Schulreinigung und Reinigungsmanagement in Schulen
Facility Management: Gebäudereinigung » Reinigungsmanagement » Reinigungsarten » Schulreinigung

Schulreinigung und Reinigungsmanagement in Schulen
Schulen sind lebendige Einrichtungen. In diesem Umfeld fallen kontinuierlich Verschmutzungen an – von staubigen Böden und benutzten Sanitäreinrichtungen bis hin zu vollgemüllten Papierkörben und Fingerabdrücken auf Türen. Schulreinigung und ein effektives Reinigungsmanagement sind deshalb von entscheidender Bedeutung, um eine hygienische Lernumgebung sicherzustellen. Saubere Schulen sind kein Selbstzweck, sondern Grundvoraussetzung für Bildungserfolg, Gesundheit und Werterhalt der öffentlichen Infrastruktur.
Ein hohes Hygieneniveau in Schulen schützt vor Krankheiten und fördert ein positives Lernklima. Schulen müssen Mindeststandards einhalten, wie sie u. a. in DIN 77400 festgeschrieben und durch gesetzliche Hygieneplan-Pflichten (IfSG) untermauert werden. Investitionen in Reinigung sind Investitionen in Gesundheit und Bildung. Ohne klar strukturierte Reinigungsprozesse – wer reinigt was, wann und womit – kann kein Gebäude dieser Größe sauber gehalten werden. Reinigungspläne, regelmäßige Unterweisungen des Personals und gut abgestimmte Abläufe bilden das Fundament. Hierbei müssen Schulbetrieb und Reinigung intelligent verzahnt sein, was bei Ganztag und Mehrfachnutzung besondere Kreativität erfordert (Stichwort Tagesreinigung). Die Vielfalt an Reinigungsmitteln und -geräten bietet die Möglichkeit, für jede Verschmutzungsart und Oberfläche das passende Mittel zu haben. Wichtig ist der sachkundige Einsatz. Falsche Mittelwahl oder Überdosierung kann Schäden und Gesundheitsbelastungen verursachen. Moderne Geräte steigern Effizienz und Ergonomie und brauchen geschulte Bedienung und Wartung. Innovationen wie Reinigungsrobotik sind verfügbar, der Mensch bleibt vorerst unersetzlich.
Ob Arbeitsschutz, Unfallverhütung oder Infektionsschutz – Schulen tragen Verantwortung für Beschäftigte und Schüler. Die Umsetzung der Vorschriften (z. B. Bereitstellung von Schutzausrüstung, Gefährdungsbeurteilungen, Hygieneplänen) ist Pflicht, sorgt aber gleichzeitig für einen sicheren und professionellen Betriebsablauf. Ohne Kontrolle droht schleichender Qualitätsverlust. Qualitätssicherungssysteme (wie EN 13549) bieten dabei Orientierung. Grüne Reinigung ist machbar und wünschenswert. Die Reduktion von Chemikalien und Ressourcenverbrauch geht Hand in Hand mit moderner Reinigungstechnik. Reinigungsfreundliche Architektur spart langfristig Geld und Nerven. Schulen können als lebendige Gebäude gemanagt werden, in denen starre Reinigungskonzepte dynamisiert werden, wenn Rahmenbedingungen sich ändern.
Die Schulreinigung ist weit mehr als „Putzen“. Sie ist ein elementarer Bestandteil der Schulorganisation, trägt zur öffentlichen Gesundheitsvorsorge bei und spiegelt gesellschaftliche Werte wider (Sauberkeit, Ordnung, Nachhaltigkeit). Der Lohn sind Schulen, in denen sich Kinder und Erwachsene gleichermaßen wohl und sicher fühlen – ein Ziel, das alle Anstrengungen rechtfertigt.
Reinigungsbedarfe und Hygienestandards an Schulen
- Reinigungsbedarfe
- Organisation
- Schulreinigung
- Reinigungspläne
- Reinigungsmittel
- Deutschland
- Qualitätssicherung
- Umweltfreundlichkeit
Hygienestandards an Schulen
Schulen stellen besonders hohe Anforderungen an Sauberkeit und Hygiene. Täglich nutzen viele Personen – Schülerinnen und Schüler unterschiedlichsten Alters sowie Lehr- und Betreuungspersonal – die Räumlichkeiten intensiv. Dabei entsteht Schmutz auf Böden und Oberflächen, und es werden zahlreiche Kontaktflächen (Türklinken, Tische, Handläufe, Sanitärarmaturen etc.) frequentiert, die hygienisch einwandfrei gehalten werden müssen. Reinigungsbedarf besteht in Klassenräumen, Fachräumen (z. B. Chemie-, Biologie-, Werkräume), Verwaltungsbereichen, Fluren und Treppenhäusern, Aulen und Gemeinschaftsbereichen, Sanitärräumen (Toiletten, Duschen) sowie Spezialräumen wie Schulküchen oder Mensen und Sporthallen. Jeder dieser Bereiche weist unterschiedliche Verschmutzungsarten und -grade auf und erfordert angepasste Reinigungshäufigkeiten und -methoden.
Ein grundlegender Hygienestandard an Schulen ist, dass sichtbarer Schmutz und Keimbelastung minimiert werden. Gesetzliche Bestimmungen verstärken diese Anforderungen: So schreibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, dass jede Schule als Gemeinschaftseinrichtung über einen Hygieneplan verfügen muss. Dieser Hygieneplan hält die wichtigsten Maßnahmen fest, um durch ein hygienisches Umfeld die Gesundheit der Schüler und des Personals zu schützen. Zudem existieren fachliche Normen: Die DIN-Norm DIN 77400 „Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“ liefert einen Orientierungsrahmen für sachgerechte Schulreinigung. Sie definiert Grundsätze einer vertragsgemäßen, umweltbewussten und hygienischen Schulreinigung und fordert u. a., dass jede Schule unabhängig vom Budget zumindest ein Mindestniveau an Reinigung sicherstellen soll. Das heißt, selbst bei begrenzten Mitteln dürfen bestimmte Hygienestandards nicht unterschritten werden – Sauberkeit ist keine Luxusfrage, sondern Grundvoraussetzung für den Schulbetrieb.
Hygienestandards an Schulen umfassen zum einen objektive Kriterien, wie z. B. maximal tolerierbare Verschmutzungsgrade (optisch und mikrobiologisch) auf Flächen, und zum anderen subjektive Wahrnehmungen der Nutzer. Schüler und Lehrer sollen sich in ihrer Umgebung wohlfühlen; unangenehme Gerüche oder sichtbarer Schmutz (z. B. Abfall am Boden, staubige Fensterbänke, verschmierte Tafeln) beeinträchtigen das Lernklima. Eine regelmäßige und gründliche Reinigung steigert das Wohlbefinden und kann sogar das Verhalten der Schüler positiv beeinflussen: In einem sauberen Umfeld entwickeln Kinder ein höheres Hygienebewusstsein und gehen pfleglicher mit der Umgebung um. Umgekehrt kann Vernachlässigung der Reinigung dazu führen, dass Schüler resignieren und weitere Verschmutzungen als normal hinnehmen – eine Abwärtsspirale, die es zu vermeiden gilt.
Welche konkreten Reinigungsbedarfe ergeben sich also? Zum einen der tägliche Bedarf an Reinigung besonders kritischer Bereiche: Sanitäranlagen (Toiletten und Waschbecken) müssen täglich gereinigt und desinfiziert (bei Bedarf) werden, um Infektionsrisiken zu minimieren. In Mensen oder Schulküchen fallen täglich Reinigungsarbeiten an (Reinigen von Böden, Arbeitsflächen, Tischen sowie Geschirr und Geräten) – hier sind auch lebensmittelhygienische Vorschriften zu beachten. Flure und Eingangsbereiche werden durch intensiven Schuhverkehr stark verschmutzt, insbesondere bei schlechtem Wetter oder im Winter (hereingetragener Matsch, Splitt, Schnee); oft ist tägliches Fegen/Saugen und feuchtes Wischen im Erdgeschoss erforderlich. Sporthallenböden und Umkleideräume sind durch intensive Nutzung (Schweiß, Straßenschuhe, ggf. Außenplätze) ebenfalls täglich zu reinigen.
In Klassenräumen hingegen reicht es unter Umständen, Bodenreinigung und Abwischen von Flächen in etwas längeren Intervallen durchzuführen, sofern kein außergewöhnlicher Schmutzanfall vorliegt – doch auch hier sollten zumindest Müllentsorgung und Lüften täglich geschehen. Die DIN 77400 empfiehlt als Mindestfrequenzen zum Beispiel: Küchen, Speiseräume, Duschen, Umkleiden, Verkehrsflächen im Erdgeschoss und Sporthallenböden mindestens einmal täglich, oft frequentierte Kontaktflächen wie Tische, Waschbecken und das Entleeren der Abfallbehälter mehrmals pro Woche, alle übrigen Klassenräume und Flure (Böden ab 1. Obergeschoss) sowie Türen, Schalter etc. mindestens einmal wöchentlich, und selten genutzte Bereiche (z. B. Lager, Archive, Aulen) mindestens monatlich. Diese Intervalle stellen einen Orientierungswert dar, den jede Schule je nach Standort, Nutzung und Verschmutzungsaufkommen anpassen muss. Beispielsweise erfordern ländliche Schulen mit vielen Schlammflächen im Umfeld im Winter vielleicht sogar mehr als tägliche Reinigung im Eingangsbereich, während in trockenen Sommermonaten die Frequenz reduziert werden könnte.
Ein weiteres Element der Hygienestandards ist die Verfügbarkeit sanitärer Hilfsmittel: Seife, Handtuch- oder Papierhandtuchspender sowie Toilettenpapier müssen stets verfügbar sein, da die beste Reinigung wenig nützt, wenn Schüler mangels Seife keine Händehygiene durchführen können. Ebenso müssen Abfallbehälter in Klassenzimmern, Fluren und Toiletten ausreichend vorhanden und täglich geleert werden, um Geruchsbildung und Ungezieferbefall vorzubeugen.
Organisation und Steuerung von Reinigungsprozessen
Eine effiziente Schulreinigung erfordert eine durchdachte Organisation und aktive Steuerung der Reinigungsprozesse. Unter Organisation versteht man in diesem Zusammenhang die strukturelle und personelle Aufstellung: Wer führt die Reinigung durch, wann und in welcher Frequenz werden welche Bereiche gereinigt, und welche Abläufe sind dafür festgelegt? Unter Steuerung wiederum versteht man die laufende Planung, Koordination und Kontrolle der Reinigungsarbeiten, inklusive Anpassungen bei veränderten Bedingungen (etwa besondere Veranstaltungen, saisonale Effekte oder Krankheitswellen).
Zunächst ist zu klären, ob die Reinigung mit eigenem Personal (Inhouse) oder durch externe Dienstleister (Outsourcing) erfolgt – dieses strategische Thema wird im nächsten Kapitel detailliert behandelt. Unabhängig vom Modell muss aber an jeder Schule eine verantwortliche Stelle definiert sein, die die Reinigungsprozesse koordiniert. Oft übernimmt diese Aufgabe der Hausmeister bzw. Gebäudeverwalter der Schule, der als Bindeglied zwischen Schulleitung, Lehrerkollegium und Reinigungskräften fungiert. In größeren Schulen oder bei ausgelagerter Reinigung kann auch ein Objektleiter (seitens der Reinigungsfirma) oder ein vom Schulträger benannter Facility Manager für Schulen die Koordination übernehmen.
Ein zentrales Instrument der Organisation sind Reinigungspläne (siehe Kapitel 5). Darin ist festgelegt, welche Reinigungstätigkeiten in welchen Intervallen durchzuführen sind und wer dafür zuständig ist. Beispielsweise könnte ein Reinigungsplan vorsehen, dass täglich nach Schulschluss alle Klassenräume gekehrt und die Tafeln gereinigt werden, während dreimal wöchentlich eine feuchte Bodenreinigung erfolgt und einmal wöchentlich die Tische feucht abgewischt werden. Toiletten könnten zweimal täglich (mittags und abends) gereinigt werden, wenn Ganztagsbetrieb herrscht, etc. Die Reinigungspläne müssen so gestaltet sein, dass sowohl Routineaufgaben (Unterhaltsreinigung) als auch periodische Sonderreinigungen (z. B. Grundreinigungen in den Ferien, Fensterreinigung, Heizkörperreinigung) abgedeckt sind.
Moderne Reinigungsorganisation unterscheidet häufig die folgenden Kategorien: Unterhaltsreinigung (laufende regelmäßige Reinigung, z. B. täglich oder wöchentlich), Zwischenreinigung (intensivere Reinigung bei Bedarf zwischen Grundreinigungszyklen) und Grundreinigung (sehr gründliche Reinigung in großen Abständen, z. B. jährlich, inkl. Entfernung alter Pflegefilme etc.). Diese Einteilung ermöglicht es, die Ressourcen zielgerichtet einzusetzen.
Wichtig ist ferner die Einweisung und Unterweisung der Reinigungskräfte. Die Organisation sollte sicherstellen, dass alle Reinigungskräfte – egal ob eigenes Personal oder extern – die speziellen Anforderungen des Schulbetriebs kennen. Dazu zählen z. B. sicherheitsrelevante Aspekte (Umgang mit ggf. liegengebliebenen Schulsachen, Vorsicht bei Experimenten im Chemieraum, Alarmierungskonzepte im Gebäude). Nach DIN 77400 sind alle Reinigungskräfte regelmäßig zu unterweisen, und bei externem Personal muss die Schulleitung entsprechende Unterweisungsmaßnahmen dokumentieren. Das Personal muss beispielsweise über Flucht- und Rettungswege informiert sein, um im Notfall richtig reagieren zu können. In der Praxis bedeutet dies oft, dass der Hausmeister zu Schuljahresbeginn oder bei Personalwechsel Rundgänge mit dem Reinigungspersonal macht, um kritische Punkte zu erklären.
Ein gut organisierter Reinigungsprozess zeichnet sich dadurch aus, dass klare Zuständigkeiten definiert sind. Jeder Bereich des Schulgebäudes sollte eindeutig einer Reinigungskraft bzw. einem Team zugewiesen sein (man spricht von Reinigung in Revieren oder Bereichen), damit Verantwortung und Ansprechpartner klar benannt sind. Gleichzeitig muss es jemanden geben, der die Kontrolle durchführt – dies kann der Hausmeister sein, der stichprobenartig die ausgeführten Reinigungsarbeiten überprüft, oder ein Qualitätssicherungsbeauftragter seitens der Reinigungsfirma (bei Outsourcing). Dazu gehört auch, dass es Meldewege gibt: Werden Schäden oder besondere Verschmutzungen entdeckt (z. B. Vandalismus, Graffiti, eine defekte Toilettenspülung, Schimmelbefall), so sollte die Reinigungskraft dies in einem Schadens- und Mängelprotokoll vermerken und an die zuständige Stelle (Hausmeister/Schulleitung oder den Dienstleister) weitergeben. DIN 77400 fordert ausdrücklich ein solches Protokoll über Schäden und Mängel, um deren Behebung einzuleiten.
Ein weiterer Aspekt der Prozesssteuerung ist die Optimierung der Abläufe zur Kostenersparnis und Effizienzsteigerung. Hier kann es viele kleine Stellschrauben geben: Beispielsweise helfen organisatorische Maßnahmen wie das konsequente Stühlehochstellen in Klassenräumen nach Unterrichtsende, den Reinigungsaufwand zu senken. Stühle hochstellen bedeutet, dass Schüler am Tagesende ihre Stühle auf die Tische stellen oder einhängen, sodass das Reinigungspersonal den Boden leichter und schneller wischen kann. Diese einfache Maßnahme, als feste Regel etabliert, ermöglicht es den Reinigungskräften, Böden effektiver zu säubern und reduziert die benötigte Zeit pro Raum erheblich. Solche Regeln müssen freilich in Abstimmung mit dem Lehrerkollegium und den Schülern umgesetzt werden. Weitere organisatorische Tipps umfassen z. B. das Bereitstellen von Schmutzfangmatten im Eingangsbereich (die regelmäßig gereinigt oder ausgetauscht werden), um den Eintrag von Dreck ins Gebäude zu minimieren, oder das Aufstellen von Abfallbehältern in den Pausenhallen, damit weniger Müll auf dem Boden landet (Prävention von Verschmutzung).
DIN 77400 nennt auch die Vermeidung von Staubablagerungen durch regelmäßige Feuchtreinigung, um Allergien vorzubeugen.
Zusammengefasst erfordert die Organisation und Steuerung der Schulreinigung ein systematisches Vorgehen: Aufgabenplanung, Personaleinsatzplanung, Unterweisung und Kontrolle müssen verzahnt sein. Durch klare Strukturen und vorausschauende Planung – etwa die Berücksichtigung von Schulferien für Grundreinigungen, die Planung von Vertretungen im Krankheitsfall der Reinigungskräfte, oder Sonderpläne für Schulfeste – kann die Schulleitung bzw. der Facility Manager gewährleisten, dass die Schulgebäude jederzeit sauber und nutzbar sind. Das Ergebnis ist ein verlässlicher Reinigungsprozess, der weitgehend „unsichtbar“ im Hintergrund abläuft und den Schulbetrieb unterstützt, ohne ihn zu stören. Die Qualitätskontrolle dieser Prozesse wird in Kapitel 8 noch eingehender betrachtet werden.
Inhouse-Modelle vs. Outsourcing der Schulreinigung
Ein wesentliches strategisches Entscheidungskriterium im Reinigungsmanagement ist die Frage, ob die Reinigungsdienstleistungen mit eigenem Personal (Inhouse-Modell) oder durch einen externen Dienstleister (Outsourcing) erbracht werden sollen. Beide Modelle haben spezifische Vor- und Nachteile, die sowohl qualitativ (Hygieneniveau, Flexibilität, Know-how) als auch quantitativ (Kosten, Effizienz) abzuwägen sind. In diesem Kapitel werden die Unterschiede beleuchtet.
Beim Inhouse-Modell beschäftigt der Schulträger (z. B. die Kommune) eigenes Reinigungspersonal, das direkt in den Schulen arbeitet. Diese Schulreinigungskräfte sind oft dem Hausmeister oder der Schulleitung unterstellt, organisatorisch aber beim Schulträger oder der Gemeinde angestellt. Vorteile eines Inhouse-Systems liegen vor allem in der direkten Kontrolle und Steuerbarkeit: Die Schule bzw. der Schulträger kann Arbeitszeiten, Aufgaben und Qualitätsstandards selbst festlegen und hat unmittelbaren Einfluss auf die Ausführung. Anpassungen (z. B. zusätzliche Reinigungen bei Events oder veränderte Intervalle) lassen sich flexibel intern anordnen, ohne erst vertragliche Änderungen mit Dienstleistern aushandeln zu müssen. Inhouse-Personal identifiziert sich nicht selten stärker mit „ihrer“ Schule; sie kennen die Örtlichkeiten genau und fühlen sich verantwortlich für das Gebäude. Dadurch können sie proaktiv auf Probleme hinweisen (etwa Wartungsbedarf) und insgesamt eine höhere Motivation haben, für Sauberkeit zu sorgen. Aus der Perspektive der Beschäftigten kann Inhouse-Beschäftigung oft stabilere Arbeitsverhältnisse und Tarifbindung bedeuten (z. B. nach dem öffentlichen Dienst Tarif), während in der Reinigungsbranche extern häufig höherer Druck herrscht.
Allerdings gibt es auch Nachteile des Inhouse-Modells: Eigene Reinigungskräfte können in der Regel nur für bestimmte Stunden am Tag eingeplant werden, was bei Ausfall (Krankheit, Urlaub) zu Engpässen führen kann, sofern keine ausreichende Personalreserve vorhanden ist. Außerdem muss der Schulträger sich um alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses kümmern (Lohnabrechnung, Fortbildung, Anschaffung von Reinigungsmitteln und -geräten etc.). Die Kosten können tendenziell höher sein, insbesondere wenn nach Tarif und mit betrieblicher Altersvorsorge gezahlt wird; private Dienstleister können oft günstigere Konditionen bieten, da sie größere Flexibilität und Mengenvorteile haben. Zudem fehlt einer Schule möglicherweise das spezifische Fachwissen, das professionelle Reinigungsfirmen mitbringen – etwa über neue Reinigungstechnologien, spezielle Verfahren oder Schulung der Kräfte. Dennoch haben einige Kommunen in den letzten Jahren begonnen, die Schulreinigung wieder zu rekommunalisieren, also ins Inhouse-Modell zurückzuführen, da sie mit der Qualität externer Leistungen unzufrieden waren.
Beim Outsourcing-Modell wird die Reinigungsleistung an eine externe Gebäudereinigungsfirma vergeben. Diese schließt typischerweise einen Dienstleistungsvertrag (häufig nach öffentlicher Ausschreibung) mit dem Schulträger. Vorteile des Outsourcings sind zunächst wirtschaftlicher Natur: Durch den Wettbewerb zwischen Reinigungsfirmen werden häufig günstigere Preise erzielt. Externe Firmen verfügen über professionelles Know-how, geschultes Personal und meist über moderne Maschinen und spezialisierte Reinigungsmittel. Sie können effizient arbeiten und haben die Kapazität, auch große Objekte oder viele Schulen parallel zu betreuen. Bei Personalausfall kann die Firma Ersatz stellen, ohne dass die Schule sich um Vertretungen kümmern muss.
Außerdem kann der Auftraggeber über den Vertrag bestimmte Leistungen und Qualitätsstandards festschreiben (Leistungsverzeichnisse, siehe Kapitel 5), und bei Nicht-Einhaltung vertragliche Konsequenzen ziehen. Aus Sicht des Schulträgers werden Verwaltungsaufwand und Arbeitgeberpflichten reduziert – man kauft eine definierte Leistung ein und muss sich um Details wie Lohnabrechnung, Urlaubsvertretung etc. nicht direkt kümmern.
Allerdings gibt es signifikante Nachteile und Risiken: Qualitätsprobleme treten nicht selten auf, wenn bei Ausschreibungen der Preis stark im Vordergrund steht und der billigste Anbieter den Zuschlag erhält. In der Praxis kommt es vor, dass Reinigungsfirmen aus Kostendruck zu wenig Personal oder zu knapp bemessene Zeitkontingente einsetzen – die Reinigungskräfte haben dann nicht ausreichend Zeit pro Raum, um gründlich zu reinigen. Elterninitiativen in Berlin berichteten z. B. von chronisch schmutzigen Schulen, weil beauftragte Firmen im Wettbewerb immer günstiger anbieten und dies durch Zeitdruck auf das Personal kompensieren.
Ein weiteres Problem kann die Fluktuation sein: In Outsourcing-Modellen wechseln die Reinigungskräfte oder Firmen häufiger (bei Neuvergaben oder wenn Firmen Personal rotieren lassen), was dazu führen kann, dass Ortskenntnisse fehlen und wenig Identifikation mit der einzelnen Schule entsteht. Zudem ist die Kommunikation manchmal indirekter – während eine eigene Reinigungskraft täglich ansprechbar ist, läuft beim Outsourcing vieles über Objektleiter und die Verwaltung der Firma, sodass Rückmeldungen (z. B. Beschwerden oder Sonderwünsche) zeitverzögert sein können.
In jüngerer Zeit gibt es Bestrebungen, negative Effekte des Outsourcings abzumildern. Zum einen versuchen einige Kommunen, Qualitätskriterien in Ausschreibungen höher zu gewichten, Mindeststandards z. B. nach DIN 77400 vorzugeben und unangemessen niedrige Angebote auszusieben. Zum anderen fordern Eltern und Lehrer mancherorts die Rekommunalisierung der Schulreinigung – ein Beispiel ist Berlin, wo seit den 1980er Jahren outgesourct wurde und Initiativen wie „Schule in Not“ nun die Rückkehr zur städtischen Reinigung propagieren. Dort hat man argumentiert, dass mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen, um zusätzliche Tagesreinigungskräfte einzustellen und langfristig die Reinigung wieder in eigene Hand zu nehmen. Pilotprojekte mit Tagesreinigungskräften wurden gestartet, reichten aber zunächst nur für wenige Schulen und lösten das Grundproblem unzureichender Sauberkeit nicht vollständig.
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen spielen ebenfalls in die Entscheidung hinein. In Deutschland unterliegt die Branche der Gebäudereinigung einem branchenspezifischen Mindestlohn, der allgemeinverbindlich ist (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG). Die DIN 77400 hat daher sogar einen Anhang mit Erläuterungen zum AEntG aufgenommen, um sicherzustellen, dass Auftraggeber die gesetzlichen Vorgaben bei Ausschreibungen beachten. Wenn die Schulreinigung outgesourct wird, muss der Schulträger also kontrollieren, dass die beauftragte Firma den geltenden Tarif- oder Mindestlohn zahlt und Arbeitsschutzvorschriften einhält. Es bleibt jedoch die Kritik, dass ausgelagerte Reinigungskräfte teils geringere Stundenlöhne und schlechtere Bedingungen haben als kommunales Personal, was sich auch auf die Motivation auswirken kann.
Zusammenfassend lässt sich kein universelles „besseres“ Modell benennen – die Entscheidung für Inhouse oder Outsourcing hängt von lokalen Prioritäten und Ressourcen ab. Viele Kommunen wägen Kostenersparnis gegen Qualitätskontrolle ab. Ein Hybridmodell könnte darin bestehen, dass die Grobreinigung (Unterhaltsreinigung) extern erfolgt, man aber zumindest eine Hauswirtschaftskraft oder einen Hausmeisterassistenten an der Schule in Dienst hat, der tagsüber kleine Reinigungsaufgaben (verschüttete Getränke, akute Verschmutzungen) übernimmt und als Ansprechpartner fungiert.
Wichtig in jedem Fall ist ein gutes Vertrags- und Kontrollmanagement: Bei Outsourcing müssen klare Leistungsvereinbarungen getroffen und die Ergebnisse regelmäßig überwacht werden; bei Inhouse muss intern eine professionelle Führung und Schulung des Personals sichergestellt sein. Kapitel 8 über Qualitätssicherung wird darauf nochmals eingehen. Im Sinne der Schülergesundheit und des Schulklimas muss das gewählte Modell so ausgestaltet sein, dass der Reinigungsstandard zuverlässig hoch bleibt – denn nur dann erfüllen die Gebäude ihre pädagogische Funktion optimal.
Reinigungspläne und Managementstrukturen
Reinigungspläne sind das operative Herzstück des Reinigungsmanagements in Schulen. Sie übersetzen die abstrakten Hygienestandards und Reinigungsbedarfe in konkrete Anweisungen: Wer reinigt was, wie und wann? Ein Reinigungsplan ist typischerweise als übersichtliche Tabelle oder Matrix gestaltet, in der für jeden Bereich bzw. jedes Raumsegment die Reinigungsaufgaben, -methoden und -intervalle festgehalten sind. In Schulen ist es sinnvoll, für verschiedene Funktionsbereiche getrennte Pläne zu erstellen – etwa einen Plan für das Hauptgebäude/Klassenzimmer, einen separaten Plan für die Sporthalle und Umkleiden, und einen für Küche/Mensa – da die Anforderungen und Frequenzen sich deutlich unterscheiden.
Reinigungspläne sind das operative Herzstück des Reinigungsmanagements in Schulen. Sie übersetzen die abstrakten Hygienestandards und Reinigungsbedarfe in konkrete Anweisungen: Wer reinigt was, wie und wann? Ein Reinigungsplan ist typischerweise als übersichtliche Tabelle oder Matrix gestaltet, in der für jeden Bereich bzw. jedes Raumsegment die Reinigungsaufgaben, -methoden und -intervalle festgehalten sind. In Schulen ist es sinnvoll, für verschiedene Funktionsbereiche getrennte Pläne zu erstellen – etwa einen Plan für das Hauptgebäude/Klassenzimmer, einen separaten Plan für die Sporthalle und Umkleiden, und einen für Küche/Mensa – da die Anforderungen und Frequenzen sich deutlich unterscheiden.
Der Dienstleister wiederum muss auf dieser Basis Arbeitsanweisungen für seine Reinigungskräfte entwickeln. Bei Inhouse-Reinigung übernimmt die Schule diese Ausarbeitung der Arbeitsanweisungen selbst. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass alle Routineaufgaben klar definiert sind und dem Personal verständlich kommuniziert werden. Hier hat es sich bewährt, Reinigungspläne mit Piktogrammen zu versehen – z. B. kleine Symbole für „fegen“, „feucht wischen“, „desinfizieren“ etc. –, um Sprachbarrieren zu überbrücken und den Plan visuell eingängig zu machen.
Ein Beispiel: Der Reinigungsplan für Klassenzimmer könnte beinhalten: Täglich – Tafel reinigen, Papierkörbe leeren, lüften; alle 2 Tage – Fußboden kehren oder saugen; wöchentlich – Fußboden feucht wischen, Tische feucht abwischen, Türklinken und Lichtschalter reinigen; monatlich – gründliche Staubwischung aller Ablagen, Fenster innen reinigen; halbjährlich – Fenster außen reinigen, Heizkörpernischen entstauben, etc. Für Sanitärräume hingegen stünde: Täglich – Toilettenbecken reinigen und desinfizieren, Handwaschbecken reinigen, Armaturen entkalken bei Bedarf, Böden wischen (mit Desinfektionsreiniger), Abfall (Papierhandtücher etc.) entsorgen; wöchentlich – Fliesenwände reinigen, etc. Diese Auflistungen zeigen, dass im Plan sowohl tägliche Routine als auch periodische Zusatzaufgaben vermerkt sein müssen. Zudem sollte festgelegt sein, zu welcher Tageszeit die Reinigung erfolgt (z. B. „nach Schulschluss ab 16 Uhr“ oder „in der Mittagspause 12–13 Uhr (Zwischenreinigung Toiletten)“).
Die Managementstrukturen definieren, wer für die Planung, Umsetzung und Kontrolle dieser Pläne verantwortlich ist. Idealerweise gibt es eine hierarchische Struktur: an der Spitze die Schulleitung bzw. der Schulträger als Auftraggeber, darunter vielleicht ein Schulhausmeister oder Objektverantwortlicher, der den Kontakt zum Reinigungsteam hält. Bei externen Dienstleistern gehört zur Struktur meistens ein Objektleiter oder Vorarbeiter, der vom Reinigungsunternehmen benannt wird. Dieser ist dafür zuständig, die Einteilung der Reinigungskräfte, deren Einsatzzeiten und die Einhaltung der vertraglichen Pflichten sicherzustellen. Aus Sicht der Schule ist es wichtig, einen festen Ansprechpartner beim Dienstleister zu haben, um Absprachen zu treffen und Rückmeldungen zu geben.
Ebenso empfiehlt es sich, regelmäßige Besprechungen zwischen Schulleitung/Hausmeister und dem Objektleiter der Reinigungsfirma einzuplanen, um etwaige Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen (z. B. „In letzter Zeit sind die Tafeln morgens noch verschmutzt, bitte achten Sie darauf“).
Ein Aspekt der Managementstruktur ist auch die Dokumentation. In vielen Fällen führen Reinigungskräfte ein Reinigungstagebuch oder die Reinigungsfirma stellt dem Auftraggeber Leistungsnachweise zur Verfügung.
Gerade in großen Schulen oder beim Management mehrerer Schulen ist digitale Unterstützung sinnvoll: Es können z. B. QR-Codes in Räumen angebracht sein, die vom Reinigungspersonal gescannt werden, um die erledigte Reinigung zu dokumentieren; zugleich kann die Schule tagesaktuell den Reinigungsstatus einsehen. Solche Tools erleichtern die Planerfüllungskontrolle und erzeugen Transparenz.
Beispielsweise könnten unvorhergesehene Ereignisse wie eine Grippewelle Anpassungen erfordern (verstärkte Reinigung von Handkontaktflächen, temporär häufiger Desinfektionseinsatz) oder bauliche Änderungen (neue Räume, Umnutzungen) müssen im Plan nachgetragen werden. Genauso kann die Einführung eines neuen Bodenbelags (z. B. Wechsel von Teppich zu Linoleum in Klassenräumen) eine Änderung der Reinigungsmethode im Plan erfordern. Daher ist es gängige Praxis, Reinigungspläne mindestens jährlich zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren – ähnlich wie Hygienepläne. Manche Schulträger integrieren die Reinigungspläne auch in ein umfassenderes Hygienemanagement-Handbuch für Schulen.
Neben den Plänen an sich kommt den Managementstrukturen auch die Aufgabe zu, für die Ressourcenbereitstellung zu sorgen. Das heißt, es muss innerhalb der Struktur jemand verantwortlich sein für die Beschaffung von Reinigungsmitteln und -materialien, für die Wartung von Geräten (z. B. Staubsauger, Reinigungsautomaten) und für die Bereitstellung von Verbrauchsmaterial (Seife, Handtuchpapier etc.). In vielen Fällen kümmert sich der Hausmeister darum, oft in Zusammenarbeit mit der Reinigungsfirma (bei Outsourcing stellt diese die Materialien meist selbst und kalkuliert sie im Preis ein). Inhouse-Modelle erfordern, dass die Schule oder der Schulträger die Bestellung von Verbrauchsmaterialien organisiert, gegebenenfalls Lagerkapazitäten bereitstellt und einen Budgetplan für Reinigung führt.
Gute Managementstrukturen zeichnen sich dadurch aus, dass Reinigungspersonal z. B. Zugang zu wichtigen Informationen hat: etwa zum Schuljahreskalender (Ferientermine, Prüfungswochen, Veranstaltungen), damit sie planen können. Auch sollten sie über für sie relevante Schulordnungsregeln informiert sein (z. B. Alarmpläne, Öffnungszeiten, Verhalten bei schulischen Notfällen). Dies erfordert, dass z. B. der Hausmeister oder die Schulleitung solche Informationen an das Team weitergibt.
Ein Plan ist nur so gut wie seine Umsetzung; daher müssen die Strukturen vorsehen, dass planmäßig gereinigt wird und Abweichungen erfasst werden. So kann im Plan zum Beispiel vermerkt sein, dass bei jeder Reinigung in Listen Mängel notiert werden – fehlen z. B. Verbrauchsmittel oder war ein Raum versperrt und konnte nicht gereinigt werden, muss das an die Verantwortlichen gemeldet werden. Solche Rückkopplungsmechanismen stellen sicher, dass die Reinigungsplanung in der Praxis greift.
Insgesamt schaffen sorgfältig ausgearbeitete Reinigungspläne und klare Managementstrukturen Transparenz und Verlässlichkeit. Alle Beteiligten – Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler, Reinigungskräfte und ggf. Dienstleister – wissen, was sie voneinander erwarten können. Dies reduziert Konflikte („Hier wurde nie geputzt!“ – „Doch, laut Plan immer mittwochs...“) und hilft auch, die Wertschätzung für die Arbeit der Reinigungskräfte zu erhöhen, indem deren Aufgaben sichtbar gemacht werden. Eine solche organisatorische Klarheit ist Grundlage dafür, dass die Schule tagtäglich in einem sauberen Zustand gehalten werden kann.
Reinigungsmittel, Techniken und Geräte in der Schulreinigung
Die Auswahl geeigneter Reinigungsmittel, die Anwendung der richtigen Techniken und der Einsatz effizienter Reinigungsgeräte sind entscheidend dafür, dass die Schulreinigung wirksam, materialschonend und zeiteffizient durchgeführt werden kann. In diesem Kapitel wird ein Überblick über die in Schulen typischen Mittel und Methoden gegeben, inklusive moderner Entwicklungen.
Reinigungsmittel: In Schulen werden vorwiegend Allzweck- und Unterhaltsreiniger eingesetzt, die für verschiedene Oberflächen geeignet sind. Man unterscheidet Reiniger oft nach ihrem pH-Wert bzw. Anwendungszweck: Neutrale Reiniger (pH ~7) sind universell einsetzbar für Böden und Oberflächen, da sie materialschonend und hautfreundlich sind (z. B. Neutralreiniger, oft als Konzentrat zu dosieren). Saure Reiniger (pH < 7) – etwa Sanitärreiniger oder Entkalker auf Zitronensäure- oder Phosphorsäurebasis – werden gebraucht, um Kalkablagerungen, Urinstein und andere mineralische Rückstände in Toiletten und Duschen zu entfernen.
Alkalische Reiniger (pH > 7) – z. B. Küchenreiniger oder Grundreiniger – eignen sich zur Entfernung von Fett, Öl und hartnäckigen organischen Verschmutzungen (z. B. in Schulküchen, bei Klebstoffresten oder zur Intensivreinigung von Böden). In der Praxis werden Sanitärbereiche täglich mit einem mild sauren Reiniger gepflegt, um Seifenreste und Kalk in Schach zu halten, während Bodenflächen meist mit neutralen oder leicht alkalischen Allzweckreinigern gewischt werden, die Schmutz lösen, aber die Materialien (wie Linoleum oder PVC) nicht angreifen.
Darüber hinaus gibt es Spezialreiniger für bestimmte Aufgaben: Glasreiniger (typischerweise auf Alkoholbasis) sorgen für streifenfreie Fenster und Spiegel; Scheuermittel (meist milde abrasive Creme- oder Pulverreiniger) werden punktuell eingesetzt, um hartnäckige Anschmutzungen auf robusten Oberflächen mechanisch zu entfernen (z. B. Metallspülen); Desinfektionsreiniger kommen nur bei Bedarf zum Einsatz, z. B. um nach einer ansteckenden Erkrankung bestimmte Bereiche keimfrei zu machen oder im Zuge besonderer Hygienevorschriften (siehe Kapitel 11 zur Pandemieprävention).
In der Regel empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) keine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen, sondern sieht die gründliche Reinigung als ausreichend an – Desinfektionsmittel sollen gezielt und mit Sachkenntnis angewandt werden, um Resistenzen oder unnötige Chemikalienbelastung zu vermeiden.
Weitere Spezialmittel können sein: Parkettreiniger (für Holzböden, falls vorhanden), Polsterreiniger (z. B. für Polstermöbel in Aula oder Theaterraum), Tafellack-Reiniger (für Whiteboards spezielle Reinigersprays), oder Graffitientferner für Fassaden/Vandalismusschäden.
Bei der Auswahl der Reinigungsmittel muss auch auf die Verträglichkeit mit Materialien geachtet werden. Schulen haben oft empfindliche Oberflächen: z. B. Natursteinböden (nicht mit saurer Reiniger behandeln, da Kalkstein angegriffen würde), Tafeln mit Spezialbeschichtung (dürfen nicht mit kratzenden Schwämmen gereinigt werden) oder Kunststoffoberflächen an Möbeln (vorsicht mit alkoholhaltigen Reinigern, die Kunststoffe anlösen können). Ein nachhaltiges Reinigungsmanagement stellt sicher, dass „das Mittel zum Material passt“, denn eine falsche Chemie kann bleibende Schäden hinterlassen, was wiederum teuer und nicht nachhaltig ist.
Der zitierte bayerische Leitfaden warnt beispielsweise davor, dass das Vermeiden jeglicher Chemie zwar umweltfreundlich scheint, aber wenn dadurch Materialien nicht richtig gereinigt oder sogar beschädigt werden, müssten Möbel oder Böden schneller ersetzt werden – was in Summe deutlich unnachhaltiger wäre. Daher ist Fachkenntnis gefragt: Welcher Reiniger an welcher Stelle in welcher Konzentration?
Dosierung: Alle Reinigungsmittel sollten stets nach Herstellerangaben dosiert werden. Überdosierung führt nicht zu „mehr Sauberkeit“, sondern hinterlässt oft Rückstände (Schlieren, klebrige Filme) und belastet unnötig Umwelt und Budget. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass neben der biologischen Abbaubarkeit vor allem die eingesetzte Menge die Abwasserbelastung beeinflusst, und empfiehlt Reinigungsprodukte mit Dosierhilfen zu nutzen. In der Praxis nutzen viele Reinigungsteams Dosiersysteme (z. B. am Reinigungswagen angebrachte Dosierflaschen oder Kartuschen, die das Konzentrat exakt mit Wasser mischen). In Schulen wird idealerweise ein vierfarbiges System bei Reinigungstüchern eingesetzt: z. B. rote Tücher nur für WC-Becken, gelbe für übrige Sanitärobjekte, grüne für Mobiliar in Klassenräumen und blaue für Glasflächen – diese Farbcodierung verhindert Kreuzkontaminationen (kein Lappen, der das WC geputzt hat, wischt danach den Schreibtisch ab).
Reinigungstechniken: Die Methodik, mit der gereinigt wird, ist ebenso wichtig wie das Mittel. In der Unterhaltsreinigung dominieren klassische Techniken wie Feuchtwischen (mit Mopps auf Böden und mit Wischtüchern auf Oberflächen), Staubsaugen (v. a. auf Teppichböden oder zur Entfernung von losem Schmutz), Nachwischen/Trockenreiben (für streifenfreie Oberflächen). Wichtig ist die Anwendung der richtigen Arbeitsabläufe: z. B. beim Wischen von Böden systematisch in Bahn für Bahn und stets von „clean to dirty“ (vom relativ sauberen Bereich zum schmutzigeren Ausgang hin) arbeiten, damit kein Bereich erneut verschmutzt wird.
Beim Sanitärbereich kommt die Zwei-Eimer-Methode oft zum Einsatz: ein Eimer mit Reinigungslösung, einer mit klarem Wasser zum Ausspülen der Tücher, damit Schmutz nicht wieder aufgetragen wird. Alternative sind vorgefertigte Tücher/Mopps, die zentral getränkt werden („Wischmopp-Perforationssystem“ oder Microfasertücher aus der Wäsche) – hierbei hat jeder Raum oder Bereich frische Tücher, wodurch das Ausbreiten von Schmutz und Keimen minimiert wird.
Ein spezielles Thema ist die Bodenreinigung in Sporthallen: Hier sind große Flächen oft mit einem speziellen Versiegelung oder Elastikbelag versehen, der empfindlich auf falsche Reiniger reagieren kann (zu viel Wasser kann in den Schwingboden eindringen; rückfettende Reiniger können die Rutschfestigkeit beeinträchtigen). Daher gibt es für Sporthallen vorgeschriebene Verfahren, in der Regel Feuchtwischen mit leicht alkalischem Reiniger und regelmäßig maschinelle Reinigung mit Scheuersaugmaschinen. Auch die Tafelreinigung verdient Erwähnung: Klassische Kreidetafeln werden mit Schwamm und Wasser gereinigt, was Staub und Feuchtigkeit bringt; viele Schulen steigen auf Whiteboards oder digitale Tafeln um, die wiederum Reinigersprays benötigen – das Reinigungspersonal muss also auf verschiedene Techniken eingestellt sein.
Reinigungsgeräte: Neben Handwerkzeugen (Wischmopps, Besen, Handfeger, Lappen, Bürsten) kommen in Schulen auch technische Geräte zum Einsatz, um die Effizienz zu steigern, vor allem bei größeren Flächen.
Reinigungsgeräte im Gebäudemanagement einsetzen
Staubsauger: Für Teppichböden (sofern vorhanden, z. B. in Verwaltungsräumen oder der Aula) werden Bürstsauger eingesetzt; für glatte Böden gelegentlich Rückensauger oder kleine Akkusauger für Ecken. Moderne Staubsauger sind oft mit HEPA-Filtern ausgestattet, was in Schulen sinnvoll ist, um Feinstaub und Allergene zurückzuhalten – gerade für allergieanfällige Kinder wichtig.
Scheuersaugmaschinen: In großen Fluren oder Hallen kommt eine automatische Scheuersaugmaschine zum Einsatz. Diese fährt der Mitarbeiter (schiebend oder auf größeren Geräten sitzend) über den Boden; sie gibt Wasser mit Reinigerlösung ab, schrubbt mit Bürsten und saugt das Schmutzwasser im selben Arbeitsgang wieder auf. Solche Maschinen erhöhen die Flächenleistung enorm (mehrere 100 m² pro Stunde) im Vergleich zum manuellem Wischen und hinterlassen den Boden fast trocken (Unfallverhütung – keine Rutschgefahr).
Einscheibenmaschinen: Für Grundreinigungen oder spezielle Pflegearbeiten (z. B. Spray-Cleanern oder Polieren von Böden, oder das Abstrippen von alten Pflegefilmen) nutzt man Einscheibenmaschinen mit verschiedenen Pads. In Schulen beispielsweise, wenn ein Linoleumboden einmal jährlich gründlich gereinigt und neu beschichtet wird, schleift eine solche Maschine mit einem abrasiven Pad den alten Pflegemittelbelag an, bevor Neuauftrag erfolgt.
Hochdruckreiniger: Eher im Außenbereich relevant – z. B. Schulhof-Reinigung, Fassaden-graffiti-Entfernung oder Reinigung von Mülltonnen und Containern.
Fensterreinigungsgerät: In höheren Gebäuden oder bei vielen Fenstern können Teleskopstangen mit Einwascher und Abzieher genutzt werden. Es gibt auch Systeme mit entmineralisiertem Wasser (Osmoseanlagen), die streifenfreies Reinigen ohne Abziehen erlauben – das wird aber meist bei großen Glasflächen durch Spezialfirmen gemacht.
Sonstige Hilfsmittel: Leitern oder Tritte (z. B. für das Wischen oberer Kanten von Tafeln, Schränken – hier stets auf Arbeitssicherheit achten!), Reinigungswagen (fahrbare Wagen, auf denen Eimer, Presse für Mopps, Müllsack und Material mitgeführt werden), Mikrofasertücher in verschiedenen Farben, Mopppresse etc.
In jüngerer Zeit halten auch innovative Technologien Einzug: Etwa Reinigungsroboter für Bodenflächen, die autonom Flure oder Hallen reinigen könnten. Forschungsprojekte (z. B. Fraunhofer IPA’s „RoReBo“ – Robot Reinigungsbote) entwickeln kleine Autonome Reinigungsmaschinen, die möglicherweise in Zukunft in Schulen nachts automatisch Böden saugen oder wischen. Aktuell (Stand 2025) sind solche Roboter jedoch noch Ergänzungen und können geschultes Personal nicht ersetzen, da sie gewisse Ecken, Treppen und manuelle Aufgaben (Tische abwischen etc.) nicht erledigen können. Dennoch könnten sie bei steigender Fläche und Personalknappheit perspektivisch eine Hilfe sein.
Ein wichtiges Kriterium für alle eingesetzten Geräte ist die Arbeitssicherheit und Ergonomie. Reinigungskräfte in Schulen haben oft eine hohe körperliche Belastung. Daher verbessern moderne Geräte und Techniken nicht nur die Effizienz, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter. Beispielsweise sind ergonomisch geformte Moppsysteme verfügbar, die Drehgelenke haben und rückenschonendes Arbeiten ermöglichen. Akku-Geräte vermeiden Kabel (Stolperfallen). Für die Reinigung schwer zugänglicher Bereiche (hohe Fenster, Treppenhaus-Ecken) sollen Hilfsmittel wie Verlängerungsstiele oder Hebebühnen bereitgestellt werden, damit gefährliche Leiterklettereien vermieden werden.
Gemäß DIN 77400 und Arbeitsschutzvorgaben muss zudem gewährleistet sein, dass alle Reinigungsmaschinen und -mittel technisch einwandfrei und sicher sind. Die Norm fordert z. B., dass Utensilien bereichsweise getrennt verwendet werden (keine Vermischung von Sanitärreinigungsgeräten mit denen für Klassenräume, um Keimverschleppung zu verhindern). Außerdem soll der aktuelle Stand der Reinigungstechnik berücksichtigt werden – sprich: Schulen sollten nicht mit völlig veralteten Methoden (z. B. nur Trockenfegen, was Staub aufwirbelt) arbeiten, sondern moderne, hygienischere Techniken einsetzen (wie Mikrofasermethoden, Staubbindemopps etc.).
Zusammengefasst: In der Schulreinigung kommen vielfältige Mittel und Geräte zum Einsatz, wobei immer abzuwägen ist: maximale Reinigungskraft versus Material- und Gesundheitsverträglichkeit. Die besten Resultate werden erzielt, wenn bewährte Techniken (z. B. systematisches Feuchtwischen) mit hochwertigen Reinigungsmitteln (sparsam dosiert) und professionellen Geräten kombiniert werden. Wichtig ist auch die Schulung des Personals: Nur wer weiß, welches Mittel wo hingehört, welcher Pad auf der Maschine welchen Effekt hat und wie man schlierenfrei wischt, kann die vorhandenen Produkte und Geräte optimal nutzen. Damit schließt dieses Kapitel unmittelbar an das nächste an, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen – u. a. auch im Hinblick auf den sicheren Umgang mit Chemikalien und Geräten – erläutert werden.
Rechtliche und normative Rahmenbedingungen in Deutschland
Die Schulreinigung unterliegt in Deutschland einer Reihe von gesetzlichen und normativen Vorgaben, die sowohl den Arbeitsschutz der Reinigungskräfte, die Hygieneanforderungen als auch den Umweltschutz betreffen. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und Normen, die im Kontext der Schulreinigung relevant sind.
Infektionsschutz und Hygienerecht: Wie bereits erwähnt, verlangt § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), dass alle Gemeinschaftseinrichtungen – dazu zählen Schulen gemäß § 33 IfSG – einen Hygieneplan haben müssen. Dieser Hygieneplan muss die wichtigsten Maßnahmen zur Infektionshygiene festhalten, z. B. Reinigungs- und Desinfektionsintervalle, Verantwortlichkeiten und Vorgehen bei Infektionsfällen.
Die Gesundheitsämter überwachen die Existenz und Aktualität dieser Pläne. In einigen Bundesländern gibt es dafür Muster-Hygienepläne für Schulen, welche vom jeweiligen Landesgesundheitsamt bereitgestellt werden, um den Schulen eine Orientierung zu geben. Ein solcher Plan enthält in der Regel auch Vorgaben zur Reinigungshäufigkeit hygienerelevanter Bereiche (Toiletten, Küchen, ggf. Sportgeräte) und zum Vorgehen bei besonderen Ereignissen (etwa Vorgehensweisen bei Auftreten von Läusen, Magen-Darm-Infektionen, Scharlach etc.). Die Hygienepläne müssen mindestens jährlich überprüft und angepasst werden.
Diese Pflicht hat unmittelbare Auswirkungen auf das Reinigungsmanagement: Die festgelegten Reinigungsmaßnahmen im Hygieneplan sind verbindlich umzusetzen. Beispielsweise kann im Hygieneplan stehen, dass Türklinken in Grippezeiten täglich desinfizierend gereinigt werden sollen – das muss dann entsprechend in den Reinigungsplan und die Praxis einfließen.
In Zusammenhang mit Infektionsschutz ist auch die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen nicht direkt für Schulen anwendbar, aber analog relevant ist z. B. der Aspekt der Reinigung von Erste-Hilfe-Räumen oder Schulkrankenzimmern, falls vorhanden. Auch das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Handschuhe, ggf. Schutzkittel) beim Reinigen von potentiell infektiösen Materialien (Blut, Erbrochenes) kann aus den Unfallverhütungsvorschriften abgeleitet werden.
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz: Reinigungskräfte – ob bei der Kommune angestellt oder bei einem Dienstleister – sind Beschäftigte, für deren Sicherheit und Gesundheit der Arbeitgeber zu sorgen hat. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) formuliert allgemeine Pflichten des Arbeitgebers, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört u. a. die Unterweisung der Mitarbeiter in sicheren Arbeitsverfahren und der Einsatz geeigneter Arbeitsmittel.
Speziellere Vorschriften kommen von den Berufsgenossenschaften (Unfallversicherungsträgern): Es gibt die DGUV Regel 101-605 „Branche Gebäudereinigung“, welche praxisnahe Handlungsempfehlungen für sicheres Arbeiten in der Gebäudereinigung gibt. Darin werden Gefahren wie Absturz (z. B. bei Fensterreinigung auf Leitern), Gefahrstoffe (Umgang mit Reinigungschemie), physische Belastungen (schweres Heben, einseitige Bewegungen) und auch psychosoziale Risiken beleuchtet.
So wird betont, dass Auftraggeber (also z. B. der Schulträger) verantwortlich sind, die Einhaltung von Sicherheitsstandards auch bei beauftragten Dienstleistern durchzusetzen, und Dienstleister wiederum ihre Mitarbeiter entsprechend ausrüsten und schulen müssen. Durch die Einhaltung dieser Standards – etwa Verwendung rutschhemmender Leitern mit Sicherheitsfüßen, Tragen von Handschuhen und rutschfestem Schuhwerk, Ergonomie-Schulungen – soll ein sicherer und effektiver Reinigungsprozess gewährleistet werden, der die Gesundheit der Arbeitnehmer schützt.
Der Arbeitgeber muss hier eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und in der Regel Betriebsanweisungen für den Umgang erstellen. Die DIN 77400 fordert z. B., dass sicherheitsrelevante Dokumente wie Bedienungsanleitungen, Pflegeanweisungen, Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter beachtet und verfügbar sind. In der Praxis sollte an jedem Reinigungsstandort ein Ordner mit Sicherheitsdatenblättern aller eingesetzten Chemikalien vorhanden sein, damit im Notfall (z. B. Augenverletzung durch Reiniger) schnell reagiert werden kann. Die Reinigungskräfte müssen auch unterwiesen werden, was die Piktogramme und Gefahrenhinweise auf den Produktetiketten bedeuten.
Eine spezielle Rolle im Schulkontext spielt die Unfallverhütung für Schüler parallel zur Reinigung: Wenn während der Schulzeit gereinigt wird (z. B. Wischen am Tag), sind Bereiche abzusichern (Warnschilder „Vorsicht Rutschgefahr“ aufzustellen). Auch dürfen keine Kabel quer durch Gänge gelegt werden (Stolperfallen). Arbeiten in größerer Höhe (Leitern) sollen möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden oder mit Absperrung. All das ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen der Unfallverhütung. Laut Unfallstatistiken der BG sind in der Gebäudereinigung Ausrutschen, Stolpern und Stürzen die häufigsten Unfallursachen (28% der Ausfallzeiten) gefolgt von körperlichen Überlastungen und Unfällen mit Maschinen. Daher sind rutschhemmende Maßnahmen (sowohl Schuhe als auch Böden sofort trocknen), gute Beleuchtung bei Reinigungsarbeiten und das Vermeiden von Hast wegen Zeitdruck wesentliche Punkte.
Arbeitszeit und Pausenregelungen sind ebenfalls relevant: Reinigungskräfte arbeiten oft früh morgens oder abends; das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit i. d. R. auf 8 Stunden und enthält Vorgaben zu Ruhezeiten. Das kann z. B. bedeuten, dass eine einzelne Reinigungskraft nicht in den späten Abend hinein und am frühen Morgen wieder eingesetzt werden darf, ohne die 11-stündige Mindestruhezeit einzuhalten. In der Schulreinigung ist das meist unproblematisch, aber wenn etwa bei Veranstaltungen nachts gereinigt werden müsste, muss das berücksichtigt werden.
Tarifliche und arbeitsvertragliche Rahmenbedingungen: In Deutschland existiert für die Gebäudereinigung ein allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag und ein Mindestlohn (über das AEntG gesichert). Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, nur Firmen zu beauftragen, die diese Vorgaben einhalten (Stichwort Tariftreue). Einige Bundesländer haben darüber hinaus Tariftreuegesetze, die Dumpinglöhne bei öffentlichen Aufträgen untersagen. Inhouse-Personal im Öffentlichen Dienst wird nach TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) bezahlt, in der Regel in einer niedrigeren Entgeltgruppe für Reinigungskräfte. Diese finanzielle Komponente fließt indirekt in die Entscheidung Outsourcing/Inhouse ein, ist aber auch relevant für die Qualität: Bessere Löhne können helfen, qualifiziertes Personal zu halten und Motivation zu fördern.
Eine wichtige ist z. B. die DIN EN 13549 – eine europäische Norm, die Empfehlungen für Qualitätsmesssysteme in der Reinigung gibt. Diese Norm ist zwar nicht Gesetz, wird aber in der Branche genutzt, um vertragliche Qualitätssicherung zu untermauern. Sie definiert, wie Stichprobenkontrollen geplant werden und was als akzeptabler Sauberkeitsgrad gilt. Ebenfalls relevant sind Vorgaben z. B. der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), etwa was Reinigungsräume betrifft. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt vor, dass bei mehr als bestimmten Mitarbeiterzahlen entsprechende Sozialräume zur Verfügung gestellt werden müssen – in Kapitel 10 wird noch darauf eingegangen, dass für Reinigungspersonal Umkleide- und Waschmöglichkeiten bereitgestellt werden sollen.
Umweltrechtliche Aspekte: Die Verwendung von Reinigungsmitteln unterliegt auch dem Chemikalienrecht (REACH-Verordnung in der EU regelt Registrierung und Beschränkung von Inhaltsstoffen; die Biozid-Verordnung regelt z. B. die Zulassung von Desinfektionsmitteln). Schulträger sollten darauf achten, bevorzugt umweltzertifizierte Produkte einzusetzen (z. B. EU-Ecolabel oder Blauer Engel für Reinigungsmittel), um den gesetzlichen Zielen des Umweltschutzes gerecht zu werden. Zwar gibt es kein Gesetz, das dies zwingend vorschreibt, doch öffentliche Einrichtungen sind oft angehalten, im Sinne der Nachhaltigkeit umweltverträgliche Beschaffung zu betreiben (siehe Kapitel 9).
Zusammengefasst existiert ein komplexes Geflecht an Rechtsvorschriften, das die Schulreinigung rahmt: Vom Infektionsschutz (Hygieneplanpflicht) über Arbeitsschutz (für Personal) bis zu Ausschreibungs- und Tarifrecht (bei Vergabe der Reinigungsleistungen). Für die Praxis bedeutet das, dass das Reinigungsmanagement einer Schule immer auch Rechtsmanagement ist. Verantwortliche müssen sich kontinuierlich informieren und gewährleisten, dass z. B. neue gesetzliche Anforderungen (wie etwa erweiterte Dokumentationspflichten oder geänderte Unfallverhütungsvorschriften) umgesetzt werden.
Die gute Nachricht ist, dass bei Einhaltung dieser Regeln die Reinigung nicht nur rechtskonform, sondern auch sicherer und effektiver wird: Vorschriften kommen ja meist aus Erkenntnissen, wie man Gesundheit und Qualität schützen kann.
Ein Beispiel verdeutlicht das: Vorschriftengemäß müssen Chemikalien in abschließbaren Schränken gelagert werden – dies schützt zum einen Schüler davor, versehentlich Putzmittel zu trinken, und zum anderen verhindert es Diebstahl oder Vandalismus mit diesen Mitteln; zugleich sind die Reinigungskräfte entlastet, weil sie einen organisierten Lagerort haben.
Die normative Basis – wie DIN 77400 – liefert derweil einen anerkannten Standard, an dem sich Ausschreibungen und interne Qualitätskriterien ausrichten können. Sie ist zwar „nur“ Stand der Technik und kein Gesetz, aber da in ihr auch rechtliche Hinweise (z. B. zum AEntG) eingebettet sind und sie branchenspezifische Anforderungen konkretisiert, fungiert sie als Bindeglied zwischen abstrakten gesetzlichen Pflichten und der praktischen Umsetzung vor Ort.
Qualitätssicherung und Evaluation der Reinigungsleistung
Eine hohe Reinigungsqualität ist für Schulen unerlässlich – doch wie stellt man sicher, dass die Reinigung tatsächlich den gewünschten Standards entspricht? Hier kommen Qualitätssicherung und Evaluation ins Spiel, also alle Maßnahmen, die der Überprüfung, Sicherstellung und Verbesserung der Reinigungsleistung dienen. Dieses Kapitel behandelt gängige Methoden der Qualitätskontrolle, Messverfahren und kontinuierlichen Verbesserung im Schulreinigungsmanagement.
Definition von Qualität in der Reinigung: Qualität kann in diesem Kontext als Grad der Übereinstimmung des erreichten Sauberkeitszustands mit dem geforderten Soll-Zustand definiert werden. Ein qualitativ hochwertig gereinigter Raum ist frei von sichtbarem Schmutz, hygienisch einwandfrei (insbesondere in sensiblen Bereichen), und es wurden keine Schäden durch die Reinigung verursacht (z. B. keine Kratzspuren auf Tafeln, keine beschädigten Oberflächen durch falsche Mittel).
Reinigungsqualität sicher und messbar
Visuelle Inspektion (Sichtkontrolle): Dies ist die einfachste und häufigste Form. Ein zuständiger Kontrolleur – z. B. der Hausmeister, ein Verwaltungsmitarbeiter oder bei externen Verträgen ein Qualitätsprüfer des Dienstleisters – begeht die Räumlichkeiten nach der Reinigung und prüft mit bloßem Auge, ob die vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Dabei wird z. B. kontrolliert, ob alle Böden frei von losem Schmutz sind, ob Ecken und Kanten nicht übersehen wurden, ob Mülleimer geleert und Sanitäranlagen sauber sind. Oft gibt es hierfür Checklisten oder Protokollbögen, auf denen einzelne Kriterien abgehakt werden. Eine Schule könnte z. B. wöchentlich stichprobenartig einige Klassenräume und Toiletten überprüfen. Die Ergebnisqualität wird so anhand festgelegter Kriterien gemessen. Die Norm DIN EN 13549 empfiehlt ein systematisches Vorgehen bei Stichprobenkontrollen, um objektive Ergebnisse zu erhalten. Das heißt, es wird vorher definiert, wie viele Räume oder Flächen pro Durchgang geprüft werden, und es gibt Bewertungsskalen (z. B. 0 = sauber, 1 = leicht verschmutzt, 2 = stark verschmutzt an bestimmten Referenzstellen). Solche standardisierten Verfahren erhöhen die Vergleichbarkeit und Fairness der Kontrollen.
Mikrobiologische Tests: In sensiblen Bereichen (z. B. Schulküche, Krankenräume oder nach Infektionsvorfällen) kann es sinnvoll sein, die hygienische Qualität mit Abklatschproben oder ATP-Messungen (biochemische Schnelltests auf organische Rückstände) zu evaluieren. In normalen Klassenräumen ist dies nicht Routine, aber beispielsweise könnte die Küche periodisch durch ein Lebensmittelüberwachungsamt inspiziert werden, bei dem Abstriche von Oberflächen genommen werden, um Koloniezahlen zu bestimmen. Wenn dort Reinigungsmängel nachgewiesen werden (z. B. zu hohe Keimzahl auf Schneidbrettern), ist dies ein Anlass, die Reinigungsprozeduren zu verbessern.
Wahrnehmungsfeedback: Eine indirekte Form der Qualitätsevaluation ist das Einholen von Feedback der Nutzer – also Lehrer, Schüler, Eltern. Dies kann informell geschehen (Meldung, wenn etwas schmutzig auffällt) oder formal via Umfragen/Beschwerdebox. Einige Schulen etablieren bspw. ein Mängelmeldesystem, bei dem Lehrkräfte über den Hausmeister rückmelden können, falls ihnen unsaubere Bereiche auffallen (z. B. „Klasse 8B war heute sehr dreckig, bitte extra Reinigung“). Beschwerdemanagement ist insbesondere bei externen Dienstleistern wichtig: Der Vertrag sollte klare Regelungen enthalten, wie bei Reklamationen verfahren wird (Nachreinigung, Fristsetzung etc.).
Objektive Messsysteme: Neben visueller Inspektion haben sich in der Gebäudereinigung einige Hilfsmittel etabliert – z. B. UV-Tests, bei denen mit UV-Lampen geprüft wird, ob bei einer Kontrollmarkierung geputzt wurde (man bringt etwa einen fluoreszierenden Punkt an einer versteckten Stelle an und schaut nach Reinigung mit UV-Licht, ob er entfernt wurde – gängige Methode in Krankenhäusern). Oder Hygienetests wie die bereits erwähnte ATP-Messung, bei der mit einem Tupfer und einem Lesegerät innerhalb von Minuten festgestellt werden kann, ob organische Rückstände vorhanden sind (häufig im Lebensmittelbereich genutzt).
Ein spezielles System im deutschen Reinigungswesen ist das Qualitätssicherungssystem nach RAL-GZ 902 (RAL-Gütezeichen der Gebäudereinigung). Reinigungsfirmen, die dieses Gütezeichen führen, verpflichten sich zu regelmäßigen unangekündigten Qualitätskontrollen und definieren eigene Prüfkriterien. Schulen könnten – sofern extern vergeben – fordern, dass nur gütegesicherte Betriebe beauftragt werden, was eine gewisse Grundqualität sicherstellt.
Dokumentation und Auswertung: Die festgestellten Ergebnisse sollten systematisch dokumentiert werden. Das kann formlos (Notizen, Fotos von Mängeln) oder formal (Checklisten mit Scoring) erfolgen. Für größere Schulobjekte oder bei intensiver Kontrolle werden oft Software-Tools eingesetzt, die es ermöglichen, die Ergebnisse über Zeit auszuwerten. Dadurch kann man Trends erkennen – z. B. wenn immer wieder ein bestimmter Gebäudebereich negativ auffällt, deutet das auf ein systematisches Problem hin (vielleicht zu wenig Zeit eingeplant, oder der betreffende Mitarbeiter braucht Schulung).
DIN EN 13549 legt nahe, ein Qualitätsmesssystem zu etablieren, das für definierte Qualitätsniveaus klare Bewertungsmaßstäbe bietet. Beispielsweise kann eine Schule definieren: Qualitätsstufe A = keine erkennbaren Mängel, B = vereinzelte leichte Verschmutzungen, C = deutliche Versäumnisse. Mit einer regelmäßigen Einstufung kann dann auch vertraglich vereinbart sein, dass das Reinigungsergebnis immer im Bereich A oder B liegen muss, sonst werden Maßnahmen ergriffen.
Maßnahmen bei Qualitätsabweichungen: Stellt die Evaluation Mängel fest, müssen Korrekturmaßnahmen folgen. Bei kleineren issues mag ein Gespräch mit der Reinigungskraft oder der Firma genügen, um auf mehr Sorgfalt hinzuweisen. Bei wiederholten oder gravierenden Problemen sind tiefergehende Schritte nötig: Anpassung des Reinigungsplans (vielleicht ist der Rhythmus zu gering und wird erhöht), Nachschulung des Personals (falls Mängel auf falsche Technik hindeuten), oder im Extremfall Wechsel des Personals bzw. Kündigung des Dienstleisters. Letzteres natürlich nur als letzte Instanz – meist lassen sich Qualitätsprobleme durch konstruktive Zusammenarbeit beheben.
Ein oft vernachlässigter, aber wichtiger Punkt ist die positive Rückmeldung: Qualitätssicherung bedeutet nicht nur „Fehler suchen“, sondern auch „Gutes bestätigen“. Wenn die Reinigung über einen langen Zeitraum sehr gut läuft, sollte dies auch kommuniziert werden – etwa im jährlichen Dienstgespräch mit den Reinigungskräften oder im Feedback an die Firma. Diese Wertschätzung motiviert das Personal und schafft Vertrauen, was indirekt wieder der Qualität zugutekommt.
Benchmarking und kontinuierliche Verbesserung: Manche Schulträger vergleichen die Sauberkeit zwischen verschiedenen Schulen oder entwickeln ein Punktesystem. Durch Benchmarking lassen sich Best Practices identifizieren – z. B. wenn eine Schule es schafft, trotz geringem Budget sehr sauber zu sein, welche Methoden nutzen sie? Solche Erkenntnisse können dann auf andere übertragen werden.
Qualitätssicherung ist somit ein fortlaufender Kreislauf: Plan – Do – Check – Act (PDCA-Zyklus) lässt sich hier analog anwenden. Man plant die Reinigungsqualität (Standards, Pläne), führt die Reinigung durch, überprüft das Ergebnis (Check) und handelt auf Basis der Erkenntnisse (Act, Verbesserungen einführen). Auf diese Weise bleibt das System dynamisch und kann auf Veränderungen reagieren, seien es neue Hygienestandards, andere Nutzungsprofile oder auch innovative Reinigungstechnologien.
In Bezug auf offizielle Normen kann auch die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 (für den Bereich Gebäudereinigung) relevant sein – größere Dienstleister sind oft zertifiziert. Für eine Schule selbst wäre das übertrieben, aber zu wissen, ob der Dienstleister solche Systeme hat, gibt Aufschluss über dessen Professionalität.
Einbindung der Nutzer in die Evaluation: Abschließend sei erwähnt, dass auch die Schulgemeinschaft selbst zur Sauberkeit beitragen kann. Wenn Schüler lernen, Verantwortung für Ordnung zu übernehmen (z. B. Dienst „Klassendienst“ für Tafel putzen und Müll aufheben), reduziert das die Last auf die Reinigung und erhöht die Identifikation. Solche pädagogischen Maßnahmen gehören zwar streng genommen nicht zur Qualitätssicherung der Reinigungsleistung, haben aber indirekt Einfluss darauf und können daher in Evaluationsüberlegungen miteinbezogen werden (z. B. Umfragen: „Wie zufrieden seid ihr mit der Sauberkeit eurer Klassenräume?“ – und wenn Unzufriedenheit besteht, liegt es vielleicht auch an eigenem Verhalten).
Es ist Qualitätssicherung in der Schulreinigung ein vielschichtiger Prozess: Er reicht von klar definierten Leistungsstandards, über regelmäßige Kontrollen mit objektiven Kriterien, bis hin zu Feedbackkultur und fortlaufender Optimierung. Schulen, die systematisch an der Überprüfung der Sauberkeit arbeiten, können schneller auf Probleme reagieren und gewährleisten, dass die hygienischen Standards aus Kapitel 2 dauerhaft erreicht werden. Diese Kontinuität ist wichtig, denn ein einmaliges Großreinemachen hilft wenig, wenn anschließend die Qualität abfällt. Nur durch beständige Evaluation kann das hohe Niveau gehalten werden, das für Gesundheit und Lernumgebung erforderlich ist.
Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit und Ressourceneffizienz in der Schulreinigung
In Zeiten gesteigerten Umweltbewusstseins und knapper werdender Ressourcen gewinnt auch die Nachhaltigkeit in der Gebäudereinigung – und damit auch in Schulen – stark an Bedeutung. Dieses Kapitel beleuchtet, wie Reinigungsmanagement ökologisch und ressourcenschonend gestaltet werden kann, ohne die Hygiene zu beeinträchtigen.
Nachhaltige Reinigung bedeutet im Kern, Hygiene und Sauberkeit mit minimaler Belastung für Umwelt und Gesundheit zu erreichen.
Nachhaltig reinigen und Ressourcen schonen
Chemikalieneinsatz reduzieren und umweltverträgliche Produkte verwenden: Reinigungsmittel bestehen aus diversen Chemikalien (Tenside, Lösungsmittel, Duftstoffe usw.), von denen einige schwer abbaubar oder umweltschädlich sind. Ziel sollte sein, nur so viel Reiniger wie nötig einzusetzen (Dosis minima), auf unnötige Zusatzstoffe zu verzichten und bevorzugt Mittel zu wählen, die biologisch gut abbaubar sind und keine giftigen Rückstände hinterlassen. Viele Hersteller bieten inzwischen ökozertifizierte Reinigungsmittel an, etwa mit dem EU-Ecolabel oder dem Blauen Engel. Diese Mittel sind frei von z. B. Phosphaten (die Gewässer eutrophieren), chlorhaltigen Substanzen (die AOX-Belastungen verursachen könnten) und meist auch von übermäßigen Duftstoffen, die Allergien auslösen können. Schulen können in ihren Beschaffungsrichtlinien festlegen, bevorzugt solche umweltfreundlichen Produkte zu nutzen. Auch Nachfüllsysteme und Großgebinde tragen zur Nachhaltigkeit bei, indem Verpackungsmüll reduziert wird (viele ökologische Reiniger gibt es in Konzentraten im Kanister statt in vielen kleinen Einwegflaschen).
Ressourceneffizienz bei Wasser und Energie: Reinigung verbraucht traditionell viel Wasser (Putzeimer, etc.) und ggf. Energie (heiße Wasseraufbereitung, Maschinenstrom). Moderne Methoden zielen darauf ab, Wasser einzusparen, z. B. durch Mikrofasertechnologie, die oft nur nebelfeucht angewendet wird, oder durch Reinigungsautomaten, die Wasser recyceln (Scheuersaugmaschinen mit Wasseraufbereitung). Auch Dosiersysteme helfen, nicht mehr Wasser/Reiniger zu verwenden als nötig, indem sie immer das genaue Mischungsverhältnis liefern. Ein Beispiel: Anstatt zehn Eimer Wasser am Tag anzusetzen, kann ein Reinigungsteam vorpräparierte 10 Mopps mit je 200 ml Lösung verwenden – was insgesamt 2 Liter sind statt 10 Liter. Energiesparen in der Reinigung betrifft z. B. den bewussten Umgang mit warmem Wasser (meist reicht Kaltwasser mit geeigneten Reinigern, Warmwasser wird nur bei fetthaltigem Schmutz wirklich gebraucht) und die Nutzung stromsparender Geräte (A++ Staubsauger, LED-Leuchten an Reinigungswagen, etc.). Außerdem kann die Reinigungszeit so gelegt werden, dass z. B. nicht mitten in der Nacht alle Lichter eingeschaltet sein müssen, sondern möglichst in Zeiten, wo ohnehin Beleuchtung oder Heizung in Betrieb ist – das ist organisatorisch nicht immer flexibel, aber wo möglich, sollte man darüber nachdenken.
Langlebigkeit von Materialien durch richtige Pflege: Ein oft übersehener Aspekt der Nachhaltigkeit ist, dass gute Reinigung und insbesondere regelmäßige Pflege von Oberflächen die Lebensdauer von Böden, Mobiliar und Ausstattung verlängert. Wie schon in Kapitel 2 angeklungen, trägt die laufende Reinigung zum Werterhalt der Einrichtung bei, wodurch Neuanschaffungen hinausgezögert werden können. In nachhaltiger Perspektive bedeutet das Ressourcenersparnis (weniger neue Tische = weniger Holz/Stahlverbrauch, weniger alter Bodenbelag = weniger Müll). Dazu gehört auch der bedachte Einsatz von Pflegemitteln: z. B. das Aufbringen eines Selbstglanzdispersion-Pflegefilms auf Linoleum schützt diesen vor Abnutzung, sodass eine Grundsanierung seltener nötig ist. DIN 77400 empfiehlt solche Pflegemaßnahmen (wie wasserlösliche Wischpflege und Pflegefilmsanierungen) explizit, um Grundreinigungen und Neubeschichtungen – die ressourcenintensiv sind – möglichst lange hinauszuzögern. Nachhaltigkeit in diesem Sinne heißt also: etwas Aufwand in regelmäßige Pflege investieren, um große material- und chemieaufwändige Aktionen zu sparen.
Abfallmanagement und Recycling: Bei der Reinigung fallen Abfälle an, vor allem Verpackungen von Reinigern, Einwegprodukte (Papierhandtücher, Müllbeutel) und abgenutzte Utensilien (z. B. alte Wischmopps). Ein nachhaltiges Konzept versucht, Abfall zu minimieren und unvermeidbaren Abfall zu recyceln. Beispielsweise könnten Schulen auf Papierhandtücher mit Recyclingpapier umstellen und die Abfälle über das Altpapier entsorgen, sofern hygienisch zulässig. Leere Kunststoffkanister von Reinige