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Gefährdungsbeurteilung in der Gebäudereinigung

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Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit, insbesondere in der Gebäudereinigung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit, insbesondere in der Gebäudereinigung

Reinigungskräfte sind häufig verschiedenen Risiken ausgesetzt, sei es durch Arbeiten in großer Höhe, Kontakt mit Chemikalien oder ergonomische Belastungen. Die strukturierte Vorgehensweise der Gefährdungsbeurteilung hilft, solche Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die Gebäudereinigung werden im Folgenden ausführlich erläutert.

Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung in der Gebäudereinigung ist es, ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Reinigungskräfte zu gewährleisten. Durch die systematische Ermittlung und Bewertung von Risiken sowie die Umsetzung und Überwachung geeigneter Schutzmaßnahmen wird die Arbeitssicherheit erhöht, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden vermieden, und ein sicherer und ergonomischer Arbeitsalltag für die Reinigungskräfte wird ermöglicht.

Festlegen und Abgrenzen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

Im ersten Schritt werden die genauen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten definiert, die im Rahmen der Gebäudereinigung stattfinden. Dabei geht es darum, klar festzustellen, wo und welche Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, und die spezifischen Gegebenheiten dieser Bereiche zu berücksichtigen.

  • Identifikation der Arbeitsbereiche: Dazu gehören alle Bereiche, in denen Reinigungsarbeiten durchgeführt werden – von Büros und Fluren über Sanitäranlagen und Küchen bis hin zu Außenbereichen, Treppenhäusern, Glasfassaden und Produktionsstätten.

  • Festlegen der Tätigkeiten: Jede Tätigkeit wird erfasst, z.B. Staubsaugen, Nasswischen, Fensterputzen, Grundreinigung, Umgang mit Reinigungsmitteln, Arbeiten mit Maschinen (wie Einscheibenmaschinen) oder Arbeiten in großer Höhe (z.B. Glasfassadenreinigung). Jede dieser Tätigkeiten birgt unterschiedliche Gefahrenpotenziale.

Gefährdungen ermitteln

In der Gebäudereinigung können verschiedene Arten von Gefährdungen auftreten, die je nach Arbeitsbereich und Tätigkeit variieren. In diesem Schritt werden alle potenziellen Gefahrenquellen systematisch erfasst.

  • Physische Gefährdungen: Dazu gehören Risiken wie Rutsch- und Sturzgefahren auf nassen oder glatten Böden, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten bei der Glas- oder Fassadenreinigung sowie schweres Heben und Tragen (z.B. von Reinigungsmaschinen oder Wassereimern).

  • Chemische Gefährdungen: Die Arbeit mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln birgt Risiken, wie Hautreizungen, allergische Reaktionen oder Atemwegsbeschwerden. Es ist daher wichtig, Informationen über die Produkte zu sammeln, wie sie sicher gelagert, verwendet und entsorgt werden können.

  • Ergonomische Gefährdungen: Falsche Arbeitspositionen, langes Stehen oder Arbeiten in sich wiederholenden Bewegungen (z.B. beim Staubwischen) können zu Muskel-Skelett-Erkrankungen führen. Ergonomische Risiken sollten daher identifiziert und minimiert werden.

  • Biologische Gefährdungen: In bestimmten Bereichen, wie z.B. Sanitäranlagen oder Krankenhäusern, kann der Kontakt mit Keimen, Bakterien oder anderen Krankheitserregern eine potenzielle Gefahr darstellen.

Gefährdungen beurteilen, Risiken bewerten

Nach der Identifizierung der Gefahrenquellen werden diese hinsichtlich ihrer Risiken bewertet. Es gilt zu beurteilen, wie wahrscheinlich ein Unfall oder gesundheitsschädigendes Ereignis ist und welche Auswirkungen dieses hätte.

  • Bewertung der Risikowahrscheinlichkeit: Dabei wird eingeschätzt, wie oft und wie wahrscheinlich die jeweilige Gefahr auftritt (z.B. tägliche Nutzung von Reinigungsmitteln im Vergleich zu Arbeiten auf Leitern, die nur gelegentlich stattfinden).

  • Bewertung der Risikofolgen: Die potenziellen Folgen der Gefahr werden analysiert – etwa ein Hautausschlag durch Reinigungsmittel oder ein schwerer Absturz bei Arbeiten in der Höhe. Daraus ergibt sich eine Priorisierung, welche Gefahren zuerst behoben oder minimiert werden sollten.

Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festsetzen

Um die Risiken zu minimieren, werden Schutzmaßnahmen festgelegt. Diese können technischer, organisatorischer oder personenbezogener Natur sein.

  • Technische Maßnahmen: Dazu gehören die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und Maschinen, wie rutschfeste Leitern oder ergonomische Arbeitsgeräte (z.B. leichte Staubsauger). Auch die Ausstattung mit Absturzsicherungen (z.B. Geländer, Auffangnetze) bei Arbeiten in der Höhe zählt zu den technischen Schutzmaßnahmen.

  • Organisatorische Maßnahmen: Die Arbeitsprozesse werden so gestaltet, dass Gefährdungen minimiert werden. Beispiele sind die Trennung von Arbeitsbereichen (z.B. kein gleichzeitiges Reinigen und Arbeiten anderer Personen in einem Bereich), klare Kennzeichnung rutschiger Böden (Warnschilder) oder geregelte Pausen, um Muskelbelastungen zu reduzieren.

  • Personenbezogene Maßnahmen: Diese beinhalten die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), wie Handschuhe, Schutzbrillen, Atemschutzmasken und Sicherheitsgeschirr. Zudem gehört die Unterweisung und Schulung der Reinigungskräfte in sicheren Arbeitsmethoden und im Umgang mit Reinigungsmitteln dazu.

Festgelegte Schutzmaßnahmen durchführen und umsetzen

Die geplanten Schutzmaßnahmen werden praktisch umgesetzt und an die Reinigungskräfte kommuniziert. Der Dienstleister ist verantwortlich dafür, dass alle vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen konsequent eingehalten werden.

  • Bereitstellung der PSA: Die benötigte Schutzausrüstung wird zur Verfügung gestellt und deren Gebrauch wird geschult. Reinigungskräfte müssen wissen, wann und wie sie die Ausrüstung korrekt nutzen.

  • Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen: Reinigungsmaschinen und -mittel werden sicher bereitgestellt, und die Arbeitsabläufe werden angepasst, um das Risiko so gering wie möglich zu halten. Auch die Kontrolle der Einhaltung von organisatorischen Regelungen (z.B. Kennzeichnung gefährlicher Bereiche) ist Teil der Umsetzung.

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen, ggf. anpassen

Nach der Einführung der Schutzmaßnahmen muss deren Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden. Hierbei wird kontrolliert, ob die Maßnahmen wie geplant funktionieren oder ob neue Risiken aufgetreten sind.

  • Kontrollen und Audits: Durch regelmäßige Begehungen und Sicherheitskontrollen wird geprüft, ob die Schutzmaßnahmen effektiv sind und korrekt angewendet werden. Auch Feedback von Reinigungskräften hilft, die Wirksamkeit der Maßnahmen einzuschätzen.

  • Anpassungen bei Bedarf: Sollten die Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung zeigen oder neue Gefährdungen auftreten (z.B. durch Einführung neuer Reinigungsmaschinen oder Änderungen in der Gebäudenutzung), müssen die Maßnahmen angepasst oder erweitert werden.

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Prozess, sondern ein kontinuierlicher Verbesserungszyklus. Er stellt sicher, dass die Arbeitssicherheit immer auf dem aktuellen Stand bleibt und sich an neue Bedingungen anpasst.

  • Regelmäßige Aktualisierung: Die Gefährdungsbeurteilung sollte in regelmäßigen Abständen, aber auch bei Änderungen im Arbeitsprozess, nach Unfällen oder Vorfällen oder bei neuen gesetzlichen Vorgaben überprüft und aktualisiert werden.

  • Beteiligung der Beschäftigten: Reinigungskräfte sollten in den Prozess einbezogen werden, um ihre praktischen Erfahrungen einzubringen und ein Bewusstsein für sicheres Arbeiten zu entwickeln.