Gebäudereinigung: Mustergefährdungsbeurteilung
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Mustergefährdungsbeurteilung Gebäudereinigung
Diese Mustergefährdungsbeurteilung für die Gebäudereinigung zeigt die systematische Erfassung und Bewertung von Gefährdungen sowie die Ableitung passender Schutzmaßnahmen. Die GBU behandelt insbesondere die Verwendung von Arbeitsmitteln (z. B. Reinigungsmaschinen, Leitern), den Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie organisatorische Abläufe. Die Umsetzung dieser Maßnahmen führt zu einer Verringerung des Unfallrisikos, einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes und erfüllt zugleich die gesetzlichen Vorgaben. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der GBU stellen sicher, dass sie stets an die sich verändernden Bedingungen im Unternehmen angepasst ist. Sie dient als Grundlage. Jedes Unternehmen muss sie individuell an seine Gegebenheiten, Tätigkeiten und spezifischen Risiken anpassen. Alle relevanten Personen (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Führungskräfte, Mitarbeitende, Fremdfirmen) sollten eingebunden werden, um einen umfassenden und nachhaltigen Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Einleitung zur Gefährdungsbeurteilung im Facility Management
- Einleitung
- Rechtliche
- Nutzen
- Zuständigkeiten
- Betreiberverantwortung
- Vorgehensweise
- Gefährdungen
- Bewertungskriterien
- Dokumentation
- Maßnahmenkatalog
- Umsetzung
Einleitung
Die vorliegende Gefährdungsbeurteilung (GBU) dient dazu, sämtliche Gefährdungen im Bereich der Gebäudereinigung systematisch zu erfassen und zu bewerten. Auf dieser Grundlage werden geeignete Maßnahmen abgeleitet, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Sie ist objektkonkret anzupassen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Zentraler gesetzlicher Rahmen, der Ziele und Pflichten im Arbeitsschutz festlegt.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelung der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
Anforderungen an sichere Arbeitsmittel, Prüfungen und Dokumentation.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Regelt den Umgang mit Gefahrstoffen (Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel) und die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Detaillierte Vorgaben zu Einstufung, Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen.
Wert und Nutzen der Gefährdungsbeurteilung
Sicherheit und Gesundheitsschutz: Reduzierung von Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen.
Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung möglicher Haftungsrisiken.
Wirtschaftlichkeit: Verringerung von Ausfallzeiten und Kosten durch Unfälle, Fehlzeiten oder Sachschäden.
Imagegewinn: Ein verantwortungsvoller Umgang mit Arbeitsschutzthemen stärkt die Reputation des Unternehmens.
Mitarbeiterzufriedenheit: Ein sicherer Arbeitsplatz motiviert Beschäftigte und trägt zu einer positiven Arbeitsatmosphäre bei.
Arbeitgeber / Unternehmensleitung
Übergeordnete Verantwortung für Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung.
Benennung eines oder mehrerer verantwortlicher Personen (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte).
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Beratung des Arbeitgebers in Fragen des Arbeitsschutzes.
Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Durchführung regelmäßiger Unterweisungen und Sicherheitsbegehungen.
Betriebsarzt
Beratung hinsichtlich arbeitsmedizinischer Vorsorge, Impfungen und Gesundheitschecks.
Bewertung gesundheitlicher Risiken bei bestimmten Reinigungsverfahren oder -mitteln.
Sicherheitsbeauftragte
Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Kontrolle und Umsetzung von Maßnahmen.
Kommunikation von Sicherheitsmängeln und Gefährdungen an Vorgesetzte.
Betreiberverantwortung
Der Arbeitgeber bzw. Betreiber eines Gebäudes ist verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Er muss Arbeitsmittel instand halten, regelmäßige Prüfungen (z. B. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel) veranlassen und eine geeignete Organisation (z. B. Prüfungstermine, Wartungen) sicherstellen.
Für Gebäude und technische Anlagen gelten die Anforderungen aus der BetrSichV, u. a. Aufzüge, Notbeleuchtung, Brandschutzeinrichtungen, die für Reinigungsarbeiten relevant sein können.
Vorgehensweise / Methodik der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsplatz- und Tätigkeitsanalyse: Identifikation von Arbeitsplätzen (z. B. Büroräume, Sanitärbereiche, Hallen) und Tätigkeiten (Bodenreinigung, Glasreinigung, Entleerung von Abfallbehältern, etc.).
Ermittlung von Gefährdungen: Aufnahme potenzieller Gefahrenquellen (Stolperfallen, nassglatte Böden, chemische Einwirkungen, elektrische Gefährdungen).
Bewertung der Gefährdungen: Einschätzung der Schwere des möglichen Schadens und der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Festlegung von Schutzmaßnahmen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung.
Umsetzung / Dokumentation: Schriftliche Fixierung der Ergebnisse, Zuweisung von Verantwortlichkeiten, Terminierung.
Überprüfung / Aktualisierung: Regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf Anpassung (z. B. bei Änderung von Tätigkeiten, neuen Reinigungsmitteln).
Physische Gefährdungen - Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren
Nasse Böden beim Wischen
Kabel und Reinigungsgeräte auf dem Boden
Fehlende oder unzureichende Absperrungen
Ungünstige Körperhaltungen / Ergonomie
Einseitige Belastung bei langandauernden Reinigungsarbeiten
Verwendung von Reinigungsgeräten ohne höhenverstellbare Griffe
Chemische Gefährdungen - Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Reizungen der Haut und der Atemwege
Gefahr von Verätzungen bei Kontakt mit konzentrierten Mitteln
Falsche Lagerung und Vermischung von Chemikalien
Biologische Gefährdungen - Umgang mit Abfällen und Sanitärbereichen
Infektionsgefahr durch Körperflüssigkeiten, Schimmel, Bakterien
Nadelstichverletzungen (z. B. unsachgemäß entsorgte Spritzen)
Zur Bewertung der Risiken wird in dieser Muster-Gefährdungsbeurteilung folgender Schema angewendet:
Schwere des möglichen Schadens | Eintrittswahrscheinlichkeit |
---|---|
Gering (1) – z. B. leichte Verletzungen / Reizungen | Selten (1) – z. B. einmal pro Jahr |
Mittel (2) – z. B. vorübergehende Arbeitsunfähigkeit | Gelegentlich (2) – z. B. einmal pro Quartal |
Hoch (3) – z. B. schwere Verletzungen, bleibende Schäden | Häufig (3) – z. B. mehrmals pro Monat |
Sehr hoch (4) – z. B. Lebensgefahr | Sehr häufig (4) – z. B. wöchentl./täglich |
Dokumentation der Gefährdungen und Maßnahmen (Formblätter)
Nachfolgend finden Sie Muster-Formblätter, die für jede spezifische Gefährdungsthematik ausgefüllt werden können. Die Beispiele dienen als Vorlage und sollten im Unternehmen individuell angepasst und konkretisiert werden.
Formblatt 1: Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren
Arbeitsbereich: Gebäudereinigung (Flure, Sanitärbereiche, Eingangsbereich)
Tätigkeit: Nassreinigung von Böden
Formblatt 1: Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren
Gefährdung | Schadens-schwere (S) | Eintritts-whk. (E) | Risikozahl (S×E) | Maßnahmen | Verantwortlich | Termin | Status |
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Rutschgefahr durch nasse Böden | 2 | 3 | 6 | Warnschilder "Achtung, Rutschgefahr" aufstellen- Nur kleine Flächen gleichzeitig wischen- Rutschhemmende Schuhe tragen | Abteilungsleiter | Sofort | offen |
Stolpergefahr über Kabel (Maschinen, Staubsauger) | 1 | 3 | 3 | Kabelhalterungen nutzen- Ordnungsgemäßes Aufrollen nach Gebrauch- Kabel nicht quer über Hauptwege legen | Reinigungsteam | laufend | in Umsetzung |
Unsachgemäße Nutzung von Leitern und Tritten | 3 | 2 | 6 | Leitercheck vor Gebrauch (Sichtprüfung)- Regelmäßige DGUV-Prüfungen- Unterweisung in Leiter- und Trittgebrauch | SiFa / Vorgesetzte | quartalsweise | offen |
Formblatt 2: Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
Arbeitsbereich: Gebäudereinigung (Sanitärbereiche, Küchen, Büros)
Tätigkeit: Einsatz von chemischen Reinigern und Desinfektionsmitteln
Formblatt 2: Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
Gefährdung | Schadens-schwere (S) | Eintritts-whk. (E) | Risikozahl (S×E) | Maßnahmen | Verantwortlich | Termin | Status |
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Hautreizungen, allergische Reaktionen durch Reinigungsmittel | 2 | 2 | 4 | Verwendung von geeigneten Schutzhandschuhen (Chemikalienschutzhandschuhe)- Hautschutzplan aufstellen- Hautpflegemittel bereitstellen | SiFa / Betriebsarzt | sofort / laufend | offen |
Verätzungen bei unsachgemäßer Anwendung hochkonzentrierter Mittel | 3 | 2 | 6 | Kennzeichnung und sichere Lagerung- Entnahme nur in kleinen Mengen, Verdünnung gemäß Herstellerangaben- Pflichtunterweisung der Beschäftigten | SiFa / Vorgesetzte | sofort | in Umsetzung |
Gesundheitsgefahren durch Einatmen von Dämpfen | 2 | 2 | 4 | Ausreichend lüften (speziell in geschlossenen Räumen)- Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei Bedarf- Sicherheitsdatenblätter verfügbar halten | Abteilungsleiter | laufend | offen |
Formblatt 3: Biologische Gefährdungen
Arbeitsbereich: Gebäudereinigung (Sanitärbereiche, Abfallentsorgung)
Tätigkeit: Reinigung von Sanitäranlagen, Umgang mit potenziell infektiösen Materialien
Formblatt 3: Biologische Gefährdungen
Gefährdung | Schadens-schwere (S) | Eintritts-whk. (E) | Risikozahl (S×E) | Maßnahmen | Verantwortlich | Termin | Status |
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Tragen von Einmalhandschuhen und ggf. Augenschutz- Händehygiene- Entsorgung nach Hygieneplan | 3 | 2 | 6 | Tragen von Einmalhandschuhen und ggf. Augenschutz- Händehygiene- Entsorgung nach Hygieneplan | Reinigungsteam | laufend | offen |
Geschultes Personal für Aufsammeln von Spritzen- Nutzung spezieller Behälter- Meldung an Vorgesetzte bei Funden | 3 | 1 | 3 | Geschultes Personal für Aufsammeln von Spritzen- Nutzung spezieller Behälter- Meldung an Vorgesetzte bei Funden | Abteilungsleiter | laufend | offen |
Formblatt 4: Elektrische Gefährdungen
Arbeitsbereich: Gebäudereinigung (alle Bereiche, in denen Reinigungsmaschinen zum Einsatz kommen)
Tätigkeit: Einsatz von elektrischen Reinigungsgeräten (Staubsauger, Scheuersaugmaschinen, Hochdruckreiniger)
Formblatt 4: Elektrische Gefährdungen
Gefährdung | Schadens-schwere (S) | Eintritts-whk. (E) | Risikozahl (S×E) | Maßnahmen | Verantwortlich | Termin | Status |
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Elektrischer Schlag bei defekten Geräten oder Kabeln | 3 | 2 | 6 | Regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DGUV V3)- Sichtprüfung durch Anwender | SiFa / Technik | halbjährlich | offen |
Kurzschluss bei unsachgemäßem Einsatz in feuchter Umgebung | 3 | 2 | 6 | Nur dafür geeignete Geräte in Nassbereichen verwenden- Steckdosen mit FI-Schutzschalter ausstatten | Techn. Abteilung | laufend | offen |
Formblatt 5: Brandschutz
Arbeitsbereich: Gebäudereinigung (Lagerung von Reinigungsmitteln, Einsatz in verschiedenen Gebäudeteilen)
Tätigkeit: Lagerung und Verwendung leicht entzündlicher Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Formblatt 5: Brandschutz
Gefährdung | Schadens-schwere (S) | Eintritts-whk. (E) | Risikozahl (S×E) | Maßnahmen | Verantwortlich | Termin | Status |
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Brand-/Explosionsgefahr durch unsachgemäße Lagerung entzündlicher Stoffe | 4 | 1 | 4 | Lagerung in gekennzeichneten, gut belüfteten Bereichen- Mengenbegrenzung- Sicherheitsdatenblätter beachten | Abteilungsleiter | laufend | offen |
Funkenbildung / offenes Feuer in Nähe brennbarer Reinigungsmittel | 4 | 1 | 4 | Offenes Feuer verboten- Rauchen strikt untersagen- Beschilderung, Betriebsanweisungen aushängen | SiFa / Vorgesetzte | sofort | in Umsetzung |
Maßnahmen zur Vermeidung von Rutsch- und Sturzunfällen
Sofortiges Aufstellen von Warnschildern bei nassen Böden.
Ordnungsgemäße Kabelverlegung.
Regelmäßige Kontrolle von Leitern/Tritten (Dokumentation der Prüfungen).
Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln
Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses.
Deutliche Kennzeichnung und sichere Lagerung der Mittel.
Schulungen zur korrekten Dosierung, Verwendung von PSA und Entsorgung.
Verhütung biologischer Risiken
Detaillierter Hygieneplan für Reinigung und Desinfektion.
Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung (Handschuhe, ggf. Mundschutz, Augenschutz).
Regelmäßige Unterweisung zur Hygiene und Infektionsprävention.
Sicherer Einsatz elektrischer Geräte
Wartungs- und Prüfplan (DGUV V3-Prüfungen) festlegen.
Sofortige Stilllegung defekter Geräte.
Ausreichender Personaleinsatz (keine Überlastung der Stromkreise, Nutzung von FI-Schutzschaltern).
Brandschutz
Brandschutzunterweisungen mit Schwerpunkt Lagerung entzündlicher Stoffe.
Brandschutzhelfer benennen und ausbilden.
Ausschilderung „Rauchen verboten“, „Kein offenes Feuer“.
Umsetzung, Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation
Verantwortlichkeiten: Jede Maßnahme ist einer Person bzw. einer Abteilung klar zugeordnet (z. B. Abteilungsleitung Reinigung, Fachkraft für Arbeitssicherheit).
Fristen und Termine: Die Umsetzung der Maßnahmen ist terminiert.
Kontrolle der Wirksamkeit: Regelmäßige Begehungen, Auswertung von Unfallmeldungen, Feedback der Beschäftigten.
Anpassung: Bei Veränderung der Arbeitsprozesse, Einführung neuer Reinigungschemikalien oder Anschaffung neuer Geräte wird die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert.