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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Reinigungsmanagement: Schwerpunkt Mitbestimmung

Facility Management: Gebäudereinigung » Strategie » Stakeholder » MItbestimmung

Reinigungsmanagement

Das Reinigungsmanagement ist ein zentraler Bestandteil des infrastrukturellen Facility Managements und betrifft sowohl die Organisation interner Reinigungsleistungen als auch die Vergabe solcher Aufgaben an externe Dienstleister. Da es direkt mit den Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte, den Hygienestandards und dem Einsatz von Ressourcen verbunden ist, spielen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eine entscheidende Rolle. Der Betriebsrat trägt Verantwortung dafür, dass soziale, rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigt werden, und schützt die Interessen der Mitarbeitenden vor möglichen Belastungen oder Benachteiligungen. Durch klare Betriebsvereinbarungen, transparente Ausschreibungsverfahren und eine enge Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung können sowohl die Interessen der Mitarbeitenden als auch die Qualitäts- und Effizienzziele des Unternehmens gewahrt werden.

Bedeutung des Reinigungsmanagements

Ziele und Aufgaben

  • Hygiene und Sauberkeit: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und betrieblicher Standards, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Büros, Produktionsstätten oder Gesundheitseinrichtungen.

  • Werterhalt: Schutz der Bausubstanz und des Inventars durch regelmäßige und fachgerechte Reinigung.

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Sicherstellung einer sauberen und sicheren Arbeitsumgebung.

  • Effizienz und Nachhaltigkeit: Ressourcenoptimierung und Einsatz umweltfreundlicher Reinigungsmittel und -methoden.

Typische Leistungen im Reinigungsmanagement

  • Unterhaltsreinigung: Regelmäßige Reinigung von Arbeitsplätzen, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsräumen.

  • Grundreinigung: Intensive Reinigung schwer zugänglicher oder vernachlässigter Bereiche.

  • Spezialreinigung: Reinigungsaufgaben mit besonderen Anforderungen, z. B. Fenster-, Teppich- oder Reinraumreinigung.

  • Außenreinigung: Pflege von Fassaden, Parkplätzen und Außenanlagen.

Formen der Organisation

  • Interne Reinigungsteams: Reinigungsleistungen durch direkt im Unternehmen angestellte Mitarbeitende.

  • Externe Dienstleister: Vergabe der Reinigung an spezialisierte Unternehmen.

  • Kombimodelle: Kombination aus internen Mitarbeitenden und externen Dienstleistern.

Rechtliche Grundlagen

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung des Betriebs, insbesondere bei der Einführung neuer Reinigungsrichtlinien.

  • § 92 BetrVG: Mitwirkungsrecht des Betriebsrats bei der Personalplanung, z. B. bei der Entscheidung zwischen internen Teams und externen Dienstleistern.

  • § 99 BetrVG: Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, wie der Einstellung oder Versetzung von Reinigungskräften.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Festlegung von Anforderungen an Sauberkeit und Hygiene.

Rolle des Betriebsrats

  • Schutz der Mitarbeitenden: Sicherstellen, dass Reinigungskräfte vor gesundheitlichen Belastungen geschützt werden.

  • Einbindung bei Outsourcing: Überwachung der Vergabe von Reinigungsleistungen an externe Dienstleister.

  • Transparenz schaffen: Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und sozialer Standards.

  • Nachhaltigkeit fördern: Unterstützung umweltfreundlicher Reinigungsmethoden und -mittel.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Relevanz: Reinigungskräfte sind häufig körperlich belastet und arbeiten mit chemischen Reinigungsmitteln.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG sicherstellen, dass Sicherheitsmaßnahmen und Schulungen bereitgestellt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass nur umweltfreundliche und geprüfte Reinigungsmittel verwendet werden, die keine gesundheitlichen Risiken darstellen.

Arbeitszeit und Schichtplanung

  • Relevanz: Reinigungstätigkeiten finden oft außerhalb der regulären Arbeitszeiten statt, z. B. nachts oder frühmorgens.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitspracherecht bei der Planung von Schichten und Arbeitszeiten.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Reinigungskräfte mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten haben.

Outsourcing und Dienstleisterwahl

  • Relevanz: Die Vergabe von Reinigungsleistungen an externe Anbieter kann Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse beeinflussen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 92 BetrVG darauf hinwirken, dass soziale Standards in Ausschreibungen berücksichtigt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass externe Anbieter tarifliche Löhne zahlen und Mindeststandards beim Arbeitsschutz einhalten.

Vergabe von Reinigungsdienstleistungen

  • Relevanz: Die Auswahl von Dienstleistern beeinflusst Qualität, Kosten und soziale Verantwortung.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat überwacht, dass Dienstleister soziale und ökologische Kriterien erfüllen.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass die Vergabe an den günstigsten Anbieter nur unter Einhaltung tariflicher Standards erfolgt.

Schulungen und Unterweisungen

  • Relevanz: Reinigungskräfte benötigen regelmäßige Schulungen, um sicher und effizient arbeiten zu können.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 96 BetrVG die Durchführung von Schulungsmaßnahmen einfordern.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat stellt sicher, dass Reinigungskräfte im Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln geschult werden.

Nachhaltigkeit und Umwelt

  • Relevanz: Reinigungsmittel und -prozesse beeinflussen die Umweltbilanz des Unternehmens.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat fördert den Einsatz ressourcenschonender und umweltfreundlicher Technologien.

  • Praxisbeispiel: Einführung biologisch abbaubarer Reinigungsmittel und Reduktion des Wasserverbrauchs.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Arbeitszeitregelungen: Festlegung von Schichtzeiten und Ruhepausen.

  • Arbeitsschutzmaßnahmen: Vorgaben für PSA, Umgang mit Reinigungsmitteln und ergonomische Arbeitsmethoden.

  • Outsourcing-Richtlinien: Transparente Kriterien für die Auswahl und Vergabe an Dienstleister.

  • Nachhaltigkeitsziele: Verpflichtung zur Einführung ökologisch verträglicher Reinigungsmittel und -methoden.

  • Qualitätskontrolle: Verfahren zur Überprüfung der Reinigungsqualität ohne Druck auf Mitarbeitende.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

  • Transparenz: Klare Regelungen fördern Vertrauen und Akzeptanz.

  • Mitarbeiterschutz: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Vermeidung von Überlastungen.

  • Nachhaltigkeit: Förderung umweltfreundlicher Reinigungsstrategien.

Kostendruck

  • Herausforderung: Sparmaßnahmen können zu Lasten der Qualität und Arbeitsbedingungen gehen.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert soziale und tarifliche Mindeststandards in Ausschreibungen.

Arbeitsbelastung

  • Herausforderung: Enge Zeitvorgaben können zu Überlastungen führen.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt sich für realistische Zeitpläne und ausreichende Personalkapazitäten ein.

Nachhaltigkeit

  • Herausforderung: Einführung umweltfreundlicher Maßnahmen könnte höhere Kosten verursachen.

  • Lösung: Der Betriebsrat unterstützt langfristige Investitionen in nachhaltige Technologien.