, um sofort Sauberkeit zu gewährleisten – dies erhöht zugleich die Wertschätzung für Reinigung, da Kunden die Arbeit wahrnehmen.

Wirtschaftlich gesehen hat der Handel ähnlich wie die öffentliche Hand einen starken Fokus auf Kostenkontrolle. Reinigungsdienstleister müssen mit Filialketten meist Rahmenverträge aushandeln, in denen Pauschalpreise pro Filiale oder Quadratmeter festgelegt sind. Die Herausforderung besteht darin, gleichbleibende Qualität an vielen Standorten zu liefern und Personal zuverlässig bereitzustellen, obwohl z.B. in ländlichen Regionen die Anfahrt oder Personalfindung schwieriger sein kann. Zudem erfordert die Retailreinigung oft flexible Arbeitszeiten (Nachtarbeit, Wochenenden), was nur mit entsprechenden Zuschlägen zu motivieren ist. Insgesamt ist der Retail ein wichtiges Segment mit hohen Flächenvolumina, das technologisch Vorreiter beim Einsatz von Reinigungsmaschinen ist und in Zukunft verstärkt auf Automatisierung setzen dürfte, um dem Kostendruck und Personalmangel zu begegnen.

Logistik und Industrie

Logistikimmobilien (Lagerhallen, Distributionszentren) sowie industrielle Produktionsstätten stellen ein weiteres relevantes Segment dar. In Lager- und Logistikhallen fallen primär große Bodenflächen an, die regelmäßig von Staub, Verpackungsresten und Schmutz befreit werden müssen. Hier werden fast immer aufsitzende Reinigungsmaschinen eingesetzt, um die weiten Flächen rationell zu reinigen. Moderne Logistikzentren betreiben etwa nächtlich oder in produktionsfreien Zeiten automatisierte Reinigungsgeräte, da die Areale oft 10.000 m² und mehr umfassen – eine Größe, ab der Roboter oder Fahrmaschinen besonders effizient sind. So können beispielsweise in einer 2.000 m²-Lagerhalle autonome Geräte mit Dockingstation über Nacht gründlich reinigen, was personalintensive Schichten einspart.

Die Anforderungen in der Logistik sind primär funktional: ein staubfreier, sicherer Boden (Stichwort: Arbeitssicherheit, keine rutschigen Stellen), saubere Ladezonen und ggf. die Reinigung von Sozialräumen, Büros und Sanitäranlagen für das Lagerpersonal. Oft sind Reinigungsintervalle weniger frequent (z.B. Grundreinigung wöchentlich, Zwischeneinsätze nach Bedarf), abhängig vom Durchsatz. In Industriebetrieben hingegen gibt es sehr unterschiedliche Anforderungen – von der Feinreinigung in sensiblen Produktionsumgebungen (Elektronik, Pharma – oft inhouse oder von Spezialdienstleistern mit Reinraum-Know-how) bis zur Grobreinigung in Werkshallen (Metall, Chemie etc.), wo starke Verschmutzungen, Öl, Staub anfallen. In vielen Industriebereichen wird Reinigung an Facility Services-Unternehmen vergeben, die neben der Unterhaltsreinigung auch Maschinenreinigung oder Sonderdienste (wie Hallenstrahlen, Tankreinigung, Beseitigung von Produktionsabfällen) übernehmen.

Ein wichtiger Faktor ist hier die Arbeitssicherheit und Schulung: In industriellen Umgebungen müssen Reinigungskräfte oft besondere Schutzkleidung tragen und Sicherheitsunterweisungen haben (etwa im Umgang mit Flurförderzeugen im Lagerverkehr oder in Produktionsanlagen). Chemische Rückstände oder gefährliche Stoffe (z.B. in der chemischen Industrie) erfordern fachgerechte Reinigungsverfahren und Entsorgung des Schmutzes. Unternehmen achten darauf, dass Dienstleister entsprechende Zertifizierungen und Erfahrung mitbringen.

Durch die Größe der Objekte sind Spezialisierung und Maschinenpark der Dienstleister entscheidend. Manche Reinigungsfirmen haben sich eigens auf Logistikreinigung spezialisiert. Auch Leistungsvorgaben sind hier anders: Während im Büro die optische Sauberkeit Priorität hat, liegt im Lager der Fokus auf Effizienz und Minimierung von Betriebsunterbrechungen. Reinigung muss oft in kurzen Zeitfenstern (Nachtschichtende bis frühe Morgenstunden) erfolgen, damit der Logistikbetrieb nicht gestört wird.

Insgesamt wächst mit der Ausbreitung von E-Commerce und Logistikzentren auch der Reinigungsbedarf in diesem Segment kontinuierlich. Die Dienstleister reagieren mit großflächigen Reinigungsstrategien, höherem Automatisierungsgrad und strikter Einhaltung von Arbeitsschutz, um die Anforderungen der Industrie- und Logistikkunden zu erfüllen.

Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen) stellt die höchsten Anforderungen an Hygiene und Qualität in der Gebäudereinigung. Krankenhausreinigung umfasst sowohl die tägliche Unterhaltsreinigung (Patientenzimmer, Flure, Sanitär, OP-Vorbereiche etc.) als auch spezielle Desinfektionsreinigungen (z.B. in OP-Sälen, Isolationsbereichen) und die Aufbereitung von patientennahen Flächen nach Infektionsfällen. Hier gelten strenge Vorgaben aus Hygienerichtlinien: Laut KRINKO-Empfehlungen müssen Krankenhäuser detaillierte Reinigungs- und Desinfektionspläne erstellen und u.a. definieren, welche Flächen wie oft zu reinigen bzw. zu desinfizieren sind (z.B. patientennahe Flächen täglich, sanitär häufiger, OP-Säle nach jeder Nutzung etc.). Die Reinigungsmitarbeiter im Krankenhaus benötigen besondere Schulung in Hygienefragen, Farbcodierung von Putzutensilien (um Kreuzkontamination zu vermeiden) und im richtigen Einsatz von Desinfektionsmitteln.

Häufig beschäftigen Krankenhäuser eigenes Reinigungspersonal oder Tochtergesellschaften, aber auch Outsourcing an externe Dienstleister ist verbreitet. Bei Fremdvergabe ist in den Verträgen die Einhaltung aller Hygienevorschriften genau festgelegt und wird von der Klinik überwacht. Qualitätssicherung erfolgt z.B. durch Hygienefachkräfte, die stichprobenhaft reinigen lassen (ATP-Tests auf Oberflächen, Sichtprüfungen etc.). In diesem Segment entscheidet Qualität über die Vergabe mindestens so stark wie der Preis, da mangelhafte Reinigung direkt Patientensicherheit gefährden kann (Hospitalkeime).

Die Pandemie hat im Gesundheitswesen die Frequenzen teils erhöht – Intensivstationen und COVID-Stationen wurden öfter gereinigt/desinfiziert als früher, auch in Pflegeheimen wurden die Intervalle verdichtet. Zugleich wurde klar, dass Reinigungskräfte hier systemrelevant sind. Viele Kliniken haben die Sichtbarkeit der Reinigung gesteigert (auch tagsüber Reinigungsteams auf Station) und die Wertschätzung für dieses Personal betont.

Herausforderungen in diesem Segment sind der Fachkräftemangel – geeignetes Personal zu finden ist schwierig, da die Arbeit körperlich anstrengend und psychisch fordernd (Kontakt mit Krankheitserregern) ist – sowie der Kostendruck im Gesundheitssystem. Die Vergütung der Krankenhausreinigung erfolgt oft pauschal pro gereinigtem Bett oder Quadratmeter im Rahmen der Krankenhausbudgets. Dienstleister müssen sehr effizient arbeiten, dürfen aber keinesfalls an der falschen Stelle sparen (z.B. zu feuchte Wischtechnik vermeiden wegen Infektionsgefahr, genügend Personal vorhalten um auch bei Ausfällen alle Bereiche zu reinigen).

Technisch gibt es erste Robotik-Anwendungen im Gesundheitswesen, etwa UVC-Desinfektionsroboter für leere Räume oder autoname Reinigungsgeräte für lange Flure. Allerdings stehen solche Lösungen noch am Anfang und ergänzen eher das menschliche Personal, anstatt es zu ersetzen. Insgesamt bleibt die Gebäudereinigung im Gesundheitswesen ein hochsensibles Feld, in dem Regelkonformität, Zuverlässigkeit und Hygiene an oberster Stelle stehen.

Technologische Entwicklungen: Automatisierung und Digitalisierung

Die Gebäudereinigungsbranche erlebt in den letzten Jahren eine spürbare technologische Transformation. Zwar bleibt sie nach wie vor arbeitsintensiv – viele Tätigkeiten sind manuell und menschliche Arbeitskraft ist unverzichtbar –, doch Automatisierung und Digitalisierung halten zunehmend Einzug, um Effizienz und Qualität zu steigern.

  • Reinigungsrobotik: Einer der sichtbarsten Trends ist der Einsatz von Reinigungsrobotern, insbesondere autonomen Bodenreinigungsmaschinen. Diese Geräte sind oft ähnlich großen Scheuersaugautomaten, aber selbstfahrend mittels Sensoren und Navigationstechnik. Sie eignen sich vor allem für großflächige, freie Areale wie Hallen, Flughäfen, Supermärkte oder lange Flure in Gebäuden. In solchen Umgebungen können Roboter nach einmaliger Programmierung regelmäßig die Reinigung übernehmen, ohne dass ständig eine Person mitfahren muss. Beispiele aus der Praxis sind nächtliche Roboterrunden in Einkaufszentren oder Supermärkten, wo ein Roboter autonom die Ladenflächen reinigt. Auch Lagerhallen großer Logistiker lassen sich so nachts säubern, während am Tag der Betrieb läuft. Die Wirtschaftlichkeit solcher Roboter wird ab ca. 10.000 m² Reinigungsfläche als gegeben angesehen – darunter lohnt der Mensch meist noch eher.

  • Die Vorteile der Robotik liegen in der Entlastung des Personals von monotonen Aufgaben, gleichbleibender Reinigungsgüte und der Möglichkeit, den Fachkräftemangel teilweise auszugleichen. Allerdings sind nicht alle Tätigkeiten automatisierbar: Laut Analysen sind nur rund 3 von 10 Tätigkeiten in der Gebäudereinigung durch Maschinen ersetzbar, in anderen Berufen (z.B. Verkauf) hingegen 7 von 8. Das zeigt, dass viele Arbeiten – besonders das flexible Reagieren auf ungewohnte Situationen, Detailreinigung, komplizierte Oberflächen – weiterhin Menschen erfordern. Daher gilt die Branche als „people’s business“ und wird es auf absehbare Zeit bleiben. Roboter werden vielmehr als Assistenzsysteme gesehen. Im Jahr 2025 gibt es in Deutschland schätzungsweise einige Hundert professionelle Reinigungsroboter im Einsatz, Tendenz steigend.

  • Digitalisierung und IoT: Neben Robotern findet die digitale Transformation auf anderen Ebenen statt. Viele Dienstleister haben ihre Arbeitsprozesse digitalisiert: Reinigungskräfte buchen sich per Smartphone-App ein, Touren- und Objektpläne werden digital bereitgestellt, und die Dokumentation von Leistungen erfolgt elektronisch. Für Kunden gibt es oft Online-Portale, über die Leistungsnachweise, Rechnungen und Qualitätsberichte abrufbar sind. Diese Transparenz schafft Vertrauen und spart Verwaltungskosten.

  • Zunehmend interessant wird der Einsatz von Sensorik und Internet of Things (IoT) in Gebäuden. Beispielsweise können Bewegungssensoren oder Zählwerke erkennen, wie viele Personen einen Bereich genutzt haben (etwa wie oft eine Tür zum WC geöffnet wurde) – daraus lässt sich bedarfsgesteuert eine Reinigung auslösen (principle: „clean on demand“ statt starrer Plan). Smart Dispenser für Seife oder Papier melden Füllstände, sodass die Reinigungskräfte gezielt nachfüllen. Solche Technologien werden vor allem in modernen Bürokomplexen, Flughäfen oder Einkaufszentren getestet, wo sie helfen, den Reinigungsaufwand effizient zu steuern und Ressourcen zu sparen.

  • Qualitätssicherung 4.0: Auch bei der Überprüfung der Reinigungsqualität kommen neue Tools zum Einsatz. Einige Unternehmen experimentieren mit Apps oder sogar Augmented Reality (AR), um Reinigungsergebnisse zu kontrollieren. So könnte etwa via AR-Brille sichtbar gemacht werden, ob bestimmte Stellen übersehen wurden (z.B. mittels Markierung nach UV-Licht-Scan). Der Branchenbericht erwähnt den Einsatz von AR zur Überprüfung des Reinigungsergebnisses als Zukunftsvision. In der Gegenwart sind simpler allerdings digitale Checklisten und Fotodokumentationen, mit denen Objektleiter die erbrachte Leistung festhalten und an den Kunden melden.

  • Datenanalyse und KI: Mit der Sammlung digitaler Daten (etwa zu Zeiten, Verbräuchen, Qualitätsmängeln) eröffnen sich Perspektiven für künstliche Intelligenz in der Einsatzplanung. Erste Softwarelösungen nutzen KI, um Personal- und Reinigungspläne zu optimieren, z.B. je nach Nutzungsprognose des Gebäudes oder basierend auf historischen Verschmutzungsmustern. Dadurch ließe sich die Reinigung noch passgenauer und wirtschaftlicher einsetzen. Diese Technik steckt aber noch in den Anfängen der Branche.

  • Neue Geräte und Verfahren: Neben Robotern gibt es auch bei manuell bedienten Geräten Innovationen. Moderne Akku-betriebene Maschinen (statt Kabel) erleichtern die Arbeit und erhöhen die Sicherheit (kein Kabelsalat). Sensorgestützte Dosiersysteme stellen genau die nötige Chemikaliendosis bereit und vermeiden Überdosierung. In der Fensterreinigung kommen verstärkt entmineralisierte Wasseranlagen (für rückstandsfreies Reinigen ohne Chemie) und Teleskop-Karbonsysteme zum Einsatz, um hohe Glasflächen vom Boden aus zu reinigen. Für schwer zugängliche Bereiche experimentiert man sogar mit Drohnen: Drohnen könnten beispielsweise Fassaden von Hochhäusern abspritzen oder Fenster in großer Höhe reinigen – solche Anwendungen sind aber bisher Pilotprojekte.

  • Insgesamt gilt: Die Branche ist innovativ und offen für neue Technologien, um dem intensiven Wettbewerb standzuhalten. Viele Gebäudedienstleister haben sich vom reinen Putzen zum High-Tech-Dienstleister gewandelt, der seinen Kunden zusätzliche Effizienz und Transparenz bietet. Dennoch werden Maschinen den Menschen nicht vollständig ersetzen – die Reinigung bleibt auf absehbare Zeit ein Bereich, in dem menschliche Flexibilität, Erfahrung und Auge fürs Detail unersetzlich sind. Die Zukunft besteht vermutlich in einer Kollaboration zwischen Mensch und Technik, wo Routinearbeiten automatisiert sind und Fachkräfte anspruchsvollere Aufgaben und Qualitätskontrollen übernehmen.

Nachhaltigkeit und ESG-Aspekte

Nachhaltigkeit (Environmental, Social, Governance – ESG) gewinnt auch in der Reinigungsbranche stark an Bedeutung. Auftraggeber – ob öffentliche Hand oder private Unternehmen – verlangen zunehmend nachhaltige Dienstleistungen, und viele Reinigungsunternehmen haben entsprechende Konzepte implementiert.

Umweltaspekte (Environmental)

Die Gebäudereinigung hat direkte Auswirkungen auf die Umwelt, etwa durch Chemikalieneinsatz, Wasserverbrauch und Fahrzeugemissionen.

Hier gibt es diverse Ansätze, um umweltfreundlicher zu agieren:

  • Ökologische Reinigungsmittel: Immer mehr Unternehmen setzen umweltzertifizierte Reiniger ein (mit EU Ecolabel, „Blauer Engel“ oder biologisch abbaubare Inhaltsstoffe). Diese sind weniger schädlich für Gewässer und oft besser für die Anwendergesundheit (z.B. geringer Anteil flüchtiger Lösungsmittel). Zudem wird versucht, überdosieren zu vermeiden – Dosierhilfen und Konzentrate reduzieren den Chemikalienverbrauch. Auch der Verzicht auf bestimmte problematische Stoffe (Phosphate, chlorhaltige Reiniger, aggressive Säuren) zugunsten milder Alternativen ist verbreitet.

  • Wasser- und Energieeffizienz: Moderne Reinigungsgeräte sind effizienter im Verbrauch. Scheuersaugmaschinen recyceln teilweise das Wasser im Kreislauf und können mit kaltem Wasser oder Mikrofasertechnologie arbeiten, was Chemie spart. Bei Hochdruckreinigern oder Waschanlagen wird auf sparsamen Wasserverbrauch geachtet. Ebenso optimieren Firmen ihre Routen und Einsatzpläne, um unnötige Fahrten (und damit CO₂-Ausstoß) zu vermeiden.

  • Fuhrpark und Mobilität: Da Reinigungsdienstleister mobil zwischen Objekten pendeln, spielt der Fahrzeugpark eine Rolle. Viele Betriebe stellen auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge um. Laut Handwerksumfragen berichten 84 % der Handwerksbetriebe mit E-Fahrzeugen, dass sich diese in der Praxis bewähren. Elektrische Kleinfahrzeuge für innerstädtische Touren und E-Lastenräder für City-Objekte sind im Kommen, um Emissionen zu senken. Zudem werden Fahrten gebündelt, Mitarbeiter fahren gemeinsam zu Objekten etc.

  • Abfall- und Kreislaufwirtschaft: In der Reinigung fallen Abfälle wie leere Kanister, Verpackungen von Reinigungsmitteln, benutzte Tücher etc. an. Nachhaltige Unternehmen achten darauf, Müll zu reduzieren (z.B. Nutzung von Konzentraten mit Nachfüllsystemen statt vieler Kleinflaschen) und Materialien zu recyceln. Mopps und Tücher werden mehrfachverwendet und in eigenen Wäschereien umweltgerecht gewaschen (unter Einhaltung der Abwasservorschriften). Einige Betriebe experimentieren mit Cradle-to-Cradle-zertifizierten Produkten, die vollständig rückstandsfrei abgebaut werden können.

  • Soziale Aspekte (Social): Hier stehen Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung, Aus- und Weiterbildung im Mittelpunkt. Die Gebäudereinigung beschäftigt viele Geringqualifizierte und Migrant/innen – somit hat sie eine soziale Verantwortung, diese Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch die allgemeinverbindlichen Tariflöhne wird ein Mindeststandard an Einkommen gesichert, der über dem gesetzlichen Minimum liegt (siehe Tariflöhne). Jedoch bleibt es wichtig, weitere Verbesserungen voranzutreiben: etwa Maßnahmen gegen Ausbeutung durch Sub-Subunternehmer, mehr unbefristete Stellen statt Befristungen, das Angebot von Vollzeit für jene, die es wünschen, und die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen (inkl. Bezahlung aller geleisteten Stunden, auch Rüst- und Wegezeiten).

  • Positiv ist, dass die Branche Aufstiegschancen bietet: Vom einfachen Reinigungskraft kann man sich zum Vorarbeiter oder Objektleiter hocharbeiten; mit entsprechender Weiterbildung bis hin zum Gebäudereiniger-Meister. Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter mit Schulungen (z.B. Deutschkurse, Fachtrainings) – das ist nicht nur sozial, sondern hilft auch der Qualität. Projekte zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Wertschätzung (wie das erwähnte Daytime Cleaning) haben auch eine soziale Komponente, weil sie die oft „unsichtbare“ Arbeit ins Licht rücken und den Beschäftigten mehr Anerkennung verschaffen. In der Pandemie wurden Reinigungskräfte als systemrelevante Helden betitelt, was ein Umdenken einleitete.

  • Gewerkschaften und Verbände achten zudem auf die Gesundheit der Mitarbeiter: Arbeitsschutz (siehe oben) ist Teil der sozialen Nachhaltigkeit, ebenso wie Angebote zur Gesundheitsvorsorge (z.B. ergonomische Schulungen, Präventionskurse). Einige große Anbieter haben Programme für Mitarbeiterzufriedenheit, Feedback und Beschwerdemöglichkeiten installiert – das fällt unter Good Governance, aber auch unter sozialen Aspekt, da es die Mitarbeiterrechte stärkt.

  • Governance und Compliance: Im Sinne von ESG bedeutet Governance, dass Unternehmen verantwortungsvoll und regelkonform geführt werden. In der Reinigungsbranche heißt das vor allem: Compliance mit Gesetzen (Steuer, Sozialabgaben, Mindestlohn), Transparenz gegenüber Auftraggebern und Anti-Korruption bei der Auftragsvergabe. Leider hatte die Branche historisch vereinzelt Probleme mit Schwarzarbeit oder illegalen Beschäftigten. Seriöse Firmen haben daher interne Compliance-Systeme implementiert und arbeiten eng mit den Behörden zusammen. Zertifizierungen wie ISO 37001 (Anti-Bribery Management) sind noch nicht verbreitet, aber öffentliche Auftraggeber verlangen manchmal Eigenerklärungen zu rechtstreuem Verhalten.

  • Zudem rücken Lieferketten in den Blick: Große Reinigungsunternehmen müssen nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (für Unternehmen >1000 Mitarbeiter ab 2024) sicherstellen, dass in ihrer Lieferkette (z.B. bei den Herstellern der Reinigungschemie oder der Arbeitskleidung) grundlegende Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Dies erfordert entsprechende Risikoanalysen und ggf. Anpassungen bei Lieferanten (beispielsweise Einkauf von fair gehandelten Textilien für Mikrofaser-Tücher, die oft in Asien produziert werden, oder Verzicht auf Lieferanten, die gegen Umweltschutzauflagen verstoßen).

  • In öffentlichen Ausschreibungen müssen Unternehmen mittlerweile häufig Nachhaltigkeitskonzepte vorlegen oder bestimmten Nachweispflichten genügen (z.B. Auskunft über CO₂-Bilanz, Recyclingquote, Diversity im Unternehmen). Das Thema ESG ist so zu einem Wettbewerbsfaktor geworden: Firmen, die hier vorbildlich sind, können sich positiv differenzieren.

  • Ab 2025 greift zudem auf EU-Ebene die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die große kapitalmarktorientierte Firmen zu ausführlicher Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Einige große Facility-Service-Konzerne, zu denen auch Reinigungsservices gehören, werden darunter fallen und müssen dann Kennzahlen zu Umwelt und Sozialem veröffentlichen. Dies strahlt auch auf deren Tochterunternehmen in der Reinigung ab.

  • Praxisbeispiele für Nachhaltigkeit sind zahlreich: Viele Reinigungsdienstleister werben damit, klimaneutral zu werden – etwa durch Ausgleichszertifikate oder konkrete CO₂-Einsparmaßnahmen. In Büros werden vermehrt Mülltrennungskonzepte zusammen mit Reinigung umgesetzt (die Reinigungskräfte trennen Abfälle in verschiedene Recyclingströme). In sensiblen Naturräumen (z.B. Reinigung von Bahnhöfen in Wasserschutzgebieten) achtet man auf spezielle umweltfreundliche Reinigungsmittel. All dies zeigt, dass das Bewusstsein für Umwelt- und Sozialverantwortung in der Branche angekommen ist.

Qualitätssicherung, Hygiene und Arbeitsschutz- Qualitätssicherung

Die Sicherstellung einer konstant hohen Reinigungsqualität ist ein zentrales Anliegen der Branche, nicht zuletzt aufgrund des starken Preiswettbewerbs. Viele Auftraggeber fordern vertraglich definierte Qualitätsstandards, die durch Kontrollen überwacht werden.

Gängige Methoden der Qualitätssicherung sind:

  • Objektkontrollen durch Supervisoren: In regelmäßigen Abständen geht ein Objektleiter mit einer Checkliste durch das Gebäude und prüft Stichproben (Sauberkeit von Böden, Ecken, Sanitär, etc.). Ergebnisse werden dokumentiert und mit dem Kunden besprochen. Oft gilt ein Schulnotensystem oder Punktesystem gemäß DIN EN 13549, die eine standardisierte Bewertungsskala für Reinigungsqualität bereitstellt.

  • Kundenzufriedenheitsabfragen: Einige Dienstleister holen sich periodisch Feedback von ihren Kunden (Fragebogen oder Gespräch), um weiche Faktoren wie Zufriedenheit mit Freundlichkeit der Reinigungskräfte oder Flexibilität abzufragen.

  • Beschwerdemanagement: Es wird gewährleistet, dass Kunden Beanstandungen unkompliziert melden können (Hotline, digitale Plattform). Jede Beschwerde löst eine Nachreinigung oder Ursachenanalyse aus. Wiederholte Mängel führen zu Anpassungen (z.B. Schulung des Personals, Erhöhung der Frequenz, Austausch von Teamleitern).

  • Zertifizierungen: Viele Firmen sind ISO 9001-zertifiziert (Qualitätsmanagement). Das verpflichtet sie zu systematischen Abläufen, internen Audits und kontinuierlicher Verbesserung. Manche unterziehen sich auch Branchenzertifikaten (siehe RAL-Gütezeichen), was regelmäßige externe Prüfungen beinhaltet. So wird Vertrauen geschaffen, dass das Qualitätsversprechen auch überprüft wird.

  • Schulung und Einarbeitung: Qualität fängt bei den Mitarbeitern an. Gute Unternehmen investieren in gründliche Einarbeitung neuer Kräfte, geben Handbücher oder Putzpläne vor und schulen z.B. richtige Wischtechnik, Dosierung, Materialkunde (welcher Reiniger für welche Oberfläche). Auch die Sprache kann ein Thema sein – da viele Beschäftigte Migranten sind, werden wichtige Hinweise vielfach durch Piktogramme oder mehrsprachig vermittelt, um Verständnisprobleme zu vermeiden.

Ein spezifischer Bereich der Qualität ist die Hygiene

Wie oben im Gesundheitswesen beschrieben, gibt es Bereiche, wo Reinigungsqualität direkt mit Hygiene gleichgesetzt wird (Krankenhaus, Lebensmittelproduktion). Hier wird häufig mit Hygieneaudits gearbeitet. Zudem sind Laborproben möglich (Abklatschproben von Oberflächen zur Keimzahlbestimmung) – dies ist jedoch eher in Krankenhäusern üblich als in normalen Büros.

Die Pandemie hat flächendeckend zu erhöhter Aufmerksamkeit für Hygiene geführt. Desinfektionsreinigung wurde plötzlich auch in Büros, Schulen oder öffentlichen Verkehrsmitteln ein Thema. Reinigungsfirmen haben ihr Portfolio erweitert um Desinfektionsservices, Personal entsprechend geschult (z.B. Listeneinteilung der Desinfektionsmittel, Einwirkzeiten). Kunden verlangen häufiger Nachweise über eingesetzte Desinfektionsmittel, Wirkspektren und Schulungsbescheinigungen des Personals. In der öffentlichen Wahrnehmung wurde klar: Reinigung ist ein Bestandteil des Gesundheitsschutzes (Stichwort: “Sauberkeit schützt”). Eine Forsa-Umfrage 2020 ergab, dass 96 % der Befragten Reinigung für (sehr) wichtig halten für das allgemeine Wohlbefinden und die Gesundheit.

Arbeitsschutz und Gesundheit der Mitarbeiter

Darauf wurde bereits im Rechtsrahmen eingegangen, doch auch aus Qualitätssicht ist es relevant: Nur gesunde, motivierte Mitarbeiter liefern gute Qualität. Daher investieren fortschrittliche Unternehmen in Ergonomie und Arbeitsschutz nicht nur pflichtgemäß, sondern um Fluktuation und Ausfall zu reduzieren.

Beispiele:

  • Bereitstellung von Hilfsmitteln: Reinigungswagen mit guter Rollenqualität (um Rücken zu schonen), höhenverstellbare Teleskopstangen, Tragestützen für Gewichte, automatisierte Dosieranlagen, um Hautkontakt mit Konzentraten zu vermeiden etc.

  • Arbeitszeitgestaltung: Wo möglich, werden Reinigungskräfte in festen Objekten eingesetzt, sodass sie nicht in kurzer Abfolge viele Orte anfahren müssen (verringert unbezahlte Wegezeiten und Stress). Wechselschichten werden geplant, um Übermüdung zu verhindern. Nachtarbeit wird auf das nötige Minimum beschränkt, um die Belastung zu reduzieren.

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Selbstverständlich werden Handschuhe, ggf. Schutzbrillen oder geeignete Arbeitskleidung gestellt. Rutschhemmende Schuhe sind teils vorgeschrieben. Bei Spezialreinigungen (z.B. Schimmelbeseitigung, Arbeiten mit Säuren) kommen Atemschutzmasken, Chemikalienanzüge etc. zum Einsatz.

  • Unfallverhütung: Reinigung birgt Unfallrisiken (Ausgleiten auf nassem Boden ist häufig!). Deshalb sind Warnschilder „Vorsicht Rutschgefahr“ Standard bei jedem Wischen. Leitern und Gerüste für Glasreinigung müssen sicher aufgestellt sein, Mitarbeiter darin unterwiesen. Elektrische Geräte werden regelmäßig geprüft (DGUV-Vorschrift 3). Die BG Bau meldet, dass die Unfallzahlen in der Gebäudereinigung zwar nicht außergewöhnlich hoch sind, aber Rückenbeschwerden und Stürze dominieren – Schulungen versuchen hier gegenzusteuern.

Standardisierung der Leistungen

Um Qualität zu sichern und vergleichbar zu machen, arbeiten viele Auftraggeber mit Leistungsverzeichnissen und Normen. Im Leistungsverzeichnis ist genau definiert, welche Tätigkeit in welchem Intervall zu erfolgen hat (z.B. „Täglich: Fußboden feucht wischen; Wöchentlich: gründliche Nassreinigung mit Grundreiniger alle Ecken“ usw.). Solche Spezifikationen, oft auf Basis von Mustervorlagen (wie der DIN 77400 für Schulen), helfen Missverständnisse zu vermeiden und geben dem Reinigungsunternehmen klare Vorgaben. Die Norm gibt dabei eine Orientierung, ersetzt aber nicht die individuelle Absprache – jedes Objekt ist anders. Wichtig ist, dass die vereinbarten Leistungen realistisch sind (nicht zu viel Fläche pro Zeit) und kontrollierbar.

Zusammenfassend ist Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung ein Mix aus präventiven Maßnahmen (gute Ausbildung, klare Prozesse) und nachgelagerten Kontrollen (Audits, Feedback). Seriöse Anbieter machen dies transparent und investieren trotz Kostendrucks in diese Aspekte, denn langfristig bindet nur gute Qualität die Kunden.