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Auszug Reinigungskonzept. Unterhalts-und Fensterreinigung

Facility Management: Gebäudereinigung » Reinigungskonzept » Auszug Reinigungskonzept

Als Großunternehmen wissen wir, dass ein effektives Reinigungskonzept für die Sauberkeit und Hygiene unserer Geschäftsräume von entscheidender Bedeutung ist.

Als Großunternehmen wissen wir, dass ein effektives Reinigungskonzept für die Sauberkeit und Hygiene unserer Geschäftsräume von entscheidender Bedeutung ist.

Daher haben wir ein maßgeschneidertes Reinigungskonzept entwickelt, das auf unsere individuellen Anforderungen abgestimmt ist und regelmäßig überprüft und angepasst wird. Unser Reinigungskonzept umfasst die Verwendung von umweltfreundlichen Reinigungsmitteln sowie die Einhaltung von Hygienestandards und Gesundheitsvorschriften. Wir setzen auf geschultes Personal, das mit modernen Reinigungstechnologien arbeitet und für eine effiziente und effektive Reinigung sorgt. Unser Reinigungskonzept ist somit ein wesentlicher Bestandteil unserer Qualitätsstandards und trägt zur Zufriedenheit unserer Kunden und Mitarbeiter sowie zur Wahrung unseres guten Rufs bei.

Das Reinigungskonzept: Unterhalts- und Fensterreinigung

Auszug Reinigungskonzept

Reinigungskonzept für die Unterhalts- und Fensterreinigung der allgemeinen Nichtmietbereiche

Ergebnisorientierte Reinigung mit externer Qualitätssicherung

Besondere Vertragsbedingungen

Besondere Vertragsbedingungen zu ergebnisorientierten Leistungsverzeichnissen/Leistungsbeschreibung (Vertragsbestandteil)

Allgemeine Hinweise zu der Ausführung

Die ergebnisorientierten Leistungsverzeichnisse beinhalten begleitende Maßnahmen zur Qualitätssicherung und sind Vertragsbestandteil. Grundlage diese Qualitätssicherung bildet das Leistungsverzeichnis. Bei der Ausführung der entsprechenden Arbeiten ist zu berücksichtigen:

Die ergebnisorientierten Leistungsverzeichnisse beinhalten die Leistungsbeschreibung; hinsichtlich der Ausführung sind nachfolgende Punkte zu beachten:

  • Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, ein sogenanntes Lieferantenaudit beim Dienstleistungsunternehmen durchzuführen.

  • Ausführung im zeitlich vorgegebenen Rahmen, bezogen sowohl auf die Tageszeit als auch auf die entsprechenden Wochentage.

  • Keine Störung des betrieblichen Ablaufes durch Reinigungsarbeiten.

  • Bei waagrechten Oberflächen (z.B. Tische, Schreibtische, Fensterbänke etc.) erfolgt die Reinigung nur dann, wenn diese von der Auftraggeberseite freigeräumt (z.B. Akten, Zeitschriften, Blumen etc.) sind.

  • Durchführung auf dem jeweils neuesten Stand der Technik.

  • Liegen entsprechende Pflegeanleitungen von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen vor, so müssen diese beachtet werden.

  • Liegen keine Pflegeanleitungen vor, sind die Werkstoffoberflächen so zu reinigen und zu pflegen, dass keine Schäden an diesen durch die Reinigungsarbeiten entstehen; Grundlage bildet der jeweils neueste Stand der Technik.

  • Maßnahmen des Arbeits- und Umweltschutzes müssen eingehalten werden; dazu gehört auch, dass dem Auftraggeber stets eine aktuelle Liste der Behandlungsmittel überreicht wird, die im Objekt zum Einsatz kommen; für alle im Objekt eingesetzten Behandlungsmittel (Reinigungs- Pflege- und Desinfektionsmittel) müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter nachgewiesen werden.

  • Es dürfen durch Reinigungsarbeiten keine gesundheitlichen Gefahren, z.B. Allergien durch Raumluftbelastung, Gefährdung durch Einschränkung der Begehsicherheit etc. für die Gebäudebenutzer entstehen.

Bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten müssen hygienische Gesichtspunkte berücksichtigt werden; dazu gehört, dass die Oberflächenreinigung mit farblich getrennten Reinigungsutensilien (Eimer, kratzfreie Schwämme, Reinigungstücher etc.) ausgeführt wird und zwar wie folgt:

  • rot: Toiletten, Urinale

  • gelb: übrige sanitäre Einrichtung und Ausstattung

  • grün: Einrichtung und Ausstattung bei Nutzflächen

  • blau: Einrichtung und Ausstattung im Küchenbereich (auch Teeküchen)

Zur hygienischen Reinigung gehört auch bei den Sanitärräumen der Einsatz von desinfizierend wirkenden Behandlungsmitteln, wobei dazu - wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde -saure, kalklösende Sanitärreiniger ausreichend sind.