Planungsunterlagen für Reinigungskonzepte erstellen
Facility Management: Gebäudereinigung » Reinigungskonzept » Gebäudeplanung » Leistungsphase 5 der HOAI

Reinigungsmanagement: Ausführungsplanung
Die Gebäudereinigung und das Reinigungsmanagement sind im Facility Management essenzielle Aufgaben, die bereits in der Planungsphase eines Gebäudes Berücksichtigung finden müssen. Insbesondere in der Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5) sind die Weichen für eine spätere effiziente, sichere und hygienische Reinigung zu stellen. Wird die Reinigungsfreundlichkeit eines Gebäudes vernachlässigt, können Mehrkosten, ineffiziente Abläufe oder funktionale Mängel im Betrieb die Folge sein. Eine frühzeitige Integration von reinigungsrelevanten Anforderungen – von der Materialauswahl bis zur Zugänglichkeit – ist daher Voraussetzung für Hygiene, Werterhalt, Nutzerzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus eines Gebäudes. Reinigungsmanagement in der Ausführungsplanung bedeutet, ein Gebäude so zu planen und auszubauen, dass es im Betrieb effizient, sicher und hygienisch gereinigt werden kann. Funktionale Aspekte wie ausreichend dimensionierte Putzmittelräume, durchdachte Reinigungswege und sinnvolle Zonenkonzepte müssen Hand in Hand gehen mit technischen Maßnahmen wie rutschfesten Böden, Wandhydranten, Lüftung und Bodenabläufen. Die sichere Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln erfordert spezielle Einrichtungen und gehört ebenso zur Planung wie die Zugänglichkeit aller Bauteile und der Schutz der Reinigungskräfte durch ergonomische, gefahrenfreie Gestaltung.
Werden reinigungsrelevante Aspekte übersehen, sind spätere Kostensteigerungen, Nutzungseinschränkungen oder Sicherheitsrisiken die mögliche Folge – Beispiele wie schwer erreichbare Glasflächen oder fehlende Putzräume illustrieren dies eindrücklich. Die Integration des Reinigungsmanagements in die Planungs- und Bauprozesse ist somit ein Merkmal von Professionalität und Nachhaltigkeit im Bauwesen. Gebäude, die diese Prinzipien beherzigen, werden langfristig erfolgreicher betrieben und können sich durch Hygiene und gepflegtes Erscheinungsbild auszeichnen – ein deutlicher Qualitätsfaktor, der bereits in Leistungsphase 5 seine Grundlage findet.
- Gesetzliche
- Funktionale
- Technische
- Anforderungen
- Zugänglichkeit
- Integration
- Fehlerquellen
- Qualitätssicherung
- Checkliste
Gesetzliche und normative Grundlagen des Reinigungsmanagements
Ein umfassendes Reinigungsmanagement stützt sich auf eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Normen, die im Gebäudeplanungs- und -betriebsprozess zu berücksichtigen sind:
Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Normen
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Sie verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze sauber und hygienisch zu halten. Daraus folgt planerisch, dass Gebäude so gestaltet sein müssen, dass Reinigung und Hygiene effizient gewährleistet werden können. Ergänzend konkretisieren die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Anforderungen an Räume, Böden, Klima und Beleuchtung. Beispielsweise definieren ASR A1.2 Mindestmaße für Räume, ASR A1.5/1.2 Anforderungen an fußbodenglatte und rutschhemmende Böden, ASR A3.6 Vorgaben zur Lüftung, usw.. Die Einhaltung dieser Regeln stellt den Stand der Technik sicher.
Gefahrstoffrecht (GefStoffV und TRGS): Viele Reinigungs- und Desinfektionsmittel gelten als Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Diese verlangt u. a. eine Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen für den Umgang mit solchen Stoffen. Speziell die TRGS 510 (“Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern”) legt den Stand der Technik für die Lagerung von Reinigungschemikalien fest. Sie enthält Mengenschwellen und Schutzmaßnahmen – z. B. gelten ab einer Lagermenge von 200 kg strengere Pflichten (Leckagevorsorge, behördliche Anzeige, besondere Kennzeichnungen). Außerdem schreibt TRGS 510 vor, unverträgliche Stoffe getrennt zu lagern (z. B. Säuren nicht mit Laugen, entzündliche nicht neben oxidierenden Mitteln). Gefahrstofflager sind deutlich zu kennzeichnen (Warnzeichen wie “W021 – kein offenes Feuer” etc.) und Flüssigkeiten nur mit Auffangwanne aufzubewahren.
Arbeits- und Unfallschutzvorschriften: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Berufsgenossenschaften geben branchenspezifische Regeln heraus. Für die Gebäudereinigung ist z. B. die DGUV Regel 101-605 “Branche Gebäudereinigung” relevant, welche Sicherheitsmaßnahmen bei Reinigungsarbeiten beschreibt. Auch TRBA 250 (Technische Regel biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen) gibt Hinweise, etwa dass Böden in Bereichen mit biologischen Arbeitsstoffen auch im feuchten Zustand rutschhemmend sein müssen. Solche Vorgaben fließen in die Planung ein, z. B. durch Auswahl geeigneter Bodenbeläge mit definierten Rutschhemmklassen (R9/R10 je nach Bereich).
DIN- und EU-Normen: Verschiedene Normen liefern Orientierung für Reinigungsstandards. DIN 1946 (Raumlufttechnik) ist relevant für Lüftungsanlagen: z. B. fordert DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept für Neubauten, um ausreichenden Luftwechsel sicherzustellen (wichtig zur Vermeidung von Feuchtschäden und Schimmel nach Reinigungsarbeiten). Außerdem existieren Normen wie DIN EN 13549, die Qualitätsmesssysteme für die Reinigung definieren – in der Planungsphase kann damit sichergestellt werden, dass definierte Sauberkeitsstandards später überhaupt erreichbar sind (etwa durch geeignete Materialien und zugängliche Flächen).
Bauordnungsrecht und Sondervorschriften: Die Landesbauordnungen fordern im Allgemeinen die Instandhaltung und sichere Benutzbarkeit von Gebäuden, was implizit auch eine Reinigungsmöglichkeit einschließt. In Spezialbereichen gelten zusätzliche Regeln: z. B. Lebensmittelhygiene-Verordnungen (für Küchen) enthalten Vorgaben für Reinigungseinrichtungen und -abläufe. Solche Vorgaben müssen in der Ausführungsplanung beachtet werden, um spätere Genehmigungen und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Funktionale Anforderungen: Putzmittelräume, Abwurfstellen, Reinigungswege und Zonenkonzepte
Putzmittel- und Reinigungsräume: In nahezu jedem Gebäude sind dedizierte Reinigungs- oder Putzmittelräume vorzusehen, um Materialien, Geräte und Betriebsstoffe der Reinigung zentral oder dezentral zu lagern. Funktional müssen diese Räume strategisch günstig liegen (möglichst zentral pro Nutzungseinheit oder Stockwerk) und ausreichend dimensioniert sein. Unfallversicherungen empfehlen eine Mindestfläche von 4–8 m² pro Putzmittelraum, damit neben dem Ausgussbecken auch Reinigungsmaschinen, Wischwagen, Regale und ggf. Waschmaschine/Trockner Platz finden. Eine Außentür sollte nach außen aufschlagen, um die Innenfläche voll nutzbar zu halten. Putzmittelräume sind gegen unbefugten Zugriff zu sichern (abschließbar), da hier u. U. Chemikalien gelagert werden. Wichtig ist die Ausstattung: Ein Ausgussbecken mit Warm- und Kaltwasseranschluss (für das Entleeren von Schmutzwasser und Befüllen von Eimern) ist unerlässlich. Ebenso werden Wasserentnahmestellen mit Schlauchanschluss empfohlen, um Reinigungsmaschinen befüllen zu können. Weiterhin gehören standsichere Regale für Geräte und Verbrauchsmaterialien und ein abschließbarer Schrank für Reinigungsmittel zur Ausstattung. Auch an die Betriebsanweisung für verwendete Chemikalien ist zu denken – ein Aushang dieser sicherheitsrelevanten Hinweise im Reinigungsraum wird gefordert. Insgesamt sollten Putzmittelräume ergonomisch gestaltet sein: Genügend Bewegungsfläche (vgl. ASR A1.2) für das Manövrieren von Reinigungswagen, rutschfeste Böden (siehe technische Anforderungen unten) und gute Beleuchtung (ASR A3.4) unterstützen die Arbeitssicherheit.
Entsorgungsbereiche und Abwurfstellen: Neben der Lagerung von Reinigungsutensilien muss auch die Entsorgung von Schmutz und Abfall organisiert werden. In größeren Gebäuden sollten auf den Etagen Abwurfstellen oder Sammelstellen für Müll und gebrauchte Reinigungsmaterialien eingeplant werden. Dies können z. B. zentrale Müllräume oder Müllabwurfschächte sein, über die gesammelte Abfälle bequem in einen zentralen Containerraum gelangen. Gleiches gilt für ggf. anfallende Schmutzwäsche (Putzlappen, Mopps) in z. B. Hotels oder Krankenhäusern – hier sind Wäscheabwurfschächte sinnvoll, um kontaminierte Textilien rasch in die Wäscherei zu befördern. Wo keine Schächte vorgesehen sind, sollten zumindest in jedem Putzraum ausreichend Behälter für Abfalltrennung bereitstehen. Entsorgungsräume sind im Plan strategisch zu positionieren (möglichst nahe an den Bereichen, wo der Müll entsteht, aber zugleich mit guter Erreichbarkeit für die Entsorgung nach außen). Funktional wichtig ist auch die Wegeführung: Reinigungskräfte sollten gefüllte Müllsäcke ohne weite Distanzen oder Hindernisse zum Sammelpunkt transportieren können. Dabei hilft es, wenn Entsorgungswege mit Aufzügen verbunden sind und nicht durch Publikumsbereiche führen (Vermeidung von Geruchs- und Hygienebelastungen für Nutzer).
Reinigungswege und Logistik: Die Reinigungswege innerhalb des Gebäudes müssen so konzipiert werden, dass alle Bereiche effektiv erreichbar sind. Lange, verschachtelte Wege oder Niveauwechsel ohne Aufzug führen zu Zeitverlust und erhöhter körperlicher Belastung. Daher gilt: Hauptverkehrswege (Flure, Korridore) sollten ausreichend breit dimensioniert sein, um einen Reinigungswagen bequem schieben zu können. Türen entlang dieser Route benötigen genügend lichte Breite (mind. ~90 cm) und möglichst keine Schwellen. Wo Türschwellen aus technischen Gründen unvermeidbar sind (z. B. Duschräume), sind Rampen oder Ausgleichsprofile vorzusehen, damit Wägen nicht ruckartig gestoppt werden. Aufzüge müssen so bemessen sein, dass auch größere Reinigungsgeräte (Bodenreinigungsmaschinen, Müllcontainer auf Rollen) transportiert werden können. Das betrifft sowohl Kabinengröße als auch Tragfähigkeit. Zusätzlich sollten in weitläufigen Anlagen dezentrale Abstellnischen oder “Reinigungsdepots” entlang der Wege eingeplant werden. Dort können z. B. mobile Geräte zwischengeparkt oder Ladestationen für Akkusauger eingerichtet werden – dies verhindert Behinderungen auf Fluren und reduziert Wegezeiten.
Zonenkonzepte für Reinigung: Ein durchdachtes Zonenkonzept erleichtert die Planung und Steuerung der Reinigung. Dabei wird das Gebäude in Zonen unterschiedlicher Reinigungsanforderung unterteilt, etwa: Sanitärbereiche (hohe Reinigungsfrequenz, Desinfektion notwendig), Büro- und Verkehrsflächen (normale Unterhaltsreinigung), Küchen und Kantinen (strenge Hygiene, spezielle Reinigungsmittel) oder Lagerräume (geringere Frequenz, Fokus auf Staubentfernung). Bereits in der Ausführungsplanung sollte diese Zonierung bekannt sein, um z. B. Oberflächenmaterialien passend auszuwählen. So können in hoch frequentierten oder sensiblen Zonen robustere und leichter zu reinigende Materialien eingeplant werden. Ein praktisches Zonenkonzept betrifft auch den Eingangsbereich: Hier hat sich das Drei-Zonen-Reinigungssystem etabliert. Es umfasst 1. eine Außenbereichszone (Grobschmutzfang, z. B. Gitterrost vor der Tür), 2. eine überdachte Windfang-/Übergangszone mit Schmutzfangmatten und 3. eine Innenzone mit Feinschmutz- oder Feuchtmatten. Diese Abfolge stellt sicher, dass der überwiegende Schmutz bereits am Eingang abgestreift wird. Sauberlaufzonen mit ausreichend großen, robusten Matten (bestenfalls über die ganze Eingangsbreite) sind daher zwingend einzuplanen. In Gebäuden mit besonderen Hygienebereichen (Krankenhäuser, Reinräume) kommt zusätzlich eine Zonierung in rein/unrein-Bereiche hinzu, mit Schleusen oder Umkleidezonen für Reinigungspersonal. Funktional muss die Planung solche Schleusenräume und getrennte Reinigungsutensilien (Stichwort Farbcodierung von Putzmaterial für unterschiedliche Hygienebereiche) berücksichtigen, damit die Trennung strikt eingehalten werden kann.
Technische Anforderungen an Beläge, Wasseranschlüsse, Lüftung und Abläufe
Oberflächen und Bodenbeläge: Die Auswahl der Boden- und Wandbeläge ist aus Reinigungssicht von zentraler Bedeutung. Alle Oberflächen sollten leicht zu reinigen und ggf. zu desinfizieren sein. Glatte, wenig poröse Materialien sind vorzuziehen, da sich Schmutz darauf weniger anlagert. Bodenbeläge müssen über die gesamte Nutzungsdauer hinweg einer regelmäßigen Reinigung standhalten, ohne Schaden zu nehmen. Das bedeutet: ausreichende Verschleißfestigkeit (z. B. geeignete Nutzschicht bei PVC oder Laminat, robustes Feinsteinzeug in stark genutzten Bereichen) und Chemikalienbeständigkeit gegenüber Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. In sanitär/hygienischen Bereichen und überall dort, wo mit Nässe gereinigt wird (Nasswischverfahren), sind rutschhemmende Böden vorgeschrieben – je nach Anforderung mit Bewertungsgruppe R9, R10 oder höher gemäß BGR 181/ASR A1.5. Die Fugen von Fliesen oder Platten sollten möglichst schmal und dicht sein (Epoxidharzfugen in Küchen z. B.), um Schmutzansammlungen zu minimieren. Auch Sockel und Wandanschlüsse empfehlen sich in abgerundeter (Hohlkehlen-)Ausbildung, damit Wischmopps alle Bereiche erreichen können und kein Schmutz in Ecken bleibt. Wandoberflächen in Reinigungsräumen oder Sanitärbereichen sollten ebenfalls robust und wasserbeständig sein (z. B. Fliesenspiegel oder abwaschbare Anstriche).
Besondere Beachtung verdienen empfindliche Materialien: Offenporige Hölzer, Teppiche mit hohem Flor oder Textiltapeten sind z.B. schwer zu reinigen und nur in Bereichen geringer Verschmutzung sinnvoll. In Eingangsbereichen wiederum müssen Fußbodenbeläge strapazierfähig sein und Feuchtigkeit/Schmutz vertragen – hier bieten sich z.B. Steinzeug, Naturstein oder beschichteter Beton an, kombiniert mit Sauberlaufmatten. Akustikdecken oder andere strukturierte Oberflächen an der Decke sollten vermieden werden, wo sie nicht notwendig sind, da Staubanhaftungen dort schlecht zu entfernen sind. Falls sie erforderlich sind (Schallschutz), ist im Reinigungsplan festzulegen, wie sie gesäubert werden (z.B. mit Spezialbürsten oder abnehmbaren Modulen).
Wasseranschlüsse und Ausgüsse: Für die Gebäudereinigung benötigt man an strategischen Punkten Wasserzugang. Hauptsächlich natürlich in den Putzmittelräumen: Hier ist wie erwähnt ein Ausgussbecken mit Warm-/Kaltwasser Pflicht. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, auf weitläufigen Ebenen zusätzliche Wasserentnahmestellen (Wandhydranten oder Putzwasseranschlüsse) vorzusehen, damit Reinigungskräfte nicht immer zum Putzraum zurückkehren müssen. Insbesondere bei großen Hallen oder Außenanlagen sollten im Gebäude und außen am Gebäude Wasserzapfstellen eingeplant werden. Außenwasserhähne in geeigneter Frostsicher-Ausführung ermöglichen z.B. die Reinigung von Eingangsbereichen, Fassadenpartien (im Erdgeschoss) oder das Befüllen von Hochdruckreinigern für Außenflächen. An Dockingstationen für Reinigungsgeräte sind ebenfalls Wasseranschlüsse vorzusehen. Wichtig ist in allen Fällen die Installation einer Rückflusssicherung (z. B. Rohrunterbrecher), um zu verhindern, dass Schmutzwasser ins Trinkwassernetz zurücksaugt. Die Ausgussbecken selbst sollten tief und groß dimensioniert sein, idealerweise mit Hochauslauf-Armatur und Schlauchanschluss, sodass Eimer bequem darunter passen und auch Gerätschaften ausgespült werden können.
Entwässerung und Abläufe: Wo Wasser im Reinigungsprozess verwendet wird, muss auch an die Entsorgung des Schmutzwassers gedacht werden. Bodenabläufe (Ausgüsse im Boden) in Putzräumen sind sehr nützlich, um z.B. Scheuersaugmaschinen abzulassen. In größeren Objekten, wo Großreinigungsmaschinen eingesetzt werden (z. B. Einscheibenmaschinen, Aufsitz-Scheuersaugmaschinen), ist idealerweise eine Dockingstation zum Befüllen und Entleeren dieser Maschinen einzuplanen. Eine solche Station beinhaltet einen Wasseranschluss (zum Befüllen) und einen bodengleichen Ablauf/Schlauchtrichter (zum Entleeren der Schmutzwassertanks) sowie einen Stromanschluss zum Aufladen. Bei den Abläufen ist auf ausreichend Dimensionierung und einen Geruchsverschluss zu achten, damit keine Kanalgase austreten. Im Ausführungsplan sollten Gefälle zu Abläufen in Reinigungsräumen oder Sanitärräumen deutlich verzeichnet sein.
Auch außerhalb der Putzräume braucht es Entwässerungslösungen: Im Außenbereich (Hof, Parkdeck) sind Bodenabläufe/Gullys an strategischen Stellen vorzusehen, falls dort Nassreinigung oder ein Winterdienst erfolgt. Für den Winterdienst (Schneeräumung) können beheizbare Abläufe oder Rinnen sinnvoll sein, um Tauwasser aufzunehmen. Insgesamt gilt: Wo immer Reinigungsvorgänge mit Wasser stattfinden, muss das Gebäude entsprechende Abläufe und wasserführende Installationen bereitstellen – diese müssen in LPH 5 detailliert geplant und in den Gewerken Sanitär/Elektro koordiniert werden.
Lüftung und Klimatisierung: Lüftung spielt im Reinigungsmanagement eine doppelte Rolle – zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden und aus Arbeitsschutzgründen (Chemikaliendämpfe). Reinigungsräume sollten möglichst über natürliche Lüftung (Fenster oder Lüftungsschlitze) verfügen. Ein einfach zu öffnendes Fenster erlaubt das Ablüften von Wasserdampf (z. B. beim Trocknen von Mopps) und chemischen Gerüchen. Wo kein Fenster möglich ist (Innenliegende Putzräume), muss eine mechanische Lüftung vorgesehen werden, z. B. ein Abluftventilator ins Freie oder Anschluss an die Gebäudeentlüftung (vgl. ASR A3.6 Anforderungen). Wichtig: Bei Lagerung größerer Mengen von Lösungsmitteln oder stark riechenden Reinigern kann eine kontinuierliche Grundlüftung nötig sein, um die Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten – dies sollte in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und technisch umgesetzt werden. Allgemein empfiehlt DIN 1946-6 für innenliegende kleinere Räume eine Abluftleistung (z.B. 20–60 m³/h), um Gerüche und Feuchte abzuführen.
Raumklima ist ebenfalls zu bedenken: Reinigungsmittel können temperaturempfindlich sein (nicht unter 5 °C lagern, keine Überhitzung). Daher sind Reinigungs- und Lagerräume in der Regel frostfrei zu halten (ggf. mit Frostwächter-Heizung) und so belüftet, dass keine extreme Hitze entsteht. In stark geruchbelasteten Bereichen (z.B. zentrale Müllräume) sind Abluftanlagen mit ausreichend Luftwechsel vorzusehen, um hygienische Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Es müssen die technischen Ausstattungen – Beläge, Anschlüsse, Lüftung, Entwässerung – so aufeinander abgestimmt sein, dass sie die täglichen Reinigungsarbeiten unterstützen und sicher machen. Diese Details sind typischerweise Gegenstand der Ausführungspläne der TGA-Fachplaner (HLS, Elektro), jedoch müssen die Anforderungen vom Architekten und Facility Manager vorgegeben und koordiniert werden.
Anforderungen an die sichere Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
Die Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist ein kritischer Punkt, der sowohl bauliche Vorkehrungen als auch organisatorische Maßnahmen erfordert. Viele Reinigungsmittel enthalten Chemikalien (z. B. Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Alkohol), die als Gefahrstoffe klassifiziert sind. Daher greifen hier die Vorschriften der GefStoffV und der TRGS 510 (siehe oben).
Im Folgenden die wichtigsten Anforderungen für die Planung:
Begrenzte Mengen am Arbeitsplatz: Grundsätzlich sollten nur die Tages- bzw. Schichtbedarfe an Chemikalien im Gebäudebereich vorhanden sein (Bereitstellung auf dem Reinigungswagen). Größere Vorräte sind in geeigneten Lagerräumen aufzubewahren. Daher ist in die Planung oft ein zentraler Chemikalienlagerraum oder zumindest ein speziell ausgerüsteter Abschnitt im Putzmittelraum aufzunehmen.
Lagerschränke und Lagerräume: Für die Aufbewahrung von brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Alkoholreiniger) oder gefährlichen Chemikalien sind spezielle Sicherheitsschränke zu verwenden, die feuerbeständig ausgeführt sind (nach EN 14470-1) und im Inneren Auffangwannen für Leckagen besitzen. Alternativ kann ein ganzes Lager als Gefahrstofflager klassifiziert werden – dann sind baulicher Brandschutz (feuerbeständige Umfassung, ggf. Techn. Lüftung) und Ausstattung (Auffangwannen, Lüftungsöffnungen) gemäß TRGS 510 umzusetzen. In jedem Fall muss die Lagerstätte von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln gut belüftet und gegen unbefugten Zugang geschützt sein (Abschließbarkeit, Zutritt nur für unterwiesene Personen).
Trennung inkompatibler Stoffe: Wie oben erwähnt, dürfen bestimmte Stoffgruppen nicht zusammen gelagert werden. In der Planung bedeutet das z. B., ausreichend getrennte Schrankfächer oder mehrere Schränke vorzusehen: z.B. einen Schrank für Säuren, einen getrennten Schrank für Laugen, ferner separate Bereiche für entflammbares Material vs. oxidierende Reiniger (Chlorbleichlauge etc.). Säure- und Laugengebinde sollten in korrosionsbeständigen Wannen stehen. Auch Chlorhaltiges getrennt von Ammoniakhaltigem zu lagern ist wichtig (sonst Gefahr Chloraminbildung).
Mengenschwellen und Anzeigepflichten: Planer sollten in Abstimmung mit dem Bauherrn den voraussichtlichen Chemikalienbedarf abschätzen. Überschreitet die Lagermenge 200 kg an Gefahrstoffen, greifen – wie erwähnt – zusätzliche Pflichten (Ausstattung mit Leckagevorsorge, Behördenmeldung). In solchen Fällen ist ggf. ein eigener Lagerraum mit Auffangwanne (mindestens 10% der Gesamtlagermenge oder 110% des größten Gebindes) und Explosionsschutz (für brennbare Flüssigkeiten) vorzusehen. Liegen die Mengen darunter, kann oft ein abschließbarer Gefahrstoffschrank im Putzraum genügen.
Kennzeichnung und Sicherheitsausrüstung: Lagerbereiche für Gefahrstoffe sind deutlich zu kennzeichnen (Warnzeichen “Gasflaschen verboten”, “Feuer/Offenes Licht verboten” etc., sowie Beschilderung nach GefStoffV). In größeren Lagerräumen sind gemäß TRGS 510 ggf. Feuerlöscher, Bindemittel (Chemikalienbinder), sowie persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrille) in der Nähe bereitzuhalten. Die Planung sollte Platz für diese Ausrüstungen vorsehen und z.B. eine geeignete Wandfläche für einen Betriebsanweisungs-Aushang sowie für Sicherheitsdatenblätter einplanen (z.B. in einem Wandordner).
Temperatur und Umgebung: Reinigungschemikalien sollten in gut belüfteten, trockenen Räumen bei moderaten Temperaturen gelagert werden. Daher keine Lagerung in Heizungsräumen oder schlecht belüfteten Kellerecken – stattdessen lieber ein separater Raum mit Abluft. Gefahrstoffe dürfen nicht in Aufenthaltsräumen oder Garagen gelagert werden (Verbot laut GefStoffV/DGUV) – darauf ist in der Planung zu achten, d.h. ein geeigneter Nicht-Arbeitsraum ist zu definieren.
Organisatorische Aspekte: Zwar nicht primär Planung, aber im Betrieb muss ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden und regelmäßige Unterweisungen der Reinigungskräfte zum sicheren Umgang erfolgen. Indirekt beeinflusst dies die Planung dahingehend, dass Räumlichkeiten für Schulungen oder zumindest Aushänge zur Verfügung stehen, und dass z.B. abschließbare Schränke für die Aufbewahrung der Betriebsanweisungen existieren.
Es soll die bauliche Umsetzung gewährleisten, dass Reinigungsmittel sicher, gesetzeskonform und praktisch zugänglich gelagert werden können. Für die Ausführungsplanung bedeutet dies, passende Produkte (Sicherheitsschränke, Wannen, Belüftungseinrichtungen) zu recherchieren und in die Ausschreibung aufzunehmen, sowie die entsprechenden räumlichen und technischen Anforderungen (z.B. Stromanschluss für einen Lüftungsschrank) in den Plänen zu verorten.
Zugänglichkeit, Hygieneanforderungen und Arbeitsschutzvorgaben
Unter diesem Aspekt werden drei eng verknüpfte Themen behandelt: Zugänglichkeit von zu reinigenden Bereichen, hygienische Anforderungen an die Gestaltung sowie Arbeitsschutz für Reinigungskräfte.
Alle drei fließen in die Planungsentscheidungen in LPH 5 ein:
Zugänglichkeit und Erreichbarkeit: Eine Kernfrage lautet: Sind alle zu reinigenden Flächen und Bauteile sicher erreichbar? Dies betrifft vor allem hoch gelegene oder außen liegende Bereiche. Fenster und Glasfassaden sollten nach Möglichkeit so gestaltet sein, dass sie von innen oder über leicht zugängliche Vorrichtungen geputzt werden können. Große Fensterflächen können z.B. als Dreh/Kipp-Fenster nach innen ausgeführt werden, damit das Reinigungspersonal sie von innen säubern kann, ohne gefährliche Außenarbeiten. Falls dies nicht praktikabel ist (z.B. feste Verglasungen oder Vorhangfassaden), müssen Reinigungstechnik und Zugangswege geplant werden: Dazu gehören z.B. Dachanschlagpunkte oder Schienensysteme für eine Fassadenbefahranlage, Gerüstbefestigungen oder die Möglichkeit, Hubarbeitsbühnen aufstellen zu können. Das Fehlen einer Zugangsplanung für Fassaden kann später enorme Zusatzkosten verursachen. Daher sollte bereits in der Ausführungsplanung mit dem Bauherrn abgestimmt sein, wie z.B. Glasfassaden gereinigt werden (manuell, per Hubsteiger, per Klettertechnik mit Dachanker nach DIN EN 795 etc.) und entsprechende bauliche Vorkehrungen (Verankerungen, Traglasten auf Dächern, Stromanschlüsse für Hubsteiger, etc.) getroffen werden.
Analog gilt dies für andere schwer erreichbare Bauteile: z.B. Oberlichter, Lichtkuppeln, hohe Regale oder Rohrleitungen in Industriehallen. Hier können feste Wartungseinrichtungen wie Laufstege, Klapptritte oder Revisionsöffnungen helfen. Ein Beispiel: Eine Aula mit Bühnentraverse und Beleuchtung sollte idealerweise einen Zugang (Leiter mit Rückenschutz oder Steigebühne) für deren Reinigung haben, statt später mit unsicheren Leitern hantieren zu müssen. Podeste, Brüstungen oder Dachausstiege sind so einzuplanen, dass Personal mit Sicherheitsgeschirr sicher arbeiten kann (inkl. Anschlagpunkten).
Hygieneanforderungen: Je nach Gebäudetyp gelten unterschiedliche Hygienevorschriften. In Gesundheitsbauten (Krankenhäuser, Praxen) sind z.B. die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) relevant, in Lebensmittelbetrieben die HACCP-Prinzipien, in Schulen allgemeine Hygienestandards für Sanitärräume etc. Für die Planung bedeutet das: Oberflächen, die desinfiziert werden müssen, sollen desinfektionsmittelbeständig sein und dürften keine Schmutzfänger (Ritzen, raue Oberflächen) aufweisen. Beispielsweise sind Edelstahl oder spezielle Kunststoffe für medizinische Möbel zu wählen, anstatt Holz. Hygienische Wandabschlüsse (Coves) in OP-Räumen oder fugenarme Böden in Küchen sind weitere Beispiele. Auch die räumliche Anordnung spielt mit: Schwarz-Weiß-Trennung (rein/unrein) erfordert baulich separierte Bereiche, Schleusen mit Platz zum Kleidungswechsel etc., was bereits in Grundriss und Ausbau eingeplant werden muss.
Im Regelgebäudebetrieb (Büro, Verwaltung) sind Hygieneanforderungen vor allem in Sanitär- und Gemeinschaftsräumen hoch. Hier sollten leicht zu reinigende Sanitärobjekte (wandhängende WCs, glatte Trennwände) und robuste Oberflächen (Keramik, Edelstahl) gewählt werden. Die Arbeitsstättenregeln fordern z.B., dass Waschräume leicht zu reinigen sein müssen (ASR A4.1). Das heißt in LPH 5: fugenfreie Böden (oder kleinformatige Fliesen mit Epoxyfuge), ausreichend Gefälle zu Abläufen, keine schwer erreichbaren Ecken hinter Rohrleitungen, etc.
Zudem werden unter Hygieneaspekten oft Reinigungspläne vorgeschrieben (z.B. in Kitas, Küchen). Die Planer sollten dafür sorgen, dass entsprechende Aushangflächen oder Dokumentenablagen in den betreffenden Räumen vorhanden sind (etwa Platz für Hygieneplan im Putzmittelraum).
Arbeitsschutz und Ergonomie: Reinigungskräfte gehören zu den Beschäftigtengruppen mit hohen körperlichen Belastungen. Die Planung kann dazu beitragen, diese Belastungen zu reduzieren. Einige Beispiele: Schwere Gerätschaften (z.B. Reinigungsmaschinen) sollten auf derselben Ebene eingesetzt und gelagert werden, auf der sie genutzt werden, um häufiges Treppentragen zu vermeiden – daher pro Etage ein Putzraum mit genügend Fläche, damit Maschinen dort abgestellt werden können. Transportwege sind bereits erwähnt (Aufzüge, Rampen statt Stufen). Türen sollten über Feststellanlagen verfügen oder leichtgängig sein, damit Reinigungskräfte mit Wägen problemlos passieren können, ohne sich zu verklemmen.
Weiterhin kann der Planer darauf achten, Stolper- und Stoßgefahren für das Reinigungspersonal zu minimieren: Keine unnötigen Stufen, gut sichtbare Kanten, ausreichend Bewegungsflächen um z.B. Möbel herum (ASR A1.2 gibt Mindestbewegungsflächen vor). Wandvorsprünge oder freiliegende Kabel in Fluren stellen Hindernisse für das Fahren von Wägen dar und sollten vermieden werden. Fußböden müssen trittsicher sein (auch im feuchten Zustand, siehe oben) – das schützt nicht nur alle Gebäudenutzer, sondern speziell Reinigungskräfte, die mit Nässe arbeiten.
Schließlich spielt Pausen- und Sozialraum-Planung eine Rolle: Reiniger:innen haben Anspruch auf Pausenräume (ASR A4.2), bzw. zumindest auf die Mitbenutzung vorhandener Aufenthaltsräume. In großen Gebäuden oder bei Eigenreinigung ist es empfehlenswert, Umkleidemöglichkeiten und Spinde für das Reinigungspersonal einzuplanen. Ein einfacher, abschließbarer Schrank in einem Nebenzimmer oder ein eigener Personalraum mit Spinden, Sitzgelegenheit und Getränkemöglichkeit kann hier vorgesehen werden. Dies trägt zur Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei (Schutz der Privatkleidung vor Kontamination, ergonomisches Umkleiden).
Es müssen Zugänglichkeit, Hygiene und Arbeitsschutz ganzheitlich betrachtet werden. Eine gute Planung erkennt, dass ein Gebäude nur so gut gereinigt werden kann, wie es zugänglich und dafür ausgestattet ist – und dass Reinigungskräfte sichere und ergonomische Arbeitsbedingungen vorfinden müssen. All diese Aspekte fließen im Idealfall bereits in die Ausführungsplanung ein, damit spätere Nutzer das Gebäude gefahrlos und hygienisch sauber halten können.
Integration in die Ausführungsplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 5
In Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) werden alle zuvor konzipierten Anforderungen und Lösungen detailliert in Plänen, Zeichnungen und technischen Beschreibungen umgesetzt. Die Integration des Reinigungsmanagements in diese Phase ist entscheidend, damit die zuvor beschriebenen Maßnahmen tatsächlich realisiert werden.
Folgende Punkte sind bei der Integration zu beachten:
Koordination der Gewerke: Viele reinigungsrelevante Einbauten betreffen verschiedene Gewerke – z.B. ein Putzmittelraum mit Ausguss (Architektur), Wasseranschluss und Lüftung (HLS-Technik), Strom für Geräte (Elektro). In LPH 5 müssen Architekt:in und Fachplaner:in eng abstimmen, dass sämtliche Anschlüsse, Auslässe und baulichen Reserven vorgesehen sind. Beispielsweise ist im Sanitärinstallationsplan der Ausguss mit Kalt-/Warmwasser und Ablauf exakt zu verorten, inkl. Höhe und Abdichtung (z.B. Einbau einer Abdichtwanne im Schrank). Die Elektroplanung muss Steckdosen in Putzräumen (für Ladegeräte, Staubsauger) und ggf. in Fluren für Zwischendocking vorsehen. Die Lüftungsplanung integriert eventuell Abluftventilatoren für Reinigungsräume. Der Architekt schließlich sorgt für ausreichende Platzierung (Nischen, Schrankflächen) und geeignete Türbreiten etc. All dies wird in Ausführungszeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Installationspläne) und in Leistungsbeschreibungen festgehalten.
Material- und Bauteilbeschreibungen: In LPH 5 werden alle Materialien final festgelegt. Hier müssen die Spezifikationen aus Sicht der Reinigung geprüft sein: Bodenbeläge werden mit ihren Rutschhemmklassen ausgeschrieben (z.B. “Fliese XYZ, R10/B”), Wandanstriche ggf. als scheuerbeständig nach DIN 53778 definiert, Decken als geschlossen oder abnehmbar beschrieben, etc. Falls besondere Oberflächen (z. B. Anti-Graffiti-Beschichtungen an Fassaden oder hydrophile Beschichtungen an Duschwänden) geplant sind, werden diese in den technischen Beschreibungen benannt. Auch Tür- und Fensterbeschläge können relevant sein – z.B. Fenster mit Putzstellung-Beschlag, die in der Ausführungsplanung festgelegt werden, oder Türen mit Kantenschutz, um Beschädigungen durch Reinigungswagen zu vermeiden.
Ausführungspläne für Sonderbereiche: Für z.B. ein zentrales Reinigungsmittellager könnte ein eigener Ausführungsplan nötig sein (inkl. Regalanordnung, Auffangwannen). Oder für eine Dachbefahranlage zur Fensterreinigung werden Details (Statik, Schienensystem) in LPH 5 erarbeitet. Diese besonderen Anlagenteile müssen fest in die Planung integriert sein, damit später keine Nachrüstungen nötig werden. In der Regel ist es sinnvoll, Checklisten (siehe unten) zu nutzen, um in LPH 5 zu prüfen, ob alle reinigungsrelevanten Punkte berücksichtigt wurden.
Planungsbegleitendes Facility Management: Idealerweise ist bereits ab den frühen Leistungsphasen eine FM-Beratung hinzugezogen worden. In LPH 5 sollte diese weiterhin eingebunden sein, um die Ausführungspläne gegenzulesen. Fragen wie "Ist jeder Raum im Reinigungsraumbuch erfasst?", "Stimmen die Flächenangaben für die Reinigungs-Ausschreibung?", "Sind spätere Dienstleister-Anforderungen erfüllt?" können so noch vor der Ausschreibung geklärt werden. So unterstützt das FM beispielsweise beim Erstellen eines reinigungsbezogenen Anforderungskatalogs und prüft die Materialkonzepte auf Reinigungstauglichkeit. Außerdem können aus den Planungsdaten digitale Reinigungsflächenkataster fürs CAFM (Computer Aided Facility Management) vorbereitet werden. Diese Integration garantiert, dass das Gebäude mit aktuellen Betriebsdaten übergeben wird, was die Steuerung der Reinigungsdienste erleichtert.
Ausschreibung und Vergabe (LPH 6-7): Die Ergebnisse der Ausführungsplanung fließen direkt in die Ausschreibungsunterlagen. Daher ist zu gewährleisten, dass alle reinigungsrelevanten Leistungen ihren Platz in den Leistungsbeschreibungen finden. Beispiele: Ein Posten für “Liefern und montieren von 2 St. Gefahrschrank à 120 L für Reinigungsmittel”, oder “Bodenbelag R10 inkl. c-Wert in Nassräumen”, oder “Reinigungsanker auf Dach montieren”. Wenn solche Positionen vergessen werden, entstehen entweder Lücken (Qualitätsmängel) oder Nachträge während der Bauausführung. Qualitätssicherung in LPH 5 bedeutet also auch, die Ausschreibungssicherheit herzustellen.
In Summe stellt die Integration in LPH 5 sicher, dass alle planerischen Überlegungen nun greifbare Form annehmen: Zeichnungen, Baubeschreibung, Ausstattungsverzeichnis etc. bilden einen konsistenten Plan, in dem das Reinigungsmanagement fest verankert ist. Veränderungen nach dieser Phase (z.B. wenn erst im Bau auffällt, dass ein Putzraum fehlt) sind teuer und aufwändig – daher ist die sorgfältige Integration jetzt wirtschaftlich und qualitativ entscheidend.
Typische Fehlerquellen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Trotz bester Absichten können in der Planung immer wieder Fehler auftreten, die das spätere Reinigungsmanagement beeinträchtigen. Hier werden einige typische Fehlerquellen aufgezeigt – sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. zur Qualitätssicherung.
Häufige Planungsfehler:
Fehlende Zugänglichkeit: Ein klassischer Fehler ist es, großflächige Verglasungen oder Dachlichter ohne Reinigungskonzept zu planen. Die Folge sind teure Sonderlösungen (Hebebühnen, Gerüste) oder im schlimmsten Fall dauerhaft verschmutzte Flächen. Ebenso problematisch: verwinkelte Bereiche, Schächte oder Zwischendeckenräume, die niemand reinigen kann – hier sammeln sich Staub und Schmutz und stellen u.U. ein Hygieneproblem dar.
Ungeeignete Materialwahl: Falsche Bodenbeläge in stark frequentierten Zonen führen zu schneller Abnutzung und hohem Reinigungsaufwand. Beispiel: ein heller Teppichboden im Eingangsbereich wird sehr schnell verschmutzen. Oder glänzende dunkle Böden in Fluren machen jeden Fußabdruck sichtbar und erhöhen den Reinigungszyklus. Auch falsche Oberflächen (z.B. rauer Putz in einem Speiseraum) können sich als unpraktisch erweisen. Solche Entscheidungen entstehen oft aus ästhetischen Motiven, ohne Reinigung mitzudenken.
Mangelhafte Anzahl/Platzierung von Putzräumen: Werden Putzmittelräume vergessen oder zu sparsam vorgesehen, hat das direkte Auswirkungen auf die Produktivität der Reinigung. Reinigungskräfte müssen dann weite Wege zurücklegen, was Zeit kostet und ergonomisch ungünstig ist. Insbesondere in ausgedehnten Bauabschnitten (z.B. getrennte Gebäudeflügel oder -etagen) passiert es, dass “am Ende des Flurs” kein Putzraum eingeplant wurde. Auch zu kleine Räume (wo Geräte nicht alle reinpassen) zählen hierzu.
Nicht klar definierte Verantwortungsbereiche: In der Planungsphase wird manchmal versäumt festzulegen, wer welche Fläche reinigt – z.B. bei Außenanlagen oder Grenzbereichen (Balkone, Außentreppen). Das führt später zu Unklarheiten zwischen Gebäudemanagement, Reinigungsdienst und evtl. anderen Gewerken. Planungsseitig äußert sich das etwa darin, dass keine Reinigungsmöglichkeit eingeplant wurde (z.B. Wasseranschluss draußen fehlt) oder dass keiner einen kleinen Nebenraum (Technikraum, Traforaum) bedacht hat, der aber dennoch gereinigt werden muss.
Zu komplexe Gestaltung ohne Reinigungsdenken: Darunter fallen bspw. überladene Innenräume mit schwer zugänglichen Dekoelementen (die dann einstauben), Reliefstrukturen an Wänden (die sich nicht abwischen lassen) oder ungeeignete Möbel/Fußleisten-Formen, die Reinigungsmaschinen blockieren. Ein Beispiel: filigrane Treppengeländer mit engsten Zwischenräumen, durch die kein Wischmopp passt; oder bodentiefe Heizregister, hinter die niemand gelangt.
Um solche Fehler zu verhindern, sind mehrere Ebenen der Qualitätssicherung in der Planung nötig:
Interdisziplinäre Planungsrunden: Bereits in Leistungsphase 3–5 sollten Architekten, Fachplaner (TGA) und Facility Manager bzw. Gebäudereiniger zusammenkommen, um den Plan zu “reviewen”. In solchen Runden können kritische Punkte früh erkannt werden (z.B. “Wie putzen wir eigentlich die Oberlichter in der Aula?”) und Lösungen erarbeitet werden.
Checklisten und Prüfprozesse: Die Verwendung einer Checkliste Reinigungsmanagement (siehe nächste Abschnitt) in LPH 5 ist ein bewährtes Mittel. Anhand jeder Anforderung kann abgehakt werden, ob sie im Plan berücksichtigt ist. Zum Beispiel: “Bodenbelag Rutschhemmung geprüft – Ja/Nein”, “Ausreichende Putzräume vorgesehen – Ja/Nein”, usw. Dieser strukturierte Ansatz reduziert das Risiko, dass etwas übersehen wird.
Simulation und Testläufe: Wo möglich, sollten bestimmte Reinigungsszenarien gedanklich oder praktisch durchgespielt werden. Etwa kann man eine exemplarische Reinigungskarte für das Gebäude erstellen und sehen, ob es irgendwo hakt (kein Wasser, zu weite Strecke, etc.). Bei komplexen Objekten (z.B. Kliniken) werden manchmal Probe-Reinigungen vor Inbetriebnahme gemacht: Reinigungspersonal läuft durchs Haus und testet Abläufe. Planungsteams können analog vorgehen – zumindest virtuell – um Problemstellen zu identifizieren. Die Einbeziehung von erfahrenem Reinigungspersonal in solche Testläufe ist ein großer Vorteil.
Dokumentation und Kommunikation: Alle reinigungsrelevanten Planungsentscheidungen sollten gut dokumentiert und an die ausführenden Firmen sowie späteren Betreiber kommuniziert werden. Z.B. gehört in die Revisionsunterlagen ein Reinigungs- und Pflegekonzept, das auch festhält, welche Materialien wie gereinigt werden sollen. So wird sichergestellt, dass ein Nachunternehmer nicht versehentlich eine andere Beschichtung aufbringt oder der Betreiber nicht unsachgemäß reinigt. Eine klare Dokumentation hilft auch der Qualitätssicherung auf der Baustelle: Bauüberwacher prüfen etwa, ob der spezifizierte Bodenbelag mit Rutschhemmung wirklich eingebaut wird (Qualitätskontrolle in LPH 8).
Nachsteuerung bei Änderungen: Planungsänderungen sind nie ganz auszuschließen. Wichtig ist, dass bei Planänderungen (z.B. Materialwechsel aus Kostengründen, Weglassen eines Ausgusses) erneut geprüft wird, ob die Reinigungsaspekte weiterhin erfüllt sind. Ggf. sind Kompensationsmaßnahmen nötig (wenn z.B. ein geplanter Putzraum entfällt, muss ein anderer vergrößert oder anders ausgestattet werden, um den Bedarf zu decken).
Checkliste zur Prüfung der HOAI-Leistungsphase 5 – Reinigungsmanagement
Prüfkriterium | Erfüllt (Ja/Nein) |
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Sind ausreichend Putzmittelräume in geeigneter Lage und Größe vorgesehen (mind. einer pro Geschoss/Bereich, Fläche ≥ 4–8 m²)? | |
Verfügt jeder Putzmittelraum über ein Ausgussbecken mit Warm- und Kaltwasser sowie einen Bodenablauf (ggf. in Kombination) in geeigneter Höhe? | |
Sind in allen Putzmittelräumen die erforderlichen Anschlüsse und Einrichtungen vorhanden (Schlauchanschluss, Strom, Beleuchtung, Lüftung/Fenster)? | |
Sind die Böden und Wände in Putzräumen und Sanitärbereichen leicht zu reinigen und desinfektionsmittelbeständig (glatte, abwaschbare Oberflächen, passende Wand-/Bodenbeläge)? | |
Weisen Bodenbeläge in nass zu reinigenden Bereichen die erforderliche Rutschhemmung auf (mind. R9, in Duschen/Schwimmbad R11/R12 usw.)? | |
Ist ein dreistufiges Sauberlaufzonen-System am Hauptzugang eingeplant (Außenrost, Zwischenmatte, Innenmatte in ausreichender Größe)? | |
Sind Verkehrswege (Flure, Türen) breit genug und barrierefrei gestaltet, so dass Reinigungswagen und Maschinen ungehindert passieren können (Türbreiten ≥ 90 cm, keine hohen Schwellen)? | |
Gibt es in jedem Geschoss einen geeigneten Ort zur Müllentsorgung bzw. für Abfallbehälter (ggf. zentralen Müllraum oder Müllabwurfschacht vorgesehen)? | |
Falls relevant: Sind Wäscheabwurf oder vergleichbare Einrichtungen für Schmutzwäsche/Putztücher eingeplant, um kontaminierte Textilien zu sammeln? | |
Sind Wasserentnahmestellen und ggf. Elektroanschlüsse an strategischen Punkten vorgesehen (z.B. Wandhydranten/Putzanschlüsse in großen Fluren, Außenwasserhähne)? | |
Verfügt das Gebäude über Vorkehrungen für die Reinigung schwer zugänglicher Bereiche (Dachfenster, Glasfassaden, hohe Räume) – z.B. Dachanker, Laufstege, Gerüstaufnahmepunkte? | |
Sind für außenliegende Reinigungsarbeiten Anschlagpunkte oder Befahranlagen geplant bzw. wurde ein Konzept dafür erstellt? | |
Sind Lagerung und Umgang mit Reinigungschemikalien sicher geplant: abgeschlossener Gefahrstoffschrank oder -raum, Trennung von unverträglichen Stoffen, Auffangwannen vorhanden? | |
Gibt es ausreichend Belüftung für Reinigungsräume und Lagerräume (Fenster oder mechanische Abluft gemäß ASR A3.6/TRGS 510)? | |
Wurden alle für die Reinigung relevanten Materialien mit ihren spezifischen Anforderungen in den Leistungsbeschreibungen berücksichtigt (z.B. Oberflächen mit Pflegehinweisen, Bodenbeschichtung vs. Reinigungsmethode)? | |
Ist für das Reinigungspersonal eine Umkleide- oder Aufbewahrungsmöglichkeit (Spind) sowie Zugang zu Pausenraum oder Teeküche vorgesehen (insbes. bei eigenem Reinigungspersonal)? | |
Wurden die Zuständigkeiten für die Reinigung aller Bereiche geklärt (inkl. Außenanlagen, Technikräume) und entsprechend Einrichtungen (z.B. Schlüsselfreigaben, Zugänge) geschaffen? | |
Sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Reinigung eingeplant, z.B. ein Reinigungsplan als Aushang, vorbereitete Flächen im CAFM-System, Messpunkte für Reinigungsqualität (DIN EN 13549) definiert? | |
Wurden alle obigen Anforderungen im Planungsprozess überprüft (ggf. mittels dieser Checkliste) und von den Beteiligten freigegeben? |