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Aerosoldesinfektion im Facility Management

Facility Management: Gebäudereinigung » Reinigungsmanagement » Reinigungsarten » Aerosoldesinfektion

Aerosoldesinfektion im modernen Facility Management

Bei der Aerosoldesinfektion („Vernebelung“) wird ein Desinfektionsmittel maschinell zu einem feinen Nebel zerstäubt und im Raum verteilt. Winzige Flüssigkeitströpfchen (Aerosole) schweben in der Luft und setzen sich auf Oberflächen ab, wodurch selbst schwer zugängliche Bereiche erreicht werden. Das Desinfektionsmittel wirkt beim Kontakt mit Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilzsporen) abtötend bzw. inaktivierend. Typischerweise kommen Peroxid-Lösungen (z. B. Wasserstoffperoxid oft mit Wirkungsverstärkern wie Silberionen) zum Einsatz, da sie wirksam gegen ein breites Spektrum von Erregern sind und nach Gebrauch rückstandsfrei zu Wasser und Sauerstoff zerfallen. Moderne Aerosolgeräte arbeiten vollautomatisch: Nach dem Start (oft zeitgesteuert) erzeugt der Vernebler ohne anwesendes Personal den Desinfektionsnebel und schaltet sich anschließend ab. Dadurch kann die gesamte Raumluft und alle Oberflächen innerhalb kurzer Zeit desinfiziert werden. Wichtig ist, dass Raumgröße und Wirkstoffmenge aufeinander abgestimmt sind und eine ausreichende Einwirkzeit abgewartet wird. Praxisbeispiele belegen, dass Aerosolverfahren eine produktneutrale und wirksame Ergänzung zu klassischen Desinfektionsmethoden darstellen, die zur Betreiberverantwortung beitragen und die Sicherheit von Nutzern und Personal erhöhen können. Die Herausforderung besteht darin, diese Technik mit Augenmaß einzusetzen – immer abgestimmt auf die speziellen Anforderungen der Immobilie und im Einklang mit bewährten Hygienestrategien.

Effektive Aerosoldesinfektion im Reinigungsmanagement

Vorteile gegenüber Wisch- und Sprühdesinfektionen

Die Aerosoldesinfektion bietet mehrflächige, lückenlose Abdeckung: Durch den schwebenden Nebel werden selbst verwinkelte Zonen, Ritzen und Schattenbereiche erreicht, die bei manueller Wischdesinfektion leicht übersehen werden. Zeit- und Personalersparnis ist ein weiterer Vorteil – ein einzelnes automatisches Gerät kann große Räume desinfizieren, ohne dass Personal jede Fläche einzeln behandeln muss. Dies reduziert auch die Abhängigkeit von personeller Gründlichkeit: Studien zeigen, dass Personalmangel oder menschliche Fehler (vergessene Flächen) in der Wischdesinfektion Ausbrüche begünstigen können. Eine Vernebelung schließt diese Lücke und senkt das Infektionsrisiko deutlich. Zudem werden gleichzeitig Oberflächen und die Raumluft behandelt, was klassischen Wischverfahren nicht möglich ist. In sensiblen Bereichen kann durch Vernebelung die Keimlast um bis zu 99 % reduziert werden – Feldstudien in deutschen Einrichtungen (z. B. Pflegeheim in Hamburg) bestätigen eindrucksvoll solche hohen Reduktionsraten. Schließlich kann die Methode das Personal vor Infektionsgefahren schützen: Bei Verdacht auf kontaminierte Räume (z. B. nach einem Infektionsausbruch) kann vor Betreten zunächst automatisiert vernebelt werden. Dies senkt die Keimbelastung, bevor Reinigungskräfte mit der Wischdesinfektion beginnen, und erfüllt so die Forderung, Beschäftigte bestmöglich vor biologischen Gefahren zu schützen.

Grenzen und Nachteile gegenüber klassischen Verfahren

Trotz ihrer Stärken hat die Aerosoldesinfektion auch Grenzen. So ersetzt sie die manuelle Reinigung nicht: Grober Schmutz und Biofilme müssen weiterhin mechanisch entfernt werden, da Desinfektionsnebel allein keine Reinigungswirkung besitzt. Wirksamkeit nur auf sauberen Flächen: Auf stark verschmutzten oder organisch belasteten Oberflächen (Blut, Sekrete) kann die Desinfektionsleistung gemindert sein, weshalb in der Regel eine vorgängige Reinigung oder Wischdesinfektion notwendig bleibt. Auch erreicht der feine Nebel nicht immer jede Stelle gleichmäßig – ungünstige Gerätposition oder Luftströmungen können zu Abschattung führen, wodurch kleine Bereiche unbenetzt bleiben. Im Gegensatz zum Wischen, das eine vollständige Benetzung garantiert, können so Desinfektionslücken entstehen. Weiterhin darf die Gesundheit des Personals nicht gefährdet werden: Fein verteilte Desinfektionsaerosole können in der Luft verbleiben und stellen ein Inhalationsrisiko dar. Deshalb dürfen Räume während der Begasung nicht betreten werden und müssen nach der Einwirkzeit ausreichend gelüftet werden, bevor Personen sie wieder nutzen. Arbeitsschutz hat oberste Priorität – falsche Anwendung (z. B. unzureichende Lüftung oder fehlende Schutzausrüstung) kann Atemwegsreizungen oder Allergien auslösen. Schließlich sind praktische Aspekte zu bedenken: Die Räume müssen für die Dauer der Behandlung ungenutzt bleiben (Betriebsunterbrechung), und die Geräte sowie Spezialmittel verursachen zusätzliche Kosten. Für den Routinebetrieb in öffentlich zugänglichen Bereichen (z. B. täglich in Büros oder Verkehrsmitteln) wird die Vernebelung von Experten wie dem RKI nicht generell empfohlen, solange herkömmliche Reinigungsmaßnahmen ausreichen. Sie eignet sich vielmehr als Ergänzung für definierte Situationen mit erhöhtem Hygieneanspruch.

Relevante Normen und gesetzliche Vorgaben

In Deutschland ist der Einsatz von Desinfektionsaerosolen an verschiedene Normen und Rechtsvorschriften gebunden. Zentral ist die DIN EN 17272:2020, die ein europäisches Prüfverfahren für die Wirksamkeit automatisierter raumluftgetragener Desinfektionsverfahren festlegt. Geräte und Verfahren sollten gemäß dieser Norm geprüft sein, um nachweislich eine ausreichende Keimreduktion zu erreichen. (Tatsächlich erfüllen zahlreiche am Markt angebotene Systeme diese strenge Norm nicht oder sind gar nie danach getestet worden – ein Hinweis für Facility Manager, hier auf Zertifizierungen zu achten.) Weitere einschlägige Vorgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Gefahrstoff- und Biostoffrecht. Nach IfSG §36 sind bestimmte Einrichtungen verpflichtet, Hygienepläne aufzustellen, in denen auch Desinfektionsmaßnahmen geregelt werden. Bei behördlich angeordneten Desinfektionen (IfSG §18, z. B. nach Seuchenausbrüchen) dürfen nur fachkundige Personen die Arbeiten durchführen, wobei die Verfahren wirksam und sicher sein müssen. Technische Regeln und Unfallverhütung: Für Gefahrstoffe gelten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). So beschreibt TRGS 522 die (heute veraltete) Formaldehyd-Begasung zur Raumdesinfektion und fordert strenge Schutzmaßnahmen dafür. Moderne Verfahren setzen stattdessen auf weniger gefährliche Wirkstoffe – eine Substitutionspflicht schreibt vor, stets den am wenigsten gesundheitsgefährlichen wirksamen Stoff einzusetzen. Die TRGS 525 enthält weitere Arbeitsschutz-Aspekte zur Flächendesinfektion und betont, dass Aerosoldesinfektion zulässig ist, sofern keine Personen dem entstehenden Aerosol ausgesetzt sind. Auch die Biostoffverordnung (BioStoffV) greift, da bei Desinfektionsarbeiten mit infektiösen Keimen umgegangen wird: Sie verlangt eine Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen, um Beschäftigte vor biologischen Arbeitsstoffen zu schützen. Gleiches gilt für die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) hinsichtlich des eingesetzten Chemikaliengemisches (Desinfektionsmittel) – etwa Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten, Nutzung zugelassener Biozidprodukte (EU-Biozidverordnung Nr. 528/2012) und Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern. Berufsgenossenschaftliche Regeln (DGUV) geben praxisnahe Hinweise: Etwa die DGUV Information 207-206 behandelt Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst und unterstreicht u. a. die Pflicht zu persönlicher Schutzausrüstung, Unterweisung des Personals und sicheren Arbeitsverfahren. Zusammengefasst müssen Facility Manager sicherstellen, dass Aerosoldesinfektionen im Einklang mit allen einschlägigen Normen und Vorschriften geplant und durchgeführt werden – dies beinhaltet Wirksamkeitsnachweise, Arbeitsschutz und Umweltverträglichkeit.

Geräte

Die verwendeten Vernebelungsgeräte sollten technisch zuverlässig und geeignet für den vorgesehenen Einsatz sein. Wichtig sind präzise Dosierbarkeit (anpassbar an verschiedene Raumgrößen) und die Fähigkeit, ein ausreichend feines Aerosol zu erzeugen. Qualitätsgeräte verfügen über Steuerungen zur automatischen Ablaufprogrammierung und Sicherheitsmechanismen (z. B. automatische Abschaltung nach Ablauf des Programms). Sie müssen zudem über Zulassungen und Prüfungen verfügen: Eine CE-Kennzeichnung ist obligatorisch, und idealerweise liegt ein Nachweis nach DIN EN 17272 über die erzielte Desinfektionsleistung vor. Häufig sind mobile Geräte auf Rollen einsetzbar, um flexibel in verschiedenen Räumen oder Fahrzeugen verwendet zu werden. Die verwendeten Desinfektionsmittel müssen für die Vernebelung geeignet und zugelassen sein (Biozid-Produktzulassung). Sie sollten ein breites Wirkspektrum haben und gleichzeitig materialschonend wirken (keine Korrosion oder Rückstände auf Einrichtung und Elektronik). Nicht brennbar und wenig gesundheitsschädlich in der Anwendungslösung sind weitere Kriterien. Wasserstoffperoxid-Lösungen unter 8% Konzentration mit Stabilisatoren sind beispielsweise üblich, da sie ausreichend wirksam, aber vergleichsweise sicher in Handhabung und Rückständen sind.

Personal

Aerosoldesinfektionen dürfen nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Mitarbeiter benötigen Kenntnisse in Hygiene und Arbeitsschutz, speziell im Umgang mit Desinfektionsmitteln und dem Vernebelungsgerät. Häufig bieten Hersteller oder Weiterbildungsträger Schulungen an, in denen die korrekte Bedienung der Geräte, Dosierungsberechnung, Vorbereitung des Raumes und Notfallmaßnahmen vermittelt werden. Die Beschäftigten müssen die persönliche Schutzausrüstung (PSA) konsequent nutzen: Mindestens dicht abschließende Atemschutzmaske (Filtermaske oder Gebläsefiltergerät, je nach Gefahrstoffbewertung), Chemikalienhandschuhe, Schutzbrille und geeigneter Körperschutz (Overall) sind während Vorbereitung und ggf. bei Eintritt in frisch desinfizierte Räume zu tragen. Vor allem bei H₂O₂-Vernebelung ist zu beachten, dass kein Personal dem Aerosol ausgesetzt sein darf – daher erfolgt die Bedienung idealerweise von außen (z. B. Start per Fernsteuerung oder Zeitschaltuhr). Auch das Personal der Reinigungsteams muss in die neuen Abläufe eingebunden sein: Sie sollten verstehen, dass Vernebelung eine Ergänzung zur Wischreinigung ist und wissen, wie mit sensiblen Bereichen (Elektronik, offene Lebensmittel etc.) vor der Vernebelung umzugehen ist (gegebenenfalls Abdecken oder Entfernen solcher Items).

Prozesse

Vor der Aerosoldesinfektion ist der Arbeitsablauf klar zu definieren. Üblich ist ein Verfahren etwa wie folgt: 1. Vorbereitung des Raums: Alle nicht fest installierten Gegenstände, die durch Feuchtigkeit oder Chemikalien Schaden nehmen könnten (z. B. Papier, empfindliche Elektronik, Lebensmittel), werden entfernt oder abgedeckt. Fenster und Türen schließen (der Raum muss während der Einwirkzeit dicht sein). Klimaanlagen und Lüftungen werden je nach Verfahren abgestellt oder auf Umluft geschaltet, um den Nebel nicht vorzeitig abzuziehen. Brandmelder werden temporär deaktiviert, sofern sie auf Aerosole reagieren. Hinweis- und Absperrmaterial (Warnschilder „Desinfektion – kein Zutritt“) wird angebracht, um Unbefugte fernzuhalten. 2. Dosierung und Start: Das Gerät wird entsprechend der Raumgröße und dem Ziel-Desinfektionsmittel befüllt bzw. eingestellt. Die zu verwendende Wirkstoffmenge ergibt sich aus Herstellerangaben oder Vorgaben aus Validierungen (meist nach m³ Rauminhalt). Das Personal startet das Programm manuell und verlässt dann sofort den Raum, oder es wird eine automatische Startverzögerung genutzt. Kein Personal verbleibt im Zimmer, während der Nebel ausgebracht wird. 3. Einwirkzeit: Der Nebel verteilt sich und lagert sich auf allen Oberflächen ab. Eine ausreichend bemessene Einwirkzeit (oft 30–120 Minuten, je nach Verfahren) wird abgewartet, damit das Desinfektionsmittel alle Keime abtöten kann. Während dieser Zeit bleibt der Raum verschlossen. 4. Belüftung und Abschluss: Nach Ablauf der Kontaktzeit wird der Raum gründlich gelüftet, entweder natürlich (Fenster/Türen öffnen) oder technisch (Lüftungsanlage in Frischluftbetrieb). So werden verbleibende Wirkstoffaerosole aus der Raumluft entfernt. Gegebenenfalls kann die Konzentration kritischer Stoffe (z. B. H₂O₂) messtechnisch überprüft werden, bevor der Raum wieder freigegeben wird. Abschließend wird das Ergebnis dokumentiert (Zeitpunkt, verwendetes Mittel, Dauer, verantwortliche Person).

Dieser Prozess muss in einer Standard-Arbeitsanweisung festgelegt sein, damit alle Beteiligten ihn einhalten. Die Geräte sind zudem regelmäßig zu warten und zu prüfen (z. B. Düsenreinigung, Funktionscheck der Sensoren), um eine gleichbleibende Leistung sicherzustellen. Zusammengefasst erfordert eine erfolgreiche Aerosoldesinfektion eine sorgfältige Planung und Durchführung: geeignetes Equipment, kompetentes Personal und klar definierte Abläufe.

Betreiberverantwortung

Für Facility Manager als Betreiber von Gebäuden ergibt sich eine hohe Verantwortung, wenn Desinfektionsmaßnahmen – insbesondere mit Aerosolen – eingesetzt werden. Betreiberverantwortung bedeutet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Gesundheit von Nutzern, Mitarbeitern und Besuchern der Immobilie zu schützen. Wird eine Aerosoldesinfektion angewandt, muss der Betreiber sicherstellen, dass dies gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Arbeitsschutz, Infektionsschutz, Chemikalienrecht) erfolgt und keine Personen gefährdet werden. Dazu gehört auch, die Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen: Räume, in denen vernebelt wird, müssen zuverlässig gegen unbefugtes Betreten gesichert sein, und nach der Desinfektion darf erst wieder freigegeben werden, wenn keine Gefährdung mehr besteht.

Hygienepläne

Eine wichtige Rolle spielt der Hygieneplan der Einrichtung. In gewissen Branchen und Objekten (z. B. Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime – gemäß IfSG §36) ist ein schriftlicher Hygieneplan verpflichtend, in dem unter anderem die Desinfektionsverfahren festgelegt sind. Darin sollte nachvollziehbar geregelt sein, wann und in welchen Situationen eine Aerosoldesinfektion durchgeführt wird, wer dafür verantwortlich ist, wie (Verfahren, Einwirkzeiten, Sicherheitsvorkehrungen) und womit (welches Desinfektionsmittel). Auch ohne gesetzliche Pflicht ist es empfehlenswert, einen solchen Plan zu haben, um im Ernstfall (z. B. Ausbruch einer Infektionskrankheit im Gebäude) vorbereitet zu sein und schnell handeln zu können. Die Aerosoldesinfektion fügt sich hier als spezielle Maßnahme ein – etwa als Teil eines Pandemie- oder Seuchenpräventionskonzepts. Betreiber sollten außerdem beachten, dass eine enge Abstimmung mit dem Betriebsarzt oder Hygienefachpersonal sinnvoll ist, um die Maßnahme korrekt in den Hygieneplan zu integrieren.

Dokumentationspflichten

Dokumentationspflichten sind ein weiterer Aspekt. Jeder Desinfektionsvorgang sollte schriftlich festgehalten werden, insbesondere wenn er über die reguläre Unterhaltsreinigung hinausgeht. Üblicherweise werden Desinfektionsmaßnahmen in einem Desinfektionsbuch oder Protokoll dokumentiert: Datum, Uhrzeit, Raum/Objekt, verwendetes Mittel (Chargennummer des Biozids), Konzentration/Dosierung, Einwirkzeit, verantwortliche Person und ggf. besondere Vorkommnisse. Diese Aufzeichnungen dienen der Qualitätssicherung und der Nachweisführung. Beispielsweise kann im Haftungsfall (wenn trotz Desinfektion eine Infektion auftrat) oder gegenüber Aufsichtsbehörden belegt werden, dass der Betreiber seiner Pflicht nachgekommen ist. Insbesondere in Bereichen mit behördlicher Überwachung (Gesundheitsämter prüfen z. B. in Krankenhäusern oder Gemeinschaftseinrichtungen die Hygiene) ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Das Infektionsschutzgesetz räumt den Behörden ein Prüfungsrecht ein (§3 IfSG); daher sollten Einrichtungen Gutachten und Wirknachweise der eingesetzten Verfahren bereithalten. Im Klartext: Der Betreiber muss zeigen können, dass das verwendete Aerosol-Desinfektionsverfahren wirksam (z. B. Zertifikat nach EN 17272 oder Gutachten) und sicher ist und ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Darüber hinaus ist es ratsam, die Schulungen der Mitarbeiter (Unterweisungsnachweise) und die Wartung der Geräte zu dokumentieren, um im Sinne der Betreiberverantwortung alle getroffenen Maßnahmen transparent zu machen.

Typische Anwendungsbereiche in verschiedenen Immobilienarten

Aerosoldesinfektion findet in der Praxis ein breites Anwendungsspektrum – überall dort, wo erhöhte Hygieneanforderungen bestehen oder konventionelle Methoden an Grenzen stoßen.

Zu den typischen Anwendungsbereichen zählen:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude: In normalen Büros ist eine routinemäßige Raumvernebelung meist nicht nötig. Dennoch kann sie nach Krankheitsausbrüchen (z. B. Norovirus in einem Großraumbüro oder zur Eindämmung von Grippe/Covid-19) eingesetzt werden, um gemeinschaftlich genutzte Bereiche (Besprechungsräume, Kantinen, Sanitärbereiche) gezielt zu desinfizieren. Einige Unternehmen haben während der COVID-19-Pandemie vorsorglich Büroflächen vernebelt, um eine zusätzliche Sicherheitsebene zu schaffen. Hierbei war stets wichtig, dies außerhalb der Arbeitszeiten durchzuführen und anschließend gut zu lüften, um die Belegschaft nicht zu gefährden. In Archiven oder Räumen mit vielen EDV-Geräten wird man die Feuchtigkeitsbelastung durch Nebel allerdings kritisch abwägen müssen.

  • Bildungseinrichtungen (Schulen, Kitas, Hochschulen): In Bereichen mit vielen Kindern oder Jugendlichen – die Infektionen leicht verbreiten – kann Aerosoldesinfektion z. B. während Grippewellen oder nach Bekanntwerden eines COVID-Falles in einer Klasse als Zusatzmaßnahme genutzt werden. Klassenzimmer, Sporthallen oder Gemeinschaftsräume lassen sich etwa in Ferienzeiten oder nachts vernebeln. Vorteilhaft ist hier die schnelle Behandlung großer Raumvolumen, inklusive Inventar (Tische, Stühle, Spielgeräte), ohne alles manuell abwischen zu müssen. Berichte aus der Praxis zeigen jedoch ein gemischtes Bild: Einige Schulträger setzten mobile Vernebler ein, andere folgten den RKI-Empfehlungen und verzichteten weitgehend auf Sprühdesinfektion, da regelmäßiges Lüften und Wischen in Schulen meist ausreichen soll. Wenn Vernebelung angewandt wird, muss insbesondere auf material- und gesundheitsschonende Mittel geachtet werden, da Kinder empfindlicher reagieren könnten (Rückstände auf Spielzeug vermeiden, etc.).

  • Verkehrsmittel (ÖPNV und Fahrzeuge): In Bussen, Bahnen, Flugzeugen oder auch Einsatzfahrzeugen wird Kaltvernebelung gezielt zur Innenraumdesinfektion eingesetzt. Öffentlicher Nahverkehr: Verkehrsunternehmen in Deutschland haben in der Pandemie verstärkt auf Desinfektion gesetzt – neben Wischdesinfektion von Haltegriffen und Flächen kam teils Vernebelung ganzer Fahrzeuge zum Einsatz. In der Regel wird dies in abgestellten Fahrzeugen durchgeführt, etwa nachts im Depot oder zwischen Fahrten. Spezielle mobile Teams mit Vollschutz betreten den leeren Bus/Zug, vernebeln H₂O₂-Lösungen in minimaler Konzentration und schließen das Fahrzeug für die Einwirkzeit ab. So werden auch Lüftungsschächte, Polster und andere schwer manuell zu reinigende Bereiche erreicht. Flugzeuge nutzen ähnlich bereits vorgepackte Desinfektionssysteme oder manuelle Nebelgeräte zwischen Langstreckenflügen, um Keime in der Kabine zu reduzieren. Kranken- und Rettungswagen: Hier hat sich die Vernebelung besonders bewährt. Nach Transport infektiöser Patienten (z. B. mit hochinfektiöser Krankheit oder einfach um allgemeine Hygiene zu gewährleisten) kann der geschlossene Innenraum eines Rettungswagens in wenigen Minuten desinfiziert werden. Studien in Deutschland bestätigen, dass so in Einsatzfahrzeugen eine hohe Keimreduktion erzielt wird. Feuerwehr und Katastrophenschutz setzen ebenfalls auf solche Verfahren, da sie schnell und mit wenig Personaleinsatz durchführbar sind. Für Betreiber von Fahrzeugflotten bedeutet dies eine effizientere Wiederverfügbarkeit der Fahrzeuge (kein langes manuelles Schrubben jedes Winkels) bei dokumentierter Desinfektionssicherheit.

  • Medizinische und pflegerische Räume: In Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflegeheimen sowie Laboratorien ist die Aerosoldesinfektion bereits seit Jahren etabliert. Isolationszimmer in Kliniken: Nach Entlassung oder Verlegung von Patienten mit multiresistenten Keimen (z. B. MRSA, Clostridioides difficile) oder anderen hochansteckenden Krankheiten wird zunehmend neben der abschließenden Wischdesinfektion auch eine Raumvernebelung durchgeführt. Damit erreicht man eine nahezu vollständige Dekontamination, was Ausbrüche verhindert. Das Verfahren wird oft durch die Hygieneabteilung überwacht und validiert. Operationssäle und Reinräume: Hier stehen zwar meist andere Verfahren (wie UV-C-Bestrahlung oder einfach gründliche Reinigung) im Vordergrund, doch auch Vernebelung mit Wasserstoffperoxid ist eine Option, um nach dem Reinigungsdurchgang restliche Keime in der Luft und an schwer zugänglichen Stellen abzutöten – insbesondere wenn absolute Keimarmut gefordert ist. Pflegeheime: Wie erwähnt, haben Feldversuche in Altenheimen gezeigt, dass die regelmäßige Kaltvernebelung das Umgebungskeimniveau drastisch senken kann. Dies ist für den Schutz der oft immunschwachen Bewohner bedeutsam und kann helfen, gefährliche Infektionen einzudämmen. Einige Pflegeeinrichtungen in Deutschland setzen mobile Geräte ein, um z. B. Bewohnerzimmer bei Bedarf (nach Infektionsfällen) oder präventiv in Intervallen zu desinfizieren. Labore und Biosicherheitsbereiche: In S3/S4-Laboren oder pharmazeutischen Reinräumen werden automatisierte Aerosoldesinfektionsanlagen fest installiert oder mobil genutzt, um nach Arbeitszyklen die Räume zu dekontaminieren – hier sind solche Verfahren oft Standard, da sie validierbar und reproduzierbar sind.

  • Weitere Immobilienarten: Je nach Nutzungsart des Objekts kann Aerosoldesinfektion auch in Fitnessstudios/Sportstätten (zur sporadischen Desinfektion von Umkleiden oder Geräten), Hotels und Veranstaltungsstätten (insbesondere in Pandemiezeiten zur Behandlung von Gästezimmern oder Veranstaltungsräumen) oder in öffentlichen Gebäuden (Behörden, Konferenzsäle, Museen – beispielsweise nach Veranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen) zur Anwendung kommen. In der Lebensmittelindustrie und Großküchen wird anstelle von oder zusätzlich zur Reinigung teilweise vernebelt, um Schimmelsporen oder Bakterien in der Luft und an Anlagen zu reduzieren – allerdings müssen hier lebensmittelrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden (Einsatz nur zulässiger Mittel, Vermeidung von Rückständen auf Lebensmittelkontaktflächen). Entscheidend ist stets eine Risikoabwägung: Aerosoldesinfektion ist dort sinnvoll, wo ein erhöhter Hygienebedarf besteht, der mit herkömmlichen Methoden schwer zu erfüllen ist, oder wo schnelle, flächendeckende Desinfektion gefragt ist (z. B. zwischen Nutzerwechseln in sensiblen Bereichen).

Integration in FM-Prozesse, Schulung, Automatisierung und Nachverfolgung

Die Einführung von Aerosoldesinfektion in bestehende Facility-Management-Prozesse will gut geplant sein. Zunächst sollte sie in das Reinigungs- und Hygienekonzept der Immobilie integriert werden. Das bedeutet, festzulegen, wann und wie oft vernebelt wird und wie dies mit den regulären Reinigungsabläufen zusammenspielt. In vielen Fällen wird die Vernebelung als Ergänzung nach der klassischen Reinigung durchgeführt (z. B. abends nach Abschluss der normalen Unterhaltsreinigung oder nach einer Wischdesinfektion). Sie kann aber auch – je nach Hygienestrategie – periodisch (etwa wöchentlich in Hochrisikobereichen) oder anlassbezogen (akute Kontamination, Ausbruch) stattfinden. Diese Abläufe sollten im FM-Reinigungsplan verankert und allen Beteiligten kommuniziert sein. Schnittstellen mit anderen FM-Bereichen gilt es ebenfalls zu beachten: Beispielsweise muss die Haustechnik informiert sein, damit Klima- oder Brandmeldeanlagen koordiniert gesteuert werden, wenn eine Vernebelung ansteht. Auch der Sicherheitsdienst sollte involviert sein, um den Zutritt zu kontrollieren.

Ein zentrales Thema ist die Schulung und Qualifizierung. Mitarbeiter und Dienstleister, die Aerosoldesinfektionen durchführen, benötigen spezifische Ausbildung (siehe oben Anforderungen an Personal). Das FM-Management sollte Schulungen organisieren und in regelmäßigen Abständen Auffrischungen vorsehen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Einarbeitung in neue Vernebelungssysteme meist wenig zeitaufwändig ist – im genannten Hamburger Pflegeheim-Feldversuch reichte eine Stunde Training, um das Personal mit dem System vertraut zu machen. Dennoch müssen fortlaufend Unterweisungen etwa zu Sicherheitsbestimmungen (Umgang mit Chemikalien, Verhalten bei Störfällen) und zur Gerätehandhabung (Kalibrierung, Wartung) erfolgen. Es kann hilfreich sein, Checklisten oder Arbeitsanweisungen an die Hand zu geben, damit bei jeder Anwendung an alle wichtigen Schritte gedacht wird. Akzeptanz und Awareness sind ebenfalls zu schulen: Das Team sollte verstehen, warum diese Methode eingesetzt wird, welche Vorteile sie bringt und welche Grenzen sie hat, um sie sinnvoll einzusetzen und nicht als Ersatz für gründliche Reinigung misszuverstehen.

Automatisierungspotenzial

Moderne Aerosol-Desinfektionsgeräte bieten oft digitale Funktionen, die im FM-Kontext genutzt werden können. Einige Systeme lassen sich in Gebäudeleittechniken integrieren oder über Fernzugriff steuern (z. B. per Netzwerk/WLAN-Steuerung, wie es manche Hersteller vorsehen). Dadurch ließen sich theoretisch Desinfektionszyklen automatisiert zu bestimmten Zeiten auslösen, ohne dass ein Techniker jedes Mal vor Ort sein muss. Beispielsweise könnten in einem großen Bürokomplex mehrere fest installierte Vernebler vernetzt werden, um nachts simultan verschiedene Bereiche zu behandeln. Auch Robotics sind ein Zukunftsthema: In einigen Fällen kommen bereits Desinfektionsroboter zum Einsatz, die selbstständig Räume anfahren und entweder sprühen, vernebeln oder UV-Licht anwenden. Für FM bedeutet das, technische Infrastruktur und IT-Sicherheit zu berücksichtigen – etwa sicherzustellen, dass ein automatisierter Start nur erfolgt, wenn tatsächlich niemand im Raum ist (evtl. durch Kopplung mit Zugangskontroll- oder Bewegungsmeldersystemen). Ein weiterer Aspekt der Automatisierung ist die Validierung und Sensorik: Einige fortschrittliche Anlagen können die Wirkstoffkonzentration in der Luft messen und den Prozess entsprechend steuern oder beenden, was dem FM-Personal die Kontrolle erleichtert und zusätzliche Sicherheit bietet.

Nachverfolgung und Dokumentation im Sinne von FM-Controlling und Qualitätssicherung werden durch digitale Lösungen vereinfacht. Es kann ein zentralisiertes Reporting-System etabliert werden, das alle durchgeführten Desinfektionsvorgänge protokolliert. Denkbar ist z. B., dass das Aerosolgerät nach jeder Anwendung automatisch einen Report (Raum, Datum, Dauer, Charge) generiert oder an eine FM-Software meldet. So behält der Facility Manager den Überblick, welche Bereiche wann behandelt wurden. Diese Daten können auch in Audits oder gegenüber Mietern/Nutzern kommuniziert werden, um Vertrauen zu schaffen („Raum X wurde am … desinfiziert“). Bei manuellen Dokumentationen sollte ein Procedere festgelegt sein, wie die Informationen gesammelt und aufbewahrt werden (z. B. zentraler Ordner oder elektronische Datenbank).

Herausforderungen

Die Integration bringt auch Herausforderungen mit sich. Eine ist die Organisation der Abläufe, damit die Vernebelung die Betriebsprozesse nicht stört – z. B. müssen Reinigungs- und Sicherheitsdienst eng kooperieren, um Räume rechtzeitig frei und zugänglich zu haben. Zeitfenster für Desinfektionen müssen mit dem Nutzungsplan der Räume abgestimmt sein (etwa abends oder am Wochenende). Kommunikation ist ein weiterer Punkt: Gebäudenutzer sollten informiert werden, wenn solche Maßnahmen durchgeführt werden, um Missverständnisse (etwa Geruchswahrnehmungen oder sichtbarer Nebel) vorzubeugen und Vertrauen in die Hygiene zu stärken. Ein transparenter Aushang wie „Heute Nacht findet eine Raumdesinfektion mittels Kaltvernebelung statt – betreten Sie Raum XY erst wieder ab 6:00 Uhr“ kann hilfreich sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine falsche Sicherheit entsteht: Trotz Einsatz automatischer Desinfektion darf die tägliche Reinigung und die Händehygiene nicht vernachlässigt werden – Aerosoldesinfektion ist ein Baustein im Hygienekonzept, kein Allheilmittel.