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Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

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Reinigungsmanagement: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Reinigungsmanagement: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Im Rahmen von Neubauten oder Sanierungen werden Reinigungsaspekte häufig vernachlässigt – insbesondere in der Abgrenzung zwischen Leistungen des Generalunternehmers (GU) und Anforderungen des Nutzerausbaus. Dabei sind Planung, Ausstattung und Dokumentation der Reinigungsfähigkeit entscheidend für den späteren Betrieb: Wer trägt die Verantwortung für die Reinigbarkeit von Oberflächen, die Ausstattung von Putzräumen oder die Ansteuerbarkeit von Sonderflächen? Die klare Abgrenzung ist notwendig, um spätere Nutzungskonflikte, Zusatzkosten und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Gebäudereinigung ist ein dauerhaft wirksamer Kosten- und Qualitätsfaktor. Um spätere Betriebsstörungen zu vermeiden, müssen Verantwortlichkeiten, Ausführungsdetails und technische Anforderungen bereits in der Projektphase eindeutig zwischen GU-Leistungen und nutzerseitigen Anforderungen definiert werden.

Typische Leistungen des Generalunternehmers

Oberflächenherstellung und Erstreinigung im Facility Management

  • Oberflächenherstellung gemäß Bauvertrag (z. B. Fußböden, Türen, Wände, Fenster, Decken)

  • Grundausstattung von Putzräumen laut Baubeschreibung (z. B. Bodenablauf, Ausguss, Fliesenspiegel)

  • Übergabe der Flächen in besenreinem Zustand nach Baufertigstellung

  • Erstreinigung vor Nutzungsbeginn (oft begrenzt auf Grobreinigung nach Bau)

  • Bereitstellung reingungstechnischer Nachweise (z. B. Rutschhemmung, Materialverzeichnisse)

Typische Anforderungen im Nutzerausbau

  • Detaillierung der Reinigungszonen nach Nutzung (z. B. Sozialräume, Küchen, Sonderbereiche)

  • Ergänzende Ausstattung der Putzräume (z. B. Regale, Dosierstationen, Materialschränke)

  • Installation zusätzlicher Waschbecken oder Abfalltrennsysteme

  • Ausstattung der Flächen mit Reinigungshilfsmitteln (z. B. Beschilderung, Halterungen)

  • Integration von Reinigungsprozessen in CAFM-Systeme (Flächenstruktur, Leistungsverzeichnisse, SLAs)

  • Festlegung und Ausstattung für Sonderreinigungen (z. B. Serverräume, Werkstätten, Reinräume)

Kritische Schnittstellen und Klärungsbedarf

Thema

Abgrenzungsfrage

Bodenbeläge

Ist das Material reinigungstechnisch geeignet oder verursacht es dauerhaft hohe Kosten? Wer entscheidet?

Putzräume

Sind sie funktionsfähig, ergonomisch und ausreichend dimensioniert oder muss der Nutzer nachrüsten?

Glasfassaden / Lufträume

Wer stellt Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung? Wer haftet bei fehlender Reinigbarkeit?

Beschilderung / Reinigungskennzeichnung

GU-Leistung oder nutzerseitige Ausstattung?

Reinigungsintervalle / SLA-Vorgaben

Basieren sie auf nutzerspezifischen Anforderungen oder Standardannahmen des GU?

Außenbereiche / Verkehrsflächen

Sind Reinigungsgrenzen (z. B. Grundstücksgrenze vs. Gehweg) eindeutig definiert?

Empfehlungen zur vertraglichen und planerischen Abgrenzung

  • Erstellung einer Abgrenzungsmatrix Reinigungsmanagement, z. B. mit den Spalten:Ausstattungsgegenstand / Fläche

  • GU-Verantwortung

  • Nutzerverantwortung

  • Bemerkung / Ausführung / Frist

  • Integration ins Bauherren-Lastenheft und Abstimmung mit Architekten und Fachplanern

  • Einbindung des FM in Planungs- und Ausstattungsrunden (z. B. für Bodenbeläge, Küchen, Teeküchen, Technikräume)

  • Dokumentation aller reingungstechnisch relevanten Oberflächen und Materialien zur späteren Ausschreibung und Betriebssteuerung

  • Klare Regelung zur Reinigung vor Erstbezug und zur Beauftragung der Unterhaltsreinigung

Erfolgsfaktoren

  • Frühzeitige Einbindung des Facility Managements

  • Saubere, formale und technische Trennung der Verantwortlichkeiten

  • Berücksichtigung von Reinigung in der Nutzungsplanung (Nutzungsszenarien)

  • Schulterschluss mit Arbeitsschutz, Nachhaltigkeit, Betriebs- und Hygieneanforderungen

  • Erstellung eines abgestimmten Übergabekonzepts (inkl. Reinigungsnachweise, Begehungen, Mängellisten)