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Gebäudereinigung: Mustergefährdungsbeurteilung

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Mustergefährdungsbeurteilung Gebäudereinigung

Mustergefährdungsbeurteilung Gebäudereinigung

Diese Mustergefährdungsbeurteilung für die Gebäudereinigung zeigt die systematische Erfassung und Bewertung von Gefährdungen sowie die Ableitung passender Schutzmaßnahmen. Die GBU behandelt insbesondere die Verwendung von Arbeitsmitteln (z. B. Reinigungsmaschinen, Leitern), den Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie organisatorische Abläufe. Die Umsetzung dieser Maßnahmen führt zu einer Verringerung des Unfallrisikos, einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes und erfüllt zugleich die gesetzlichen Vorgaben. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der GBU stellen sicher, dass sie stets an die sich verändernden Bedingungen im Unternehmen angepasst ist. Sie dient als Grundlage. Jedes Unternehmen muss sie individuell an seine Gegebenheiten, Tätigkeiten und spezifischen Risiken anpassen. Alle relevanten Personen (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Führungskräfte, Mitarbeitende, Fremdfirmen) sollten eingebunden werden, um einen umfassenden und nachhaltigen Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Einleitung zur Gefährdungsbeurteilung im Facility Management

Einleitung

Die vorliegende Gefährdungsbeurteilung (GBU) dient dazu, sämtliche Gefährdungen im Bereich der Gebäudereinigung systematisch zu erfassen und zu bewerten. Auf dieser Grundlage werden geeignete Maßnahmen abgeleitet, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Sie ist objektkonkret anzupassen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

  • Zentraler gesetzlicher Rahmen, der Ziele und Pflichten im Arbeitsschutz festlegt.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Regelung der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

  • Anforderungen an sichere Arbeitsmittel, Prüfungen und Dokumentation.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Regelt den Umgang mit Gefahrstoffen (Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel) und die Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

  • Detaillierte Vorgaben zu Einstufung, Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen.

DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Regel 100-500, DGUV Information 208-016)

  • Konkrete Hinweise für den Einsatz von Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016).

  • Inhaltliche Anforderungen an arbeitsplatzbezogene Schutzmaßnahmen.

Weitere relevante Normen und Regelungen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • Vorgaben der Berufsgenossenschaften

Wert und Nutzen der Gefährdungsbeurteilung

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz: Reduzierung von Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen.

  • Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Vermeidung möglicher Haftungsrisiken.

  • Wirtschaftlichkeit: Verringerung von Ausfallzeiten und Kosten durch Unfälle, Fehlzeiten oder Sachschäden.

  • Imagegewinn: Ein verantwortungsvoller Umgang mit Arbeitsschutzthemen stärkt die Reputation des Unternehmens.

  • Mitarbeiterzufriedenheit: Ein sicherer Arbeitsplatz motiviert Beschäftigte und trägt zu einer positiven Arbeitsatmosphäre bei.

Arbeitgeber / Unternehmensleitung

  • Übergeordnete Verantwortung für Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung.

  • Benennung eines oder mehrerer verantwortlicher Personen (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte).

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Beratung des Arbeitgebers in Fragen des Arbeitsschutzes.

  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

  • Durchführung regelmäßiger Unterweisungen und Sicherheitsbegehungen.

Betriebsarzt

  • Beratung hinsichtlich arbeitsmedizinischer Vorsorge, Impfungen und Gesundheitschecks.

  • Bewertung gesundheitlicher Risiken bei bestimmten Reinigungsverfahren oder -mitteln.

Sicherheitsbeauftragte

  • Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Kontrolle und Umsetzung von Maßnahmen.

  • Kommunikation von Sicherheitsmängeln und Gefährdungen an Vorgesetzte.

Vorgesetzte / Abteilungsleiter

  • Verantwortlich für die direkte Umsetzung von Schutzmaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich.

  • Sicherstellung der regelmäßigen Unterweisung und Einhaltung der Betriebsanweisungen.

Beschäftigte

  • Pflicht zur Mitwirkung am Arbeitsschutz durch Einhaltung von Betriebsanweisungen und Meldung von Gefahren.

  • Ordnungsgemäße Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Betreiberverantwortung

  • Der Arbeitgeber bzw. Betreiber eines Gebäudes ist verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

  • Er muss Arbeitsmittel instand halten, regelmäßige Prüfungen (z. B. ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel) veranlassen und eine geeignete Organisation (z. B. Prüfungstermine, Wartungen) sicherstellen.

  • Für Gebäude und technische Anlagen gelten die Anforderungen aus der BetrSichV, u. a. Aufzüge, Notbeleuchtung, Brandschutzeinrichtungen, die für Reinigungsarbeiten relevant sein können.

Vorgehensweise / Methodik der Gefährdungsbeurteilung

  • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsanalyse: Identifikation von Arbeitsplätzen (z. B. Büroräume, Sanitärbereiche, Hallen) und Tätigkeiten (Bodenreinigung, Glasreinigung, Entleerung von Abfallbehältern, etc.).

  • Ermittlung von Gefährdungen: Aufnahme potenzieller Gefahrenquellen (Stolperfallen, nassglatte Böden, chemische Einwirkungen, elektrische Gefährdungen).

  • Bewertung der Gefährdungen: Einschätzung der Schwere des möglichen Schadens und der Eintrittswahrscheinlichkeit.

  • Festlegung von Schutzmaßnahmen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung.

  • Umsetzung / Dokumentation: Schriftliche Fixierung der Ergebnisse, Zuweisung von Verantwortlichkeiten, Terminierung.

  • Überprüfung / Aktualisierung: Regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf Anpassung (z. B. bei Änderung von Tätigkeiten, neuen Reinigungsmitteln).

Physische Gefährdungen - Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren

  • Nasse Böden beim Wischen

  • Kabel und Reinigungsgeräte auf dem Boden

  • Fehlende oder unzureichende Absperrungen

Heben und Tragen schwerer Lasten

  • Kanister mit Reinigungschemikalien

  • Schwere Wischeimer

Ungünstige Körperhaltungen / Ergonomie

  • Einseitige Belastung bei langandauernden Reinigungsarbeiten

  • Verwendung von Reinigungsgeräten ohne höhenverstellbare Griffe

Chemische Gefährdungen - Reinigungs- und Desinfektionsmittel

  • Reizungen der Haut und der Atemwege

  • Gefahr von Verätzungen bei Kontakt mit konzentrierten Mitteln

  • Falsche Lagerung und Vermischung von Chemikalien

Biologische Gefährdungen - Umgang mit Abfällen und Sanitärbereichen

  • Infektionsgefahr durch Körperflüssigkeiten, Schimmel, Bakterien

  • Nadelstichverletzungen (z. B. unsachgemäß entsorgte Spritzen)

Elektrische Gefährdungen - Reinigungsmaschinen (z. B. Scheuersaugmaschinen)

  • Fehlende oder defekte Schutzkontakte, beschädigte Kabel

  • Nichteinhaltung von Wartungsintervallen

    Feuchtigkeit und Elektrizität

    • Kurzschlüsse bei ungeschützten Steckdosen

    Brandschutz - Reinigungsmittel

    • Entzündbare bzw. brandfördernde Stoffe (Alkohol, Aceton, etc.)

    Elektrische Geräte

    • Überlastung von Mehrfachsteckdosen

    • Defekte Kabelisolierung

    Zur Bewertung der Risiken wird in dieser Muster-Gefährdungsbeurteilung folgender Schema angewendet:

    Schwere des möglichen Schadens

    Eintrittswahrscheinlichkeit

    Gering (1) – z. B. leichte Verletzungen / Reizungen

    Selten (1) – z. B. einmal pro Jahr

    Mittel (2) – z. B. vorübergehende Arbeitsunfähigkeit

    Gelegentlich (2) – z. B. einmal pro Quartal

    Hoch (3) – z. B. schwere Verletzungen, bleibende Schäden

    Häufig (3) – z. B. mehrmals pro Monat

    Sehr hoch (4) – z. B. Lebensgefahr

    Sehr häufig (4) – z. B. wöchentl./täglich

    Die Risikozahl errechnet sich aus:

    Risikozahl = Schwere des Schadens (S) × Eintrittswahrscheinlichkeit (E)

    Mit dieser Risikozahl lassen sich anschließende Maßnahmen priorisieren.

    Eine vereinfachte Einteilung kann wie folgt aussehen:

    • 1–3: Risiko niedrig (Maßnahmen prüfen)

    • 4–6: Risiko mittel (Maßnahmen umsetzen)

    • 7–9: Risiko hoch (Maßnahmen dringend umsetzen)

    • ≥10: Risiko sehr hoch (Maßnahmen sofort umsetzen)

    Dokumentation der Gefährdungen und Maßnahmen (Formblätter)

    Nachfolgend finden Sie Muster-Formblätter, die für jede spezifische Gefährdungsthematik ausgefüllt werden können. Die Beispiele dienen als Vorlage und sollten im Unternehmen individuell angepasst und konkretisiert werden.

    Formblatt 1: Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren

    Arbeitsbereich: Gebäudereinigung (Flure, Sanitärbereiche, Eingangsbereich)

    Tätigkeit: Nassreinigung von Böden

    Formblatt 1: Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren

    Gefährdung

    Schadens-schwere (S)

    Eintritts-whk. (E)

    Risikozahl (S×E)

    Maßnahmen

    Verantwortlich

    Termin

    Status

    Rutschgefahr durch nasse Böden

    2

    3

    6

    Warnschilder "Achtung, Rutschgefahr" aufstellen- Nur kleine Flächen gleichzeitig wischen- Rutschhemmende Schuhe tragen

    Abteilungsleiter

    Sofort

    offen

    Stolpergefahr über Kabel (Maschinen, Staubsauger)

    1

    3

    3

    Kabelhalterungen nutzen- Ordnungsgemäßes Aufrollen nach Gebrauch- Kabel nicht quer über Hauptwege legen

    Reinigungsteam

    laufend

    in Umsetzung

    Unsachgemäße Nutzung von Leitern und Tritten

    3

    2

    6

    Leitercheck vor Gebrauch (Sichtprüfung)- Regelmäßige DGUV-Prüfungen- Unterweisung in Leiter- und Trittgebrauch

    SiFa / Vorgesetzte

    quartalsweise

    offen

    Formblatt 2: Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln

    Arbeitsbereich: Gebäudereinigung (Sanitärbereiche, Küchen, Büros)

    Tätigkeit: Einsatz von chemischen Reinigern und Desinfektionsmitteln

    Formblatt 2: Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln

    Gefährdung

    Schadens-schwere (S)

    Eintritts-whk. (E)

    Risikozahl (S×E)

    Maßnahmen

    Verantwortlich

    Termin

    Status

    Hautreizungen, allergische Reaktionen durch Reinigungsmittel

    2

    2

    4

    Verwendung von geeigneten Schutzhandschuhen (Chemikalienschutzhandschuhe)- Hautschutzplan aufstellen- Hautpflegemittel bereitstellen

    SiFa / Betriebsarzt

    sofort / laufend

    offen

    Verätzungen bei unsachgemäßer Anwendung hochkonzentrierter Mittel

    3

    2

    6

    Kennzeichnung und sichere Lagerung- Entnahme nur in kleinen Mengen, Verdünnung gemäß Herstellerangaben- Pflichtunterweisung der Beschäftigten

    SiFa / Vorgesetzte

    sofort

    in Umsetzung

    Gesundheitsgefahren durch Einatmen von Dämpfen

    2

    2

    4

    Ausreichend lüften (speziell in geschlossenen Räumen)- Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei Bedarf- Sicherheitsdatenblätter verfügbar halten

    Abteilungsleiter

    laufend

    offen

    Formblatt 3: Biologische Gefährdungen

    Arbeitsbereich: Gebäudereinigung (Sanitärbereiche, Abfallentsorgung)

    Tätigkeit: Reinigung von Sanitäranlagen, Umgang mit potenziell infektiösen Materialien

    Formblatt 3: Biologische Gefährdungen

    Gefährdung

    Schadens-schwere (S)

    Eintritts-whk. (E)

    Risikozahl (S×E)

    Maßnahmen

    Verantwortlich

    Termin

    Status

    Tragen von Einmalhandschuhen und ggf. Augenschutz- Händehygiene- Entsorgung nach Hygieneplan

    3

    2

    6

    Tragen von Einmalhandschuhen und ggf. Augenschutz- Händehygiene- Entsorgung nach Hygieneplan

    Reinigungsteam

    laufend

    offen

    Geschultes Personal für Aufsammeln von Spritzen- Nutzung spezieller Behälter- Meldung an Vorgesetzte bei Funden

    3

    1

    3

    Geschultes Personal für Aufsammeln von Spritzen- Nutzung spezieller Behälter- Meldung an Vorgesetzte bei Funden

    Abteilungsleiter

    laufend

    offen

    Formblatt 4: Elektrische Gefährdungen

    Arbeitsbereich: Gebäudereinigung (alle Bereiche, in denen Reinigungsmaschinen zum Einsatz kommen)

    Tätigkeit: Einsatz von elektrischen Reinigungsgeräten (Staubsauger, Scheuersaugmaschinen, Hochdruckreiniger)

    Formblatt 4: Elektrische Gefährdungen

    Gefährdung

    Schadens-schwere (S)

    Eintritts-whk. (E)

    Risikozahl (S×E)

    Maßnahmen

    Verantwortlich

    Termin

    Status

    Elektrischer Schlag bei defekten Geräten oder Kabeln

    3

    2

    6

    Regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DGUV V3)- Sichtprüfung durch Anwender

    SiFa / Technik

    halbjährlich

    offen

    Kurzschluss bei unsachgemäßem Einsatz in feuchter Umgebung

    3

    2

    6

    Nur dafür geeignete Geräte in Nassbereichen verwenden- Steckdosen mit FI-Schutzschalter ausstatten

    Techn. Abteilung

    laufend

    offen

    Formblatt 5: Brandschutz

    Arbeitsbereich: Gebäudereinigung (Lagerung von Reinigungsmitteln, Einsatz in verschiedenen Gebäudeteilen)

    Tätigkeit: Lagerung und Verwendung leicht entzündlicher Reinigungs- und Desinfektionsmittel

    Formblatt 5: Brandschutz

    Gefährdung

    Schadens-schwere (S)

    Eintritts-whk. (E)

    Risikozahl (S×E)

    Maßnahmen

    Verantwortlich

    Termin

    Status

    Brand-/Explosionsgefahr durch unsachgemäße Lagerung entzündlicher Stoffe

    4

    1

    4

    Lagerung in gekennzeichneten, gut belüfteten Bereichen- Mengenbegrenzung- Sicherheitsdatenblätter beachten

    Abteilungsleiter

    laufend

    offen

    Funkenbildung / offenes Feuer in Nähe brennbarer Reinigungsmittel

    4

    1

    4

    Offenes Feuer verboten- Rauchen strikt untersagen- Beschilderung, Betriebsanweisungen aushängen

    SiFa / Vorgesetzte

    sofort

    in Umsetzung

    Maßnahmen zur Vermeidung von Rutsch- und Sturzunfällen

    • Sofortiges Aufstellen von Warnschildern bei nassen Böden.

    • Ordnungsgemäße Kabelverlegung.

    • Regelmäßige Kontrolle von Leitern/Tritten (Dokumentation der Prüfungen).

    Umgang mit chemischen Reinigungsmitteln

    • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses.

    • Deutliche Kennzeichnung und sichere Lagerung der Mittel.

    • Schulungen zur korrekten Dosierung, Verwendung von PSA und Entsorgung.

    Verhütung biologischer Risiken

    • Detaillierter Hygieneplan für Reinigung und Desinfektion.

    • Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung (Handschuhe, ggf. Mundschutz, Augenschutz).

    • Regelmäßige Unterweisung zur Hygiene und Infektionsprävention.

    Sicherer Einsatz elektrischer Geräte

    • Wartungs- und Prüfplan (DGUV V3-Prüfungen) festlegen.

    • Sofortige Stilllegung defekter Geräte.

    • Ausreichender Personaleinsatz (keine Überlastung der Stromkreise, Nutzung von FI-Schutzschaltern).

    Brandschutz

    • Brandschutzunterweisungen mit Schwerpunkt Lagerung entzündlicher Stoffe.

    • Brandschutzhelfer benennen und ausbilden.

    • Ausschilderung „Rauchen verboten“, „Kein offenes Feuer“.

    Ergonomische Aspekte / Heben und Tragen

    • Schulungen für rückengerechtes Arbeiten und Heben.

    • Einsatz ergonomischer Arbeitsmittel (Höhenverstellbare Wischsysteme).

    • Optimierung der Arbeitsabläufe, um monotone Belastungen zu reduzieren.

    Organisation und Kommunikation

    • Etablierung fester Unterweisungsintervalle (mind. jährlich).

    • Meldewege für Mängel (internes digitales System oder Mängelkarten).

    • Regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch SiFa, Sicherheitsbeauftragte und Vorgesetzte.

    Umsetzung, Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation

    • Verantwortlichkeiten: Jede Maßnahme ist einer Person bzw. einer Abteilung klar zugeordnet (z. B. Abteilungsleitung Reinigung, Fachkraft für Arbeitssicherheit).

    • Fristen und Termine: Die Umsetzung der Maßnahmen ist terminiert.

    • Kontrolle der Wirksamkeit: Regelmäßige Begehungen, Auswertung von Unfallmeldungen, Feedback der Beschäftigten.

    • Anpassung: Bei Veränderung der Arbeitsprozesse, Einführung neuer Reinigungschemikalien oder Anschaffung neuer Geräte wird die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert.