Reinigungsmanagement: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Im Rahmen von Neubauten oder Sanierungen werden Reinigungsaspekte häufig vernachlässigt – insbesondere in der Abgrenzung zwischen Leistungen des Generalunternehmers (GU) und Anforderungen des Nutzerausbaus. Dabei sind Planung, Ausstattung und Dokumentation der Reinigungsfähigkeit entscheidend für den späteren Betrieb: Wer trägt die Verantwortung für die Reinigbarkeit von Oberflächen, die Ausstattung von Putzräumen oder die Ansteuerbarkeit von Sonderflächen? Die klare Abgrenzung ist notwendig, um spätere Nutzungskonflikte, Zusatzkosten und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Gebäudereinigung ist ein dauerhaft wirksamer Kosten- und Qualitätsfaktor. Um spätere Betriebsstörungen zu vermeiden, müssen Verantwortlichkeiten, Ausführungsdetails und technische Anforderungen bereits in der Projektphase eindeutig zwischen GU-Leistungen und nutzerseitigen Anforderungen definiert werden.